Vermittlungs- & Abrechnungsvollmacht
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Vermittco
Vermittco Dominik Starzengruber · Zimmerplatz 1a/Tür 6, 4222 St. Georgen an der Gusen, Österreich
[email protected] · vermittco.com
Stand: 26.09.2026 · Fassung 2026-11 · gilt für Annahmen ab ihrer Veröffentlichung auf vermittco.com; für Vollmachten, die nach einer früheren Fassung erteilt wurden, nach § 15 Abs 4 · gegenüber dem Stand vom 23.09.2026 geändert: §§ 1 bis 10 überarbeitet (insbesondere § 3 Auszahlungssperre auf dem Konto des Verkäufers statt Entgegennahme durch Vermittco, §§ 2 und 7 Creator-Provision zahlt der Verkäufer selbst, § 4 abschließende Erstattungsgründe, § 7 Bestellbestätigung); neu: §§ 11 bis 16
Vermittlungs- & Abrechnungsvollmacht
Beauftragung von Vermittco durch Anbieter (Verkäufer)

§ 1 Gegenstand und Geltung

Mit Annahme dieser Vollmacht beauftragt und bevollmächtigt der Anbieter (nachfolgend „Verkäufer“) Dominik Starzengruber, Einzelunternehmen unter der Geschäftsbezeichnung „Vermittco“, Zimmerplatz 1a/Tür 6, 4222 St. Georgen an der Gusen, Österreich (nachfolgend „Vermittco“), die in den folgenden Bestimmungen beschriebenen Handlungen im Namen und für Rechnung des Verkäufers vorzunehmen. Die Vollmacht ist Voraussetzung für das Anbieten und Verkaufen über die Plattform; solange der Verkäufer sie nicht angenommen hat, stellt Vermittco keine Belege in seinem Namen aus, bestätigt keine Bestellungen für ihn und lässt keine Zahlungen für ihn einziehen. Sie ergänzt die AGB und gilt für alle Verkäufe des Verkäufers, die über die Plattform abgeschlossen oder bezahlt werden. Für Geschäfte, die nach einer Anfrage außerhalb der Plattform abgeschlossen und bezahlt werden, gilt sie nicht.

§ 2 Rechnungsstellung im Namen des Verkäufers

Vermittco ist bevollmächtigt, für die über die Plattform abgeschlossenen oder bezahlten Verkäufe des Verkäufers Rechnungen an die Käufer im Namen und für Rechnung des Verkäufers auszustellen und zu übermitteln (Rechnungsausstellung durch einen Dritten nach Art. 220 Abs 1 der Richtlinie 2006/112/EG; in Österreich § 11 Abs 1 UStG, in Deutschland § 14 Abs 2 UStG). Grundlage sind ausschließlich die vom Verkäufer in seinem Konto hinterlegten Angaben (Name/Firma, Anschrift, USt-IdNr., Steuerstatus wie Kleinunternehmer- oder Differenzbesteuerung) sowie die beim Kauf eingefrorenen Preis- und Steuerdaten. Übernimmt Vermittco beim Einlösen eines von Vermittco finanzierten Gutscheins einen Teil des Kaufpreises für den Käufer, überweist es diesen Betrag aus eigenen Mitteln auf das Konto des Verkäufers beim Zahlungsdienstleister; er gehört zum Entgelt (Entgelt von dritter Seite) und wird in der Rechnung als solches ausgewiesen.

Die Vollmacht umfasst ebenso die Ausstellung von Rechnungskorrekturen und Stornorechnungen (Korrekturbelege) im Namen des Verkäufers, soweit Bestellungen ganz oder teilweise erstattet oder Beträge berichtigt werden. Korrekturbelege sind keine Gutschriften im Sinn des § 11 Abs 7 UStG, auch wenn ihre Bezeichnung den Zusatz „Gutschrift“ trägt; Gutschriften in diesem Sinn stellt Vermittco im Namen des Verkäufers nicht aus; die Abrechnung mit Creatoren eines Händler-Programms führt der Verkäufer selbst (Punkt 5 der Creator-Bedingungen).

§ 3 Zahlungsabwicklung und Auszahlung

Vermittco ist bevollmächtigt, Kaufpreiszahlungen der Käufer im Namen und für Rechnung des Verkäufers über den Zahlungsdienstleister Stripe mit schuldbefreiender Wirkung für den Käufer einziehen zu lassen; die Zahlung wird dem Konto des Verkäufers beim Zahlungsdienstleister gutgeschrieben, die vereinbarte Plattform-Provision samt darauf entfallender Umsatzsteuer wird dabei zugunsten von Vermittco einbehalten. Vermittco nimmt Kundengelder nicht selbst entgegen und verwahrt sie nicht. Hat der Verkäufer den Käuferschutz aktiviert, ist Vermittco außerdem bevollmächtigt, den Auszahlungsplan seines Kontos beim Zahlungsdienstleister auf manuelle Auszahlung umzustellen und die Auszahlungen von diesem Konto auf sein Bankkonto zu veranlassen — täglich das verfügbare Guthaben abzüglich der Beträge, deren Auszahlung nach § 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen noch gesperrt ist (Auszahlungssperre). Über das Guthaben verfügt Vermittco im Übrigen nicht; es veranlasst von diesem Konto nur Auszahlungen auf das Bankkonto des Verkäufers, Erstattungen nach § 4 und Rückbelastungen nach § 6 Abs 13 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dauer, Beginn und Sperrgründe der Auszahlungssperre, die Wirkung der Umstellung auf das übrige Guthaben und ihre Aufhebung sind in § 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen abschließend geregelt.

§ 4 Erstattungen und Rückabwicklung

Vermittco ist bevollmächtigt, im Namen des Verkäufers Erstattungen an einen Käufer ganz oder teilweise über den Zahlungsdienstleister auf die ursprüngliche Zahlungsart zu veranlassen und den auf den Verkäufer entfallenden Anteil seinem Konto beim Zahlungsdienstleister zurückbelasten zu lassen, wenn

  1. der Verkäufer die Erstattung in seinem Konto selbst veranlasst oder ihr in Textform zustimmt, etwa bei einem Storno oder aus Kulanz;
  2. der Käufer eine über die Plattform bezahlte Bestellung storniert, bevor der Verkäufer sie als versandt gemeldet hat; erstattet wird dann stets der volle Betrag, und die Plattform-Provision für diesen Verkauf entfällt. Das gilt nicht für Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Käufers zugeschnitten sind (etwa mit einer Personalisierung bestellte Produkte);
  3. der Verkäufer einen Rücktritt (Widerruf) oder eine Rücksendung angenommen hat oder der Käufer als Verbraucher von einem Fernabsatzvertrag mit einem Verkäufer, der Unternehmer ist, nach dem Gesetz wirksam zurückgetreten ist (in Österreich § 11 FAGG, in Deutschland § 355 BGB) und die Ware nachweislich beim Verkäufer eingegangen ist oder der Käufer ihre Rücksendung nachgewiesen hat (§ 14 Abs 3 FAGG, § 357 Abs 4 BGB);
  4. die Bestellung nicht bestätigt wird und deshalb kein Kaufvertrag zustande kommt (§ 4 Abs 3 der AGB); erstattet wird dann der volle Betrag, und die Plattform-Provision für diese Bestellung entfällt;
  5. Vermittco die Auszahlung nach § 6 Abs 7 der AGB wegen konkreter, dokumentierter Anhaltspunkte angehalten hat und sich bestätigt, dass die Bestellung auf Betrug, Identitätsmissbrauch oder einem nach § 7 Abs 2 der AGB unzulässigen Angebot beruht; wurde die Ware bereits geliefert, erst Zug um Zug gegen ihre Rückgabe an den Verkäufer, es sei denn, die Rückgabe ist rechtlich unzulässig oder unzumutbar (etwa bei Fälschungen oder verbotenen Waren);
  6. die Erstattung nach § 6 Abs 8 der AGB vorgesehen ist oder
  7. eine gerichtliche oder behördliche Entscheidung sie anordnet.

Ohne einen dieser Gründe erstattet Vermittco nicht zulasten des Verkäufers. Über jede Erstattung wird der Verkäufer informiert; die zugehörigen Korrekturbelege werden gemäß § 2 im Namen des Verkäufers ausgestellt.

§ 5 Zahlungserinnerungen und Mahnwesen

Wird eine über die Plattform abgeschlossene Bestellung nicht über die Plattform bezahlt, sondern hat der Verkäufer dem Käufer die Zahlung gegen Rechnung eingeräumt (Kauf auf Rechnung), ist Vermittco bevollmächtigt, im Namen und für Rechnung des Verkäufers Zahlungserinnerungen und Mahnungen an säumige Käufer zu versenden. Gläubiger der Forderung bleibt ausschließlich der Verkäufer; eine Abtretung der Forderung an Vermittco findet nicht statt. In diesen Schreiben verlangt Vermittco weder Mahnspesen noch Verzugszinsen oder Betreibungskosten — gegenüber Käufern, die Unternehmer sind, weist es lediglich auf die gesetzlichen Verzugsfolgen hin — und ergreift keine weiteren Maßnahmen zur Einziehung der Forderung. Die Beauftragung eines Inkassoinstituts und die gerichtliche Geltendmachung sind von dieser Vollmacht nicht umfasst und bleiben dem Verkäufer vorbehalten.

§ 6 Pflichten des Verkäufers

  • Der Verkäufer hält seine Rechnungsangaben (Name/Firma, Anschrift, USt-IdNr., Steuerstatus, Bankverbindung) vollständig und aktuell. Sind Pflichtangaben unvollständig, werden Belege zurückgestellt, bis die Angaben ergänzt sind; Vermittco fordert ihn in diesem Fall unverzüglich in Textform zur Ergänzung auf. Die Pflicht des Verkäufers, dem Käufer fristgerecht eine Rechnung zu erteilen (in Österreich § 11 Abs 1 UStG), bleibt davon unberührt.
  • Der Verkäufer prüft die in seinem Namen ausgestellten Rechnungen und Korrekturbelege (abrufbar im Konto unter „Finanzen“ bzw. „Verkäufe“) und meldet Beanstandungen unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen nach Bereitstellung. Nach Ablauf dieser Frist gilt ein Beleg nur dann als von ihm genehmigt, wenn Vermittco ihn bei der Bereitstellung ausdrücklich auf die Frist und darauf hingewiesen hat, dass sein Schweigen als Genehmigung gilt. Die Genehmigung bestätigt nur, dass der Beleg in seinem Namen ausgestellt werden durfte; sie schließt weder die Berichtigung eines unrichtigen Belegs noch Ansprüche des Verkäufers wegen Fehlern aus, die Vermittco zu vertreten hat. Einen Beleg, der sich als unrichtig erweist, berichtigt Vermittco unverzüglich durch einen Korrekturbeleg nach § 2.
  • Für die inhaltliche Richtigkeit der von ihm stammenden Angaben (insbesondere Steuerstatus und USt-IdNr.) bleibt der Verkäufer selbst verantwortlich.
  • Nur Normalsatz über die Plattform-Abrechnung. Die in seinem Namen ausgestellten Rechnungen weisen — soweit Umsatzsteuer anfällt — ausschließlich den Normalsatz des maßgeblichen Mitgliedstaats aus. Waren und Leistungen, die einem ermäßigten Steuersatz unterliegen (etwa Lebensmittel, Futtermittel, Bücher, Pflanzen, Kunstgegenstände), darf der Verkäufer deshalb nicht über den Direktkauf oder eine Zahlungsanforderung der Plattform verkaufen; er bietet sie als Inserat mit Anfrage an und stellt die Rechnung selbst aus. Gleiches gilt für Umsätze, bei denen die Steuerschuld in dem Mitgliedstaat, in dem der Umsatz ausgeführt wird, auf den Käufer übergeht (in Österreich § 19 Abs 1 bis 1e UStG samt den dazu ergangenen Verordnungen, etwa Schrott und Altmetalle sowie — ab einem in der Rechnung ausgewiesenen Entgelt von 5.000 Euro — Mobilfunkgeräte, integrierte Schaltkreise, Laptops, Tablets und Spielkonsolen an Unternehmer; in Deutschland § 13b UStG), für die Lieferung neuer Fahrzeuge in einen anderen Mitgliedstaat, für elektronisch erbrachte Dienstleistungen (Downloads, Lizenzschlüssel, Cloud- und Hosting-Leistungen) unabhängig davon, wo der Käufer ansässig ist, weil Vermittco dafür als Erbringer gelten würde (Art. 9a der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011), sowie für Lieferungen, bei denen Vermittco nach § 3 Abs 3a UStG (Art. 14a der Richtlinie 2006/112/EG) als Lieferer gelten würde — insbesondere Lieferungen eines Verkäufers ohne Sitz in der Europäischen Union an Nichtunternehmer und Fernverkäufe aus Drittländern in Sendungen mit einem Sachwert von höchstens 150 Euro.
  • Der Verkäufer gibt im Konto wahrheitsgemäß an, ob der Gesamtbetrag seiner innergemeinschaftlichen Fernverkäufe an Nichtunternehmer in anderen Mitgliedstaaten (samt der dabei mitzuzählenden Telekommunikations-, Rundfunk- und elektronischen Dienstleistungen) im vorangegangenen oder im laufenden Kalenderjahr die EU-weite Lieferschwelle von 10.000 Euro überschritten hat (Art. 59c der Richtlinie 2006/112/EG; in Österreich Art. 3 Abs 5 UStG), ob er auf die Anwendung dieser Schwelle verzichtet hat (in Österreich Art. 3 Abs 6 UStG) und ob er den EU-One-Stop-Shop nutzt. Nach dieser Angabe richten sich die Belege für solche Lieferungen: Ist die Schwelle nicht überschritten und nicht auf sie verzichtet, weisen sie die Umsatzsteuer des Mitgliedstaats aus, den der Verkäufer im Konto als Sitz angegeben hat — das setzt voraus, dass die Beförderung oder Versendung dort beginnt; beginnt sie in einem anderen Mitgliedstaat, verkauft er solche Waren nicht über den Direktkauf oder eine Zahlungsanforderung der Plattform. Andernfalls weisen die Belege die Umsatzsteuer des Bestimmungsmitgliedstaats aus. Weist der Verkäufer Umsatzsteuer aus und fehlt diese Angabe, sind Käufe von Nichtunternehmern mit Lieferung in einen anderen Mitgliedstaat über die Plattform nicht möglich. Änderungen meldet der Verkäufer unverzüglich, spätestens vor dem Umsatz, mit dem die Schwelle überschritten wird; für die Richtigkeit dieser Angaben ist er selbst verantwortlich.

§ 7 Umfang und Grenzen

Die Vollmacht ist auf die in §§ 2–5 beschriebenen Handlungen beschränkt sowie darauf, im Namen des Verkäufers beim Direktkauf und nach einer Auktion die Bestätigung der Bestellung zu übermitteln (§ 4 Abs 3 und 9 der AGB) — nur zu den Bedingungen und im Rahmen des Bestands, die der Verkäufer im Inserat festgelegt hat. Die Provision eines Creators aus einem Händler-Programm des Verkäufers (Creator-Bedingungen) zahlt der Verkäufer selbst; Vermittco zieht sie nicht ein, hält sie nicht und zahlt sie nicht aus. Für die Zeit vor der Übernahme eines von Vermittco eingerichteten Kontos gelten nur § 10 und § 9. Vermittco ist insbesondere nicht bevollmächtigt, im Namen des Verkäufers sonstige Verträge zu schließen, Verbindlichkeiten einzugehen oder den Verkäufer gerichtlich zu vertreten. Kaufverträge kommen ausschließlich zwischen Verkäufer und Käufer zustande; Vermittco wird nicht Vertragspartei des Kaufvertrags.

§ 8 Dauer und Widerruf

Die Vollmacht gilt ab Annahme im Konto — bei einem von Vermittco eingerichteten Konto ab der Annahme bei dessen Übernahme — bis zur Beendigung des Plattform-Nutzungsvertrags (§ 12 der AGB). Sie kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform (E-Mail an [email protected]) widerrufen werden. Für bereits begonnene Abwicklungen (offene Bestellungen, laufende Käuferschutz-Abwicklungen und Erstattungen, ausstehende Belege und Korrekturbelege) gilt sie nach einem Widerruf oder nach dem Ende des Nutzungsvertrags fort, bis diese abgeschlossen sind. Nach dem Widerruf können keine neuen Angebote mehr eingestellt und keine Verkäufe mehr über die Plattform abgeschlossen werden; bestehende Inserate werden aus der Anzeige genommen. Ein laufendes Abonnement bleibt davon unberührt und kann nach den Kündigungsbedingungen gekündigt werden.

§ 9 Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen. Ist der Verkäufer Verbraucher, entzieht ihm diese Rechtswahl nicht den Schutz, den ihm die zwingenden Bestimmungen des Rechts des Staates gewähren, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (Art. 6 Abs 2 der Verordnung (EG) Nr. 593/2008, „Rom I“). Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Der Text dieser Vollmacht ist jederzeit unter vermittco.com/vollmacht.html abrufbar und kann gedruckt oder als PDF gespeichert werden; die erteilte Zustimmung wird mit Zeitpunkt und Dokument-Version protokolliert.

§ 10 Einrichtungs- und Betreuungsauftrag

(1) Auftrag. Ein Anbieter kann Vermittco in Textform — etwa per E-Mail, mit einem unterschriebenen Formular oder in einem Vertrag — beauftragen, ein Konto für ihn einzurichten und zu befüllen (§ 3 Abs 7 der AGB). Vermittco übermittelt dem Anbieter vor der Einrichtung den Wortlaut dieses Paragraphen in Textform; der Anbieter bestätigt in seinem Auftrag oder in seiner Antwort darauf, dass für den Auftrag dieser Paragraph gilt. Vermittco nimmt einen Auftrag nur von einer Person an, die für den Anbieter vertretungsbefugt oder von ihm dazu ermächtigt ist, prüft das anhand öffentlicher Register oder der Website des Anbieters und hält fest, wer den Auftrag wann und auf welchem Weg erteilt hat. Ohne einen so bestätigten und dokumentierten Auftrag richtet Vermittco kein Konto ein. Für die Zeit bis zur Übernahme gelten ausschließlich die folgenden Absätze und § 9; alle übrigen Bestimmungen dieser Vollmacht gelten erst ab der Übernahme.

(2) Umfang. Im Rahmen des Auftrags darf Vermittco das Konto mit den vom Anbieter mitgeteilten Angaben anlegen; Inserate aus den Angaben des Anbieters, seiner Website oder seinem Shop- bzw. Produktdatenfeed erstellen, veröffentlichen und aktualisieren; eine Anbindung an seine Systeme einrichten (Absatz 8); eingehende Anfragen entgegennehmen und an den Anbieter weiterleiten und — nur soweit der Auftrag das vorsieht — mit Sachangaben aus dem jeweiligen Inserat beantworten. Preise, Liefer- und Zahlungsbedingungen und Produktangaben übernimmt Vermittco unverändert aus diesen Quellen. Inserate eines Anbieters, der Unternehmer ist, veröffentlicht Vermittco nur mit Name bzw. Firma, Anschrift und Kontaktangaben des Anbieters und — bei Produkten — mit den Angaben nach Art. 19 der Verordnung (EU) 2023/988. Der Anbieter kann jederzeit verlangen, dass ein Inserat geändert oder aus der Anzeige genommen wird; Vermittco setzt das unverzüglich um. Solange Vermittco das Konto führt, teilt es Interessenten, die über das Konto anfragen, mit, dass es ihre Anfragen im Auftrag des Anbieters entgegennimmt.

(3) Grenzen. Vermittco schließt im Namen des Anbieters keine Verträge, macht keine Preis-, Liefer- oder sonstigen Zusagen, lässt keine Zahlungen für ihn einziehen, stellt keine Belege in seinem Namen aus und stimmt an seiner Stelle keinen Vertragsbedingungen zu. Die AGB samt den ergänzenden Bedingungen nach § 1 Abs 3 der AGB — darunter diese Vollmacht, die Nutzungsbedingungen, die Kündigungsbedingungen und die Auftragsverarbeitungsvereinbarung, bei Unternehmern auch die Verkäuferbedingungen — nimmt der Anbieter bei der Übernahme selbst an und bestätigt dabei, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben; bei Unternehmen handelt eine vertretungsbefugte Person.

(4) Rechte an Inhalten. Für Texte, Bilder und Daten, die Vermittco im Auftrag aus der Website oder den Systemen des Anbieters übernimmt, räumt der Anbieter Vermittco mit dem Auftrag das in § 19 Abs 2 der AGB beschriebene nicht ausschließliche Nutzungsrecht (Werknutzungsbewilligung) ein und sichert zu, über die dafür erforderlichen Rechte zu verfügen. Endet der Auftrag ohne Übernahme, endet mit ihm das Recht, die Inhalte öffentlich zugänglich zu machen; im Übrigen endet das Nutzungsrecht nach § 19 Abs 3 der AGB, spätestens mit der Löschung des Kontos (Absatz 7).

(5) Zugang und Übergabe. Bis zur Übernahme führt Vermittco das Konto mit einer internen Anmelde-Adresse; Benachrichtigungen an das Konto gehen an Vermittco. Meldungen zu Inhalten des Kontos (Art. 16 DSA), Begründungen von Maßnahmen gegen solche Inhalte (Art. 17 DSA), Beanstandungen von Rechteinhabern und Anfragen von Behörden leitet Vermittco unverzüglich in Textform an den Anbieter weiter. Zur Übernahme erhält der Anbieter einen persönlichen, befristet gültigen Link. Er bestätigt seine E-Mail-Adresse mit einem Einmal-Code, legt eine eigene Anmeldung fest und gibt die Erklärungen nach Absatz 3 ab. Mit der Übernahme enden alle Anmeldungen und Zugänge, die Vermittco für die Einrichtung genutzt hat; Vermittco bestätigt die Übernahme per E-Mail. Ende-zu-Ende-verschlüsselte Nachrichten aus der Zeit der Einrichtung können auf den Geräten des Anbieters technisch unlesbar sein.

(6) Nachweis. Vermittco protokolliert die Einrichtung, jede Anmeldung von Vermittco im Konto (Kontowechsel) und die Übergabe und bewahrt dieses Protokoll drei Jahre ab dem Ende der Einrichtung auf (Abschnitt 4.26 der Datenschutzerklärung). Auf Anfrage erhält der Anbieter eine Aufstellung dieses Protokolls.

(7) Ende. Der Auftrag endet mit der Übernahme des Kontos oder mit seinem Widerruf, den der Anbieter jederzeit in Textform erklären kann (E-Mail an [email protected]). Übernimmt der Anbieter das Konto nicht, kann auch Vermittco den Auftrag jederzeit durch Erklärung in Textform an den Anbieter beenden; noch nicht weitergeleitete Anfragen leitet Vermittco zuvor an ihn weiter. Endet der Auftrag ohne Übernahme, nimmt Vermittco die Inserate unverzüglich aus der Anzeige und löscht das Konto samt Inhalten, soweit keine Aufbewahrungspflicht entgegensteht (§ 3 Abs 7 der AGB).

(8) Datenschutz. Bis zur Übernahme verarbeitet Vermittco die Angaben des Anbieters und seiner Ansprechpersonen, die Inhalte der Inserate, das Protokoll nach Absatz 6 und die Anfragen von Interessenten als Verantwortlicher; Einzelheiten stehen in Abschnitt 4.26 der Datenschutzerklärung. Anbindungen, über die Bestell- oder Kundendaten aus den Systemen des Anbieters übermittelt würden, richtet Vermittco vor der Übernahme nicht ein; personenbezogene Daten von Kunden des Anbieters verarbeitet es in dieser Zeit nicht. Ab der Übernahme gilt für Daten, die Vermittco im Auftrag des Anbieters verarbeitet, die Auftragsverarbeitungsvereinbarung.

(9) Entgelt. Ein Entgelt für die Einrichtung fällt nur an, wenn es gesondert vereinbart ist, etwa in einem Enterprise-Abonnement (§ 5 Abs 2 der AGB).

§ 11 Verkäufer, die keine Unternehmer sind

(1) Verkauft der Verkäufer nicht im Rahmen eines Unternehmens und führt er sein Konto deshalb als Privatkonto, weisen die in seinem Namen ausgestellten Belege keine Umsatzsteuer aus und sind als Privatverkauf gekennzeichnet. Die Bestimmungen in § 6 zum Normalsatz und zur EU-Lieferschwelle gelten für ihn nicht.

(2) Beginnt der Verkäufer, im Rahmen eines Unternehmens zu verkaufen, ändert er seine Angaben im Konto bzw. teilt es Vermittco unverzüglich mit ([email protected]), damit sein Konto als Firmenkonto geführt wird; ab dann gelten für ihn die Bestimmungen für Unternehmer.

(3) Ist der Verkäufer Verbraucher im Sinn des § 1 KSchG, bleiben seine Rechte nach dem Konsumentenschutzgesetz und nach anderen zwingenden Vorschriften von dieser Vollmacht unberührt.

§ 12 Bereitstellung und Aufbewahrung der Belege

(1) Die in seinem Namen ausgestellten Belege stellt Vermittco dem Verkäufer im Konto zum Abruf und zum Herunterladen bereit, einzeln und gesammelt als ZIP-Datei.

(2) Soweit den Verkäufer eine gesetzliche Pflicht trifft, diese Belege und die zugehörigen Aufzeichnungen aufzubewahren (in Österreich § 132 BAO, in Deutschland § 147 AO und § 14b UStG), erfüllt er sie selbst. Vor der Löschung seines Kontos lädt er die Belege herunter.

(3) Die eigenen Aufbewahrungspflichten von Vermittco, insbesondere nach § 18 Abs 11 und 12 UStG (§ 18 Abs 6 der AGB), bleiben unberührt; sie ersetzen die Aufbewahrung durch den Verkäufer nicht.

§ 13 Datenschutz bei Abrechnung und Zahlungsabwicklung

Für die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Ausstellung von Belegen, der Zahlungsabwicklung, bei Erstattungen und bei Zahlungserinnerungen nach dieser Vollmacht ist Vermittco selbst Verantwortlicher; Zweck, Rechtsgrundlage, Empfänger und Speicherdauer stehen insbesondere in den Abschnitten 4.6 und 4.7 der Datenschutzerklärung. Die Auftragsverarbeitungsvereinbarung gilt für diese Verarbeitungen nicht. Daten von Käufern, die der Verkäufer über Bestellungen und Belege erhält, verarbeitet er als eigener Verantwortlicher und nur zur Abwicklung des jeweiligen Geschäfts und zur Erfüllung seiner gesetzlichen Pflichten (§ 20 Abs 4 der AGB).

§ 14 Verhältnis zu den AGB, Beschwerden

(1) Diese Vollmacht gehört zu den ergänzenden Bedingungen nach § 1 Abs 3 der AGB. Sie gibt Vermittco bei der Käuferschutz-Abwicklung, der Auszahlung und bei Einbehalten keine weitergehenden Befugnisse als § 6 der AGB.

(2) Im Übrigen gelten die AGB, insbesondere zu Haftung (§ 10), Beschwerden und Streitbeilegung (§ 16) sowie anwendbarem Recht und Gerichtsstand (§ 21); für Verkäufer, die Unternehmer sind, zusätzlich die Verkäuferbedingungen einschließlich des internen Beschwerdeverfahrens nach deren § 10 und der Mediation nach deren § 11.

(3) Beschwerden über die Ausübung dieser Vollmacht — etwa über einen Beleg, eine Erstattung oder einen Einbehalt — können formlos an [email protected] oder über die Beschwerdefunktion im Konto gerichtet werden.

§ 15 Änderungen dieser Vollmacht

(1) Änderungen dieser Vollmacht werden nach § 13 der AGB angekündigt; für Verkäufer, die Unternehmer sind, gelten zusätzlich § 3 der Verkäuferbedingungen und Art. 3 Abs 2 der Verordnung (EU) 2019/1150.

(2) Eine Erweiterung der Vollmacht auf Handlungen, die in der vom Verkäufer angenommenen Fassung nicht beschrieben sind, wird nur mit seiner ausdrücklichen Zustimmung wirksam; § 13 Abs 2 und 3 der AGB (Zustimmung durch Schweigen) gilt dafür nicht.

(3) Für Bestellungen, die vor dem Wirksamwerden einer Änderung abgeschlossen wurden, gilt die bisherige Fassung. Jede Fassung nennt ihren Stand und gibt an, ab wann sie gilt; frühere Fassungen werden auf Anfrage in Textform zur Verfügung gestellt.

(4) Hat der Verkäufer die Vollmacht nach einer früheren Fassung erteilt, gilt für ihn die vorliegende Fassung ab dem in der Ankündigung nach § 13 der AGB genannten Tag. Die Befugnisse, die diese Fassung gegenüber früheren Fassungen neu beschreibt — die Bestätigung der Bestellung in seinem Namen (§ 7) sowie die Umstellung des Auszahlungsplans und die Veranlassung der Auszahlungen bei aktiviertem Käuferschutz (§ 3) —, erhält Vermittco nach Absatz 2 nur mit seiner ausdrücklichen Zustimmung, die Vermittco im Konto oder per E-Mail einholt. Bis dahin gilt insoweit die von ihm angenommene Fassung, und der Käuferschutz steht seinen Inseraten nicht zur Verfügung. Befugnisse zum Einbehalt, zur Auszahlung oder zur Abrechnung von Creator-Provisionen im Namen des Verkäufers, die frühere Fassungen der Creator-Bedingungen vorsahen, übt Vermittco nicht mehr aus.

§ 16 Dienstleister und Übertragung

(1) Vermittco darf sich zur Ausführung dieser Vollmacht technischer Dienstleister bedienen, insbesondere des Zahlungsdienstleisters Stripe; eine Weitergabe der Vollmacht an Dritte zur selbständigen Ausübung findet nicht statt.

(2) Überträgt Vermittco den Vertrag nach § 22 Abs 2 der AGB im Rahmen einer Unternehmensübertragung, geht diese Vollmacht mit dem Vertrag auf den Erwerber über. Ist der Verkäufer Verbraucher, geht sie nur über, soweit auch sein Vertrag nach § 22 Abs 2 der AGB übergeht — mit seiner ausdrücklichen Zustimmung oder soweit das Gesetz den Übergang vorsieht (§ 38 UGB). Der Verkäufer wird darüber in Textform informiert, als Unternehmer mindestens einen Monat, als Verbraucher mindestens sechs Wochen vor dem Wirksamwerden, und kann die Vollmacht bis dahin nach § 8 widerrufen.

Dominik Starzengruber · Vermittco · Zimmerplatz 1a/Tür 6, 4222 St. Georgen an der Gusen, Österreich · [email protected] — Fassung 2026-11 · Stand: 26.09.2026. Die Annahme erfolgt elektronisch im Konto, bei der Registrierung bzw. bei der Übernahme eines von Vermittco eingerichteten Kontos; sie wird mit Zeitstempel und Fassung protokolliert. Frühere Fassungen dieser Vollmacht stellt Vermittco auf Anfrage in Textform zur Verfügung (§ 15 Abs 3).