Gebote, Höchstgebot, Mindestpreis, Auktionsende, Kaufabschluss · Rechte und Pflichten von Bietern und Anbietern
Bei einer Auktion auf Vermittco bietest du auf ein Inserat, dessen Anbieter das Auktionsformat gewählt hat. Dein Gebot ist verbindlich: Es kann bis zum Ende der Auktion nicht zurückgenommen oder gesenkt werden. Das System bietet in deinem Namen automatisch — nur so viel wie nötig, bis zu deinem Höchstgebot, das andere Nutzer nicht sehen, solange du führst (Einzelheiten in Abschnitt 3 Abs 1); Vermittco selbst bietet nie mit. Mit dem Auktionsende kommt noch kein Kaufvertrag zustande: Der Gewinner erhält für sieben Tage das Recht, den Gegenstand zum Endpreis über die Kasse zu kaufen; erst dort entsteht der Kaufvertrag mit dem Anbieter. Kauft er nicht, erlischt das Recht, ohne dass eine Vertragsstrafe anfällt oder weitere Ansprüche entstehen, und das Inserat wird zum früheren Preis fortgeführt. Kauft ein Verbraucher von einem Anbieter, der Unternehmer ist, hat er auch nach einer Auktion das gesetzliche Rücktrittsrecht von 14 Tagen; bei Käufen von Privatanbietern gibt es kein gesetzliches Rücktrittsrecht. Diese Regeln konkretisieren § 4 Abs 9 der AGB.
(1) Geltungsbereich. Diese Richtlinie gilt für alle Inserate im Auktionsformat, für Bieter und für Anbieter, die versteigern. Sie ist Teil der Plattformregeln nach § 1 Abs 3 der AGB. Bieter stimmen ihr vor dem ersten Gebot zu (Abschnitt 13); Anbieter stimmen ihr vor dem Start einer Auktion durch Anklicken eines nicht vorausgefüllten Kästchens zu. Beide Zustimmungen werden mit Datum, Uhrzeit und Fassung protokolliert. Für eine Auktion gilt die Fassung, die bei ihrem Beginn galt (Abschnitt 14). Zwingende gesetzliche Rechte von Verbrauchern bleiben von ihr unberührt.
(2) Begriffe. In dieser Richtlinie bedeuten:
(3) Im Übrigen gelten die Begriffsbestimmungen in § 1 der AGB. Überschriften dienen nur der Übersicht; für die Auslegung ist der Text der Bestimmung maßgeblich.
(1) Bieten dürfen angemeldete Nutzer mit bestätigtem Konto, die volljährig sind (§ 3 Abs 2 der AGB) und deren Konto nicht gesperrt oder in seinen Funktionen eingeschränkt ist (§ 12 Abs 3 der AGB). Bieten darf nur, wer den Gegenstand als Gewinner auch kaufen kann — insbesondere mit einer Lieferanschrift in einem Land, für das Vermittco den Kauf freigegeben hat und in das der Anbieter liefert (§ 4 Abs 8 der AGB). Eine Ausweisprüfung oder eine hinterlegte Zahlungsart ist für das Bieten nicht erforderlich.
(2) Versteigern dürfen Anbieter mit aktivem Abonnement (§ 4 Abs 9 der AGB). Eine Auktion kann nur für ein veröffentlichtes Inserat mit der Funktion „Direktkauf“ gestartet werden, weil der Gewinner über die Kasse kauft. Für Software und digitale Leistungen gibt es keine Auktion; für Immobilien darf keine Auktion gestartet werden. Der Gewinner erwirbt ein Stück. Der Anbieter legt beim Start fest: den Startpreis (mindestens 1 Euro), die Laufzeit (1, 3, 5, 7 oder 10 Tage ab dem Start) und wahlweise einen Mindestpreis; ein Mindestpreis, der den Startpreis nicht übersteigt, bleibt unberücksichtigt. Startpreis, Laufzeit und Mindestpreis können nach dem Start nicht mehr geändert werden; solange kein Gebot vorliegt, kann der Anbieter die Auktion beenden und neu starten (Abschnitt 5 Abs 3).
(3) Der Anbieter darf weder selbst noch über Dritte auf sein eigenes Angebot bieten (Eigengebote, „Shill Bidding“); mit dem eigenen Konto ist das technisch ausgeschlossen. Angehörige, Mitarbeiter und Personen, die mit dem Anbieter wirtschaftlich verbunden sind oder mit ihm zusammenwirken, dürfen auf seine Auktionen nicht bieten. Solche Gebote sind unzulässig und gegenüber den anderen Bietern unlauter (§ 2 UWG). Vermittco kann die Auktion in diesem Fall aufheben und den Anbieter und die beteiligten Bieter nach § 12 Abs 3 und 4 der AGB verwarnen, vom Bieten und Versteigern ausschließen oder das Konto sperren; die Maßnahme wird nach § 15 Abs 4 der AGB begründet und kann nach § 16 der AGB angefochten werden (Abschnitt 11).
(1) Der Anbieter beschreibt den Gegenstand vollständig und richtig; die Bilder zeigen den angebotenen Gegenstand. Für Auktionen gelten alle Pflichtangaben wie für jedes Inserat — für Anbieter, die Unternehmer sind, insbesondere die Informationen nach § 4 FAGG, die Preisangaben nach dem Preisauszeichnungsgesetz, die Hersteller- und Sicherheitsangaben nach Art. 19 der Verordnung (EU) 2023/988 und die Verkäuferbedingungen; für alle Anbieter die Richtlinie für verbotene und eingeschränkte Artikel.
(2) Versandkosten, Lieferländer, eine etwaige Abholmöglichkeit, die Preisangabe und die Einstellung zur Käuferschutz-Abwicklung legt der Anbieter im Inserat vor dem Start der Auktion fest. Anbieter, die Unternehmer sind, geben den Preis als Gesamtpreis einschließlich Umsatzsteuer an (§ 4 Abs 9 der AGB, § 9 Abs 1 PrAG). Nach dem ersten Gebot darf der Anbieter diese Angaben und die Beschreibung nicht mehr zum Nachteil der Bieter ändern. Berichtigungen und Ergänzungen der Beschreibung sind nur zulässig, wenn sie die Bieter nicht benachteiligen, und werden im Text als nachträglich kenntlich gemacht (etwa „Nachtrag vom …“).
(3) Ist für das Inserat die Käuferschutz-Abwicklung (Käuferschutz, § 6 der AGB) aktiviert, gilt sie unter den Voraussetzungen des § 6 Abs 1 der AGB auch für den Kauf des Gewinners.
(4) Bieten ist kostenlos (§ 5 Abs 1 der AGB). Für das Starten einer Auktion berechnet Vermittco kein gesondertes Entgelt; für den Anbieter gelten die Entgelte nach § 5 Abs 2 der AGB. Eine Verkaufsprovision fällt wie bei jedem Verkauf nur an, wenn der Gewinner über die Kasse kauft; kommt kein Kauf zustande, fällt keine Provision an. Belege über den Kauf stellt Vermittco im Namen und für Rechnung des Anbieters aus (§ 5 Abs 5 der AGB, Vermittlungs- und Abrechnungsvollmacht).
(5) Während der Laufzeit und der Frist des Kaufrechts (Abschnitt 6) hält der Anbieter den Gegenstand bereit. Er darf ihn in dieser Zeit nicht anderweitig anbieten oder verkaufen — auch nicht außerhalb der Plattform — und Bieter nicht dazu auffordern, den Kauf an der Kasse vorbei abzuwickeln.
(1) Du gibst ein Höchstgebot ein — den höchsten Betrag, den du zu zahlen bereit bist. Das erste Gebot muss mindestens den Startpreis erreichen, jedes weitere mindestens das aktuelle Gebot zuzüglich eines Gebotsschritts; den jeweils nötigen Mindestbetrag zeigt der Auktionskasten an. Das System bietet in deinem Namen automatisch nur so viel, wie nötig ist, um Höchstbietender zu bleiben — einen Gebotsschritt über dem Höchstgebot des bisher führenden Bieters, höchstens aber dein Höchstgebot. Andere Nutzer sehen das aktuelle Gebot und den Gebotsverlauf (Abschnitt 8 Abs 3); dein Höchstgebot sehen sie nicht, solange du führst, es sei denn, das aktuelle Gebot erreicht es. Wirst du beim Abgeben sofort überboten (Abs 2), erscheint dein Höchstgebot als Betrag deines Gebots im Gebotsverlauf; wirst du später überboten, liegt das neue aktuelle Gebot in der Regel einen Gebotsschritt über deinem bisherigen Höchstgebot. Der Gebotsschritt richtet sich nach der Höhe des Betrags, auf den er aufgeschlagen wird:
| Betrag | Gebotsschritt |
|---|---|
| 1,00 € bis 4,99 € | 0,25 € |
| 5,00 € bis 14,99 € | 0,50 € |
| 15,00 € bis 59,99 € | 1,00 € |
| 60,00 € bis 149,99 € | 2,00 € |
| 150,00 € bis 299,99 € | 5,00 € |
| 300,00 € bis 599,99 € | 10,00 € |
| 600,00 € bis 1.499,99 € | 20,00 € |
| 1.500,00 € bis 2.999,99 € | 50,00 € |
| ab 3.000,00 € | 100,00 € |
(2) Liegt beim Abgeben bereits ein gleich hohes oder höheres Höchstgebot eines anderen Bieters vor, wirst du sofort überboten: Das aktuelle Gebot steigt auf dein Höchstgebot zuzüglich eines Gebotsschritts, höchstens auf das Höchstgebot des führenden Bieters, und du kannst erneut bieten. Bei gleich hohen Höchstgeboten hat das früher abgegebene Vorrang. Als Höchstbietender kannst du dein Höchstgebot erhöhen, aber nicht senken; das aktuelle Gebot ändert sich dadurch nicht, außer du erreichst damit erstmals einen Mindestpreis (Abschnitt 5 Abs 1).
(3) Jedes Gebot ist verbindlich. Es kann bis zum Auktionsende nicht zurückgenommen oder gesenkt werden. Ist dein Gebot bei Auktionsende das höchste und ist ein etwaiger Mindestpreis erreicht, erhältst du das Kaufrecht nach Abschnitt 6; der Kaufvertrag kommt erst in der Kasse zustande (Abschnitt 6 Abs 1, § 4 Abs 3 und 9 der AGB). Die Anfechtung wegen Irrtums nach den gesetzlichen Regeln (§§ 871 f ABGB) bleibt unberührt — ein Tippfehler im Betrag ist unverzüglich an [email protected] zu melden.
(4) Gebote werden in Euro abgegeben und beziehen sich auf den Preis, wie ihn das Inserat angibt; Einzelheiten zur Preisangabe, zur Umsatzsteuer und zu Umrechnungen in andere Währungen stehen in Abschnitt 8 Abs 1. Ob der Anbieter Unternehmer oder Privatperson ist und ob Umsatzsteuer ausgewiesen wird, steht im Auktionskasten. Die Versandkosten zeigt der Auktionskasten neben dem Gebot an; sie kommen zum Endpreis hinzu und dürfen nach dem ersten Gebot nicht mehr zum Nachteil der Bieter geändert werden (Abschnitt 2 Abs 2).
(1) Technische Schritte. Ein Gebot gibst du so ab:
(2) Speicherung. Vermittco speichert zu jeder Auktion die Festlegungen des Anbieters (Startpreis, Mindestpreis, Laufzeit), alle Gebote mit Höchstgebot, angezeigtem Betrag und Zeitpunkt sowie die Bestätigungen nach Abschnitt 13. Den Stand der Auktion, dein eigenes Höchstgebot, solange du führst, und den Gebotsverlauf zeigt der Auktionskasten im Inserat an; eine Aufstellung deiner Gebote zu einer Auktion stellt Vermittco auf Anfrage an [email protected] zur Verfügung. Den Vertragstext des Kaufs speichert und übermittelt Vermittco nach § 4 Abs 6 der AGB. Diese Auktionsregeln kannst du jederzeit abrufen, speichern und ausdrucken (§ 11 ECG).
(3) Sprache. Gebote werden in deutscher Sprache abgegeben, und der Kaufvertrag wird in deutscher Sprache geschlossen (§ 1 Abs 5 und § 21 Abs 4 der AGB); die Bedienoberfläche kann in weiteren Sprachen angezeigt werden, das ändert die Vertragssprache nicht.
(1) Ein Mindestpreis ist der niedrigste Preis, zu dem der Anbieter verkaufen will. Ob ein Mindestpreis festgelegt und ob er erreicht ist, zeigt der Auktionskasten an; seine Höhe nicht. Erreicht ein Höchstgebot den Mindestpreis, steigt das aktuelle Gebot sofort mindestens auf den Mindestpreis. Wird er bis zum Ende nicht erreicht, endet die Auktion ohne Kaufrecht — auch für den Höchstbietenden —, und das Inserat wird zum zuvor geltenden Preis fortgeführt.
(2) Die Auktion endet mit Ablauf der Laufzeit; die bis dahin verbleibende Zeit zeigt der Auktionskasten im Inserat an. Maßgeblich ist die Uhrzeit des Servers von Vermittco; die im Browser laufende Anzeige der Restzeit wird mit ihr abgeglichen, dient aber nur der Orientierung. Ein Gebot zählt nur, wenn es den Server vor dem Ende erreicht; Vermittco kann nicht sicherstellen, dass ein in den letzten Sekunden abgeschicktes Gebot noch rechtzeitig eingeht. Die Laufzeit wird nicht verlängert — weder wegen später Gebote noch wegen einer Störung (§ 4 Abs 9 der AGB, Abschnitt 10).
(3) Der Anbieter kann die Auktion selbst nur beenden, solange kein Gebot vorliegt (§ 4 Abs 9 der AGB); das Inserat wird dann zum zuvor geltenden Preis fortgeführt. Liegt ein Gebot vor, läuft die Auktion bis zum Ende. Vermittco kann sie dann nur aufheben — von sich aus oder auf begründeten Antrag des Anbieters an [email protected] —, wenn der Gegenstand nach dem Start untergegangen, gestohlen oder so beschädigt worden ist, dass er der Beschreibung nicht mehr entspricht, wenn dem Anbieter das Recht entzogen wurde, über ihn zu verfügen, wenn eine gesetzliche Pflicht, eine behördliche oder gerichtliche Anordnung oder die Richtlinie für verbotene Artikel das verlangt, oder in den Fällen des Abschnitts 1 Abs 3 und der Abschnitte 9 und 10. Andere Fehler im Inserat berechtigen nicht zur Aufhebung; der Anbieter kann sie nur nach Abschnitt 2 Abs 2 berichtigen. Die gesetzlichen Regeln über den Irrtum bleiben auch für den Anbieter unberührt. Mit der Aufhebung erlöschen alle Gebote; Vermittco informiert den Anbieter und alle Bieter unter Angabe des Grundes (Abschnitt 11).
(1) Der Höchstbietende („Gewinner“) erhält eine Benachrichtigung und hat sieben Tage ab Auktionsende — also bis zur selben Uhrzeit sieben Tage später — Zeit, den Gegenstand zum Endpreis über „Jetzt kaufen“ und die Kasse zu erwerben. In dieser Zeit kann nur der Gewinner den Gegenstand kaufen (§ 4 Abs 9 der AGB). Mit dem Abschluss des Bezahlvorgangs gibt der Gewinner ein verbindliches Angebot ab; der Kaufvertrag mit dem Anbieter kommt erst mit der Bestätigung der Bestellung zustande, die Vermittco im Namen des Anbieters übermittelt (§ 4 Abs 3 der AGB). Die Kasse zeigt Vertragspartner, Gesamtpreis, Versandkosten, Lieferland, Zahlungsarten und Rechtsbelehrungen.
(2) Kauft der Gewinner nicht innerhalb der sieben Tage, erlischt sein Kaufrecht, und das Inserat wird zum zuvor geltenden Preis fortgeführt; der Anbieter kann es erneut als Auktion einstellen. Weitere Ansprüche entstehen daraus nicht; eine Vertragsstrafe fällt nicht an (§ 4 Abs 9 der AGB). Wer wiederholt ein Kaufrecht ungenutzt verstreichen lässt, kann nach § 12 Abs 3 und 4 der AGB vom Bieten ausgeschlossen werden (Abschnitt 11).
(3) Liefert der Anbieter nach dem Kauf nicht oder weicht der Gegenstand von der Beschreibung ab, gelten Gewährleistung und Rücktritt wie bei jedem Kauf über die Plattform (Gewährleistung, § 11 der AGB). Der Käuferschutz gilt, wenn der Anbieter die Käuferschutz-Abwicklung für das Inserat aktiviert hat (§ 6 der AGB, Käuferschutz); ob sie angeboten wird, zeigt das Inserat, und ob sie für den Kauf gilt, bestätigt die Bestellbestätigung (§ 6 Abs 1 der AGB).
Kauft ein Verbraucher von einem Unternehmer, besteht das gesetzliche Rücktrittsrecht von 14 Tagen (§ 11 FAGG) auch nach einer Auktion, soweit keine andere gesetzliche Ausnahme nach § 18 FAGG greift. Der Ausschluss für Verträge, die auf einer öffentlichen Versteigerung geschlossen werden (§ 18 Abs 3 FAGG), gilt nicht: Eine öffentliche Versteigerung im Sinn des § 3 Z 8 FAGG setzt Verbraucher voraus, die persönlich anwesend sind oder sein können, einen Versteigerer und einen Zuschlag, der zum Erwerb verpflichtet — nichts davon liegt bei einer Online-Auktion auf Vermittco vor (§ 4 Abs 9 der AGB). Bei Käufen von Privatanbietern besteht kein gesetzliches Rücktrittsrecht; ob der Anbieter Privatperson ist, zeigt der Auktionskasten, und die Kasse weist vor dem Kauf darauf hin. Die Belehrung steht in der Widerrufsbelehrung.
(1) Der im Inserat und im Auktionskasten angezeigte Betrag ist vor dem ersten Gebot als „Startpreis“, danach als „Aktuelles Gebot“ gekennzeichnet und wird in Euro angegeben. Bei Anbietern, die Unternehmer sind, ist er ein Gesamtpreis einschließlich Umsatzsteuer und aller sonstigen Abgaben (§ 9 Abs 1 PrAG, § 4 Abs 1 Z 4 FAGG). Ist ein Inserat entgegen Abschnitt 2 Abs 2 als Nettopreis („zzgl. MwSt.“) gekennzeichnet, kommt die Umsatzsteuer zum Gebot hinzu, und der Auktionskasten nennt den Gesamtbetrag. Bei Privatanbietern wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Versandkosten werden gesondert genannt und kommen zum Endpreis hinzu. Ein mit „≈“ in einer anderen Währung angezeigter Betrag ist nur eine Umrechnung zur Orientierung; bezahlt wird in Euro.
(2) Bieter werden gegenüber anderen Nutzern — auch gegenüber dem Anbieter — nur mit einem Pseudonym angezeigt („Bieter 1“, „Bieter 2“ …). Der Anbieter erhält Name, Anschrift und die für die Abwicklung nötigen Kontaktdaten des Gewinners erst mit dem Kauf und nur in dem Umfang, den § 20 der AGB und die Datenschutzerklärung vorsehen (Abschnitt 12).
(3) Die Zahl der Gebote und der Gebotsverlauf (die letzten 20 Gebote mit Pseudonym und Betrag) werden angezeigt. Vermittco gibt keine Gebote ab und bietet nicht mit. In den Ablauf einer Auktion greift Vermittco nur ein, indem es sie nach Abschnitt 1 Abs 3, Abschnitt 5 Abs 3, Abschnitt 9 oder Abschnitt 10 aufhebt; Anbieter und Bieter werden darüber mit Angabe des Grundes informiert.
(1) Verboten sind:
(2) Bei einem Verstoß kann Vermittco die Auktion aufheben und den Nutzer nach § 12 Abs 3 und 4 der AGB verwarnen, vom Bieten oder Versteigern ausschließen oder in schweren oder wiederholten Fällen das Konto sperren. Vermittco wählt die gelindeste geeignete Maßnahme, begründet sie nach § 15 Abs 4 der AGB und weist auf die Beschwerde nach § 16 der AGB hin (Abschnitt 11). Die Dauer eines Ausschlusses vom Bieten oder Versteigern wird im Einzelfall festgelegt und mitgeteilt.
(1) Die Laufzeit einer Auktion wird auch bei einer technischen Störung nicht verlängert (§ 4 Abs 9 der AGB).
(2) Fällt die Plattform während einer Auktion aus oder können wegen einer Störung im Einflussbereich von Vermittco keine Gebote abgegeben werden, kann Vermittco die Auktion aufheben, wenn die Störung den Ausgang der Auktion beeinflusst haben kann — insbesondere, wenn sie in die letzte Stunde vor dem Ende fiel —, solange der Kaufvertrag noch nicht zustande gekommen ist. Anbieter und Bieter können eine solche Störung an [email protected] melden. Mit der Aufhebung erlöschen alle Gebote und ein etwaiges Kaufrecht; der Anbieter kann den Gegenstand erneut versteigern. Vermittco informiert Anbieter und Bieter über die Maßnahme und ihren Grund. Störungen außerhalb des Einflussbereichs von Vermittco — etwa die Internetverbindung oder das Gerät eines Bieters — berechtigen nicht zur Aufhebung.
(3) Ein Anspruch darauf, dass eine Auktion ungestört verläuft oder ein bestimmtes Ergebnis hat, besteht nicht (§ 9 Abs 1 der AGB). Für Schäden aus einer Störung haftet Vermittco nach § 10 der AGB; bei Ereignissen außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs gilt § 9 Abs 2 der AGB.
(1) Hebt Vermittco eine Auktion auf, schließt es einen Nutzer vom Bieten oder Versteigern aus oder schränkt es ein Konto ein, erhalten die Betroffenen spätestens mit dem Wirksamwerden eine klare und spezifische Begründung nach § 15 Abs 4 der AGB (Art. 17 DSA). Über solche Maßnahmen entscheidet ein Mensch, nie ausschließlich ein automatisiertes System.
(2) Gegen jede solche Maßnahme kann innerhalb von sechs Monaten ab Zugang der Begründung kostenlos Beschwerde erhoben werden, formlos an [email protected] (§ 16 Abs 1 der AGB). Danach stehen die außergerichtliche Streitbeilegung nach § 16 Abs 2 und die Verbraucherschlichtung nach § 16 Abs 3 der AGB offen; Anbietern, die Unternehmer sind, zusätzlich das Beschwerdemanagement und die Mediation nach § 16 Abs 5 der AGB (Art. 11 und 12 der Verordnung (EU) 2019/1150). Der Weg zu den Gerichten bleibt unberührt (§ 15 Abs 6 und § 21 der AGB).
(3) Streitigkeiten aus dem Kaufvertrag — etwa über Lieferung, Mängel oder Rücktritt — bestehen zwischen Anbieter und Käufer. Vermittco entscheidet nicht über den Kaufvertrag; bei aktiver Käuferschutz-Abwicklung unterstützt es nach § 6 der AGB und der Käuferschutzrichtlinie.
(1) Bei Auktionen verarbeitet Vermittco: die Kontodaten des Bieters und des Anbieters, die Festlegungen des Anbieters, die Höchstgebote, die abgegebenen Gebote mit angezeigtem Betrag und Zeitpunkt, die Zuordnung der Pseudonyme, das Ergebnis der Auktion und ob das Kaufrecht genutzt wurde, die Zustimmungen nach Abschnitt 13 (Datum, Uhrzeit, Fassung und Browserkennung), Meldungen zu Eingabefehlern, Störungen und Verstößen sowie Vermerke über einen Ausschluss vom Bieten. Rechtsgrundlage ist die Durchführung des Plattform-Nutzungsvertrags und die Anbahnung des Kaufvertrags (Art. 6 Abs 1 lit b DSGVO); für das Erkennen von Eigen- und Scheingeboten, für den Nachweis der Zustimmungen und für die Beweissicherung das berechtigte Interesse von Vermittco und der übrigen Nutzer an fairen Auktionen (Art. 6 Abs 1 lit f DSGVO).
(2) Öffentlich abrufbar sind nur das Pseudonym, der angezeigte Betrag und der Zeitpunkt eines Gebots sowie die Zahl der Gebote. Das Höchstgebot des führenden Bieters sieht außer ihm selbst kein Nutzer, es sei denn, das aktuelle Gebot erreicht es. Bei einem Gebot, das sofort überboten wurde, ist der angezeigte Betrag das Höchstgebot dieses Gebots; wird ein führender Bieter später überboten, liegt das neue aktuelle Gebot in der Regel einen Gebotsschritt über seinem bisherigen Höchstgebot (Abschnitt 3 Abs 1). Der Anbieter erhält Name, Anschrift und die für die Abwicklung nötigen Kontaktdaten des Gewinners erst mit dem Kauf (Abschnitt 8 Abs 2).
(3) Gebote, Höchstgebote, die Festlegungen und das Ergebnis einer Auktion speichert Vermittco, solange es für die Abwicklung der Auktion und des Kaufs und für die Abwehr oder Durchsetzung von Ansprüchen nötig ist, längstens bis drei Jahre nach dem Auktionsende (§ 1489 ABGB), es sei denn, ein laufendes Verfahren erfordert eine längere Aufbewahrung. Gebote, die zu einem Kauf geführt haben, werden als Teil der Bestellunterlagen für die Fristen nach Satz 4 aufbewahrt, Vermerke über einen Ausschluss vom Bieten für dessen Dauer. Die Zustimmungen nach Abschnitt 13 werden für die Dauer des Nutzungsverhältnisses und danach bis zum Ablauf der Frist nach Satz 1 aufbewahrt. Bücher, Aufzeichnungen und Belege zum Kauf werden sieben Jahre ab dem Ende des Kalenderjahres aufbewahrt, auf das sie sich beziehen, und darüber hinaus, solange sie für ein anhängiges Abgabenverfahren von Bedeutung sind (§ 132 Abs 1 BAO); Aufzeichnungen über Umsätze, die Vermittco als Plattform im Sinn des § 18 Abs 11 UStG unterstützt, zehn Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem der Umsatz bewirkt wurde (§ 18 Abs 6 der AGB, § 18 Abs 12 UStG). Nach Ablauf der jeweiligen Frist werden die Daten gelöscht oder anonymisiert (Abschnitte 4.6 und 4.30 der Datenschutzerklärung).
(4) Das automatische Bieten und die Ermittlung des Gewinners folgen allein den Regeln dieser Richtlinie und den Höchstgeboten der Bieter; über Maßnahmen gegen einzelne Nutzer entscheidet ein Mensch (Abschnitt 11 Abs 1). Empfänger, Auftragsverarbeiter, die Rechte der betroffenen Personen (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch, Datenübertragbarkeit, Beschwerde bei der Datenschutzbehörde) und die Kontaktdaten stehen in der Datenschutzerklärung.
Vor dem ersten Gebot und erneut nach jeder inhaltlichen Änderung dieser Regeln (neue Fassung) bestätigt der Bieter durch Anklicken eines nicht vorausgefüllten Kästchens, dass er diese Auktionsregeln gelesen hat und ihnen zustimmt. Vor jedem Gebot zeigt ein Bestätigungsfenster das eingegebene Höchstgebot und weist darauf hin, dass das Gebot bis zum Ende der Auktion nicht zurückgenommen werden kann und dass der Gewinner den Gegenstand innerhalb von sieben Tagen zum Endpreis über die Kasse kaufen kann; abgegeben wird das Gebot erst mit dem Klick auf „Verbindlich bieten“. Eine Pflicht zum Kauf begründet die Bestätigung nicht (Abschnitt 6 Abs 2). Vermittco speichert Datum, Uhrzeit und Fassung der Zustimmung zum Konto des Bieters, damit beide Seiten nachweisen können, welche Fassung galt (Abschnitt 12).
Diese Regeln sind Teil der Plattformregeln nach § 1 Abs 3 der AGB und konkretisieren § 4 Abs 9 der AGB. Für den Ablauf von Auktionen gehen sie als speziellere Regelung den AGB vor; Bestimmungen der AGB, die Verbraucher schützen (insbesondere § 1 Abs 2, § 10, § 11, § 13 Abs 4 und § 21), sowie zwingendes Recht bleiben stets vorrangig. Für den Kaufvertrag zwischen Anbieter und Käufer gelten die AGB, die Widerrufsbelehrung und das Gesetz. Es gilt österreichisches Recht; Gerichtsstand und der Schutz von Verbrauchern mit Wohnsitz in anderen Staaten richten sich nach § 21 der AGB. Änderungen werden nach § 13 der AGB angekündigt und gelten für Auktionen, die nach dem Wirksamwerden beginnen; für laufende Auktionen und für Kaufrechte, die vor dem Wirksamwerden entstanden sind, gilt die bisherige Fassung. Fragen: [email protected].
(1) Vermittco kann diese Richtlinie ändern, wenn sich die Rechtslage, die Rechtsprechung, behördliche Vorgaben, die technischen Funktionen der Plattform oder die Marktverhältnisse ändern oder wenn sich eine Regelung als lückenhaft oder unklar erweist. Änderungen werden nach dem Verfahren in § 13 der AGB angekündigt; für gewerbliche Nutzer gilt zusätzlich § 3 der Verkäuferbedingungen (Art. 3 Abs 2 der Verordnung (EU) 2019/1150). Rein sprachliche oder redaktionelle Anpassungen ohne inhaltliche Änderung werden ohne Ankündigung vorgenommen und hier vermerkt.
(2) Verbindlich ist die deutsche Fassung (§ 21 der AGB). Sollte eine Bestimmung dieser Richtlinie unwirksam sein, gilt § 22 der AGB; die übrigen Bestimmungen bleiben wirksam. Ältere Fassungen stellt Vermittco auf Anfrage an [email protected] zur Verfügung; Zustimmungen werden stets mit der Fassung protokolliert, die der Nutzer gesehen hat.
| Fassung | Stand | Änderung |
|---|---|---|
| 2026-11 | 26.09.2026 | Überarbeitung nach rechtlicher Prüfung: Angleichung an die tatsächlichen Abläufe der Plattform, Präzisierung der Haftungs-, Verbraucher- und Datenschutzbestimmungen, ergänzte Verweise. |
| 2026-10 | 24.09.2026 | Erstfassung. |