Online-Marktplatz · Dominik Starzengruber, St. Georgen an der Gusen · Fassung 2026-12 · Stand: 01.10.2026 (bestehende Verträge: § 13)
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Nutzung der Plattform vermittco.com und aller darüber angebotenen Dienste. Betreiber und alleiniger Vertragspartner ist Dominik Starzengruber, Einzelunternehmer unter der Geschäftsbezeichnung „Vermittco“, Zimmerplatz 1a/Tür 6, 4222 St. Georgen an der Gusen, Österreich, Telefon +43 677 63664711, E-Mail [email protected] (nachfolgend „Vermittco“). Personen, die für Vermittco tätig sind oder im Impressum genannt werden, werden dadurch nicht Vertragspartner der Nutzer. Geht das Vertragsverhältnis nach § 22 auf einen anderen Rechtsträger über, bezeichnet „Vermittco“ ab dem Übergang diesen Rechtsträger. Die vollständigen Pflichtangaben stehen im Impressum.
(2) Nutzer ist jede Person, die die Plattform besucht oder ein Konto führt. Anbieter (auch „Verkäufer“) ist, wer Inserate einstellt; Käufer, wer über die Plattform bestellt oder anfragt. Verbraucher und Unternehmer sind wie in § 1 KSchG bestimmt. Klauseln, die ausdrücklich nur gegenüber Unternehmern gelten, sind als solche gekennzeichnet; gegenüber Verbrauchern gelten sie nicht.
(3) Ergänzend gelten — jeweils in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung und soweit sie die genutzte Funktion oder die Nutzergruppe betreffen — die Verkäuferbedingungen (für Anbieter, die Unternehmer sind), die Widerrufsbelehrung, die Kündigungsbedingungen, die Vermittlungs- und Abrechnungsvollmacht, die Auftragsverarbeitungsvereinbarung (für Anbieter, die Unternehmer sind) und die Nutzungsbedingungen und Plattformregeln; zu den Plattformregeln gehören insbesondere die Richtlinie für verbotene und eingeschränkte Artikel, die Bewertungsrichtlinie, die Nachrichten- und Community-Richtlinie, die Melderichtlinie, die Richtlinie für Rechteinhaber, die Auktionsregeln, die Bedingungen für den Vermittco-Coin, die Bedingungen für Anbindungen, Datenfeeds und Import, die Bedingungen für Gutscheine, Rabattcodes, Treuepunkte und Empfehlungen, die Bedingungen für das Vermittco-Creator-Programm, die Teilnahmebedingungen für das Vermittco-Glücksrad, die Werberichtlinie, die Käuferschutzrichtlinie und der Haftungsausschluss und rechtliche Hinweise. Widersprechen sich Regelungen, gehen die spezielleren Bedingungen diesen AGB vor, soweit die jeweilige Bedingung nichts anderes bestimmt; im Übrigen gelten diese AGB. Zwingende gesetzliche Rechte, insbesondere solche von Verbrauchern, schränkt keine dieser Bedingungen ein. Die Datenschutzerklärung, die Cookie-Richtlinie, die Seite zur gesetzlichen Gewährleistung und die Erklärung zur Barrierefreiheit dienen der Information; sie sind keine Vertragsbedingungen.
(4) Nur gegenüber Unternehmern: Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Nutzers werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn Vermittco ihnen nicht gesondert widerspricht.
(5) Sprache. Der Vertrag wird in deutscher Sprache geschlossen (§ 9 Abs 1 Z 4 ECG). Welche Sprachfassung dieser AGB und der ergänzenden Bedingungen nach Absatz 3 maßgeblich ist und was für Übersetzungen gilt, regelt § 21 Abs 4. Die Bedienoberfläche der Plattform kann in weiteren Sprachen angezeigt werden; das ändert die Vertragssprache nicht. Anfragen und Erklärungen an Vermittco können auf Deutsch oder Englisch gestellt werden; Vermittco antwortet in einer dieser Sprachen.
(1) Vermittco betreibt einen Online-Marktplatz. Anbieter veröffentlichen dort Inserate für Waren und Angebote — insbesondere Fahrzeuge, Immobilien, Elektrogeräte, Maschinen, Werkstoffe, Verpackungen sowie IT und Software — und Interessenten können diese finden, anfragen und, soweit angeboten, unmittelbar über die Plattform kaufen.
(2) Vermittco wird nicht Vertragspartei. Kauf-, Miet- und sonstige Verträge über inserierte Gegenstände kommen ausschließlich zwischen Anbieter und Interessent zustande. Vermittco schuldet weder die Lieferung noch die Beschaffenheit der Ware und übernimmt dafür keine Gewähr. Wer Vertragspartner ist, wird vor dem Abschluss des Bestellvorgangs und in der Bestellbestätigung angezeigt.
(3) Automatisierte Vorprüfung, keine Gewähr für Inserate. Vermittco ist für die von Nutzern eingestellten Inhalte Anbieter eines Hostingdienstes im Sinn des Art. 3 lit. g Ziffer iii der Verordnung (EU) 2022/2065 (Gesetz über digitale Dienste, „DSA“). Eine allgemeine Pflicht, diese Inhalte zu überwachen oder aktiv nach Umständen zu forschen, die auf rechtswidrige Tätigkeiten hinweisen, besteht nicht (Art. 8 DSA). Inserate, die über das Konto eingestellt oder geändert werden, durchlaufen vor ihrer Veröffentlichung freiwillig eine automatisierte Prüfung auf unzulässige Inhalte und auf offensichtlich unstimmige oder betrügerische Angaben; in Zweifelsfällen entscheidet ein Mensch. Weitere automatisierte Prüfungen beschreibt § 15 Abs 3; im Übrigen prüft Vermittco Inhalte nur im Einzelfall aus eigenem Antrieb oder auf eine Meldung im gesetzlich vorgeschriebenen Melde- und Abhilfeverfahren nach § 15. Eine Gewähr dafür, dass Angaben über Ware, Zustand, Preis, Herkunft oder die Person des Anbieters zutreffen, ist mit keiner dieser Prüfungen verbunden. Solche freiwilligen, nach Treu und Glauben und sorgfältig durchgeführten Maßnahmen führen nach Art. 7 DSA nicht allein deshalb dazu, dass die Haftungsbefreiung nach Art. 6 DSA entfällt.
(4) Eigene Leistungen von Vermittco sind: Bereitstellung und Betrieb der Plattform und des Nutzerkontos, Suche und Reihung, Kommunikationsfunktionen, die Anbindung an den Zahlungsdienstleister Stripe, der die Zahlungen abwickelt, samt der Weisungen zu Auszahlungssperre, Freigabe und Erstattung nach § 6, die Erstellung von Belegen im Namen und für Rechnung des Anbieters auf Grundlage der Vermittlungs- und Abrechnungsvollmacht sowie kostenpflichtige Zusatzleistungen nach § 5. Diese Leistungen erbringt Vermittco im eigenen Namen, soweit es nicht nach der Vollmacht im Namen des Anbieters handelt.
(5) Kein Anspruch auf Veröffentlichung. Ein Anspruch auf Veröffentlichung oder dauerhafte Anzeige eines bestimmten Inserats besteht nicht. Einschränkungen, Sperren und Beendigungen richten sich nach § 12 und werden nach § 15 begründet.
(6) Verfügbarkeit von Funktionen. Vermittco darf den Funktionsumfang weiterentwickeln, ergänzen und einzelne Funktionen einstellen, soweit dies für den Nutzer zumutbar ist und der vertraglich geschuldete Kern der Leistung erhalten bleibt. Kostenpflichtig gebuchte Leistungen bleiben für ihre bezahlte Laufzeit unberührt, solange der Plattform-Nutzungsvertrag besteht; beendet Vermittco ihn vorher, werden bereits bezahlte Entgelte nach § 12 Abs 6 anteilig erstattet. Gegenüber Verbrauchern gilt dafür zusätzlich Absatz 8.
(7) Automatischer Assistent. Die Antworten des Chat-Assistenten auf der Plattform und — soweit eine Anfrage automatisch beantwortet werden kann — die ersten Antworten auf E-Mails an den Support werden automatisch von einem Computerprogramm erzeugt (einem System im Sinn des Art. 3 Nr. 1 und des Art. 50 Abs 1 der Verordnung (EU) 2024/1689), nicht von einem Menschen. Seine Antworten sind unverbindliche allgemeine Auskünfte und können fehlerhaft sein; maßgeblich sind die Angaben im Inserat, im Bestellvorgang und in diesen AGB. Der Assistent ist nicht dafür eingerichtet, im Namen von Vermittco Verträge zu schließen oder zu ändern. Wer lieber mit einem Menschen sprechen möchte, erreicht Vermittco über die Kontaktwege im Impressum; wird in einer E-Mail an den Support ausdrücklich ein Mensch gewünscht, antwortet ein Mitglied des Teams. Welche Daten dabei an welche Dienste gehen, steht in der Datenschutzerklärung (Abschnitt 4.28).
(8) Änderungen digitaler Leistungen gegenüber Verbrauchern. Ändert Vermittco eine digitale Leistung, die einem Verbraucher fortlaufend gegen Entgelt (etwa ein Abonnement) oder gegen Bereitstellung personenbezogener Daten im Sinn des § 11 Abs 4 bereitgestellt wird, über das zur Erhaltung der Vertragsmäßigkeit erforderliche Maß hinaus, geschieht das nur aus einem triftigen Grund — insbesondere wegen einer Änderung der Rechtslage, zur Sicherheit der Plattform, wegen geänderter Leistungen von Vorleistern oder zur technischen Weiterentwicklung —, ohne zusätzliche Kosten für den Verbraucher und nach klarer und verständlicher Information. Beeinträchtigt die Änderung den Zugang zur Leistung oder ihre Nutzung mehr als nur geringfügig, wird der Verbraucher rechtzeitig vorher auf einem dauerhaften Datenträger über Merkmale und Zeitpunkt der Änderung und über sein Recht zur Auflösung des Vertrags informiert; er kann den Vertrag dann innerhalb von 30 Tagen nach der Information oder nach der Änderung, je nachdem, was später eintritt, unentgeltlich auflösen, und bereits bezahlte, noch nicht erbrachte Leistungen werden anteilig erstattet. Absatz 6 Satz 2 bleibt unberührt; Änderungen der Hauptleistung und des Entgelts richten sich nach § 13 Abs 4.
(9) Zahlungsabwicklung und Prüfung durch Stripe. Zahlungen über die Plattform werden extern über den Zahlungsdienstleister Stripe (Stripe Payments Europe Ltd.) nach dessen Bedingungen abgewickelt — mit und ohne Käuferschutz: Einzug, Kontoführung, Auszahlung, Erstattung und Rückbuchung führt allein Stripe aus. Auch die Prüfungen, die dabei stattfinden, nimmt allein Stripe vor, insbesondere die Identitäts- und Kontoprüfung des Anbieters bei der Einrichtung seines Auszahlungskontos, Prüfungen nach dem Geldwäsche- und Sanktionsrecht, Betrugs- und Risikoprüfungen einzelner Zahlungen sowie die Entscheidung in Rückbuchungsverfahren. Stripe handelt dabei aufgrund eigener Verträge mit dem Anbieter und dem Käufer und aufgrund eigener gesetzlicher Pflichten, nicht als Erfüllungsgehilfe von Vermittco. Vermittco hat keinerlei Einfluss auf das Ergebnis dieser Prüfungen und hat dafür — aus welchem Rechtsgrund immer — weder einzustehen noch zu haften; das gilt insbesondere, wenn Stripe ein Konto nicht freischaltet, einschränkt oder sperrt, eine Zahlung ablehnt, zurückhält oder zurückbucht oder eine Auszahlung verzögert. Für eigenes Verhalten von Vermittco — etwa die Übermittlung der Weisungen nach § 6 — bleibt § 10 unberührt; eine zwingende gesetzliche Haftung wird nicht ausgeschlossen.
(1) Das Betrachten der Plattform ist ohne Konto möglich. Für Inserate, Nachrichten, Bestellungen im Konto und weitere Funktionen ist eine Registrierung erforderlich. Ein Anspruch auf Registrierung besteht nicht.
(2) Mindestalter 18 Jahre. Die Registrierung setzt Volljährigkeit und unbeschränkte Geschäftsfähigkeit voraus. Bei der Registrierung wird dies ausdrücklich bestätigt.
(3) Angaben bei der Registrierung und im Konto müssen vollständig und richtig sein und aktuell gehalten werden. Ein Konto ist persönlich; Zugangsdaten sind geheim zu halten und dürfen nicht weitergegeben werden. Bei Verdacht auf unbefugte Nutzung ist Vermittco unverzüglich zu informieren; das Passwort ist umgehend zu ändern.
(4) Unternehmerkonten. Wer als Unternehmer anbietet, muss die Angaben nach § 17 bereitstellen und auf Verlangen belegen (etwa Gewerberegisterauszug, Firmenbuchauszug, UID-Bestätigung, Lichtbildausweis der vertretungsbefugten Person). Vermittco darf diese Angaben prüfen, auch mit Hilfe frei zugänglicher amtlicher Register.
(5) Je natürliche Person ist grundsätzlich ein Privatkonto und je Unternehmen ein Firmenkonto zulässig; die Zugänge von Mitarbeitern zu einem Firmenkonto sind keine weiteren Konten in diesem Sinn. Weitere Konten bedürfen der Zustimmung von Vermittco. Ein Konto darf nicht vermietet oder verkauft und nur nach § 22 Abs 2 Satz 1 übertragen werden.
(6) Das Konto kann jederzeit über die Konto-Einstellungen gelöscht oder deaktiviert werden; Näheres und die Fristen stehen dort, in § 12 und in Abschnitt 13 der Kündigungsbedingungen.
(7) Von Vermittco eingerichtete Konten. Auf ausdrücklichen Auftrag eines Anbieters in Textform kann Vermittco ein Konto für ihn einrichten und mit seinen Angaben und Inseraten befüllen (Einrichtungsauftrag; Einzelheiten in § 10 der Vermittlungs- und Abrechnungsvollmacht). Bis zur Übernahme handelt Vermittco ausschließlich im Rahmen dieses Auftrags; es schließt keine Verträge im Namen des Anbieters und macht keine Preiszusagen. Der Anbieter übernimmt das Konto, indem er seine E-Mail-Adresse bestätigt, eigene Zugangsdaten festlegt und diese AGB sowie die ergänzenden Bedingungen nach § 1 Abs 3 selbst annimmt; bei Unternehmen erklärt das eine vertretungsbefugte Person. Mit der Übernahme gehen alle im Auftrag angelegten Inserate, Anbindungen, Anfragen und Einstellungen auf den Anbieter über, und alle Anmeldungen und Zugänge, die Vermittco für die Einrichtung genutzt hat, enden. Ende-zu-Ende-verschlüsselte Nachrichten aus der Zeit der Einrichtung können auf den Geräten des Anbieters technisch unlesbar sein. Absatz 5 Satz 3 steht dieser Übernahme nicht entgegen. Bis zur Übernahme werden die Inserate eines solchen Kontos auch ohne Abonnement angezeigt; die Identitätsprüfung (Ausweis) holt der Anbieter nach der Übernahme nach, und Verkäufe mit Zahlungsabwicklung über die Plattform sind erst danach möglich (§ 7 Abs 2 der Verkäuferbedingungen). Der Einrichtungsauftrag endet mit der Übernahme oder mit seinem Widerruf, den der Anbieter jederzeit in Textform erklären kann; übernimmt der Anbieter das Konto nicht, kann auch Vermittco den Auftrag jederzeit beenden. Endet der Auftrag ohne Übernahme, nimmt Vermittco die Inserate unverzüglich aus der Anzeige und löscht das Konto samt Inhalten, soweit keine Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Nachrichten und Anfragen an ein solches Konto entschlüsselt und liest Vermittco bis zur Übernahme, um sie an den Anbieter weiterzuleiten (Abschnitte 4.10 und 4.26 der Datenschutzerklärung).
(1) Plattform-Nutzungsvertrag. Der Vertrag über die Nutzung der Plattform kommt zustande, sobald der Nutzer bei der Registrierung oder — bei einer Anmeldung über einen anderen Dienst wie Google — bei der ersten Einrichtung seines Kontos diese AGB annimmt, bzw. mit der Übernahme eines nach § 3 Abs 7 eingerichteten Kontos. Wer ohne Konto über die Kasse bestellt (Gastbestellung), schließt ihn mit dem Absenden der Bestellung, beschränkt auf diese Bestellung und ihre Abwicklung. Er ist für den Nutzer unentgeltlich, soweit keine kostenpflichtige Leistung nach § 5 gebucht wird; die öffentliche Anzeige von Inseraten setzt ein Abonnement voraus (§ 5 Abs 2).
(2) Inserate sind kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Das gilt auch für Inserate mit Kauf-Funktion („Direktkauf“ / „In den Warenkorb“): Bei ihnen gibt der Käufer mit dem Abschluss des Bezahlvorgangs das verbindliche Angebot ab, und der Vertrag kommt nach Absatz 3 zustande. Für Inserate mit Auktions-Funktion gilt Absatz 9.
(3) Direktkauf. Mit dem Abschluss des Bezahlvorgangs gibt der Käufer ein verbindliches Angebot ab. Der Kaufvertrag mit dem Anbieter kommt mit der Bestätigung der Bestellung zustande, die Vermittco im Namen des Anbieters übermittelt; die Bestätigung des Zahlungseingangs allein ist keine Annahmeerklärung, wenn sie ausdrücklich als bloße Eingangsbestätigung bezeichnet ist. Kommt der Kaufvertrag nicht zustande, veranlasst Vermittco unverzüglich die Erstattung des bezahlten Betrags über die ursprüngliche Zahlungsart; ist der Betrag bereits an den Anbieter geflossen, geschieht das in dessen Namen und zu seinen Lasten.
(4) Anfrage und Angebot. Außerhalb des Direktkaufs kommt der Vertrag durch individuelle Einigung zustande — etwa indem der Anbieter auf eine Anfrage ein Angebot legt und der Interessent es annimmt. Vermittco stellt dafür nur die Kommunikations- und Abwicklungsfunktionen bereit.
(5) Bestellvorgang und Eingabefehler (§ 9 Abs 1 Z 1 und 3, § 10 ECG). Der Bestellvorgang in der Kasse führt über die Schritte „Lieferung“, „Zahlung“ und „Übersicht“. Vor dem verbindlichen Abschluss werden alle Angaben in der Übersicht zusammengefasst; Eingaben können mit den Bearbeiten- und Zurück-Funktionen des Bestellvorgangs oder durch Ändern der Felder bis zur Abgabe der Bestellung korrigiert werden. Mit der Schaltfläche „Zahlungspflichtig bestellen“ und dem Abschluss der Zahlung gibt der Käufer seine Vertragserklärung ab; ihren Zugang bestätigt Vermittco unverzüglich per E-Mail.
(6) Vertragstext. Bestelldaten und Belege werden von Vermittco gespeichert und sind für angemeldete Nutzer im Konto abrufbar. Welche Fassung der Vertragsdokumente galt, wird beim Absenden der Bestellung protokolliert; die AGB, die Nutzungsbedingungen und die Widerrufsbelehrung werden den E-Mails zur Bestellung als PDF beigefügt. Gastbestellungen erhalten die Unterlagen per E-Mail. Frühere Fassungen stellt Vermittco auf Anfrage an [email protected] in Textform zur Verfügung (§ 13 Abs 6).
(7) Verhaltenskodizes (§ 9 Abs 2 ECG). Vermittco hat sich keinem besonderen Verhaltenskodex unterworfen. Die selbst gesetzten Plattformregeln stehen in den Nutzungsbedingungen.
(8) Lieferbeschränkungen und Zahlungsmittel. Ein Kauf mit Zahlungsabwicklung über die Plattform ist nur mit einer Lieferanschrift in einem Land möglich, für das Vermittco den Verkauf freigegeben hat. Das sind derzeit die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie weitere Länder, die im Bestellvorgang zur Auswahl stehen; welche das sind, zeigt der Bestellvorgang spätestens bei der Eingabe der Lieferanschrift an. Nicht möglich ist eine Lieferung derzeit insbesondere nach Australien, Kanada, Neuseeland, Norwegen, in die Schweiz, in die Ukraine und in das Vereinigte Königreich sowie — teils wegen Sanktionen der Europäischen Union, im Übrigen weil Vermittco den Verkauf dorthin derzeit nicht freigegeben hat — nach Belarus, Iran, Kuba, Nordkorea, Russland und Syrien und in die Gebiete Krim (einschließlich Sewastopol), Donezk, Luhansk, Saporischschja und Cherson. In die Vereinigten Staaten ist eine Lieferung nur möglich, soweit der Bestellvorgang den Bundesstaat der Lieferanschrift zur Auswahl anbietet; eine Umsatzsteuer eines Bundesstaats (Sales bzw. Use Tax) wird über die Plattform nicht erhoben, und Bundesstaaten, in denen Vermittco zu ihrer Erhebung verpflichtet wäre, sind von der Lieferung ausgenommen. Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union können Zölle und Einfuhrabgaben anfallen, die in der Regel der Käufer im Einfuhrland trägt; darauf weist der Bestellvorgang hin. Anbieter können die Lieferung zusätzlich einschränken, etwa auf Abholung oder auf bestimmte Länder; das steht im jeweiligen Inserat. Bezahlt wird über den Zahlungsdienstleister Stripe mit den Zahlungsarten, die im Bestellvorgang angezeigt werden; welche das sind, hängt von Land und Währung ab — in der Regel Kredit- und Debitkarten, je nach Land auch weitere Zahlungsarten. Das gilt auch für kostenpflichtige Leistungen von Vermittco selbst (§ 5).
(9) Auktion. Bei Inseraten mit Auktions-Funktion gilt ergänzend:
(1) Für Käufer ist die Nutzung der Plattform kostenlos. Für den Kaufgegenstand, Versand- und sonstige Kosten gelten die Angaben des Anbieters im Bestellvorgang.
(2) Für Anbieter können folgende Entgelte anfallen:
(3) Preisangaben. Gegenüber Verbrauchern werden Preise als Gesamtpreis einschließlich Umsatzsteuer und aller sonstigen Bestandteile angegeben; zusätzlich anfallende Versand- und Lieferkosten werden gesondert ausgewiesen. Gegenüber Unternehmern können Preise als Nettobeträge ausgewiesen werden; das ist dann ausdrücklich gekennzeichnet.
(4) Umsatzsteuer. Ob und in welcher Höhe auf ein Entgelt von Vermittco Umsatzsteuer anfällt, richtet sich nach dem Umsatzsteuergesetz 1994, insbesondere nach dem Sitz bzw. Wohnsitz und der Unternehmereigenschaft des Leistungsempfängers. Fällt Umsatzsteuer an, weist Vermittco sie auf dem Beleg gesondert aus; maßgeblich ist jeweils der auf dem einzelnen Beleg ausgewiesene Steuerausweis. Bei Unternehmern mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, deren UID-Nummer im Mehrwertsteuer-Informationsaustauschsystem (MIAS/VIES) bestätigt ist, geht die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger über (Reverse Charge, § 3a Abs 6 UStG 1994 i. V. m. Art. 196 der Richtlinie 2006/112/EG); ohne diese Bestätigung werden sie wie Nichtunternehmer behandelt. Die Preise der Standard-Pakete und der Hervorhebungen sind Endpreise; der Steuerausweis ändert den zu zahlenden Betrag nicht. Beim Enterprise-Abonnement gilt Absatz 2: Maßgeblich ist der im angenommenen Angebot genannte Zahlbetrag. Ist Vermittco eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erteilt, wird sie im Impressum angegeben und auf den Belegen ausgewiesen. Für die Umsatzsteuer auf den Kaufgegenstand ist der jeweilige Anbieter verantwortlich.
(5) Belege. Über jede Zahlung an Vermittco wird ein Beleg ausgestellt und im Konto sowie per E-Mail bereitgestellt; über Verkaufsprovisionen erhält der Anbieter stattdessen die monatliche Sammelrechnung nach Absatz 2. Belege werden elektronisch übermittelt; damit erklärt sich der Nutzer einverstanden. Belege über Käufe stellt Vermittco im Namen und für Rechnung des Anbieters aus (Vermittlungs- und Abrechnungsvollmacht).
(6) Fälligkeit und Verzug. Entgelte sind mit Rechnungslegung ohne Abzug fällig. Gerät ein Nutzer in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen: gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen von 4 % jährlich (§ 1000 Abs 1 ABGB) und, wenn der Verbraucher den Verzug verschuldet hat, der Ersatz der notwendigen Kosten zweckentsprechender außergerichtlicher Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen, soweit sie in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen (§ 1333 Abs 2 ABGB); gegenüber Unternehmern Verzugszinsen in der Höhe nach § 456 UGB und der Pauschalbetrag von 40 Euro nach § 458 UGB.
(7) Nur gegenüber Unternehmern: Eine Aufrechnung gegen Forderungen von Vermittco ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Gegenüber Verbrauchern gilt § 6 Abs 1 Z 8 KSchG uneingeschränkt.
(8) Räumlicher Geltungsbereich der eigenen Leistungen. Die kostenpflichtigen Leistungen von Vermittco nach Absatz 2 (Abonnements einschließlich Enterprise-Abonnement, Hervorhebungen und Werbeplätze, Geschenk-Abonnements und Gutscheine) bietet Vermittco Verbrauchern nur mit Wohnsitz in der Europäischen Union an; Monaco ist gleichgestellt, weil es umsatzsteuerlich zum Gebiet der Union gehört. Verbrauchern mit Wohnsitz in einem anderen Land — auch in Norwegen, Island und Liechtenstein — werden diese Leistungen nicht angeboten, solange Vermittco dort nicht für die Umsatzsteuer registriert ist. Maßgeblich ist die im Konto hinterlegte Anschrift; ist keine Anschrift hinterlegt, das Land der im Konto gespeicherten Zahlungskarte. Liegt dieses Land außerhalb der Union, wird die Buchung nicht angenommen. Unternehmen mit Sitz außerhalb der Union, die ein Firmenkonto mit ihrer Steuernummer führen, stehen die Leistungen weiterhin offen.
(1) Wann dieser Paragraf gilt. Der Käuferschutz ist eine optionale Zahlungsart bei Direktkäufen. Er gilt nur für Bestellungen, bei denen der Anbieter (nachfolgend „Verkäufer“) ihn für das betreffende Inserat aktiviert hat. Vermittco weist beim Angebot aus, ob er aktiv ist. Für die einzelne Bestellung gilt er nur, wenn beim Bezahlvorgang die Auszahlungssperre auf dem Konto des Verkäufers eingerichtet wurde; das bestätigt die Bestellbestätigung mit dem Hinweis „Käuferschutz aktiv“. Fehlt dieser Hinweis, obwohl der Käuferschutz beim Angebot angezeigt war, kann der Käufer die Bestellung, solange sie nicht als versandt gemeldet ist, im Konto oder per E-Mail an [email protected] kostenlos stornieren; er erhält dann den vollen Betrag über die ursprüngliche Zahlungsart erstattet. Dieses Stornorecht besteht nicht für Waren, die nach seinen Angaben angefertigt werden oder eindeutig auf seine persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (§ 4 lit b der Vermittlungs- und Abrechnungsvollmacht). Mit und ohne Käuferschutz fließt der Kaufbetrag mit dem Bezahlvorgang auf das Konto des Verkäufers beim Zahlungsdienstleister Stripe. Mit der Aktivierung weist der Verkäufer den Zahlungsdienstleister über Vermittco an, den Betrag erst nach Absatz 4 auf sein Bankkonto auszuzahlen (Auszahlungssperre). „Auszahlung“ bedeutet in diesem Paragrafen die Freigabe des Betrags zur Überweisung vom Konto des Verkäufers beim Zahlungsdienstleister auf sein Bankkonto; „Freigabe“ und „Auszahlung“ werden gleichbedeutend verwendet. Trägt Vermittco bei einer Bestellung mit Käuferschutz einen Teil des Kaufpreises selbst (etwa durch einen von Vermittco finanzierten Gutschein) und überweist ihn dem Verkäufer, gilt die Auszahlungssperre auch für diesen Betrag.
Für die Auszahlungssperre wird der Auszahlungsplan des gesamten Kontos des Verkäufers beim Zahlungsdienstleister auf manuelle Auszahlung umgestellt, sobald erstmals ein Käufer den Bezahlvorgang für ein Inserat des Verkäufers mit Käuferschutz beginnt. Solange diese Umstellung besteht, veranlasst Vermittco täglich die Auszahlung des verfügbaren Guthabens dieses Kontos abzüglich der Beträge, deren Auszahlung nach diesem Paragrafen noch gesperrt ist; das gilt auch für Erlöse aus Verkäufen ohne Käuferschutz und für sonstige Gutschriften auf diesem Konto. Kleinstbeträge (unter 1 Euro, in anderen Währungen unter 100 ihrer kleinsten Einheit) werden erst mit einem späteren Lauf ausgezahlt. Eigene Auszahlungen und Sofort-Auszahlungen des Verkäufers sowie Änderungen des Auszahlungsplans sind in dieser Zeit nicht möglich. Der Verkäufer kann die Aufhebung der Umstellung jederzeit per E-Mail an [email protected] verlangen; mit dem Widerruf der Vermittlungs- und Abrechnungsvollmacht und mit dem Ende des Plattform-Nutzungsvertrags endet sie ebenfalls. Vermittco nimmt dann den Käuferschutz aus seinen Inseraten; für bereits bezahlte Bestellungen gilt er bis zu ihrem Abschluss fort. Sobald keine dieser Bestellungen mehr gesperrt ist, stellt Vermittco den vorherigen Auszahlungsplan unverzüglich wieder her. Aktiviert der Verkäufer den Käuferschutz später erneut, gilt das Vorstehende wieder.
(2) Stellung von Vermittco. Vermittco nimmt keinen Kaufbetrag entgegen, verwahrt keine Kundengelder und gelangt zu keinem Zeitpunkt in den Besitz des Kaufbetrags: Der Zahlungsdienstleister zieht die Zahlung des Käufers im Namen und für Rechnung des Verkäufers ein und schreibt sie dessen Konto beim Zahlungsdienstleister gut (§ 3 der Vermittlungs- und Abrechnungsvollmacht); Vermittco erhält daraus nur die Plattform-Provision, die der Zahlungsdienstleister dabei für Vermittco einbehält. Einzug, Kontoführung, Auszahlung und Erstattung führt allein der Zahlungsdienstleister aus. Vermittco übermittelt ihm im Auftrag des Verkäufers lediglich Weisungen über den Zeitpunkt der Auszahlung und über Erstattungen, und zwar nur nach den Regeln der Absätze 4 bis 10, die der Verkäufer mit der Aktivierung als seine Weisung festlegt (Absatz 1). Vermittco wird nicht Vertragspartei des Kaufvertrags. Mit der Gutschrift beim Zahlungsdienstleister ist der Käufer gegenüber dem Verkäufer von seiner Zahlungspflicht befreit — er hat damit bezahlt und muss nichts weiter tun, damit der Verkäufer sein Geld erhält. Die Verzögerung der Auszahlung geht zu Lasten des Verkäufers, nicht zu Lasten des Käufers.
(3) Kein Guthaben bei Vermittco, keine Treuhand. Der Betrag liegt bis zur Auszahlung auf dem Konto des Verkäufers beim Zahlungsdienstleister Stripe (Stripe Payments Europe Ltd., ein von der irischen Zentralbank beaufsichtigtes E-Geld-Institut); Stripe hält ihn nach seinen Bedingungen für den Verkäufer. Vermittco hält ihn zu keinem Zeitpunkt, führt kein Zahlungskonto, kein Guthaben, keine Einlage und kein E-Geld und erbringt keine Treuhand- oder Zahlungsdienstleistung; der Verkäufer kann über den Betrag vor der Freigabe lediglich nicht verfügen. Für die Zeit bis zur Auszahlung fallen weder für den Käufer noch für den Verkäufer zusätzliche Entgelte an; der Betrag wird nicht verzinst. Der Zahlungsdienstleister lässt eine Auszahlungssperre nur für eine begrenzte Dauer zu, derzeit höchstens 90 Tage. Die Fristen des Absatzes 4 bleiben deutlich darunter; eine Verlängerung nach Absatz 8 ist nur innerhalb dieser Höchstdauer möglich, und Vermittco entscheidet nach Absatz 8 so rechtzeitig, dass sie nicht überschritten wird.
(4) Wann ausgezahlt wird. Geprüft wird in dieser Reihenfolge; der erste zutreffende Fall entscheidet:
Käufer ohne Konto (Gastbestellung) können den Empfang formlos per E-Mail an [email protected] bestätigen; im Übrigen gelten die Fristen unverändert.
(5) So lässt sich die Frist nachrechnen. Maßgeblich ist bei b) der von der Sendungsverfolgung gemeldete Zustellzeitpunkt und bei c) der von Vermittco protokollierte Zeitpunkt der Versandmeldung. Die Frist beträgt 14 volle Tage (14 × 24 Stunden) ab diesem Zeitpunkt. Vermittco nennt den maßgeblichen Zeitpunkt und das daraus errechnete Auszahlungsdatum auf Anfrage in Textform. Die Auszahlung wird in wiederkehrenden Läufen veranlasst; sie kann sich dadurch gegenüber dem errechneten Datum nach hinten verschieben, in der Regel um höchstens einen Werktag, niemals nach vorne. Wird ohne Empfangsbestätigung allein durch Zeitablauf ausgezahlt, wird der Käufer darüber per E-Mail informiert.
(6) Die Empfangsbestätigung ist freiwillig. Der Käufer kann den Empfang bestätigen — dann erhält der Verkäufer sein Geld sofort. Er muss das nicht. Bestätigt er nicht, entscheidet allein der Zeitablauf nach b) oder c); ein Nachteil entsteht ihm daraus nicht. Die Empfangsbestätigung besagt ausschließlich, dass die Ware angekommen ist. Sie ist kein Verzicht auf das Rücktrittsrecht, kein Verzicht auf Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche und keine Bestätigung, dass die Ware mangelfrei oder vertragsgemäß ist. Auch das Verstreichen einer Frist nach b) oder c) gilt nicht als Erklärung oder Bestätigung des Käufers; es hat allein die Auszahlung an den Verkäufer zur Folge.
(7) Wann nicht durch Zeitablauf ausgezahlt wird. Solange einer der folgenden Umstände vorliegt, findet keine Auszahlung durch Zeitablauf statt (Fälle b bis d) — auch dann nicht, wenn die Frist bereits abgelaufen ist:
Bestätigt der Käufer den Empfang ausdrücklich selbst (Fall a), wird trotz einer abgelehnten Rücksendung ausgezahlt — die Bestätigung ist seine eigene Entscheidung. Bei einer laufenden Rückbuchung gilt das nicht: Der Zahlungsdienstleister hat den strittigen Betrag dann bereits vorläufig zurückgebucht, und er würde sonst zweimal ausgezahlt; die Auszahlung bleibt deshalb in jedem Fall ausgesetzt. Ebenso bleibt sie im Fall des fünften Punkts der Liste ausgesetzt. Wird trotz einer laufenden Rückbuchung ausgezahlt, gilt Absatz 13. Endet das Rückbuchungsverfahren zugunsten des Verkäufers, wird ohne weiteres Zutun erneut nach Absatz 4 entschieden; endet es zugunsten des Käufers, wird der gesperrte Betrag nicht ausgezahlt, soweit Vermittco ihn nach Absatz 13 vom Konto des Verkäufers zurückbuchen lässt, und im Übrigen hebt Vermittco die Sperre unverzüglich auf. Fällt ein anderer Sperrgrund weg, wird ohne weiteres Zutun erneut nach Absatz 4 entschieden. Wurde dem Käufer vorher ein Teil des Kaufpreises erstattet, mindert sich die Auszahlung anteilig.
(8) Wenn sich keine Frist berechnen lässt. Liegt weder ein Zustell- noch ein Versandzeitpunkt vor, oder scheitert die Auszahlung dauerhaft aus Gründen, die nicht in der Person des Käufers liegen (insbesondere fehlendes oder gesperrtes Auszahlungskonto des Verkäufers, eine über den Zahlungsdienstleister nicht auszahlbare Zahlung oder ein Auszahlungsbetrag von null), findet keine automatische Auszahlung statt. Damit der Betrag nicht unbefristet liegen bleibt, gilt:
Eine Erstattung nach diesem Absatz entscheidet nicht über die Ansprüche zwischen Käufer und Verkäufer. Sie stellt nur den Zustand vor der Zahlung wieder her; beide Seiten können ihre Ansprüche unverändert weiterverfolgen.
(9) Wenn die Ware nicht ankommt. Die Fristen nach b) und c) laufen unabhängig davon, ob die Ware tatsächlich angekommen ist; im Fall c) kann die Auszahlung daher schon vor der Lieferung fällig werden. Kommt die Ware nicht oder nicht wie beschrieben an, meldet der Käufer das noch vor Ablauf der Frist. Am schnellsten wirkt die Meldung im Konto unter „Bestellungen“ als Rücksendung oder Widerruf: Sie hält die Auszahlung nach Absatz 7 sofort an. Der Käufer kann das Problem auch per E-Mail an [email protected] oder über „Problem mit dieser Bestellung melden“ mitteilen; Käufer ohne Konto (Gastbestellung) melden per E-Mail. Eine solche Mitteilung hält die Auszahlung an, sobald Vermittco sie bearbeitet hat; Vermittco bearbeitet sie unverzüglich und bestätigt dem Käufer die Sperre in Textform. Eine Nachricht nur an den Verkäufer hält die Auszahlung nicht an. Ist vor der Sperre bereits ausgezahlt worden oder meldet der Käufer erst nach der Auszahlung, bleiben seine Ansprüche gegen den Verkäufer unberührt; es gilt Absatz 10.
(10) Rücktrittsrecht und Gewährleistung bleiben unberührt. Die Auszahlung an den Verkäufer beendet keine Rechte des Käufers. Das gesetzliche Rücktrittsrecht von Verbrauchern bei Fernabsatzverträgen (Widerrufsrecht nach dem FAGG) sowie Gewährleistungs-, Schadenersatz- und sonstige Ansprüche gegenüber dem Verkäufer bestehen unverändert weiter — auch dann, wenn der Betrag bereits ausgezahlt ist. Die Rücktrittsfrist richtet sich allein nach dem Gesetz und ist von den Fristen dieses Paragrafen unabhängig; sie kann später enden als die Auszahlung, insbesondere wenn der Verkäufer nicht ordnungsgemäß über das Rücktrittsrecht belehrt hat. Ist nach der Auszahlung eine Erstattung an den Käufer zu leisten und liegt einer der Fälle des § 4 der Vermittlungs- und Abrechnungsvollmacht vor — insbesondere weil der Verkäufer die Erstattung veranlasst oder ihr zugestimmt hat, weil ein Verbraucher wirksam zurückgetreten ist und die Ware beim Verkäufer eingegangen oder ihre Rücksendung nachgewiesen ist, oder weil ein Gericht oder eine Behörde es anordnet —, wickelt Vermittco sie im Namen des Verkäufers über die ursprüngliche Zahlungsart ab und belastet den Betrag dem Verkäufer zurück. Schuldner der Erstattung bleibt der Verkäufer; eine eigene Zahlungspflicht von Vermittco gegenüber dem Käufer entsteht dadurch nicht. Näheres regelt die Widerrufsbelehrung.
(11) Abzüge, Einbehalt und Aufrechnung. Dem Verkäufer wird der Kaufbetrag abzüglich der Plattform-Provision samt einer allfällig darauf entfallenden Umsatzsteuer gutgeschrieben. Eine Creator-Provision aus einem Händler-Programm des Verkäufers wird nicht abgezogen; sie zahlt der Verkäufer dem Creator selbst (Punkt 4 der Creator-Bedingungen). Darüber hinaus darf Vermittco die Auszahlungssperre nur wegen folgender Gegenforderungen aufrechterhalten oder den Betrag vom Konto des Verkäufers beim Zahlungsdienstleister zurückbuchen lassen: an den Käufer geleistete oder zu leistende Erstattungen und Rückbelastungen sowie offene Provisionen — jeweils aus derselben oder aus einer anderen über die Plattform abgewickelten Bestellung desselben Verkäufers. Aus anderen Gründen wird nichts einbehalten; das Anhalten der Auszahlung nach Absatz 7 bleibt unberührt. Lässt sich der gesperrte Betrag einer Bestellung nicht aus den Buchungen des Zahlungsdienstleisters ermitteln, gilt bis dahin der volle Bestellbetrag als gesperrt; weist das Konto in der Währung eines gesperrten Betrags kein Guthaben aus, unterbleibt die tägliche Auszahlung nach Absatz 1, bis Vermittco den Fall geklärt hat. Vermittco klärt solche Fälle unverzüglich. Über jede Auszahlung und jeden Einbehalt erhält der Verkäufer eine Aufstellung im Konto. Das Recht des Verkäufers, seinerseits aufzurechnen, bleibt unberührt.
(12) Mitwirkung des Verkäufers. Der Verkäufer hält während der Abwicklung ein gültiges und freigeschaltetes Auszahlungskonto beim Zahlungsdienstleister verbunden und meldet den Versand über die Plattform. Ist die Auszahlung aus Gründen nicht möglich, die in seiner Sphäre liegen, gerät Vermittco mit der Freigabe nicht in Verzug; freigegeben und veranlasst wird die Auszahlung unverzüglich, sobald das Hindernis beseitigt ist. Absatz 8 bleibt davon unberührt.
(13) Rückbelastung. Wird ein Betrag vom Zahlungsdienstleister oder von der Bank des Käufers zurückbelastet — nach der Auszahlung, nach einer Auszahlung trotz laufender Rückbuchung oder am Ende eines Rückbuchungsverfahrens zugunsten des Käufers (Absatz 7) —, kann Vermittco ihn vom Verkäufer zurückfordern oder vom Konto des Verkäufers beim Zahlungsdienstleister zurückbuchen lassen, soweit die Rückbelastung auf dem Kaufvertrag oder auf Umständen aus der Sphäre des Verkäufers beruht. Vermittco informiert den Verkäufer unverzüglich, gibt ihm Gelegenheit, Nachweise beizubringen (insbesondere zu Versand, Zustellung und Kommunikation mit dem Käufer), und leitet diese im Verfahren weiter. Für den Ausgang des Verfahrens beim Zahlungsdienstleister übernimmt Vermittco keine Gewähr.
(14) Änderung der Fristen. Für eine Bestellung gelten die Fristen, die im Zeitpunkt der Zahlung in diesem Paragrafen stehen. Eine Änderung — Verlängerung wie Verkürzung — ist nur nach § 13 möglich, wirkt ausschließlich für Bestellungen, die nach dem Wirksamwerden der Änderung bezahlt werden, und darf 30 Tage ab dem jeweiligen Anknüpfungsereignis (Zustellung bzw. Versandmeldung) nicht überschreiten. Widerspricht ein Nutzer der Änderung, bleibt es ihm gegenüber bei den bisherigen Fristen.
(15) Gebühren; Abwicklung und Prüfung durch Stripe. Für den Käuferschutz selbst berechnet Vermittco weder dem Käufer noch dem Verkäufer ein Entgelt; der Verkäufer trägt nur die Plattform-Provision nach Absatz 11. Die Gebühren, die Stripe für die Abwicklung der Zahlung, für die Führung der Konten, für Auszahlungen und für Rückbuchungsverfahren berechnet, trägt Vermittco; sie werden dem Verkäufer nicht zusätzlich abgezogen. Entgelte, die Dritte dem Käufer oder dem Verkäufer aufgrund eigener Verträge berechnen — etwa die Bank oder der Kartenaussteller des Käufers für Zahlungen in Fremdwährung oder ins Ausland oder die Bank des Verkäufers für den Zahlungseingang —, trägt jeweils derjenige, dem sie berechnet werden; auf sie hat Vermittco keinen Einfluss. Die Abwicklung erfolgt extern über Stripe, und die Prüfungen dabei — auch die, ob eine Zahlung angenommen, zurückgehalten oder zurückgebucht wird — nimmt allein Stripe vor; Vermittco hat auf ihr Ergebnis keinerlei Einfluss und hat dafür nach § 2 Abs 9 — aus welchem Rechtsgrund immer — weder einzustehen noch zu haften.
(1) Jeder Nutzer verpflichtet sich:
(2) Unzulässig sind insbesondere:
(3) Freistellung. Verletzt ein Nutzer diese Pflichten und wird Vermittco deshalb von Dritten oder Behörden in Anspruch genommen, hat der Nutzer Vermittco die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung zu ersetzen und Vermittco von berechtigten Ansprüchen freizuhalten. Das setzt voraus, dass den Nutzer ein Verschulden trifft; Vermittco informiert ihn unverzüglich, gibt ihm Gelegenheit zur Stellungnahme und schließt ohne seine Zustimmung keinen Vergleich.
(1) Wer bewerten darf. Angebote (Produktbewertungen) kann jeder angemeldete Nutzer bewerten, je Angebot einmal; ein Kauf über die Plattform ist dafür nicht Voraussetzung. Außerdem schickt Vermittco Käufern mit Nutzerkonto einige Tage nach der Zustellung einer über die Plattform bezahlten Bestellung — oder, wenn keine Zustellung gemeldet wird, einige Tage nach der Zahlung — per E-Mail einen nur einmal nutzbaren Link, über den sie das gekaufte Angebot oder, je nach Kategorie, den Anbieter bewerten können, sofern sie solchen Einladungen nicht widersprochen haben; widersprechen können sie jederzeit kostenlos, auch über den Abmeldelink in jeder Einladung. Anbieter können bewertet werden von Käufern nach einer über die Plattform abgewickelten Bestellung, von Nutzern, die über die Plattform mit dem Anbieter in Kontakt standen, und von Personen, denen der Anbieter einen persönlichen, nur einmal nutzbaren Einladungslink geschickt hat. Anbieter dürfen weder ihre eigenen Angebote noch sich selbst bewerten.
(1a) Wie Vermittco prüft, ob eine Bewertung von einem Käufer stammt. Mit dem Hinweis „Verifizierter Kauf“ bzw. „gekauft“ wird eine Bewertung nur gekennzeichnet, wenn das System zum Zeitpunkt der Abgabe eine über die Plattform bezahlte Bestellung des Verfassers zu genau diesem Angebot oder bei genau diesem Anbieter findet; der Verfasser und der Anbieter können dieses Kennzeichen nicht selbst setzen. Bewertungen, die über den nur einmal nutzbaren Link nach Absatz 1 Satz 2 abgegeben werden, stammen aus einer Einladung nach einer Bestellung, werden aber keinem Nutzerkonto zugeordnet und tragen das Kennzeichen deshalb nicht. Bewertungen ohne dieses Kennzeichen — insbesondere solche nach einer bloßen Kontaktaufnahme und solche über einen Einladungslink des Anbieters — können von Personen stammen, die das Angebot nicht über die Plattform gekauft haben; ob ein Kauf außerhalb der Plattform stattgefunden hat, prüft Vermittco nicht. Jede Bewertung wird beim Einstellen automatisiert auf offensichtlich rechtswidrige Inhalte geprüft (§ 15 Abs 3); eine inhaltliche Prüfung der geschilderten Erfahrung findet nicht statt.
(2) Was Vermittco nicht tut. Vermittco bezahlt keine Bewertungen, beauftragt keine Dritten mit dem Verfassen von Bewertungen und stellt keine unwahren Bewertungen ein. Anbieter dürfen für Bewertungen keine Gegenleistung gewähren oder in Aussicht stellen.
(3) Anzeige. Es werden sowohl positive als auch negative Bewertungen angezeigt. Der angezeigte Durchschnitt wird aus allen veröffentlichten Bewertungen gebildet. Bewertungen werden nicht gegen Entgelt entfernt oder bevorzugt gereiht.
(4) Entfernung. Eine Bewertung wird entfernt, wenn sie beleidigend, offensichtlich unwahr, rechtswidrig, ohne Bezug zum Geschäftsvorgang oder erkennbar manipuliert ist — etwa weil für sie eine Gegenleistung gewährt wurde (Absatz 2) — oder wenn sie personenbezogene Daten Dritter enthält. Eine Bewertung wird nicht allein deshalb entfernt, weil sie kritisch oder negativ ist. Der Verfasser erhält eine Begründung nach § 15 Abs 4 und kann dagegen Beschwerde nach § 16 erheben. Der bewertete Anbieter und jede andere Person können eine Bewertung nach § 15 Abs 1 per E-Mail an [email protected] beanstanden; der Anbieter kann außerdem öffentlich darauf antworten.
(5) Bewertungen geben die Meinung des jeweiligen Verfassers wieder und sind keine Aussage von Vermittco über die Ware oder den Anbieter.
(1) Vermittco bemüht sich um einen möglichst durchgehenden Betrieb, schuldet aber keine bestimmte Verfügbarkeit. Notwendige Wartungs- und Sicherheitsarbeiten werden, soweit möglich, angekündigt und in nutzungsschwache Zeiten gelegt.
(2) Bei Ereignissen außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs — insbesondere Ausfällen von Vorleistern wie Rechenzentren, Zahlungs- oder Versanddienstleistern, Angriffen auf die Infrastruktur, Stromausfall, Naturereignissen, Arbeitskampf oder behördlichen Anordnungen — ruhen die davon betroffenen Pflichten für die Dauer der Störung. Vermittco informiert darüber, sobald es zumutbar ist. Dauert die Störung länger als 30 Tage, kann jede Seite die betroffene kostenpflichtige Leistung kündigen; bereits bezahlte, nicht erbrachte Leistungen werden anteilig erstattet.
(3) Zeiten, in denen die Plattform aus Gründen nach Absatz 2 nicht erreichbar ist, verlängern die Laufzeit gebuchter Hervorhebungen um die gesamte Ausfallzeit, sofern diese insgesamt mehr als einen Tag beträgt. Die Verlängerung nimmt Vermittco von sich aus vor; der Anbieter kann sie auch formlos per E-Mail an [email protected] verlangen.
(4) Gesetzliche Rechte bleiben unberührt. Die Absätze 1 bis 3 schränken weder die gesetzliche Gewährleistung für kostenpflichtige Leistungen (§ 11 Abs 4) — gegenüber Verbrauchern nach dem VGG, einschließlich einer Preisminderung für die Dauer eines Ausfalls — noch die Haftung nach § 10 ein. Eine Störung, die Vermittco oder ein von ihm eingesetzter Vorleister vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, ist kein Ereignis im Sinn des Absatzes 2.
(1) Vermittco haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie in allen Fällen, in denen das Gesetz eine Haftungsbeschränkung nicht zulässt. Gegenüber Unternehmern gelten bei grober Fahrlässigkeit die Einschränkungen nach Absatz 4.
(2) Für Personenschäden wird in jedem Fall unbeschränkt gehaftet — auch bei leichter Fahrlässigkeit. Ein Ausschluss oder eine Beschränkung findet insoweit nicht statt (§ 6 Abs 1 Z 9 KSchG).
(3) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Vermittco gegenüber Verbrauchern für sonstige Schäden nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf — etwa die Freigabe der Auszahlung und die Veranlassung von Erstattungen nach § 6, die Erbringung gebuchter kostenpflichtiger Leistungen und der Schutz der im Konto gespeicherten Daten vor unbefugtem Zugriff; die Haftung ist in diesem Fall auf den bei Vertragsschluss typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Nur gegenüber Unternehmern: Für leichte Fahrlässigkeit haftet Vermittco nicht. Bei grober Fahrlässigkeit haftet Vermittco nicht für mittelbare Schäden und Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Schäden aus Ansprüchen Dritter; im Übrigen ist die Haftung bei grober Fahrlässigkeit je Schadensfall auf den höheren der beiden folgenden Beträge begrenzt: die Entgelte, die der Unternehmer in den letzten zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis an Vermittco geleistet hat, oder den bei Vertragsschluss typischen, vorhersehbaren Schaden. Diese Beschränkungen gelten nicht bei Vorsatz und krass grober Fahrlässigkeit, nicht für Personenschäden (Absatz 2), nicht für Ansprüche nach Absatz 5 und nicht für eine Freigabe oder Erstattung, die Vermittco nach § 6 entgegen dessen Regeln veranlasst hat.
(5) Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und Ansprüche auf Schadenersatz nach Art. 82 DSGVO bleiben unberührt.
(6) Keine Haftung für fremde Verträge und Inhalte. Vermittco ist nicht Partei der zwischen Anbieter und Käufer geschlossenen Verträge und steht für deren Erfüllung nicht ein. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit der von Nutzern eingestellten Inhalte ist der jeweilige Nutzer verantwortlich; Vermittco haftet dafür nur nach Maßgabe der gesetzlichen Haftungsbefreiung für Hostingdienste (§ 2 Abs 3, Art. 6 DSA). Für Inhalte fremder Websites, auf die Vermittco verlinkt, ist deren Betreiber verantwortlich; Vermittco macht sich diese Inhalte nicht zu eigen und entfernt einen Link unverzüglich, sobald ihm die Rechtswidrigkeit des verlinkten Inhalts bekannt wird. Die Absätze 1 bis 5 bleiben unberührt, vor allem für die Erfüllung eigener Pflichten von Vermittco — etwa bei der Käuferschutz-Abwicklung (§ 6), bei Bestätigungen und Belegen, die Vermittco im Namen des Anbieters übermittelt oder ausstellt, und für Inhalte, die Vermittco in einem nach § 3 Abs 7 eingerichteten Konto selbst eingestellt hat.
(7) Daten. Vermittco sichert die Daten der Plattform regelmäßig. Der Nutzer bleibt dafür verantwortlich, ihm wichtige eigene Inhalte zusätzlich außerhalb der Plattform zu sichern; die Export-Funktionen im Konto stehen dafür zur Verfügung. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Vermittco für den Verlust solcher Daten nur für den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Sicherung durch den Nutzer zur Wiederherstellung angefallen wäre; das gilt nicht für Daten, die der Nutzer mit den Export-Funktionen nicht sichern kann. Die Absätze 1, 2 und 5 bleiben unberührt.
(8) Soweit die Haftung von Vermittco beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt das auch für die persönliche Haftung seiner Vertreter, Mitarbeiter und aller übrigen Personen, die für Vermittco tätig werden (Erfüllungs- und Besorgungsgehilfen).
(9) Nur gegenüber Unternehmern: Ansprüche auf Schadenersatz gegen Vermittco verjähren, wenn sie nicht binnen eines Jahres ab dem Zeitpunkt, in dem der Unternehmer von Schaden und Schädiger Kenntnis erlangt hat, gerichtlich geltend gemacht werden. Das gilt nicht bei Vorsatz und krass grober Fahrlässigkeit, für Personenschäden und für Ansprüche nach Absatz 5.
(1) Gegenüber dem Anbieter. Für Mängel der gekauften Ware haftet der Anbieter nach den gesetzlichen Bestimmungen; Vermittco ist nicht Verkäufer und leistet für die Ware keine Gewähr (§ 2 Abs 2). Kauft ein Verbraucher eine bewegliche Sache bei einem Unternehmer, gelten das Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG) und ergänzend die §§ 922 ff ABGB: Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Übergabe, die Ansprüche verjähren drei Monate nach ihrem Ablauf. Bei gebrauchten beweglichen Sachen kann die Frist nur durch eine im Einzelnen ausgehandelte Vereinbarung auf ein Jahr verkürzt werden, bei Kraftfahrzeugen nur, wenn seit ihrer ersten Zulassung mehr als ein Jahr vergangen ist. Für unbewegliche Sachen (Immobilien) gelten die §§ 922 ff ABGB mit einer Gewährleistungsfrist von drei Jahren ab Übergabe, und die Ansprüche verjähren drei Monate nach ihrem Ablauf (§ 933 ABGB); kauft ein Verbraucher eine solche Sache bei einem Unternehmer, kann die Gewährleistung vor Kenntnis des Mangels nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt werden (§ 9 KSchG). Bei einem Kauf von einer Privatperson gelten weder das VGG noch das Rücktrittsrecht nach dem FAGG, sondern die allgemeinen Gewährleistungsregeln der §§ 922 ff ABGB, die der Verkäufer — außer bei ausdrücklich zugesagten Eigenschaften und arglistig verschwiegenen Mängeln — vertraglich einschränken oder ausschließen kann; bei einem Kauf zwischen Unternehmern gelten die §§ 922 ff ABGB und die §§ 377 f UGB. Ob ein Anbieter als Unternehmer oder als Privatperson verkauft, wird nach seiner eigenen Angabe vor dem Abschluss des Bestellvorgangs angezeigt.
(2) Rücktrittsrecht. Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen mit Unternehmern ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen zu (§ 11 FAGG). Einzelheiten, Ausnahmen und das Muster-Formular stehen in der Widerrufsbelehrung. Dort ist auch geregelt, wie der Rücktritt von kostenpflichtigen Leistungen von Vermittco selbst — Abonnement, Hervorhebung, Geschenk-Abonnement oder Gutschein — ausgeübt wird. Wie der Rücktritt auch online über die Schaltfläche „Vertrag widerrufen“ in der Fußzeile der Website erklärt werden kann, steht ebenfalls dort.
(3) Garantien im Sinn des § 9b KSchG gibt Vermittco nicht ab; auch die Käuferschutz-Abwicklung nach § 6 ist keine Garantie. Eine vom Anbieter oder vom Hersteller gewährte Garantie gibt der Anbieter beim jeweiligen Angebot an; für ihren Inhalt ist er verantwortlich. Eine Garantie schränkt die gesetzliche Gewährleistung nicht ein.
(4) Eigene Leistungen von Vermittco. Für Mängel der kostenpflichtigen Leistungen von Vermittco gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen, für digitale Leistungen gegenüber Verbrauchern das VGG. Das VGG gilt gegenüber Verbrauchern auch für digitale Leistungen, für die sie kein Entgelt zahlen, aber Vermittco personenbezogene Daten bereitstellen, die Vermittco nicht ausschließlich zur Bereitstellung der Leistung oder zur Erfüllung rechtlicher Pflichten verarbeitet (§ 1 VGG). Für Funktionen, die ohne Entgelt und ohne eine solche Bereitstellung von Daten genutzt werden, besteht keine gesetzliche Gewährleistung; die Haftung nach § 10 bleibt unberührt.
(5) Nur gegenüber Unternehmern: Ansprüche aus der Gewährleistung für kostenpflichtige Leistungen von Vermittco sind binnen eines Jahres ab Erbringung der mangelhaften Leistung gerichtlich geltend zu machen; die Vermutung der Mangelhaftigkeit nach § 924 ABGB gilt nicht.
(1) Der Plattform-Nutzungsvertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Der Nutzer kann ihn jederzeit ohne Angabe von Gründen beenden, indem er sein Konto in den Konto-Einstellungen löscht oder eine Erklärung in Textform an [email protected] richtet. Vermittco kann ihn mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen. Löscht der Nutzer sein Konto in den Konto-Einstellungen, wird es zunächst für 30 Tage deaktiviert und danach endgültig gelöscht, soweit keine gesetzliche Pflicht (etwa nach § 18) entgegensteht; innerhalb dieser 30 Tage kann er die Löschung aufheben. Was in dieser Zeit mit einem laufenden Abonnement geschieht, regeln die Kündigungsbedingungen (Abschnitt 13).
(2) Kostenpflichtige Leistungen laufen für die gebuchte Periode. Für Abonnements gelten die Kündigungsbedingungen; sie sind jederzeit zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode kündbar. Die Kündigung ist über die Kündigungsfunktion im Konto möglich und erfordert keine Begründung. Nur gegenüber Unternehmern: Für ein Enterprise-Abonnement (§ 5 Abs 2) kann im individuellen Angebot eine Mindestlaufzeit von höchstens zwölf Monaten ab der Annahme vereinbart werden; eine Kündigung und ein Wechsel in ein Standard-Paket wirken dann frühestens zum Ende der Abrechnungsperiode, in der die Mindestlaufzeit abläuft. Mit Verbrauchern wird keine Mindestlaufzeit vereinbart.
(3) Einschränkung, Sperre und Beendigung durch Vermittco. Vermittco darf einzelne Inserate entfernen, in der Sichtbarkeit beschränken, Funktionen einschränken oder ein Konto vorübergehend sperren, wenn dafür ein sachlicher Grund vorliegt; den Vertrag außerordentlich beenden darf Vermittco nur aus einem wichtigen Grund, der ihm die Fortsetzung des Vertrags bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nach Absatz 1 unzumutbar macht. Gründe für solche Maßnahmen sind insbesondere:
(4) Verhältnismäßigkeit und Begründung. Vermittco wählt die gelindeste geeignete Maßnahme und begründet jede Einschränkung nach § 15 Absatz 4. Vor einer Sperre wird, soweit zumutbar, verwarnt und eine angemessene Frist zur Abhilfe gesetzt. Ohne Vorwarnung darf sofort gesperrt werden, wenn erhebliche Gefahr für andere Nutzer, für Dritte oder für den Betrieb besteht oder eine gesetzliche Pflicht dies verlangt.
(5) Für Anbieter, die Unternehmer sind, gilt zusätzlich Art. 4 der Verordnung (EU) 2019/1150: Eine Einschränkung oder Aussetzung wird spätestens mit ihrem Wirksamwerden auf einem dauerhaften Datenträger begründet; eine Beendigung wird mindestens 30 Tage vor ihrem Wirksamwerden auf einem dauerhaften Datenträger mitgeteilt und begründet. Die Ausnahmen von der Frist und das Beschwerdeverfahren stehen in den Verkäuferbedingungen.
(6) Folgen. Mit der Beendigung enden die Nutzungsrechte. Laufende Bestellungen werden abgewickelt, Auszahlungen und Belege erstellt; gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt. Was mit Inseraten und Daten geschieht, steht in den Kündigungsbedingungen und in der Datenschutzerklärung. Bereits gezahlte Entgelte für die Zeit nach der Beendigung werden anteilig erstattet. Das gilt nicht, soweit der Nutzer den Vertrag durch Löschung seines Kontos beendet; dafür gilt Abschnitt 13 der Kündigungsbedingungen. Beruht die Beendigung auf einem vom Nutzer zu vertretenden Grund, kann Vermittco den Ersatz des dadurch entstandenen Schadens verlangen — höchstens die Entgelte, die bis zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode angefallen wären, abzüglich ersparter Aufwendungen — und diesen Anspruch mit dem Erstattungsbetrag verrechnen.
(1) Vermittco darf diese AGB und die ergänzenden Bedingungen ändern, wenn dafür ein sachlicher Grund besteht — insbesondere eine Änderung der Rechtslage oder der höchstgerichtlichen Rechtsprechung, eine behördliche Anordnung, das Schließen einer Regelungslücke, eine Änderung des Leistungsangebots oder der technischen Rahmenbedingungen oder die Abwehr von Missbrauch.
(2) Ankündigung. Die Änderung wird mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden per E-Mail an die im Konto hinterlegte Adresse mitgeteilt; zusätzlich erscheint die Mitteilung im Konto. Die Mitteilung nennt den Tag des Wirksamwerdens und die geänderten Stellen, stellt alte und neue Fassung gegenüber und weist ausdrücklich darauf hin, dass das Schweigen des Nutzers bis zu diesem Tag als Zustimmung gilt, dass er bis dahin in Textform widersprechen kann und dass er den Vertrag bis dahin kostenlos und fristlos kündigen kann (Absatz 3). Ob der Nutzer die Plattform in dieser Zeit weiter nutzt, ist für Zustimmung und Widerspruch ohne Bedeutung; ein Widerspruch gilt nicht als Kündigung.
(3) Widerspruch. Widerspricht der Nutzer bis zum Wirksamwerden in Textform, gilt der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen weiter; Vermittco kann den Vertrag in diesem Fall zum nächstmöglichen Termin ordentlich kündigen. Der Nutzer kann bis zum Wirksamwerden zusätzlich kostenlos und fristlos kündigen; bereits bezahlte, noch nicht erbrachte Leistungen werden anteilig erstattet.
(4) Grenzen der Zustimmungsfiktion. Auf diesem Weg sind nur Änderungen möglich, die dem Nutzer unter Berücksichtigung seiner Interessen zumutbar sind und das bei Vertragsschluss vereinbarte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht zu seinem Nachteil verschieben. Die Hauptleistung, das Entgelt und der wesentliche Charakter des Vertrags können auf diesem Weg nicht geändert werden; solche Änderungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Nutzers. Ein Wechsel des Vertragspartners auf Seiten von Vermittco ist keine Änderung nach diesem Paragrafen; er richtet sich ausschließlich nach § 22 Abs 2. Für bereits abgeschlossene Bestellungen gilt stets die Fassung, die im Zeitpunkt der Bestellung galt.
(5) Für Anbieter, die Unternehmer sind, beträgt die Ankündigungsfrist mindestens 15 Tage und, soweit für die Anpassung technischer oder betrieblicher Abläufe erforderlich, entsprechend länger (Art. 3 Abs 2 der Verordnung (EU) 2019/1150); die Mitteilung erfolgt per E-Mail. Eine kürzere Frist ist nur zulässig, wenn eine gesetzliche oder behördliche Pflicht eine Änderung verlangt, die diese Frist nicht zulässt, oder wenn eine unvorhergesehene und unmittelbar drohende Gefahr abgewehrt werden muss, um die Plattform, Verbraucher oder andere Nutzer vor Betrug, Schadsoftware, Spam, Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten oder anderen Sicherheitsrisiken zu schützen (Art. 3 Abs 4 der Verordnung). Der Unternehmer kann den Vertrag vor Ablauf der Frist kündigen.
(6) Die jeweils geltende Fassung ist unter vermittco.com/agb.html abrufbar und trägt ein Datum. Frühere Fassungen werden auf Anfrage in Textform zur Verfügung gestellt.
Diese Offenlegung erfolgt nach Art. 5 der Verordnung (EU) 2019/1150 (P2B-Verordnung). Sie beschreibt die Hauptparameter, nach denen Inserate in Trefferlisten und Kategorieübersichten gereiht werden, und deren relative Bedeutung. Die Reihung erfolgt in dieser Rangordnung:
Über die genannten Stufen hinaus fließen keine weiteren Merkmale in die Reihung ein — insbesondere weder die Höhe der Provision, noch ein Abonnement des Verkäufers als solches — die in einem Abonnement enthaltenen Hervorhebungen wirken nur nach Nummer 1 —, noch ein Verhältnis des Verkäufers zu Vermittco. Davon zu unterscheiden ist, welche Inserate überhaupt angezeigt werden: Öffentlich angezeigt werden veröffentlichte Inserate von Anbietern mit aktivem Abonnement (§ 5 Abs 2; die Folgen eines fehlenden Abonnements stehen in den Kündigungsbedingungen). Ohne Abonnement angezeigt werden nur Inserate von Konten, die Vermittco nach § 3 Abs 7 im Auftrag eines Anbieters eingerichtet hat, bis zu deren Übernahme, und Inserate, die Vermittco mit Zustimmung eines Händlers über eine Anbindung übernommen hat, solange sie noch keinem Konto zugeordnet sind (§ 7 der Verkäuferbedingungen); für ihre Reihung gilt nichts anderes als für alle übrigen Inserate. Hervorhebungen, die ein Abonnement als monatliches Kontingent enthält (auch ein Enterprise-Abonnement), wirken wie gebuchte Hervorhebungen derselben Stufe nach Nummer 1. Bezahlte Platzierungen werden in den Trefferlisten als „Anzeige“ gekennzeichnet; eine Erläuterung dieser Hauptparameter ist von den Trefferlisten aus über „Wie wir sortieren“ erreichbar.
(1) Jede Person kann Inhalte melden, die sie für rechtswidrig hält (Art. 16 DSA) — auch ohne Nutzerkonto. Die Meldung ist über die Schaltfläche „Melden“ beim jeweiligen Inserat möglich und jederzeit per E-Mail an [email protected], auch für andere Inhalte wie Profile, Bewertungen oder Nachrichten. Damit eine Meldung bearbeitet werden kann, soll sie enthalten:
Beim Melden ohne Konto wird zum Schutz vor automatisierten Massenmeldungen Cloudflare Turnstile eingesetzt (Abschnitt 4.2 der Datenschutzerklärung).
(2) Ablauf. Enthält die Meldung eine E-Mail-Adresse, wird ihr Eingang unverzüglich elektronisch bestätigt. Jede Meldung wird von einer natürlichen Person geprüft — zeitnah, sorgfältig, frei von Willkür und objektiv. Die Zahl der Meldungen zu einem Inhalt und die Schwere des Meldegrunds bestimmen nur die Reihenfolge und Dringlichkeit der Prüfung, nie ob eine Meldung geprüft wird. Automatisierte Mittel werden zur Vorsortierung eingesetzt (Absatz 3); über die Meldung selbst entscheidet ein Mensch. Das gilt auch für Meldungen per E-Mail: Sie werden — auch wenn der Support auf E-Mails sonst zunächst automatisch antwortet (§ 2 Abs 7) — stets einer natürlichen Person vorgelegt und wie Meldungen über die Schaltfläche „Melden“ bearbeitet. Die meldende Person erhält die Entscheidung unverzüglich per E-Mail, samt Angabe, ob und welche automatisierten Mittel eingesetzt wurden, und Hinweis auf die Rechtsbehelfe nach § 16. Meldungen zur Produktsicherheit werden innerhalb von drei Arbeitstagen bearbeitet (Art. 22 Abs 8 der Verordnung (EU) 2023/988). Bei Meldungen, die auf eine Straftat gegen Leben oder Sicherheit einer Person schließen lassen, unterrichtet Vermittco unverzüglich die zuständigen Behörden (Art. 18 DSA).
(3) Einsatz automatisierter Mittel. Bei der Erkennung und Vorsortierung von Meldungen und Inhalten werden automatisierte Verfahren eingesetzt — etwa Wort- und Musterfilter und eine automatisierte Inhaltsprüfung von Inseraten, Beiträgen, Kommentaren, Bewertungen und Bildern, auch von Profilbildern, Firmenlogos, Stories und Bildern in Nachrichten. Stuft die automatisierte Prüfung einen Inhalt als eindeutig unzulässig ein, wird er automatisch nicht veröffentlicht beziehungsweise entfernt; der betroffene Nutzer erhält die Begründung nach Absatz 4 und kann verlangen, dass eine natürliche Person die Entscheidung überprüft (§ 16). Ist das Ergebnis nicht eindeutig, entscheidet eine natürliche Person. Über die Sperre eines Kontos, über das Aussetzen einer Auszahlung wegen eines rechtswidrigen oder unzulässigen Inhalts oder eines Verstoßes gegen diese AGB und über Beschwerden wird nie ausschließlich automatisiert entschieden. Davon zu unterscheiden ist das Anhalten der Käuferschutz-Auszahlung, das nach § 6 Abs 7 bei einer gemeldeten Rücksendung, einem Widerruf oder einer Rückbuchung selbsttätig eintritt; es ist keine Maßnahme im Sinn dieses Paragrafen.
(4) Begründung von Entscheidungen (Art. 17 DSA). Wird wegen eines rechtswidrigen oder unzulässigen Inhalts oder eines Verstoßes gegen diese AGB oder die ergänzenden Bedingungen (§ 1 Abs 3) ein Inhalt entfernt, gesperrt, nicht veröffentlicht oder in der Sichtbarkeit oder Reichweite beschränkt, eine Zahlung ausgesetzt oder ein Konto eingeschränkt oder beendet, erhält der betroffene Nutzer spätestens mit dem Wirksamwerden eine klare und spezifische Begründung per E-Mail — auch dann, wenn die Entscheidung automatisiert getroffen wurde (Absatz 3). Sie nennt die getroffene Maßnahme und ihre räumliche und zeitliche Reichweite, die Tatsachen und Umstände, auf denen sie beruht — einschließlich der Angabe, ob sie auf eine Meldung oder auf eine Prüfung aus eigenem Antrieb zurückgeht —, ob automatisierte Mittel zur Erkennung oder Entscheidung verwendet wurden, die herangezogene gesetzliche Grundlage oder Vertragsbestimmung samt Erläuterung und die Rechtsbehelfe nach § 16 einschließlich des Wegs zu den Gerichten. Ist Vermittco keine E-Mail-Adresse des Nutzers bekannt, entfällt die Mitteilung (Art. 17 Abs 2 DSA).
(5) Behördliche und gerichtliche Anordnungen. Anordnungen zum Vorgehen gegen rechtswidrige Inhalte und Auskunftsanordnungen (Art. 9 und 10 DSA) werden unverzüglich bearbeitet. Entfernungsanordnungen einer zuständigen Behörde wegen terroristischer Online-Inhalte setzt Vermittco schnellstmöglich, in jedem Fall aber innerhalb einer Stunde nach Erhalt um (Art. 3 Abs 3 der Verordnung (EU) 2021/784); die entfernten Inhalte und zugehörigen Daten werden sechs Monate aufbewahrt (Art. 6 dieser Verordnung). Anordnungen einer Marktüberwachungsbehörde zu Angeboten gefährlicher Produkte werden unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Arbeitstagen befolgt (Art. 22 Abs 4 der Verordnung (EU) 2023/988). Die Kontaktstellen für Behörden stehen im Impressum. Die betroffenen Nutzer werden informiert, sobald und soweit das zulässig ist; bei Entfernungsanordnungen wegen terroristischer Inhalte erhalten sie auf Anfrage die Gründe und die Möglichkeiten zur Anfechtung der Anordnung (Art. 11 der Verordnung (EU) 2021/784).
(6) Die Möglichkeit, Gerichte oder Behörden anzurufen, bleibt für alle Beteiligten unberührt.
(1) Internes Beschwerdeverfahren (freiwillig, nach dem Vorbild von Art. 20 DSA). Vermittco ist als Kleinstunternehmen dazu nicht verpflichtet (Art. 19 Abs 1 DSA), bietet das Verfahren aber allen Nutzern an. Gegen jede Entscheidung nach § 15 Absatz 4 sowie gegen die Entscheidung, einer Meldung nicht nachzugehen, kann innerhalb von sechs Monaten ab Zugang der Begründung Beschwerde erhoben werden — formlos an [email protected] oder über die Beschwerdefunktion im Konto. Die Beschwerde ist unentgeltlich. Sie wird zeitnah, sorgfältig, frei von Willkür und unter Aufsicht einer natürlichen Person geprüft; eine begründete Entscheidung wird mitgeteilt. Erweist sich die Beschwerde als berechtigt, wird die Maßnahme unverzüglich rückgängig gemacht. Ist ein automatisch entfernter Inhalt technisch nicht mehr vorhanden, teilt Vermittco das mit; der Nutzer kann ihn dann erneut einstellen. Beschwerden per E-Mail werden — auch wenn der Support auf E-Mails sonst zunächst automatisch antwortet (§ 2 Abs 7) — stets einer natürlichen Person vorgelegt.
(2) Außergerichtliche Streitbeilegung (freiwillig, nach dem Vorbild von Art. 21 DSA). Nutzer, die eine Entscheidung nach Absatz 1 nicht akzeptieren, können eine vom Koordinator für digitale Dienste zertifizierte außergerichtliche Streitbeilegungsstelle anrufen. Vermittco ist als Kleinstunternehmen zur Mitwirkung nicht verpflichtet (Art. 19 Abs 1 DSA) und entscheidet über seine Teilnahme im Einzelfall; es teilt der Stelle und dem Nutzer mit, ob es an dem Verfahren teilnimmt. Die Entscheidung der Stelle ist für die Beteiligten nicht bindend. Über die zertifizierten Stellen informiert der Koordinator für digitale Dienste (in Österreich die KommAustria, betreut von der RTR).
(3) Verbraucherschlichtung. Verbraucher können sich zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten mit Vermittco an eine staatlich anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle wenden, insbesondere an die Internet Ombudsstelle (www.ombudsstelle.at) oder an den Verein Schlichtung für Verbrauchergeschäfte (www.verbraucherschlichtung.at); Näheres steht im Impressum. Vermittco ist zur Teilnahme an einem solchen Verfahren nicht verpflichtet und entscheidet darüber im Einzelfall. Konnte eine Beschwerde eines Verbrauchers bei Vermittco nicht beigelegt werden, teilt Vermittco ihm in Textform mit, welche Stelle zuständig ist und ob es an einem Verfahren teilnimmt (§ 19 Abs 3 AStG). Die Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) wurde mit 20. Juli 2025 eingestellt (Verordnung (EU) 2024/3228).
(4) Maßnahmen gegen Missbrauch (nach dem Vorbild von Art. 23 DSA). Wer häufig offensichtlich rechtswidrige Inhalte einstellt, wird nach vorheriger Verwarnung für einen angemessenen Zeitraum von der Nutzung ausgesetzt. Wer häufig offensichtlich unbegründete Meldungen oder Beschwerden einbringt, dessen Meldungen und Beschwerden werden nach vorheriger Verwarnung für einen angemessenen Zeitraum nicht bearbeitet; die übrige Nutzung der Plattform bleibt davon unberührt, es sei denn, die Meldungen oder Beschwerden dienen erkennbar dazu, andere Nutzer zu schädigen oder zu belästigen (§ 7 Abs 1, § 12 Abs 3). Bei der Beurteilung werden die absolute Zahl, das Verhältnis zur Gesamtzahl der Beiträge bzw. der eingebrachten Meldungen oder Beschwerden, die Schwere und die Absicht berücksichtigt. Die Dauer wird im Einzelfall festgelegt und nach § 15 Abs 4 begründet.
(5) Für Anbieter, die Unternehmer sind, besteht zusätzlich das interne Beschwerdemanagementsystem nach dem Vorbild von Art. 11 der Verordnung (EU) 2019/1150 sowie die Möglichkeit der Mediation nach dem Vorbild von Art. 12 dieser Verordnung. Als Kleinstunternehmen ist Vermittco dazu nicht verpflichtet (Art. 11 Abs 5 und Art. 12 Abs 7 dieser Verordnung) und bietet beides freiwillig an; Einzelheiten und die benannten Mediatoren stehen in den Verkäuferbedingungen.
(1) Vermittco betreibt eine Online-Plattform, die den Abschluss von Fernabsatzverträgen zwischen Verbrauchern und Unternehmern ermöglicht. Als Kleinstunternehmen ist Vermittco zur Rückverfolgbarkeit der Unternehmer nach Art. 30 bis 32 DSA nicht verpflichtet (Art. 29 Abs 1 DSA); es wendet die folgenden Regeln freiwillig an. Pflichten aus anderen Gesetzen — etwa zur Erhebung der Angaben nach § 18 — bleiben unberührt.
(2) Wer als Unternehmer anbietet, stellt vor der erstmaligen Nutzung bereit — bei einem von Vermittco eingerichteten Konto (§ 3 Abs 7) nach dessen Übernahme und vor dem ersten Verkauf mit Zahlungsabwicklung über die Plattform —: Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse; eine Kopie des Identitätsdokuments oder eine andere elektronische Identifizierung der vertretungsbefugten Person; Bankverbindung oder Zahlungskonto; soweit vorhanden Eintragung im Handels- oder vergleichbaren Register samt Registernummer und UID-Nummer; sowie die Erklärung, ausschließlich Produkte oder Dienste anzubieten, die dem geltenden Unionsrecht entsprechen.
(3) Prüfung. Vermittco prüft die Angaben auf Verlässlichkeit und Vollständigkeit, insbesondere anhand frei zugänglicher amtlicher Datenbanken. Sind Angaben unvollständig oder unrichtig, wird der Unternehmer zur Berichtigung aufgefordert; kommt er dem nicht nach, wird sein Angebot ausgesetzt, bis die Angaben vorliegen. Diese Aussetzung wird nach § 15 Absatz 4 begründet und kann nach § 16 beanstandet werden. Die Prüfung erfolgt nach bestem Bemühen anhand der vorgelegten Unterlagen und frei zugänglicher Quellen; sie ist keine Gewähr dafür, dass die Angaben richtig sind oder dass der Unternehmer seine gesetzlichen Pflichten erfüllt (§ 10 Abs 6).
(4) Anzeige gegenüber Käufern (nach dem Vorbild von Art. 31 DSA). Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Unternehmers werden vor dem Vertragsschluss klar und leicht zugänglich angezeigt, ebenso die Angaben zur Kennzeichnung des Produkts, soweit der Unternehmer sie bereitgestellt hat.
(5) Information bei rechtswidrigen oder gefährlichen Produkten. Erlangt Vermittco Kenntnis davon, dass über die Plattform ein rechtswidriges Produkt an Verbraucher gelangt ist, werden die betroffenen Käufer — soweit ihre Kontaktdaten vorliegen — über das Produkt, den Unternehmer und die verfügbaren Rechtsbehelfe informiert (nach dem Vorbild von Art. 32 DSA). Liegen keine Kontaktdaten vor, werden die Angaben auf der Plattform öffentlich zugänglich gemacht. Bei Rückrufen und Sicherheitswarnungen zu gefährlichen Produkten arbeitet Vermittco mit den Marktüberwachungsbehörden und den Anbietern zusammen (Art. 22 der Verordnung (EU) 2023/988).
(1) Vermittco ist ein meldepflichtiger Plattformbetreiber nach dem Digitale-Plattformen-Meldepflichtgesetz (DPMG), das die Richtlinie (EU) 2021/514 („DAC 7“) umsetzt.
(2) Für Anbieter, die über die Plattform Waren verkaufen, Dienstleistungen erbringen, Verkehrsmittel oder unbewegliches Vermögen vermieten, erhebt Vermittco die gesetzlich vorgesehenen Angaben — insbesondere Name, Anschrift, Geburtsdatum oder Firmenbuchnummer, Steueridentifikationsnummer und UID-Nummer, Bankverbindung sowie die im Kalenderjahr erzielten Vergütungen, einbehaltene Gebühren und die Zahl der Transaktionen — und übermittelt sie bis zum 31. Jänner des Folgejahres an das österreichische Finanzamt, das die Daten an die zuständigen Steuerbehörden anderer Mitgliedstaaten weiterleitet.
(3) Ausnahmen. Nicht gemeldet werden insbesondere Anbieter, die im Kalenderjahr weniger als 30 Warenverkäufe durchgeführt und dabei insgesamt höchstens 2.000 Euro Vergütung erzielt haben, sowie Anbieter, die weder in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ansässig sind noch dort gelegenes unbewegliches Vermögen vermieten. Die übrigen gesetzlichen Ausnahmen, etwa für staatliche Stellen und börsennotierte Unternehmen, bleiben unberührt.
(4) Anbieter erhalten vor jeder Meldung die sie betreffenden zu meldenden Angaben mitgeteilt (§ 15 Abs 2 DPMG). Legt ein Anbieter verlangte Angaben trotz zweimaliger Mahnung nicht vor, ist Vermittco nach Ablauf von 60 Tagen nach der zweiten Mahnung gesetzlich verpflichtet, das Konto zu schließen und eine erneute Registrierung zu verhindern oder die Auszahlung von Vergütungen zurückzuhalten, solange die Angaben fehlen (§ 20 Abs 3 DPMG).
(5) Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs 1 lit. c DSGVO. Weitere Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.
(6) Aufbewahrung. Die gemeldeten Angaben werden zehn Jahre nach Ablauf des Meldezeitraums gelöscht (§ 15 Abs 3 DPMG). Aufzeichnungen über Umsätze, die Vermittco als Plattform im Sinn des § 18 Abs 11 UStG unterstützt, werden zehn Jahre ab Ende des Jahres aufbewahrt, in dem der Umsatz bewirkt wurde (§ 18 Abs 12 UStG). Das gilt auch, wenn der Anbieter sein Konto vorher löscht; die Angaben sind dann für jede andere Verwendung gesperrt.
(1) Die Rechte an Inhalten, die ein Nutzer einstellt — Texte, Bilder, Videos, Daten —, verbleiben bei ihm. Der Nutzer sichert zu, über die erforderlichen Rechte zu verfügen, insbesondere an Fotos und Marken, und die Zustimmung erkennbar abgebildeter Personen eingeholt zu haben.
(2) Der Nutzer räumt Vermittco das räumlich unbeschränkte, nicht ausschließliche und unentgeltliche Recht ein, diese Inhalte zu speichern, zu vervielfältigen, technisch zu bearbeiten (etwa zu verkleinern, zuzuschneiden, in andere Dateiformate zu überführen oder daraus Vorschaubilder sowie 360°- und 3D-Ansichten zu erzeugen), Titel und Beschreibungen von Inseraten automatisch in die weiteren Sprachen der Plattform zu übersetzen und diese Inhalte samt Übersetzungen öffentlich zugänglich zu machen, soweit das für den Betrieb der Plattform, für die Darstellung des Inserats, für Suche und Empfehlungen sowie für die Bewerbung des konkreten Angebots erforderlich ist. Die Bewerbung außerhalb der Plattform, etwa in Suchmaschinen, Preisportalen oder sozialen Netzwerken, ist davon umfasst. Vermittco darf diese Rechte an technische Dienstleister und an die genannten Werbekanäle weitergeben, soweit das für diese Zwecke nötig ist. Automatisch übersetzte Texte werden als solche gekennzeichnet; der Originaltext bleibt abrufbar.
(3) Das Nutzungsrecht endet mit der Löschung des Inhalts, mit einer angemessenen Nachlauffrist für technische Zwischenspeicher und für Sicherungskopien sowie unbeschadet gesetzlicher Aufbewahrungspflichten und bereits abgeschlossener Geschäfte, deren Dokumentation den Inhalt enthält.
(4) Die Inhalte von Vermittco selbst — Aufbau, Gestaltung, Texte, Grafiken, Datenbanken und Software — sind urheber- und leistungsschutzrechtlich geschützt. Eine Nutzung über das übliche Betrachten der Plattform hinaus, insbesondere das systematische Auslesen der Datenbank, bedarf der Zustimmung.
(1) Personenbezogene Daten werden nach der Datenschutz-Grundverordnung und dem Datenschutzgesetz verarbeitet. Zweck, Rechtsgrundlage, Empfänger, Speicherdauer und die Rechte der betroffenen Personen stehen in der Datenschutzerklärung.
(2) Verarbeitet Vermittco Daten im Auftrag eines Anbieters — etwa Kundendaten aus dessen eigenem Shop-System —, gilt die Auftragsverarbeitungsvereinbarung.
(3) Vertraulichkeit. Vertrauliche Informationen, die im Zuge der Abwicklung übermittelt werden — etwa Anschriften, Bestell-, Zahlungs- und Versanddaten —, gibt Vermittco nur weiter, soweit das zur Vertragserfüllung erforderlich, gesetzlich geboten oder behördlich oder gerichtlich angeordnet ist; der Einsatz von Auftragsverarbeitern und die übrigen in der Datenschutzerklärung genannten Empfänger bleiben unberührt. Nutzer, die solche Informationen über einen anderen Nutzer erhalten, dürfen sie ebenfalls nur für die Abwicklung des konkreten Geschäfts verwenden und nicht veröffentlichen — auch nicht in Bewertungen, Antworten auf Bewertungen oder Beiträgen.
(4) Nutzer dürfen Kontaktdaten anderer Nutzer, die sie über die Plattform erhalten, ausschließlich zur Anbahnung und Abwicklung des konkreten Geschäfts verwenden. Werbliche Nutzung ohne vorherige Einwilligung des anderen Nutzers ist unzulässig (§ 174 TKG 2021; Art. 6 DSGVO).
(1) Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.
(2) Verbraucher: Diese Rechtswahl entzieht einem Verbraucher nicht den Schutz, der ihm durch die zwingenden Bestimmungen des Rechts seines gewöhnlichen Aufenthaltsstaats gewährt wird (Art. 6 Abs 2 der Verordnung (EG) Nr. 593/2008, „Rom I“). Für Klagen gegen einen Verbraucher, der im Inland seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat, ist ausschließlich das Gericht dieses Ortes zuständig (§ 14 KSchG). Ein Verbraucher mit Wohnsitz in Österreich kann Vermittco nach seiner Wahl vor dem für den Sitz von Vermittco zuständigen Gericht oder vor dem Gericht seines Wohnsitzes klagen. Hat ein Verbraucher seinen Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, kann Vermittco ihn nur vor den Gerichten dieses Mitgliedstaats verklagen; der Verbraucher kann Vermittco vor den Gerichten in Österreich oder vor dem Gericht seines Wohnsitzes verklagen (Art. 18 Abs 1 und 2 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012, „Brüssel Ia“). Im Übrigen richtet sich die Zuständigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften; weitere Gerichtsstandsvereinbarungen mit Verbrauchern werden nicht getroffen.
(3) Nur gegenüber Unternehmern: Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist das für 4222 St. Georgen an der Gusen, Österreich, sachlich und örtlich zuständige Gericht, je nach sachlicher Zuständigkeit also das Bezirksgericht Perg oder das Landesgericht Linz. Vermittco kann den Unternehmer auch vor dem Gericht seines allgemeinen Gerichtsstands klagen, sofern dieses in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Übereinkommens von Lugano liegt. Für Verbraucher gilt allein Absatz 2; § 14 KSchG und Art. 18 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 bleiben unberührt.
(4) Vertragssprache und Übersetzungen. Vertragssprache ist Deutsch (§ 1 Abs 5). Vermittco zeigt diese AGB und die ergänzenden Bedingungen nach § 1 Abs 3 zusätzlich in Übersetzungen ins Englische, Französische, Spanische, Italienische und Türkische an, soweit für das jeweilige Dokument eine Übersetzung vorliegt; ist die Sprache des Nutzers weder Deutsch noch eine der genannten Sprachen oder fehlt die Übersetzung in seiner Sprache, wird die englische angezeigt, soweit es sie gibt. Maßgeblich ist allein der deutsche Text, der mit jeder Übersetzung vollständig abrufbar bleibt; Übersetzungen dienen der Information. Gegenüber Verbrauchern gehen Unklarheiten oder Widersprüche zwischen der deutschen Fassung und einer von Vermittco bereitgestellten Übersetzung nicht zu ihren Lasten (§ 915 ABGB, Art. 5 der Richtlinie 93/13/EWG). Die Sprache eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Verfahrens richtet sich nach den dafür geltenden Vorschriften; diese AGB legen sie nicht fest.
(1) Textform genügt. Erklärungen im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses können in Textform abgegeben werden, insbesondere per E-Mail oder über die dafür vorgesehenen Funktionen im Konto. Eine strengere Form wird nicht verlangt.
(2) Übertragung von Rechten und des Vertrags. Der Nutzer kann den Vertrag als Ganzes nur mit Zustimmung von Vermittco auf eine andere Person übertragen; die Zustimmung darf nicht ohne wichtigen Grund verweigert werden; ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Übernehmer die Voraussetzungen nach § 3 Abs 2 bis 4 und § 17 nicht erfüllt. Geldforderungen gegen Vermittco, etwa auf Erstattung oder Schadenersatz, kann jeder Nutzer ohne diese Zustimmung abtreten. Überträgt Vermittco das unter der Geschäftsbezeichnung „Vermittco“ geführte Unternehmen oder den Betrieb der Plattform auf einen Erwerber — insbesondere durch Einbringung in eine Gesellschaft, an der Dominik Starzengruber beteiligt ist, etwa eine Flexible Kapitalgesellschaft (FlexCo) —, gilt Folgendes: Nur gegenüber Unternehmern: Der Unternehmer stimmt schon jetzt zu, dass der Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf den Erwerber übergeht. Gegenüber Verbrauchern geht der Vertrag nur über, wenn der Verbraucher ausdrücklich zustimmt oder soweit das Gesetz den Übergang von Verträgen bei der Übertragung eines Unternehmens vorsieht (§ 38 UGB); im zweiten Fall kann der Verbraucher der Übernahme binnen drei Monaten nach der Mitteilung widersprechen (§ 38 Abs 2 UGB). Im Übrigen gilt Schweigen nicht als Zustimmung. Vermittco teilt den Übergang Unternehmern mindestens einen Monat und Verbrauchern mindestens sechs Wochen vor seinem Wirksamwerden in Textform mit (E-Mail und Mitteilung im Konto); die Mitteilung nennt den Erwerber mit Name bzw. Firma, Anschrift und gegebenenfalls Firmenbuchnummer sowie den Tag des Übergangs und weist auf das Kündigungsrecht sowie, soweit § 38 UGB anwendbar ist, auf das Widerspruchsrecht nach § 38 Abs 2 UGB hin. Jeder Nutzer kann den Vertrag bis zum Wirksamwerden kostenlos und fristlos kündigen; bereits bezahlte, noch nicht erbrachte Leistungen werden anteilig erstattet. Geht der Vertrag eines Verbrauchers nicht über, bleibt der bisherige Inhaber sein Vertragspartner und kann den Vertrag nach § 12 und den Kündigungsbedingungen ordentlich kündigen.
(3) Unwirksame Bestimmungen. Ist eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Gegenüber Verbrauchern findet keine ergänzende Auslegung zu deren Nachteil statt.
(4) Barrierefreiheit. Angaben zur Zugänglichkeit der Plattform stehen in der Erklärung zur Barrierefreiheit.
(5) Kennzahlen. Die durchschnittliche monatliche Zahl der aktiven Nutzer in der Europäischen Union veröffentlicht Vermittco freiwillig halbjährlich im DSA-Transparenzbericht; dem Koordinator für digitale Dienste und der Europäischen Kommission wird sie auf Verlangen übermittelt (Art. 24 Abs 3 DSA).