Coin-Bedingungen
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Vermittco
Dominik Starzengruber · Zimmerplatz 1a/Tür 6, 4222 St. Georgen an der Gusen
Dokument Coin-Bedingungen · Fassung 2026-11 · Stand: 26.09.2026

Bedingungen für den Vermittco-Coin (VCC)

Ein geschlossenes Bonuspunkte-System · Kein Geld, kein E-Geld, kein Anlageprodukt · Wallet, Schlüssel und Verantwortung

Das Wichtigste in Kürze

Der Vermittco-Coin („VCC“) ist ein geschlossenes Bonuspunkte-System von Vermittco. Coins sind kein Geld, kein E-Geld, kein Kryptowert und kein Anlageprodukt. Sie können nicht mit Geld gekauft und nicht in Geld umgetauscht werden; sie entstehen ausschließlich durch den Willkommensbonus bei der Einrichtung eines Wallets, durch Vergabe von Vermittco (auch aus einer eigenen, auf der Explorer-Seite ausgewiesenen Reserve) und durch die in Abschnitt 2 genannten Belohnungsfunktionen, soweit Vermittco sie freigeschaltet hat. Coins können zwischen Nutzern übertragen und — soweit Vermittco es freischaltet — für Vorteile auf der Plattform eingesetzt werden. Der Zugriff auf das Wallet hängt von einem Geräteschlüssel und einem Wiederherstellungscode ab, für deren sichere Aufbewahrung der Nutzer verantwortlich ist (Abschnitt 3). Vermittco kann das Coin-System mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 60 Tagen einstellen und einzelne Belohnungsfunktionen für die Zukunft aussetzen (Abschnitt 7 Abs 3); inhaltliche Änderungen dieser Bedingungen werden vorher angekündigt (Abschnitt 11). Ein Anspruch auf Fortbestand, Wert oder Auszahlung besteht nicht. Vor der Einrichtung eines Wallets stimmst du diesen Bedingungen ausdrücklich zu; die Zustimmung wird mit Datum und Fassung protokolliert, und du kannst diese Bedingungen jederzeit speichern und ausdrucken. Coins — auch für das Lösen von Rechenaufgaben — werden nur nach dieser Zustimmung gutgeschrieben.

Geltungsbereich und Begriffe

(1) Geltungsbereich. Diese Bedingungen gelten für alle Nutzer, die ein Coin-Wallet einrichten, Coins erhalten, übertragen, anlegen oder einsetzen. Sie werden vor der Einrichtung des Wallets ausdrücklich angenommen. Coins werden nur einem Nutzer gutgeschrieben, der ein Wallet eingerichtet und diesen Bedingungen zugestimmt hat; das gilt auch für Belohnungen für das Lösen von Rechenaufgaben nach Abschnitt 2. Wer sein Wallet vor dem im Kopf genannten Stand eingerichtet hat, wird vor der nächsten Nutzung um seine Zustimmung gebeten. § 5 Abs 2 der AGB verweist für Vermittco-Coins auf diese Bedingungen; Coins können nicht gekauft werden und sind kein Entgelt. Sie sind kein Guthaben in Geld und kein Gutschein im Sinne der Gutschein-Bedingungen. Diese Bedingungen gelten ergänzend zu den AGB und gehen ihnen als speziellere Regelung vor (§ 1 Abs 3 Satz 2 der AGB); sie gelten in der jeweils nach Abschnitt 11 geltenden Fassung ab dem im Kopf genannten Stand. Zwingende gesetzliche Rechte von Verbrauchern bleiben unberührt.

(2) Begriffe. In diesen Bedingungen bedeuten:

  • Coin (VCC): die Bonuseinheit des geschlossenen Bonuspunkte-Systems von Vermittco nach Abschnitt 1; teilbar bis zur achten Nachkommastelle.
  • Wallet: der einem Nutzerkonto zugeordnete Coin-Bestand samt dem Schlüsselpaar, mit dem Übertragungen signiert werden.
  • Wallet-Adresse: die aus der Konto-Kennung abgeleitete, mit „VCC1“ beginnende Adresse, über die ein Wallet Coins empfängt; sie bleibt auch nach einem Schlüsselwechsel gleich.
  • Journal: das zentrale, fortlaufend verkettete Buchungsregister aller Coin-Bewegungen bei Vermittco.
  • Explorer-Seite: die öffentliche Seite der Plattform (VCC-Explorer), auf der Kennzahlen, die Strukturdaten des Journals und die Grundregeln nach Abschnitt 1 Abs 4 ohne Personenbezug angezeigt werden.
  • Schlüssel: das auf dem Gerät des Nutzers erzeugte Schlüsselpaar; der private Schlüssel liegt im Klartext nur auf dem Gerät, bei Vermittco nur als mit dem Wiederherstellungscode verschlüsselte Sicherungskopie.
  • Wiederherstellungscode: der bei der Einrichtung erzeugte Code, mit dem das Wallet auf einem anderen Gerät übernommen werden kann.
  • Übertragung: die vom Nutzer signierte Buchung von Coins an einen anderen Nutzer der Plattform; als Übertragung gebucht werden auch Vergaben aus dem Gründer-Tresor von Vermittco (Abschnitt 2).
  • Netzwerkgebühr: der je Übertragung dem Umlauf entzogene Coin-Anteil nach Abschnitt 4 Abs 2.
  • Anlage: die Bindung von Coins für eine feste Dauer gegen einen Bonus nach Abschnitt 5, soweit die Funktion freigeschaltet ist.
  • Gegenbuchung: eine im Journal sichtbare Buchung, mit der Vermittco eine frühere Buchung ausgleicht.

(3) Im Übrigen gelten die Begriffsbestimmungen in § 1 der AGB. Überschriften dienen nur der Übersicht; für die Auslegung ist der Text der Bestimmung maßgeblich.

(4) Weitere Coins. Andere Einheiten, die im selben Journal geführt und im Wallet unter „Weitere Coins“ angezeigt werden (Coins angeschlossener Unternehmen), sind keine Vermittco-Coins. Für sie gelten die Bedingungen des jeweiligen Herausgebers; Vermittco stellt nur die Buchungstechnik bereit und gewährt für sie weder Willkommensbonus noch Vorteile nach Abschnitt 6. Sie zählen nicht zur Höchstmenge nach Abschnitt 1 Abs 4. Schlüssel und Wiederherstellungscode des Wallets (Abschnitt 3) sichern auch sie.

(5) Voraussetzungen, Freiwilligkeit und Kosten. Ein Wallet kann nur einrichten, wer ein Nutzerkonto führt (§ 3 der AGB; Mindestalter 18 Jahre). Die Einrichtung ist freiwillig und kostenlos; für das Führen des Wallets, für Übertragungen, das Anlegen und den Einsatz von Coins fallen keine Entgelte in Geld an. Alle Funktionen der Plattform, die nicht ausdrücklich Coin-Funktionen sind, können ohne Wallet genutzt werden; kein Vorteil auf der Plattform setzt ein Wallet voraus, soweit er nicht ausdrücklich als Coin-Vorteil nach Abschnitt 6 gekennzeichnet ist. Der Nutzer kann die Nutzung des Wallets jederzeit einstellen; mit der Löschung des Kontos endet auch das Wallet (Abschnitt 7 Abs 2).

(6) Abgrenzung. Coins sind von den Treuepunkten, Rabattcodes, Glücksrad-Gutscheinen, Creator-Codes und den Treuepunkten aus dem Empfehlungsprogramm nach den Gutschein-Bedingungen getrennt. Eine Umwandlung von Coins in solche Vorteile oder von solchen Vorteilen in Coins findet nicht statt, soweit Vermittco sie nicht ausdrücklich als Einsatz nach Abschnitt 6 freischaltet. Werden Coins im Rahmen einer Aktion oder eines Gewinnspiels vergeben, gelten zusätzlich die dafür veröffentlichten Teilnahmebedingungen.

1. Was der Coin ist — und was nicht

(1) Der Coin ist eine Bonuseinheit, die Vermittco in einem eigenen, zentral geführten Journal bucht. Er dient der Belohnung von Aktivität und Treue auf der Plattform und kann nur für die von Vermittco dafür freigeschalteten Vorteile innerhalb der Plattform eingelöst werden (Abschnitt 6).

(2) Der Coin ist kein gesetzliches Zahlungsmittel und kein E-Geld im Sinne des § 1 Abs 1 E-Geldgesetz 2010: Er wird nicht gegen Zahlung eines Geldbetrags ausgegeben, verkörpert keine Forderung gegen Vermittco und wird von niemandem außer Vermittco als Gegenleistung angenommen (Abschnitt 6). Er ist kein Zahlungsinstrument im Sinne des Zahlungsdienstegesetzes 2018, weil mit ihm keine Zahlungsvorgänge in Geld ausgelöst werden. Er ist kein Kryptowert im Sinne von Art. 3 Abs 1 Nr. 5 der Verordnung (EU) 2023/1114 (MiCA): Das Journal ist ein zentral und allein von Vermittco geführtes Register; es wird nicht zwischen mehreren Netzwerkknoten über einen Konsensmechanismus geteilt und abgeglichen und ist daher kein Distributed Ledger (Art. 3 Abs 1 Nr. 1 und 2 MiCA). Die Verankerung von Prüfsummen in einer öffentlichen Blockchain (Abschnitt 4 Abs 3) dient allein dem Nachweis, dass das Journal nachträglich nicht verändert wurde, und führt den Coin nicht auf dieser Blockchain; die Bezeugung durch Netzwerk-Wächter (Abschnitt 5 Abs 3) bestätigt nur den Stand des Journals und entscheidet nicht über Buchungen. Der Coin verkörpert weder einen Wert noch ein Recht außerhalb der Plattform, wird unentgeltlich abgegeben und kann nicht gegen Geld oder Kryptowerte getauscht werden. Er ist kein Wertpapier, kein Finanzinstrument, keine Einlage und kein Anlageprodukt; Vermittco bietet keine Anlageberatung und macht keine Wert- oder Renditeaussagen.

(3) Coins haben keinen Nennwert in Euro. Zeigt die Plattform einen Gegenwert an, ist das der Wert des jeweiligen Vorteils, für den Coins eingesetzt werden können, nicht ein Kurs. Coins werden nicht verzinst, nicht gehandelt und von Vermittco nicht zurückgekauft.

(4) Höchstmenge und Grundregeln. Die Summe aller Coin-Bestände (Umlauf, einschließlich angelegter Coins) beträgt nie mehr als 21.000.000 VCC; die Grenze ist im Buchungssystem technisch erzwungen und gilt für alle Entstehungsarten nach Abschnitt 2 zusammen. Verbrannte und abgezogene Coins zählen nicht mehr zum Umlauf. Abgesehen von der Netzwerkgebühr (Abschnitt 4 Abs 2) entzieht Vermittco Coins nur aus den in Abschnitt 3 Abs 4, Abschnitt 4 Abs 1, Abschnitt 7 und Abschnitt 8 genannten Gründen. Abzüge durch Vermittco sind zusätzlich für alle Nutzer zusammen auf die Menge je 24 Stunden begrenzt, die in der auf der Explorer-Seite veröffentlichten Grundregel-Fassung („Verfassung“) genannt ist (derzeit 1.000 VCC); diese Grenze gilt nicht für Gegenbuchungen und nicht für den Verfall nach Abschnitt 7 Abs 2. Jede Vergabe, jeder Abzug, jede Gegenbuchung und jedes Einfrieren wird im Journal gebucht und ist auf der Explorer-Seite ohne Personenbezug sichtbar. Die Grundregeln kann Vermittco nur durch eine neue, im Journal verankerte und auf der Explorer-Seite veröffentlichte Fassung ändern; eine Änderung zu Lasten der Nutzer wird zusätzlich nach Abschnitt 11 angekündigt. Welche Grundregeln Teil dieser Bedingungen sind, regelt Abschnitt 11.

2. Wie Coins entstehen

Coins entstehen ausschließlich auf folgende Weise:

  • Willkommensbonus bei der erstmaligen Einrichtung eines Wallets (die Höhe wird bei der Einrichtung angezeigt; derzeit 50 VCC);
  • Vergabe durch Vermittco für Aktionen, Treue, Beiträge zur Plattform oder als Kulanz — nach eigenem Ermessen von Vermittco, ohne Rechtsanspruch. Vermittco kann Coins dafür vorab in einer eigenen Reserve bereithalten (Gründer-Tresor: ein Wallet von Vermittco, das keinem Nutzer gehört). Die Reserve entsteht durch eine im Journal gebuchte Vergabe, zählt zum Umlauf und zur Höchstmenge nach Abschnitt 1 Abs 4, und ihr Bestand wird auf der Explorer-Seite angezeigt. Coins aus der Reserve verwendet Vermittco nur für Vergaben nach diesem Punkt; sie werden als gewöhnliche Übertragung gebucht;
  • Belohnungen aus freigeschalteten Funktionen, nämlich das Anlegen nach Abschnitt 5, die Bezeugung des Kettenstands als Netzwerk-Wächter nach Abschnitt 5 Abs 3 und das Lösen von Vermittco gestellter Rechenaufgaben im Browser („Mining“) — jeweils nur, solange Vermittco die Funktion aktiviert hat, in der von Vermittco festgelegten Höhe und innerhalb der festgelegten Grenzen (beim Mining Tageslimits je Nutzer und für alle Nutzer zusammen); die aktuelle Mining-Belohnung und das persönliche Tageslimit werden im Konto angezeigt. Das Lösen von Rechenaufgaben ist freiwillig, kostet kein Geld, verbraucht Rechenleistung und Strom des eigenen Geräts und begründet keinen Anspruch auf eine bestimmte Belohnung.

Alle Entstehungsarten zusammen sind durch die Höchstmenge nach Abschnitt 1 Abs 4 begrenzt.

Coins können nicht gekauft werden — weder von Vermittco noch von anderen Nutzern gegen Geld. Coins gegen Geld, Kryptowerte, Waren oder Dienstleistungen zu tauschen, dafür anzunehmen oder anzubieten, ist innerhalb wie außerhalb der Plattform unzulässig (Abschnitt 8); zulässig ist nur der Einsatz für die von Vermittco freigeschalteten Vorteile (Abschnitt 6). Übertragungen ohne Gegenleistung, etwa als Geschenk oder Dank, bleiben zulässig.

3. Wallet, Schlüssel und Wiederherstellungscode

(1) Jeder Nutzer kann im Konto ein Wallet einrichten. Beim Einrichten erzeugt das Gerät des Nutzers ein Schlüsselpaar. Der private Schlüssel wird im Klartext nur auf dem Gerät gespeichert; Vermittco erhält den öffentlichen Schlüssel und eine mit dem Wiederherstellungscode verschlüsselte Sicherungskopie des privaten Schlüssels, die Vermittco ohne den Code nicht entschlüsseln kann. Übertragungen werden mit dem privaten Schlüssel auf dem Gerät signiert.

(2) Beim Einrichten erhält der Nutzer einen Wiederherstellungscode. Nur mit ihm kann der bisherige Schlüssel auf ein neues Gerät oder nach dem Verlust des Geräts übernommen werden. Vermittco speichert den Code nicht und kann ihn nicht wiederherstellen. Der Nutzer muss ihn sicher und getrennt vom Gerät aufbewahren und niemandem mitteilen. Vermittco fragt den Code niemals per Nachricht, E-Mail oder Telefon ab. Solange das Wallet auf einem Gerät freigeschaltet ist, kann der Nutzer im Konto das Schlüsselpaar samt Wiederherstellungscode erneuern; mit dem bisherigen Code kann er außerdem einen neuen Code erzeugen.

(3) Geht der Wiederherstellungscode verloren und ist das Wallet auf keinem Gerät mehr freigeschaltet, kann der Nutzer per E-Mail an [email protected] einen Schlüssel-Neustart beantragen. Vermittco prüft dabei die Identität über die für das Konto hinterlegten Zugangsdaten und Sicherheitsmerkmale (Anmeldung, zweiter Faktor, soweit eingerichtet, Bestätigung über die hinterlegte E-Mail-Adresse); weitere Nachweise verlangt Vermittco nur, wenn diese Prüfung nicht ausreicht, und nennt sie dem Nutzer konkret. Vor dem Neustart wird die hinterlegte E-Mail-Adresse informiert; zum Schutz vor Kontoübernahmen kann Vermittco den Neustart um höchstens 14 Tage aufschieben, und bis zum Neustart kann der Antrag widerrufen werden. Mit dem Neustart wird der alte Schlüssel ungültig, und der Nutzer richtet das Wallet mit einem neuen Schlüssel und einem neuen Wiederherstellungscode wieder ein; der Coin-Bestand bleibt erhalten, ein weiterer Willkommensbonus wird nicht gewährt. Bleiben nach der Prüfung Zweifel an der Identität, lehnt Vermittco den Neustart mit Begründung ab; der Nutzer kann Beschwerde nach Abschnitt 13 erheben.

(4) Übertragungen, die mit dem Schlüssel des Nutzers signiert wurden, werden ihm zugerechnet, wenn er sie selbst veranlasst hat oder wenn er ihre Vornahme durch Dritte ermöglicht hat, indem er vorsätzlich oder grob fahrlässig seine Pflichten nach Absatz 2 oder Abschnitt 8 verletzt oder einen ihm bekannten Missbrauch nicht unverzüglich an [email protected] gemeldet hat. Übertragungen nach Zugang einer solchen Meldung werden ihm nicht zugerechnet; Vermittco friert das Wallet nach der Meldung unverzüglich ein (Abschnitt 7 Abs 1). Übertragungen, die dem Nutzer nach diesem Absatz nicht zugerechnet werden, gleicht Vermittco durch Gegenbuchung aus (Abschnitt 4 Abs 1).

4. Übertragungen, Gebühren und Journal

(1) Coins können an andere Nutzer der Plattform übertragen werden, die ein Wallet führen. Vermittco kann einen Höchstbetrag je Übertragung festlegen; eine Übertragung darüber wird abgelehnt. Eine Übertragung ist endgültig, sobald sie im Journal gebucht ist; sie kann vom Absender nicht widerrufen werden. Vermittco prüft nicht, ob einer Übertragung eine Vereinbarung zwischen den Nutzern zugrunde liegt, und vermittelt nicht bei Streit darüber. Vermittco kann eine Übertragung durch eine Gegenbuchung rückgängig machen, wenn sie auf einem Verstoß gegen Abschnitt 8, auf Betrug oder Kontoübernahme, auf einem technischen Fehler von Vermittco oder auf einer gesetzlichen Pflicht oder behördlichen Anordnung beruht oder dem Nutzer nach Abschnitt 3 Abs 4 nicht zugerechnet wird. Die betroffenen Nutzer werden über die Gegenbuchung und ihren Grund in Textform informiert und können Beschwerde nach Abschnitt 13 erheben; jede Gegenbuchung bleibt im Journal sichtbar.

(2) Je Übertragung kann eine Netzwerkgebühr in Coins anfallen, die dem Umlauf entzogen („verbrannt“) wird. Die Gebühr trägt der Absender zusätzlich zum übertragenen Betrag; der Empfänger erhält den vollen Betrag. Die Höhe beträgt höchstens 1 VCC je Übertragung (derzeit 0,0001 VCC) und wird vor der Übertragung angezeigt. Gebühren in Geld fallen nicht an.

(3) Alle Buchungen stehen in einem fortlaufenden, verketteten Journal, dessen Prüfsummen regelmäßig mit einem öffentlichen Zeitstempeldienst in einer öffentlichen Blockchain verankert werden. Das macht nachträgliche Änderungen erkennbar; es macht den Coin nicht zu einem Kryptowert und begründet keine Wertgarantie. Nutzer können den Kettenstand im Konto (Selbstprüfung des eigenen Verlaufs, Einzelnachweis je Buchung) und auf der Explorer-Seite prüfen; öffentlich sichtbar sind nur Strukturdaten (laufende Nummer, Zeit, Buchungsart, Betrag, Prüfsumme) ohne Nutzer, Wallet-Adressen oder Nachrichten. Vermittco kann eingreifen (Vergabe, Abzug, Einfrieren, Gegenbuchung), aber jeder Eingriff bleibt im Journal sichtbar.

5. „Anlegen“ (Staking) und weitere Funktionen

(1) Soweit Vermittco die Funktion freischaltet, können Coins für eine feste Dauer „angelegt“ werden. Dauer, Belohnungssatz, Mindestbetrag und die Höhe der Belohnung in Coins werden vor dem Anlegen angezeigt, beim Anlegen betragsmäßig festgelegt und für die laufende Anlage nicht geändert. Angelegte Coins können während der Dauer nicht übertragen, eingesetzt oder vorzeitig freigegeben werden, außer in den Fällen des Absatzes 2 und des Abschnitts 7 Abs 2; der Nutzer sollte deshalb nur Coins anlegen, die er in dieser Zeit nicht benötigt. Nach Ablauf der Dauer kann der Nutzer die Anlage im Konto auflösen; dann werden die angelegten Coins wieder frei und die festgelegte Belohnung wird gutgeschrieben.

(2) Die Belohnung ist ein Bonus innerhalb des Punktesystems — keine Verzinsung, kein Ertrag aus einer Kapitalanlage und keine Einlage. Jede Belohnung steht unter dem Vorbehalt der Höchstmenge nach Abschnitt 1 Abs 4: Würde ihre Gutschrift im Zeitpunkt der Auflösung den Umlauf über die Höchstmenge heben, entfällt sie; die angelegten Coins werden in jedem Fall vollständig frei. Vermittco kann die Funktion für neue Anlagen jederzeit ändern oder einstellen; laufende Anlagen werden zu den beim Anlegen angezeigten Bedingungen abgeschlossen. Stellt Vermittco das Coin-System vor Ablauf einer Anlage ein (Abschnitt 7 Abs 3), gibt Vermittco die angelegten Coins mit der Ankündigung der Einstellung frei und schreibt die zugesagte Belohnung in voller Höhe gut, damit beides bis zum Ende genutzt werden kann.

(3) Weitere Funktionen (Netzwerk-Wächter, Rechenaufgaben nach Abschnitt 2, Prüfen der Kette, Export) dienen der Transparenz und Missbrauchsabwehr. Belohnungen dafür stehen unter den Vorbehalten nach Abschnitt 2 und Abschnitt 7 Abs 3.

6. Einsatz von Coins

Coins können nur für die Vorteile eingesetzt werden, die Vermittco dafür freischaltet und in der Plattform als „mit Coins einlösbar“ kennzeichnet — etwa Hervorhebungen, Aktionen oder Rabatte auf Leistungen von Vermittco. Solange Vermittco keinen Vorteil freigeschaltet hat, können Coins nur gehalten, übertragen und angelegt werden. Der Einsatz ist eine Rabattgewährung von Vermittco; der Vorteil wird vor der Bestätigung des Einsatzes in Euro angezeigt und auf dem Beleg als Rabatt ausgewiesen. Ein Anspruch darauf, dass bestimmte Vorteile dauerhaft mit Coins erhältlich sind, besteht nicht. Coins sind kein Zahlungsmittel für Käufe bei anderen Nutzern und können nicht an Anbieter als Gegenleistung für Waren oder Dienstleistungen gegeben werden.

7. Einfrieren, Verfall und Einstellung

(1) Vermittco kann ein Wallet einfrieren, wenn ein begründeter Verdacht auf Missbrauch, Betrug, Kontoübernahme oder einen Verstoß gegen Abschnitt 8 besteht, wenn der Nutzer einen Missbrauch meldet (Abschnitt 3 Abs 4) oder wenn eine gesetzliche Pflicht oder behördliche Anordnung es verlangt. Während des Einfrierens sind Übertragungen (Senden und Empfangen), das Anlegen, das Bezeugen als Netzwerk-Wächter, der Schlüsselwechsel und der Einsatz von Coins nicht möglich; der Bestand bleibt erhalten. Der Nutzer wird spätestens mit dem Einfrieren in Textform informiert und erhält — außer bei einem Einfrieren auf seine eigene Meldung — eine Begründung nach § 15 Abs 4 der AGB; er kann Stellung nehmen und Beschwerde nach Abschnitt 13 erheben. Vermittco hebt das Einfrieren unverzüglich auf, sobald der Grund weggefallen ist; gibt Vermittco einer Beschwerde statt, wird das Einfrieren sofort aufgehoben.

(2) Coins verfallen ersatzlos mit dem Ende des Nutzungsvertrags — durch Löschung des Kontos, durch Kündigung nach § 12 Abs 1 der AGB oder durch außerordentliche Beendigung nach § 12 Abs 3 der AGB — sowie mit dem Ende des Coin-Systems zu dem nach Absatz 3 angekündigten Zeitpunkt. Kündigt Vermittco den Nutzungsvertrag nach § 12 Abs 1 der AGB, gibt Vermittco laufende Anlagen mit dem Zugang der Kündigung frei und schreibt die zugesagte Belohnung unter dem Vorbehalt nach Abschnitt 5 Abs 2 gut; die Coins verfallen erst mit dem Wirksamwerden der Kündigung. Das Einfrieren des Wallets nach Absatz 1 und eine vorübergehende Sperre des Kontos lassen den Coin-Bestand unberührt. Wird eine Beendigung auf eine Beschwerde nach Abschnitt 13 und § 16 der AGB rückgängig gemacht, schreibt Vermittco die verfallenen Coins wieder gut. Ein Ausgleich in Geld erfolgt nicht.

(3) Vermittco kann das Coin-System einstellen. Die Einstellung wird mindestens 60 Tage vorher in Textform (E-Mail oder Mitteilung im Konto) angekündigt; in der Ankündigung nennt Vermittco, wie vorhandene Coins bis zum Ende eingesetzt werden können. Laufende Anlagen werden nach Abschnitt 5 Abs 2 behandelt. Belohnungsfunktionen nach Abschnitt 2 (Anlegen für neue Anlagen, Netzwerk-Wächter, Rechenaufgaben) kann Vermittco für die Zukunft jederzeit aussetzen; bereits erworbene Belohnungen und laufende Anlagen bleiben davon unberührt. Änderungen dieser Bedingungen richten sich nach Abschnitt 11. Ein Anspruch auf Fortbestand, Umtausch oder Ersatz in Geld besteht nicht; Coins sind kein Vermögenswert des Nutzers, sondern ein Bonus, den Vermittco nur aus den in Abschnitt 3 Abs 4, Abschnitt 4 Abs 1, diesem Abschnitt 7 und Abschnitt 8 genannten Gründen entziehen kann.

8. Verbotenes Verhalten

(1) Untersagt ist es,

  • Coins gegen Geld, Kryptowerte, Waren oder Dienstleistungen zu tauschen, dafür anzunehmen oder anzubieten — innerhalb wie außerhalb der Plattform;
  • mehrere Wallets oder Konten anzulegen, um Boni mehrfach zu erhalten;
  • Übertragungen zur Verschleierung, zur Geldwäsche oder zur Umgehung von Sperren zu nutzen;
  • Schlüssel, Codes oder Wallets zu verkaufen oder weiterzugeben;
  • das System technisch anzugreifen, Buchungen zu manipulieren oder Fehler auszunutzen. Wer einen Fehler entdeckt, meldet ihn an [email protected].

(2) Coins, die ein Nutzer durch einen Verstoß gegen Absatz 1 oder durch das Ausnutzen eines Fehlers erlangt hat, entzieht Vermittco durch Gegenbuchung oder, wo eine Gegenbuchung nicht möglich ist (etwa bei Willkommensbonus und Belohnungen), durch Abzug. Der Abzug ist auf die so erlangten Coins begrenzt; im Übrigen entzieht Vermittco Coins nur nach Abschnitt 3 Abs 4, Abschnitt 4 Abs 1 und Abschnitt 7 Abs 2. Über jeden Abzug wird der Nutzer spätestens mit der Buchung in Textform informiert und erhält eine Begründung nach § 15 Abs 4 der AGB; er kann Beschwerde nach Abschnitt 13 erheben.

9. Steuern

Boni und Rabatte können je nach den persönlichen Verhältnissen des Nutzers steuerlich relevant sein — insbesondere für Unternehmer, wenn Coins für betriebliche Vorteile eingesetzt werden. Vermittco erteilt keine Steuerauskunft. Werden Coins für eine entgeltliche Leistung von Vermittco eingesetzt (Abschnitt 6), mindert der Vorteil das Entgelt; der Beleg weist ihn als Rabatt aus (§ 4 Abs 1 UStG). Nutzer bleiben für ihre steuerlichen Pflichten selbst verantwortlich; für Händler gilt zusätzlich Abschnitt 10 des Haftungsausschlusses (Steuer- und Finanzwerkzeuge — keine Steuerberatung).

10. Haftung und Datenschutz

(1) Vermittco haftet nach § 10 der AGB. Für den Verlust von Coins durch Übertragungen, die der Nutzer selbst veranlasst hat oder die ihm nach Abschnitt 3 Abs 4 zugerechnet werden, haftet Vermittco nicht; hat Vermittco einen solchen Verlust durch einen eigenen Fehler mitverursacht, gilt § 10 der AGB. Verliert der Nutzer Gerät und Wiederherstellungscode, bleibt sein Bestand erhalten; der Zugriff kann über einen Schlüssel-Neustart nach Abschnitt 3 Abs 3 wiederhergestellt werden. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Personenschäden bleibt in jedem Fall unberührt (§ 10 Abs 1 und 2 der AGB).

(2) Welche Daten beim Wallet verarbeitet werden, zu welchen Zwecken, auf welcher Rechtsgrundlage, wer sie erhält und wie lange sie gespeichert werden, steht in Abschnitt 12 dieser Bedingungen und in Abschnitt 4.20 der Datenschutzerklärung. Das Journal ist ein dauerhaftes Register: Buchungen werden nicht gelöscht oder verändert, sondern bei Bedarf durch Gegenbuchungen ausgeglichen. Nach der Löschung des Kontos bleiben die Buchungen mit der zufälligen Konto-Kennung im Journal; ob und wie lange sie noch einer Person zugeordnet werden können, regelt Abschnitt 12 Abs 5.

11. Verhältnis zu den AGB, Änderungen, Kontakt

Diese Bedingungen gelten ergänzend zu den AGB und gehen ihnen als speziellere Regelung vor (Geltungsbereich Abs 1). Änderungen richten sich nach dem Abschnitt „Änderungen dieser Bedingungen und Fassungsverzeichnis“; Änderungen zu Lasten laufender Anlagen (Abschnitt 5) sind ausgeschlossen. Fragen und Beschwerden: [email protected] (Abschnitt 13). Technische Erläuterungen stehen im Whitepaper; es ist nicht Teil dieser Bedingungen. Von den auf der Explorer-Seite veröffentlichten Grundregeln („Verfassung“) sind nur die Höchstmenge und die Abzugsgrenze nach Abschnitt 1 Abs 4 Teil dieser Bedingungen. Widersprechen das Whitepaper oder die Grundregeln diesen Bedingungen, gelten diese Bedingungen. Das gilt insbesondere für den Ausschluss von Kauf, Verkauf, Auszahlung und Umtausch nach den Abschnitten 1 und 2, der ohne Vorbehalt gilt und nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Nutzers geändert werden könnte (§ 13 Abs 4 der AGB).

12. Datenschutz beim Wallet

(1) Verantwortlicher ist Vermittco (Impressum). Diese Angaben ergänzen die Datenschutzerklärung; dort stehen die allgemeinen Angaben zu Auftragsverarbeitern, Betroffenenrechten und zur Datenschutzbehörde.

(2) Verarbeitete Daten. Beim Wallet verarbeitet Vermittco: die Konto-Kennung des Nutzers und die daraus abgeleitete Wallet-Adresse; den öffentlichen Schlüssel und seinen Fingerabdruck; die mit dem Wiederherstellungscode verschlüsselte Sicherungskopie des privaten Schlüssels (der Code selbst wird nicht gespeichert); alle Buchungen im Journal mit Zeitpunkt, Betrag, Buchungsart, Absender- und Empfänger-Kennung, Signatur, der zur Übertragung mitgesendeten Nachricht (höchstens 140 Zeichen) und der Prüfsumme; bei Eingriffen von Vermittco (Vergabe, Abzug, Einfrieren, Gegenbuchung) den dazu angegebenen Grund; Anlagen nach Abschnitt 5; Bezeugungen als Netzwerk-Wächter und gelöste Rechenaufgaben; das Protokoll der Zustimmung zu diesen Bedingungen (Datum, Fassung); sowie beim Schlüssel-Neustart die Angaben zur Identitätsprüfung nach Abschnitt 3 Abs 3. Auf dem Gerät des Nutzers werden der private Schlüssel, das Prüfprotokoll des Netzwerk-Wächters und noch nicht gesendete Übertragungen gespeichert; darauf hat Vermittco keinen Zugriff.

(3) Zwecke und Rechtsgrundlagen. Das Führen des Wallets, das Buchen, Signieren und Prüfen von Übertragungen, das Anlegen und der Einsatz von Coins erfolgen zur Erfüllung dieser Bedingungen (Art. 6 Abs 1 lit b DSGVO). Die Verkettung des Journals, die Verankerung von Prüfsummen bei einem öffentlichen Zeitstempeldienst, die Bezeugungen der Netzwerk-Wächter, das Einfrieren, Gegenbuchungen und die Identitätsprüfung beim Schlüssel-Neustart dienen dem Schutz vor Manipulation, Betrug und Kontoübernahme (Art. 6 Abs 1 lit f DSGVO; berechtigtes Interesse von Vermittco und aller Nutzer an einem unveränderlichen, nachprüfbaren Register). Soweit Coins als Rabatt auf einem Beleg ausgewiesen werden, gelten die steuerlichen Aufbewahrungspflichten (Art. 6 Abs 1 lit c DSGVO; § 132 BAO, sieben Jahre).

(4) Empfänger und Öffentlichkeit. Die Daten werden bei den in der Datenschutzerklärung (Abschnitt 5) genannten Hosting-Auftragsverarbeitern gespeichert. An die öffentlichen Kalenderserver des Zeitstempeldienstes OpenTimestamps wird ausschließlich eine Prüfsumme übermittelt, aus der sich weder Buchungen noch Personen ableiten lassen; diese Prüfsumme wird in der öffentlichen Bitcoin-Blockchain dauerhaft verankert. Auf der Explorer-Seite und im Ketten-Export sind nur Strukturdaten sichtbar (laufende Nummer, Zeitpunkt, Buchungsart, Betrag, Prüfsumme sowie Gesamtzahlen); Konto-Kennungen, Wallet-Adressen, Namen und Nachrichten werden nicht veröffentlicht. Wer eine Übertragung vorbereitet, sieht nach Eingabe der Wallet-Adresse den abgekürzten Namen des Empfängers (Vorname und Anfangsbuchstabe des Nachnamens, bei Firmenkonten den Firmennamen), damit Fehlüberweisungen vermieden werden. Der Empfänger sieht in seinem Verlauf Betrag, Zeitpunkt und die mitgesendete Nachricht; Name und E-Mail-Adresse des Absenders werden ihm nicht angezeigt. Sein Gerät erhält aber mit jeder Buchung die zufällige Konto-Kennung des Absenders, weil sie in die Prüfsumme eingeht und für die Selbstprüfung nach Abschnitt 4 Abs 3 gebraucht wird. Aus ihr lässt sich die Wallet-Adresse des Absenders berechnen und über diese dessen abgekürzter Name wie bei der Vorbereitung einer Übertragung abfragen.

(5) Speicherdauer und Löschung. Das Journal ist eine fortlaufend verkettete, unveränderliche Buchführung: Einträge können nachträglich weder geändert noch entfernt werden, ohne die Nachprüfbarkeit aller späteren Buchungen zu zerstören. Buchungen werden deshalb dauerhaft gespeichert; Fehler werden durch Gegenbuchungen ausgeglichen. Mit der Löschung des Kontos werden das Profil, der öffentliche Schlüssel, die Schlüssel-Sicherung, der Coin-Bestand, die Anlagen, die Bezeugungen und die gelösten Rechenaufgaben gelöscht. Im Journal verbleiben die zufällige Konto-Kennung, Beträge, Zeitpunkte, Buchungsarten, Signaturen, Prüfsummen und die eingegebenen Nachrichten. Name, E-Mail-Adresse, Anschrift und die übrigen Rechnungsangaben (etwa Firma, UID-Nummer, Kundennummer) werden gelöscht, soweit Vermittco sie nicht für aufbewahrungspflichtige Bücher und Belege aus Bestellungen, Zahlungen oder Leistungen von Vermittco braucht; in diesem Fall bleiben sie samt der Konto-Kennung bis zum Ablauf der Aufbewahrungsfristen nach Abschnitt 4.6 der Datenschutzerklärung (§ 132 Abs 1 BAO, § 18 Abs 12 UStG) gesperrt gespeichert und werden nur zur Erfüllung dieser Pflichten verwendet (Art. 6 Abs 1 lit c DSGVO). Erst danach kann die Konto-Kennung keiner Person mehr über Kontodaten zugeordnet werden. Soweit die im Journal verbleibenden Angaben noch personenbezogen sind, beruht ihre weitere Speicherung auf dem berechtigten Interesse an einem lückenlos nachprüfbaren Register (Art. 6 Abs 1 lit f DSGVO); einem Löschverlangen steht insoweit Art. 17 Abs 3 lit e DSGVO (Nachweis und Verteidigung der Richtigkeit von Buchungen) und, soweit Buchungen einem Beleg zugrunde liegen, Art. 17 Abs 3 lit b DSGVO in Verbindung mit § 132 BAO entgegen. Nachrichten zu Übertragungen werden ebenfalls dauerhaft gespeichert und können nachträglich nicht gelöscht werden; der Nutzer darf in sie deshalb keine personenbezogenen Daten Dritter und keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten eintragen.

(6) Rechte. Der Nutzer hat die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung (im Rahmen des Absatzes 5), Einschränkung und Datenübertragbarkeit sowie das Recht, Verarbeitungen nach Art. 6 Abs 1 lit f DSGVO aus Gründen seiner besonderen Situation zu widersprechen (Art. 21 DSGVO); Anfragen an [email protected]. Beschwerden sind bei der österreichischen Datenschutzbehörde möglich.

13. Beschwerden, Streitbeilegung und Kontakt

(1) Gegen das Einfrieren eines Wallets, eine Gegenbuchung, einen Abzug, die Ablehnung eines Schlüssel-Neustarts und den Verfall von Coins infolge einer Kündigung oder Beendigung durch Vermittco (Abschnitt 7 Abs 2) kann der Nutzer innerhalb von sechs Monaten ab Zugang der Begründung Beschwerde erheben — formlos an [email protected] oder über die Beschwerdefunktion im Konto. Das Verfahren richtet sich nach § 16 Abs 1 der AGB: Die Beschwerde ist unentgeltlich und wird zeitnah, sorgfältig, frei von Willkür und unter Aufsicht einer natürlichen Person geprüft; die Entscheidung wird begründet mitgeteilt. Erweist sich die Beschwerde als berechtigt, wird die Maßnahme unverzüglich rückgängig gemacht und ein entzogener oder verfallener Bestand durch Gegenbuchung wiederhergestellt.

(2) Wer eine Entscheidung nach Absatz 1 nicht akzeptiert, kann eine zertifizierte außergerichtliche Streitbeilegungsstelle anrufen (§ 16 Abs 2 der AGB); Verbraucher können zusätzlich die im Impressum genannten Schlichtungsstellen anrufen (§ 16 Abs 3 der AGB). Für Anbieter, die Unternehmer sind, gelten ergänzend § 12 Abs 5 der AGB sowie das interne Beschwerdeverfahren und die Mediation nach § 10 und § 11 der Verkäuferbedingungen (Verordnung (EU) 2019/1150).

(3) Der Rechtsweg bleibt unberührt. Kontakt für alle Fragen zum Coin: [email protected]; Anfragen können auf Deutsch oder Englisch gestellt werden (§ 1 Abs 5 der AGB).

Änderungen dieser Bedingungen und Fassungsverzeichnis

(1) Vermittco kann diese Bedingungen ändern, wenn sich die Rechtslage, die Rechtsprechung, behördliche Vorgaben, die technischen Funktionen der Plattform oder die Marktverhältnisse ändern oder wenn sich eine Regelung als lückenhaft oder unklar erweist. Änderungen werden nach dem Verfahren in § 13 der AGB angekündigt; für gewerbliche Nutzer gilt zusätzlich § 3 der Verkäuferbedingungen (Art. 3 Abs 2 der Verordnung (EU) 2019/1150). Rein sprachliche oder redaktionelle Anpassungen ohne inhaltliche Änderung werden ohne Ankündigung vorgenommen und hier vermerkt.

(2) Es gilt österreichisches Recht; Gerichtsstand, der Schutz von Verbrauchern bei der Rechtswahl und die Vertragssprache richten sich nach § 21 der AGB. Verbindlich ist die deutsche Fassung. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, gilt § 22 Abs 3 der AGB; die übrigen Bestimmungen bleiben wirksam. Ältere Fassungen stellt Vermittco auf Anfrage an [email protected] zur Verfügung; Zustimmungen werden stets mit der Fassung protokolliert, die der Nutzer angenommen hat.

FassungStandÄnderung
2026-1126.09.2026Überarbeitung nach rechtlicher Prüfung: Angleichung an die tatsächlichen Abläufe der Plattform, Präzisierung der Haftungs-, Verbraucher- und Datenschutzbestimmungen, ergänzte Verweise.
2026-1024.09.2026Erstfassung.
Vermittco · Zimmerplatz 1a/Tür 6, 4222 St. Georgen an der Gusen · [email protected] Fassung 2026-11 · Stand: 26.09.2026