Shop-Anbindung, Datenfeeds, Website-Einleser, Massen-Import und Warenwirtschaft · Berechtigung, Verantwortung, Grenzen
Händler können ihren Bestand automatisch auf Vermittco übernehmen lassen — über eine Shop-Anbindung (etwa Shopify oder WooCommerce), einen Datenfeed (Google-Shopping-, CSV-, XML- oder JSON-Format), den Website-Einleser, den Massen-Import per Datei oder eine Schnittstelle zur Warenwirtschaft. Was so auf die Plattform kommt, gilt als vom Händler selbst eingestellt: Er ist für Inhalte, Preise, Bilder, Pflichtangaben und Rechte verantwortlich und bestätigt vor der Einrichtung, dazu berechtigt zu sein. Vermittco übernimmt die Daten so, wie die Quelle sie liefert, und legt übernommene Inserate zunächst „zur Prüfung“ an. Öffentlich werden sie erst nach der Freigabe durch das Team, wenn der Händler die Anbindung selbst eingeschaltet, den Massen-Import selbst ausgeführt oder ein von Vermittco eingerichtetes Konto oder Firmenprofil übernommen hat — ohne sein Zutun nur im Rahmen eines Einrichtungsauftrags oder auf seinen Auftrag in Textform (Abschnitt 3 Abs 2). Wo Vermittco dabei personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, gilt die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung. Diese Bedingungen ergänzen die Verkäuferbedingungen.
(1) Geltungsbereich. Diese Bedingungen (nachfolgend auch „Richtlinie“) gelten für Händler (Absatz 2), die Bestände über Anbindungen, Datenfeeds, den Website-Einleser, den Massen-Import oder eine Warenwirtschafts-Schnittstelle auf die Plattform übernehmen lassen oder Bestellungen aus der Plattform in ihre Systeme übertragen lassen. Sie sind Teil der Plattformregeln nach § 1 Abs 3 der AGB. Diese Fassung gilt für Anbindungen und Massen-Importe, die ab dem Tag ihrer Veröffentlichung auf der Plattform eingerichtet oder ausgeführt werden, ab diesem Tag. Gegenüber Händlern, die schon vorher eine Anbindung eingerichtet oder einer früheren Fassung zugestimmt haben, wird sie — wie jede spätere Fassung — nach § 3 der Verkäuferbedingungen angekündigt und gilt frühestens 15 Tage nach der Ankündigung; sie wirkt nicht zurück (§ 3 Abs 2 der Verkäuferbedingungen). Zwingende gesetzliche Rechte von Verbrauchern bleiben von ihr unberührt.
(2) Begriffe. In dieser Richtlinie bedeuten:
(3) Im Übrigen gelten die Begriffsbestimmungen in § 1 der AGB. Überschriften dienen nur der Übersicht; für die Auslegung ist der Text der Bestimmung maßgeblich.
Bei der Einrichtung eines Datenfeeds, einer Shop-Übernahme, einer Shopify-Verbindung, des Website-Einlesers oder einer Warenwirtschafts-Schnittstelle bestätigt der Händler diese Richtlinie im Konto durch Ankreuzen; die Bestätigung wird mit Datum und Fassung protokolliert. Mit jeder Anbindung und jedem Massen-Import sichert der Händler zu:
(1) Vermittco übernimmt Daten so, wie die Quelle sie liefert, ordnet sie den Kategorien und Feldern der Plattform zu und ergänzt fehlende Angaben, wo das automatisiert möglich ist (etwa Kategorie aus dem Produkttext, Währung aus dem Shop). Die Zuordnung kann fehlerhaft sein. Vor dem Einschalten einer Anbindung führt Vermittco einen Probelauf (Trockenlauf) durch und zeigt dem Händler dessen Ergebnis mit Beispielen; der Händler prüft es, danach die übernommenen Inserate in seinem Konto, und behebt Fehler. Änderungen, die er nur im Inserat vornimmt, können bei einem späteren Lauf durch die Angaben der Quelle ersetzt werden; Fehler behebt er deshalb in der Quelle.
(2) Übernommene Inserate werden zunächst als „zur Prüfung“ angelegt und sind nicht öffentlich. Hat der Händler die Anbindung in seinem Konto selbst eingerichtet und eingeschaltet oder den Massen-Import selbst ausgeführt, prüft das Team neue und wieder aufgenommene Inserate und gibt sie frei; mit dem Einschalten beziehungsweise dem Import beauftragt der Händler Vermittco, sie nach dieser Prüfung zu veröffentlichen. Dasselbe gilt für eine Anbindung, die Vermittco eingerichtet hat, sobald der Händler das Konto oder sein Firmenprofil übernommen hat (Abschnitt 11): Mit der Übernahme beauftragt er Vermittco, neue und wieder aufgenommene Inserate aus ihr nach der Prüfung durch das Team zu veröffentlichen; er kann die Anbindung jederzeit ausschalten (Abschnitt 12 Abs 1). Inserate, die bei der Übernahme nur noch auf seine Zustimmung zur Veröffentlichung warteten, werden mit der Übernahme ohne weitere Prüfung veröffentlicht; ob sie angezeigt werden, richtet sich nach Abschnitt 5 Abs 2 und 3. Ohne eine solche Handlung des Händlers macht das Team übernommene Inserate nur im Rahmen eines Einrichtungsauftrags (Abschnitt 11 Abs 1, § 10 Abs 2 der Vollmacht) oder auf ausdrücklichen Auftrag des Händlers in Textform (Abschnitt 11 Abs 2) öffentlich, dort auch über die Live-Schaltung. Die Prüfung durch das Team ist eine freiwillige Maßnahme nach § 2 Abs 3 der AGB; sie nimmt dem Händler die Verantwortung für seine Angaben nicht ab. Änderungen der Quelle an bereits veröffentlichten Inseraten übernimmt Vermittco bei den folgenden Läufen ohne erneute Freigabe. Ab der Veröffentlichung gelten alle Regeln für Inserate — das Meldeverfahren (§ 15 der AGB), die Reihung (§ 14 der AGB) und der Käuferschutz (§ 6 der AGB). Die automatisierte Inhaltsprüfung, die Inserate beim Einstellen über das Konto durchlaufen, findet bei übernommenen Inseraten nicht statt; sie durchlaufen nur eine automatische Vollständigkeitsprüfung (Abschnitt 5 des DSA-Transparenzberichts).
(3) Bilder übernimmt Vermittco auf seine eigenen Server, wenn der Händler die Anbindung in seinem Konto selbst eingerichtet hat — darin und in seiner Bestätigung nach Abschnitt 2 liegt seine Zustimmung —, bei einem Konto nach Abschnitt 11 Abs 1 auf Grund des Einrichtungsauftrags (§ 10 Abs 4 der Vollmacht) und bei einer Quelle nach Abschnitt 11 Abs 2 nur mit seiner ausdrücklichen Zustimmung, die mit Datum dokumentiert wird. Bis dahin und solange ein Bild noch nicht übernommen ist, binden Inserate die Bilder unmittelbar von der Quelle ein: Der Server der Quelle liefert sie an die Besucher der Plattform aus und erhält deren Abrufe (Abschnitt 4.21 der Datenschutzerklärung). Ändert der Händler Bildadressen in der Quelle oder ist die Quelle nicht erreichbar, fehlen solche Bilder im Inserat, bis ein späterer Lauf sie neu übernimmt.
(4) Der Einleser beachtet die Zugriffsregeln der Website (robots.txt) und begrenzt die Abrufrate. Liefert ein Lauf aus einer vollständig gelesenen Quelle weniger als 70 % der Artikel des letzten erfolgreichen Laufs, bricht Vermittco ihn ab und übernimmt nichts (Schutzschalter); das gilt nicht, wenn sich der gewählte Umfang der Quelle (etwa eine bestimmte Sammlung eines Shops) geändert hat. Die zuletzt übernommenen Inserate bleiben dann unverändert — auch Artikel, die die Quelle nicht mehr führt, werden weiter als verfügbar angezeigt —, bis ein Lauf wieder erfolgreich ist oder der Händler die Verkleinerung seines Bestands per E-Mail an [email protected] bestätigt und Vermittco den Lauf ohne Schutzschalter ausführt. Das Ergebnis jedes Laufs — auch ein Abbruch — wird im Konto bei der Anbindung angezeigt; der Händler prüft es regelmäßig. Wird eine Quelle in einem Lauf nur teilweise gelesen, bleiben Artikel, die in diesem Lauf nicht vorkamen, bis zum nächsten vollständigen Lauf unverändert. Zu Verfügbarkeit und Abstand der Läufe siehe Abschnitt 8.
(5) Vermittco setzt automatisierte Auswertungen ein, auch mit maschinellen Sprachmodellen: um Produktseiten zu lesen, Kategorien zuzuordnen, Beschreibungen zu übernehmen und beim Massen-Import die Spalten der Datei den Feldern der Plattform zuzuordnen. Dafür werden die Inhalte der Produktseiten beziehungsweise die Spaltennamen und Beispielzeilen der Datei an Google (Gemini-Schnittstelle; Abschnitt 4.15 der Datenschutzerklärung) übermittelt; personenbezogene Daten, die darin enthalten sind, verarbeitet Google als Unterauftragsverarbeiter nach § 5 der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung. Diese Auswertungen sind darauf ausgelegt, nur Angaben zu übernehmen, die in der Quelle stehen, und Beschreibungen wörtlich zu übernehmen; sie können Angaben aber falsch zuordnen, kürzen oder unvollständig übernehmen.
(6) Beim Massen-Import kann der Händler zusätzlich „Fehlende Angaben ergänzen“ oder — bei Fahrzeugen — „Fahrzeugdaten aus VIN ergänzen“ wählen. Dann werden für Zeilen ohne Marke oder Beschreibung Titel, Marke, EAN/GTIN und vorhandene Beschreibung an Google übermittelt (Gemini-Schnittstelle mit Google-Suche; Abschnitt 4.15 der Datenschutzerklärung), Postleitzahlen ohne Ort an ein öffentliches Postleitzahlenverzeichnis (openPLZ) und Fahrzeug-Identifizierungsnummern an die öffentliche Fahrzeugdatenbank der US-Verkehrsbehörde NHTSA (Abschnitt 4.19 der Datenschutzerklärung). Die so ergänzten Marken, Beschreibungen, Orte und Fahrzeugdaten stammen nicht aus der Quelle, sondern aus öffentlich auffindbaren Angaben; die Beschreibungen formuliert das Sprachmodell selbst. Die Ergänzungen füllen nur fehlende Angaben und werden vor dem Import in der Vorschau angezeigt; übernimmt der Händler sie, gelten sie als von ihm ergänzt (Abschnitt 7 Abs 1).
(7) Alle Auswertungen und Ergänzungen nach den Absätzen 5 und 6 sind Hilfsmittel; der Händler prüft das Ergebnis nach Absatz 1 und korrigiert Fehler.
(1) Kaufweg. Übernommene Inserate werden als Inserate mit Anfrage angelegt (§ 4 Abs 2 und 4 der AGB). Der Direktkauf über die Plattform steht für sie nur zur Verfügung, wenn er für die Anbindung oder beim Massen-Import ausdrücklich eingeschaltet ist und die Kategorie ihn vorsieht; dann gelten für jeden darüber abgeschlossenen Verkauf § 4 Abs 3 und § 5 der AGB, bei aktivierter Käuferschutz-Abwicklung § 6 der AGB, sowie die Vermittlungs- und Abrechnungsvollmacht.
(2) Preise. Preise werden so übernommen, wie die Quelle sie liefert. Der Händler stellt sicher, dass die Quelle gegenüber Verbrauchern Gesamtpreise einschließlich Umsatzsteuer und aller sonstigen Preisbestandteile liefert (§ 9 Abs 1 PrAG, § 4 Abs 1 FAGG, § 5 Abs 3 der AGB) und dass Nettopreise nur in Inseraten erscheinen, die sich ausschließlich an Unternehmer richten und als solche gekennzeichnet sind. Für Streich- und Vergleichspreise gilt Abschnitt 2 Nr. 3.
(3) Währung. Liefert die Quelle Preise in einer anderen Währung als Euro, wird das Inserat in dieser Währung geführt. Verbindlich ist allein der Preis in der Währung des Inserats; eine Umrechnung, die die Plattform in einer anderen Anzeigewährung zeigt, ist ein unverbindlicher Richtwert.
(4) Umsatzsteuer beim Direktkauf. Über den Direktkauf und die Belege nach § 2 der Vollmacht wird — soweit Umsatzsteuer anfällt — ausschließlich der Normalsteuersatz abgerechnet (§ 6 der Vollmacht). Artikel, die einem ermäßigten Steuersatz unterliegen, und die übrigen in § 6 der Vollmacht genannten Umsätze — insbesondere solche, bei denen die Steuerschuld auf den Käufer übergeht — bietet der Händler über die Anbindung nur als Inserate mit Anfrage an; er nimmt sie vom Direktkauf aus. Steuersätze, die die Quelle liefert, ändern die Steuerbehandlung eines Verkaufs nicht; maßgeblich sind die Steuerangaben im Konto des Händlers (§ 2 der Vollmacht).
(5) Versandkosten und Lieferbedingungen. Versandkosten, Lieferzeiten und Lieferländer übernimmt Vermittco nicht aus der Quelle; es gelten die Angaben, die der Händler auf der Plattform zum Inserat macht, und die Lieferbeschränkungen nach § 4 Abs 8 der AGB. Der Händler sorgt dafür, dass jedes übernommene Inserat gegenüber Verbrauchern die erforderlichen Angaben zu Versandkosten und Lieferbedingungen enthält (§ 4 Abs 1 FAGG).
(6) Produktsicherheit und Kennzeichnung. Fehlen in der Quelle Angaben, die das Gesetz für das Angebot verlangt — insbesondere Name, Postanschrift und elektronische Adresse des Herstellers und gegebenenfalls der verantwortlichen Person in der Union, Angaben zur Identifizierung des Produkts und Warnhinweise (Art. 19 der Verordnung (EU) 2023/988) sowie Energieetikett und Produktdatenblatt (Verordnung (EU) 2017/1369) —, ergänzt der Händler sie in der Quelle oder im Inserat. Inserate ohne diese Angaben dürfen Verbrauchern nicht angeboten werden.
(1) Kontingente. Übernommene Inserate zählen wie manuell erstellte Inserate zu den Kontingenten des gebuchten Abonnements (§ 5 Abs 2 der AGB, § 7 Abs 2 der Verkäuferbedingungen). Der Händler wählt den Umfang der Quelle oder sein Paket so, dass der übernommene Bestand in das Kontingent passt. Liefert die Quelle mehr Artikel, als das Kontingent zulässt, gibt das Team übernommene Inserate nur bis zu dessen Grenze frei; die übrigen bleiben „zur Prüfung“, bis Kontingent frei wird oder der Händler ein größeres Paket bucht. Vermittco teilt dem Händler in diesem Fall per E-Mail mit, wie viele Inserate deshalb nicht veröffentlicht wurden.
(2) Ohne Abonnement. Solange für das Konto kein Abonnement läuft, ruhen die übernommenen Inserate wie alle Inserate des Kontos und werden nicht angezeigt (Abschnitt 2 der Kündigungsbedingungen). Die Anbindung bleibt eingerichtet, bis der Händler sie ausschaltet oder entfernt; mit einem neuen Abonnement sind die Inserate wieder sichtbar (Abschnitt 3 der Kündigungsbedingungen).
(3) Von Vermittco eingerichtete Konten und Quellen. Die Inserate eines Kontos, das Vermittco nach Abschnitt 11 Abs 1 im Auftrag eingerichtet hat, werden bis zu seiner Übernahme auch ohne Abonnement angezeigt (§ 3 Abs 7 der AGB, § 7 Abs 2 der Verkäuferbedingungen); dasselbe gilt für veröffentlichte Inserate aus Quellen nach Abschnitt 11 Abs 2, solange der Händler kein Konto führt. Ab der Übernahme gelten die Absätze 1 und 2.
(1) Zugangsdaten und Schlüssel für Anbindungen werden nur serverseitig in der verschlüsselt gespeicherten Datenbank abgelegt, nie an den Browser zurückgegeben und ausschließlich für den Abruf der Quelle und den Abgleich verwendet; sie werden nicht an Dritte weitergegeben, ausgenommen die für den Betrieb eingesetzten Auftragsverarbeiter (§ 5 der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung).
(2) Der Händler vergibt, wo das Quellsystem das zulässt, nur die für die genutzten Funktionen nötigen eingeschränkten Berechtigungen — bei Datenfeeds nur Lesen der Produktdaten, bei einer Warenwirtschafts-Schnittstelle nur das Anlegen von Aufträgen, bei der Shopify-App etwa Lesen der Produkte und Bestände und Schreiben der Bestellungen — und widerruft sie beim Ende der Anbindung im Quellsystem.
(3) Besteht der Verdacht, dass Zugangsdaten unbefugt verwendet werden, ändert der Händler sie unverzüglich im Quellsystem und hinterlegt die neuen (§ 3 Abs 3 der AGB). Vermittco informiert den Händler unverzüglich, wenn es eine Kompromittierung feststellt, und kann die Läufe der Anbindung bis zur Klärung unterbrechen (Abschnitt 7 Abs 3 letzter Satz).
(1) Jedes übernommene Inserat gilt als vom Händler eingestellt. Er haftet für Inhalt, Rechte und Pflichtangaben, die aus seiner Quelle stammen oder die er ergänzt hat, wie bei manuell erstellten Inseraten und stellt Vermittco nach § 7 Abs 3 der AGB frei; die Freistellung setzt nach dieser Bestimmung ein Verschulden des Händlers voraus. Für Fehler, die auf der Übernahme durch Vermittco beruhen, gilt Absatz 2.
(2) Für Übertragungs- und Zuordnungsfehler, die auf der Übernahme durch Vermittco beruhen, haftet Vermittco nach § 10 der AGB. Gegenüber Unternehmern haftet Vermittco danach unbeschränkt nur für Vorsatz und krass grobe Fahrlässigkeit, bei sonstiger grober Fahrlässigkeit mit den Einschränkungen nach § 10 Abs 4 der AGB und für leichte Fahrlässigkeit nicht; Ansprüche auf Schadenersatz verjähren, wenn sie nicht binnen eines Jahres ab Kenntnis von Schaden und Schädiger gerichtlich geltend gemacht werden; das gilt nicht bei Vorsatz und krass grober Fahrlässigkeit, für Personenschäden und für Ansprüche nach § 10 Abs 5 der AGB (§ 10 Abs 1, 4 und 9 der AGB). § 10 Abs 2 und 5 der AGB bleiben unberührt. Nicht haftet Vermittco für Umstände aus der Sphäre der Quelle oder ihres Betreibers: für veraltete oder fehlerhafte Preise, Bestände und sonstige Angaben in der Quelle, für Ausfälle, Änderungen oder Sperren der Quelle oder ihrer Schnittstelle und für die Folgen, die daraus entstehen. Verkauft der Händler einen Artikel, der in der Quelle bereits vergriffen war oder den die Quelle nicht mehr lieferte, trägt er die Folgen gegenüber dem Käufer; sein Rückgriff auf Vermittco richtet sich nach Satz 1.
(3) Vermittco kann eine Anbindung einschränken, aussetzen oder beenden, wenn die Quelle wiederholt fehlerhafte, rechtswidrige oder unvollständige Daten liefert, wenn der Betreiber der Quelle den Zugriff untersagt oder wenn der Händler die Zusicherungen nach Abschnitt 2 nicht einhält. Es gilt § 4 der Verkäuferbedingungen: Eine Einschränkung oder Aussetzung wird spätestens mit ihrem Wirksamwerden auf einem dauerhaften Datenträger begründet, eine Beendigung mindestens 30 Tage im Voraus angekündigt und begründet, soweit keine Ausnahme nach § 4 Abs 4 der Verkäuferbedingungen vorliegt; erweist sich die Maßnahme als unbegründet, wird sie unverzüglich aufgehoben. Der Händler kann sich dagegen nach § 10 der Verkäuferbedingungen und § 16 der AGB beschweren und die Mediation nach § 11 der Verkäuferbedingungen in Anspruch nehmen; der Weg zu Gerichten und Behörden bleibt offen. Eine bloß technische Unterbrechung der Läufe zum Schutz der Plattform, der Quelle oder der Daten — etwa bei Überlastung, einem Sicherheitsvorfall oder dem Verdacht kompromittierter Zugangsdaten — ist keine Maßnahme nach diesem Absatz; Vermittco zeigt sie im Konto an und nimmt die Läufe wieder auf, sobald der Grund entfallen ist.
(1) Verfügbarkeit. Vermittco schuldet für Anbindungen keine bestimmte Verfügbarkeit, keine bestimmte Dauer eines Laufs, keine Vollständigkeit der Übernahme und keine bestimmte Aktualisierungsfrequenz; § 9 der AGB gilt. Sind Anbindungen Teil eines kostenpflichtigen Abonnements, bleiben die gesetzliche Gewährleistung und die Haftung nach § 10 der AGB unberührt (§ 9 Abs 4 der AGB). Läufe werden in dem bei der Anbindung angezeigten Abstand ausgeführt (Standard: alle 24 Stunden); ein Lauf kann sich verzögern oder in mehreren Schritten erfolgen, wenn die Quelle langsam antwortet, sehr umfangreich ist oder viele Anbindungen gleichzeitig fällig sind.
(2) Änderungen durch Dritte und Einstellung eines Übernahmewegs. Ändert der Betreiber eines Quellsystems seine Schnittstelle oder seine Bedingungen oder untersagt er den Zugriff, kann Vermittco den betroffenen Übernahmeweg anpassen, aussetzen oder einstellen (§ 2 Abs 6 der AGB). Das Einstellen eines Übernahmewegs kündigt Vermittco gegenüber Händlern mit laufender Anbindung, soweit möglich, nach § 3 der Verkäuferbedingungen an; bereits übernommene Inserate bleiben nach Abschnitt 12 bestehen. Ist der Übernahmeweg Teil einer bezahlten Leistung, gilt § 2 Abs 6 Satz 2 der AGB.
(3) Keine Sanktion. Eine Unterbrechung nach Absatz 1 oder 2 ist keine Maßnahme nach Abschnitt 7 Abs 3; richtet sich eine Aussetzung gegen einen einzelnen Händler, wird sie nach § 4 Abs 2 der Verkäuferbedingungen begründet.
(1) Enthalten Daten, die Vermittco aus der Quelle übernimmt, personenbezogene Daten — etwa Kundendaten in einer Import-Datei oder Bestell- und Kundendaten, die ein Shop- oder Warenwirtschaftssystem an Vermittco übermittelt —, verarbeitet Vermittco sie im Auftrag des Händlers nach der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung. Die Vereinbarung kommt zustande, sobald der Händler ihr bei der Registrierung oder Verifizierung seines Firmenkontos oder bei der Übernahme eines von Vermittco eingerichteten Kontos (§ 3 Abs 7 der AGB) ausdrücklich zustimmt (Präambel der Vereinbarung). Der Händler übermittelt keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten (§ 1 Abs 4 der Vereinbarung).
(2) Für die Plattformfunktionen selbst — Konto, Inserate, Bestellungen, Zahlungsabwicklung, Belege, Sicherheit — ist Vermittco Verantwortlicher nach Abschnitt 3 der Datenschutzerklärung; die Verarbeitung bei Anbindungen beschreibt Abschnitt 4.18, bei Konten nach Abschnitt 11 bis zur Übernahme Abschnitt 4.26 der Datenschutzerklärung. Für die Übertragung von Bestellungen in das System des Händlers gilt Abschnitt 10.
(3) Der Händler bleibt dafür verantwortlich, dass er die Daten rechtmäßig erhebt und übermittelt und seine Kunden nach Art. 13 und 14 DSGVO über die Übertragung an Vermittco informiert (§ 10 Abs 2 der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung).
(1) Übertragung. Bei einer Shopify-Verbindung oder Warenwirtschafts-Schnittstelle überträgt Vermittco Bestellungen, die über die Plattform zustande gekommen sind, mit den für die Abwicklung erforderlichen Angaben in das System des Händlers — insbesondere bestellte Artikel, Mengen und Beträge sowie Name, gegebenenfalls Firma, Lieferanschrift und E-Mail-Adresse des Käufers, bei einer Warenwirtschafts-Schnittstelle auch weitere Bestellangaben wie die Rechnungsanschrift. Die Bestelldaten verarbeitet Vermittco als Verantwortlicher (Abschnitt 4.6 der Datenschutzerklärung) und übermittelt sie dem Händler als Vertragspartner des Käufers zur Erfüllung des Kaufvertrags (Art. 6 Abs 1 lit b DSGVO); der Händler erhält sie als eigener Verantwortlicher, wie die Bestelldaten in seinem Konto (§ 8 Abs 1 der Verkäuferbedingungen). Vertragspartner des Käufers bleibt der Händler; Vermittco wird durch die Übertragung nicht Vertragspartei (§ 2 Abs 2 der AGB).
(2) Zweckbindung. Der Händler verwendet die übertragenen Käuferdaten ausschließlich zur Abwicklung der jeweiligen Bestellung und der daraus folgenden Ansprüche (§ 20 Abs 4 der AGB). Er stellt sicher, dass sein System Käufer nicht in Werbe- oder Newsletter-Verteiler aufnimmt und ihnen keine Werbung sendet, solange keine Einwilligung des Käufers vorliegt (§ 174 TKG 2021).
(3) Belege und Bestätigungen. Rechnungen und Korrekturbelege über Verkäufe, die über die Plattform bezahlt oder über die Plattform auf Rechnung abgeschlossen werden (Kauf auf Rechnung), stellt Vermittco im Namen und für Rechnung des Händlers aus (§ 2 der Vermittlungs- und Abrechnungsvollmacht). Für diese Bestellungen richtet der Händler sein System so ein, dass es keine weitere Rechnung mit Umsatzsteuerausweis und keine eigene Bestell- oder Versandbestätigung an den Käufer sendet. Vermittco kennzeichnet übertragene Bestellungen als Bestellungen der Plattform und schaltet, soweit das System das zulässt, dessen automatische Bestell- und Versandbestätigungen für diese Bestellungen ab; bei Shopify geschieht das mit der Übertragung. Eine zweite Rechnung über denselben Verkauf kann eine zusätzliche Steuerschuld auf Grund der Rechnung auslösen (§ 11 Abs 12 und 14 UStG); die Folgen trägt der Händler. Bestellungen über das B2B-Bestellformular eines Inserats werden ohne Zahlung über die Plattform abgeschlossen und an die Warenwirtschaft übertragen; für sie stellt Vermittco keine Rechnung aus, und der Händler rechnet sie selbst ab und erteilt die Rechnung nach § 11 UStG.
(4) Versand und Status. Bestands- und Versandmeldungen aus dem System des Händlers übernimmt Vermittco nur, soweit die Verbindung sie liefert. Meldet Shopify den Versand einer übertragenen Bestellung, setzt Vermittco sie auf „versendet“ und informiert den Käufer. Im Übrigen meldet der Händler den Versand über die Plattform (§ 6 Abs 12 der AGB); für die Fristen der Käuferschutz-Abwicklung gilt § 6 Abs 4 der AGB.
(1) Richtet Vermittco im Auftrag eines Händlers ein Konto samt Anbindung ein (§ 3 Abs 7 der AGB, § 10 der Vollmacht), handelt Vermittco bis zur Übernahme des Kontos nach dem Einrichtungsauftrag; ab der Übernahme gelten diese Bedingungen (zur Veröffentlichung Abschnitt 3 Abs 2). Bei der Übernahme nimmt der Händler die AGB und die ergänzenden Bedingungen nach § 1 Abs 3 der AGB selbst an (§ 3 Abs 7 der AGB); diese Richtlinie gilt für ihn über die Nutzungsbedingungen (Nr. 15 der Nutzungsbedingungen). Ab dann gelten die Zusicherungen nach Abschnitt 2 auch für die im Auftrag eingerichtete Anbindung, und der Händler prüft deren Einstellungen und die übernommenen Inserate.
(2) Führt ein Händler noch kein Konto, veröffentlicht Vermittco Angebote aus seiner Quelle nur auf seinen ausdrücklichen Auftrag in Textform (etwa per E-Mail, mit unterschriebenem Formular oder in einem Vertrag); festgehalten werden Name und E-Mail-Adresse der zustimmenden Person, Datum und Weg. Ohne diesen Auftrag bleiben übernommene Inserate „zur Prüfung“ und sind nicht öffentlich, solange der Händler sein Firmenprofil nicht übernommen hat (Abschnitt 3 Abs 2). Veröffentlichte Inserate sind als Angebot des Händlers gekennzeichnet, verweisen für Anfragen auf seine Website und werden nicht zur Aufnahme in Suchmaschinen freigegeben. Übernimmt der Händler später sein Firmenprofil, gehen Profil, Anbindung und Inserate auf sein Konto über; ab dann gelten diese Bedingungen (zur Veröffentlichung Abschnitt 3 Abs 2), und der Händler prüft die Einstellungen der Anbindung und die übernommenen Inserate.
(1) Der Händler kann eine Anbindung jederzeit im Konto ausschalten — dann ruhen die Läufe, die Einstellungen bleiben erhalten — oder entfernen; eine Shopify-Verbindung oder Warenwirtschafts-Schnittstelle kann er dort trennen oder entfernen. Er kann außerdem die Berechtigung im Quellsystem widerrufen. Vermittco kann eine Anbindung nach Abschnitt 7 Abs 3 beenden. Mit der Beendigung enden die Läufe.
(2) Übernommene Inserate bleiben bestehen und werden ab dann nicht mehr aktualisiert; sie behalten den zuletzt übernommenen Stand einschließlich der Kennzeichnung als verkauft. Der Händler kann sie löschen oder manuell weiterführen; er bleibt für ihren Inhalt verantwortlich.
(3) Mit dem Entfernen einer Anbindung werden die dafür gespeicherten Zugangsdaten und Schlüssel gelöscht; solange sie nur ausgeschaltet ist, bleiben sie gespeichert, damit der Händler sie wieder einschalten kann. Bestell- und Kundendaten, die Vermittco über die Anbindung im Auftrag des Händlers übernommen hat, gibt Vermittco nach § 9 der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung zurück oder löscht sie; Bestellungen, die über die Plattform abgewickelt wurden, bleiben als Bestellunterlagen nach Abschnitt 4.6 der Datenschutzerklärung für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gespeichert.
(4) Protokolle der Läufe einer Quelle (Zeitpunkt, Ergebnis, Fehlermeldungen; keine Kundendaten) werden für die Dauer der Anbindung gespeichert und mit dem Entfernen der Quelle gelöscht.
(1) Diese Bedingungen sind Teil der Plattformregeln nach § 1 Abs 3 der AGB und ergänzen die Verkäuferbedingungen. Widersprechen sie den AGB oder den Verkäuferbedingungen, gehen sie als speziellere Regelung für Anbindungen vor (§ 1 Abs 3 der AGB); unberührt bleiben die Rechte des Händlers aus §§ 3, 4, 8, 10 und 11 der Verkäuferbedingungen (Verordnung (EU) 2019/1150) und, in Fragen der Auftragsverarbeitung, die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (§ 10 Abs 4 der Vereinbarung).
(2) Gegen Maßnahmen nach Abschnitt 7 Abs 3 und gegen sonstige Entscheidungen von Vermittco zu einer Anbindung steht dem Händler das interne Beschwerdeverfahren nach § 10 der Verkäuferbedingungen und § 16 der AGB offen, danach die Mediation nach § 11 der Verkäuferbedingungen; der Weg zu Gerichten und Behörden bleibt unberührt.
(3) Es gilt österreichisches Recht; Gerichtsstand und Vertragssprache richten sich nach § 21 der AGB.
(4) Fragen zu Anbindungen: [email protected], Betreff „Anbindung“.
(1) Vermittco kann diese Richtlinie ändern, wenn sich die Rechtslage, die Rechtsprechung, behördliche Vorgaben, die technischen Funktionen der Plattform oder die Marktverhältnisse ändern oder wenn sich eine Regelung als lückenhaft oder unklar erweist. Änderungen werden nach dem Verfahren in § 13 der AGB angekündigt; für gewerbliche Nutzer gilt zusätzlich § 3 der Verkäuferbedingungen (Art. 3 Abs 2 der Verordnung (EU) 2019/1150). Rein sprachliche oder redaktionelle Anpassungen ohne inhaltliche Änderung werden ohne Ankündigung vorgenommen und hier vermerkt.
(2) Verbindlich ist die deutsche Fassung (§ 21 der AGB). Sollte eine Bestimmung dieser Richtlinie unwirksam sein, gilt § 22 der AGB; die übrigen Bestimmungen bleiben wirksam. Ältere Fassungen stellt Vermittco auf Anfrage an [email protected] zur Verfügung; Zustimmungen werden stets mit der Fassung protokolliert, die der Nutzer gesehen hat.
| Fassung | Stand | Änderung |
|---|---|---|
| 2026-11 | 26.09.2026 | Überarbeitung nach rechtlicher Prüfung: Angleichung an die tatsächlichen Abläufe der Plattform, Präzisierung der Haftungs-, Verbraucher- und Datenschutzbestimmungen, ergänzte Verweise. |
| 2026-10 | 24.09.2026 | Erstfassung. |