Provision · Haltefrist · Abrechnung und Zahlung · Steuern · Werbekennzeichnung
(1) Im Creator-Programm erhalten Personen, die Angebote auf Vermittco weiterempfehlen („Creator“), einen persönlichen Code. Wer mit diesem Code kauft, erhält den beim Code hinterlegten Rabatt; der Creator erhält dafür eine Provision. Es gibt zwei Arten von Programmen: Händler-Programme, die ein gewerblicher Verkäufer für seine eigenen Angebote betreibt, und das Plattform-Programm, das Vermittco für Vermittco-Abos betreibt.
(2) Vertragspartner des Creators ist der jeweilige Betreiber des Programms: beim Händler-Programm der Verkäufer, der den Code angelegt hat, beim Plattform-Programm Vermittco. Beim Händler-Programm zahlt der Verkäufer die Provision dem Creator selbst (Punkt 4); Vermittco zieht sie nicht ein, hält sie nicht und zahlt sie nicht aus, sondern stellt beiden die Abrechnung im Konto bereit und nimmt Einwände des Creators entgegen, die es an den Verkäufer weiterleitet. Vermittco wird dadurch nicht Vertragspartner des Creators und haftet nicht für die Zahlung des Verkäufers. In beiden Programmen stellt Vermittco die Technik bereit und zeigt die Provisionen im Konto im Bereich „Creator-Programm“ an.
(1) Creator kann werden, wer vom Betreiber eines Programms einen Code zugeteilt bekommt und mindestens 18 Jahre alt und unbeschränkt geschäftsfähig ist; auch Unternehmen können teilnehmen. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Die Teilnahme ist für den Creator kostenlos.
(2) Der Betreiber kann einen Code schon vor der Registrierung des Creators anlegen; Provisionen aus Käufen mit diesem Code werden dann vorgemerkt. Er trägt dabei nur Personen ein, die ihm gegenüber der Teilnahme zugestimmt haben und mit einer Einladung per E-Mail einverstanden sind; auf seine Veranlassung sendet Vermittco dem Creator eine Einladung mit Code, Konditionen und einem Link auf diese Bedingungen. Der Vertrag über die Teilnahme kommt zustande, wenn der Creator mit einem eigenen, bestätigten Vermittco-Konto diesen Bedingungen im Konto zustimmt; die Zustimmung wird beim Festlegen des Auszahlungswegs (Plattform-Programm) bzw. der Zahlungsangabe (Händler-Programm) im Bereich „Creator-Programm“ abgefragt. Ab dann gelten diese Bedingungen auch für die vorgemerkten Provisionen; beim Plattform-Programm zahlt Vermittco erst danach aus.
(3) Der Code ist persönlich; der Creator darf ihn weder verkaufen noch Dritten zur eigenen Bewerbung überlassen.
(1) Die Höhe von Rabatt und Provision legt der Betreiber des Programms je Code fest; beide Werte werden dem Creator im Konto im Bereich „Creator-Programm“ angezeigt. Die Provision berechnet sich beim Händler-Programm als Prozentsatz des Betrags, den der Käufer für die Ware nach Abzug des Rabatts tatsächlich bezahlt hat (ohne Versandkosten; eine darin enthaltene Umsatzsteuer wird nicht herausgerechnet), beim Plattform-Programm als Prozentsatz des Nettobetrags (ohne Umsatzsteuer) jeder bezahlten Abo-Rechnung. Teilerstattungen mindern die Provision nicht. Die Provision ist ein Gesamtbetrag: Schuldet der Creator für sie Umsatzsteuer, ist diese darin enthalten.
(2) Keine Provision entsteht für eigene Käufe des Creators (Eigennutzung), für nicht bezahlte oder vollständig erstattete Bestellungen und Abo-Rechnungen sowie für Bestellungen, die unter Verstoß gegen diese Bedingungen zustande gekommen sind.
(1) Eine Provision ist zunächst „offen“ und wird nach Ablauf der Haltefrist auszahlbar — beim Händler-Programm: zur Zahlung durch den Verkäufer fällig. Die Haltefrist beträgt 30 Tage ab Zahlung; eine abweichende Frist gilt nur, wenn sie dem Creator vor Beginn der Teilnahme in Textform mitgeteilt wurde. Wird eine Bestellung oder Abo-Rechnung vollständig erstattet, bevor die Provision gezahlt ist, entfällt die Provision. Wird sie erst nach der Zahlung vollständig erstattet, wird die gezahlte Provision beim Plattform-Programm mit künftigen Provisionen desselben Codes verrechnet; beim Händler-Programm kann der Verkäufer sie mit künftigen Provisionen desselben Codes verrechnen. Eine darüber hinausgehende Rückzahlung verlangt der Betreiber nur bei einem Verstoß nach Punkt 6.
(2) Die Übersicht der Provisionen im Konto ist eine Abrechnung über Ansprüche des Creators gegen den Betreiber des Programms; sie ist kein Zahlungskonto, kein E-Geld und keine Einlage. Offene oder auszahlbare Provisionen tragen bis zur Fälligkeit der Auszahlung nach Abs 3 keine Zinsen; gesetzliche Verzugszinsen bleiben unberührt.
(3) Plattform-Programm: Erreichen die auszahlbaren Provisionen den beim Code angezeigten Mindestbetrag (standardmäßig 25 €) und hat der Creator diesen Bedingungen zugestimmt und einen Auszahlungsweg bestätigt (Punkt 2 Abs 2), veranlasst Vermittco die Auszahlung spätestens bis zum Ende des Kalendermonats, der auf den Eintritt dieser Voraussetzungen folgt; der Creator kann sie zusätzlich per E-Mail an [email protected] anfordern. Ausgezahlt wird auf das mit dem Vermittco-Konto des Creators verbundene Stripe-Auszahlungskonto oder auf das vom Creator selbst im Konto bestätigte PayPal-Konto. Händler-Programm: Der Verkäufer zahlt dem Creator die fälligen Provisionen selbst, ohne Mindestbetrag, spätestens bis zum Ende des Kalendermonats, der auf die Fälligkeit folgt — per PayPal an die vom Creator im Konto hinterlegte PayPal-Adresse oder per Überweisung auf ein Konto, das der Creator ihm unmittelbar mitteilt; Bankverbindungen werden im Creator-Programm auf Vermittco nicht hinterlegt. Danach markiert der Verkäufer die Posten im Konto als bezahlt; der Creator erhält darüber eine Nachricht per E-Mail. Vermittco zieht die Provision nicht ein, hält sie nicht und zahlt sie nicht aus; es haftet nicht für die Zahlung des Verkäufers. Solange beim Plattform-Programm die Zustimmung oder ein bestätigter Auszahlungsweg fehlt oder der Creator dem Verkäufer beim Händler-Programm noch keine Zahlungsangabe hinterlegt oder mitgeteilt hat, bleiben die Provisionen bestehen.
(4) Für die Richtigkeit der von ihm angegebenen Auszahlungs- bzw. Zahlungsangaben ist der Creator verantwortlich; eine Zahlung auf das von ihm bestätigte oder dem Verkäufer mitgeteilte Konto befreit den Betreiber.
(1) Plattform-Programm: Der Creator ist damit einverstanden, dass über seine Provision im Gutschriftverfahren abgerechnet wird (§ 11 Abs 7 und 8 UStG): Vermittco stellt bei jeder Auszahlung eine als „Gutschrift“ bezeichnete Abrechnung aus und übermittelt sie dem Creator per E-Mail. Einwände gegen die Gutschrift teilt der Creator möglichst binnen 14 Tagen mit; eine Antwort auf die Zusendungs-E-Mail oder eine Nachricht an [email protected] genügt. Widerspricht der Creator dem in der Gutschrift ausgewiesenen Steuerbetrag, verliert sie insoweit die Wirkung einer Rechnung (§ 11 Abs 7 UStG); dieses Recht ist an keine Frist gebunden. Schweigen gilt nicht als Anerkenntnis: Ansprüche auf Berichtigung, Nachzahlung oder Rückzahlung bleiben für beide Seiten bis zum Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist bestehen. Händler-Programm: Verkäufer und Creator rechnen unmittelbar miteinander ab; ob der Verkäufer eine Gutschrift ausstellt oder der Creator eine Rechnung legt, vereinbaren sie untereinander. Vermittco stellt beiden die Aufstellung der Provisionen (Datum, Bestellung, Betrag, Fälligkeit, Zahlungsstatus) im Konto bereit; sie ist keine Rechnung und keine Gutschrift im Sinn des UStG.
(2) Der Creator gibt seinen steuerlichen Status (Privatperson, Kleinunternehmer oder umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer mit UID-Nummer) und seinen Sitz- bzw. Wohnsitzstaat wahrheitsgemäß an und hält diese Angaben aktuell — beim Plattform-Programm in seinem Konto, beim Händler-Programm unmittelbar gegenüber dem Verkäufer; Vermittco übermittelt diese Angaben nicht an den Verkäufer. Davon hängt ab, ob und wie Umsatzsteuer in der Gutschrift (Plattform-Programm) bzw. in der Abrechnung zwischen Verkäufer und Creator (Händler-Programm) auszuweisen ist. Für die Gutschrift im Plattform-Programm gilt: Ist der Creator ein umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer im selben Staat wie Vermittco, wird die in der Provision enthaltene Umsatzsteuer (Punkt 3 Abs 1) in der Gutschrift ausgewiesen und vom Creator abgeführt. Ist er Unternehmer mit Sitz in einem anderen Staat, schuldet in der Regel Vermittco die Umsatzsteuer (Übergang der Steuerschuld), und die Gutschrift weist keine Umsatzsteuer aus. Bei Privatpersonen und Kleinunternehmern sowie dann, wenn keine UID-Nummer angegeben ist, weist die Gutschrift keine Umsatzsteuer aus.
(3) Auch wer als Privatperson regelmäßig Provisionen erzielt, kann umsatzsteuerlich Unternehmer sein. Nachteile aus unrichtigen oder veralteten Angaben, die der Creator zu vertreten hat, trägt er selbst; eine auf dieser Grundlage unrichtig ausgewiesene Steuer wird berichtigt. Für die Versteuerung seiner Provisionen (Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Sozialversicherung) und für eine allenfalls erforderliche Gewerbeanmeldung ist der Creator selbst verantwortlich. Vermittco erteilt keine Steuerberatung.
(1) Der Creator kennzeichnet jeden Beitrag, jede Nachricht und jeden Link, mit dem er seinen Code oder ein Angebot des Betreibers bewirbt, deutlich und gleich zu Beginn als Werbung (etwa mit dem Wort „Werbung“ oder „Anzeige“) und nennt den Betreiber des Programms — auch in Beiträgen, Kommentaren und Nachrichten auf Vermittco selbst (§ 26 Mediengesetz, § 6 E-Commerce-Gesetz, § 2 UWG, Z 11 und Z 22 des Anhangs zum UWG). Er macht keine unwahren oder irreführenden Aussagen über Angebote, Preise, Rabatte, Verfügbarkeit oder über Vermittco; Preise nennt er nur so, wie sie auf Vermittco angezeigt werden, und er stellt keine eigenen Streich- oder Vergleichspreise gegenüber. Er richtet keine unmittelbare Kaufaufforderung an Kinder (Z 28 des Anhangs zum UWG) und versendet keine Werbung per E-Mail, SMS, Messenger oder Anruf ohne vorherige Einwilligung des Empfängers (§ 174 TKG 2021).
(2) Unzulässig sind insbesondere: Eigenkäufe oder abgesprochene Käufe zur Erzeugung von Provisionen, auch über Angehörige oder weitere Konten; Bewertungen auf Vermittco zu Angeboten oder Anbietern, für die der Creator einen Code hält; das Bewerben des Codes über bezahlte Suchanzeigen auf den Namen „Vermittco“ oder den Namen des Verkäufers; die Verwendung des Namens oder Logos „Vermittco“ oder der Marken des Verkäufers in Domains, Benutzernamen oder Kontonamen sowie jedes Auftreten als Vermittco oder als der Verkäufer; und das Veröffentlichen des Codes auf Gutscheinportalen ohne Zustimmung des Betreibers in Textform.
(3) Fordert der Betreiber oder Vermittco den Creator auf, einen Beitrag zu berichtigen oder zu entfernen, der gegen diesen Punkt oder gegen gesetzliche Vorschriften verstößt, kommt der Creator dem unverzüglich, spätestens binnen 48 Stunden, nach und teilt das mit.
(1) Der Creator kann die Teilnahme jederzeit ohne Angabe von Gründen für die Zukunft beenden, per E-Mail an [email protected] oder in Textform gegenüber dem Betreiber. Der Betreiber des Programms kann sie ebenfalls jederzeit für die Zukunft beenden; er teilt das dem Creator in Textform mit. Mit der Beendigung wird der Code deaktiviert; beim Plattform-Programm entstehen danach auch aus bestehenden Abos keine neuen Provisionen.
(2) Provisionen aus Käufen, die vor der Deaktivierung mit dem Code bezahlt wurden, werden nach Ablauf der Haltefrist nach Punkt 4 ausgezahlt bzw. vom Verkäufer gezahlt. Liegen sie beim Plattform-Programm unter dem Mindestbetrag, werden sie auf Anforderung per E-Mail an [email protected] ausgezahlt.
(3) Bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen Punkt 6 — insbesondere Eigen- oder Scheinkäufen, fehlender Werbekennzeichnung trotz Aufforderung oder Auftreten als Vermittco oder als der Verkäufer — kann der Betreiber den Code sofort sperren; bei anderen Verstößen wird vorher, soweit zumutbar, verwarnt und eine angemessene Frist zur Abhilfe gesetzt. Provisionen aus Käufen, die durch den Verstoß zustande gekommen sind, entfallen; bereits ausgezahlte Provisionen aus diesen Käufen kann der Betreiber zurückfordern oder verrechnen.
(4) Sperrt Vermittco einen Code oder hält Vermittco eine Auszahlung zurück, erhält der Creator eine Begründung nach § 15 Abs 4 der AGB; zur Beschwerde siehe Punkt 8 Abs 2.
(1) Für das Creator-Programm verarbeitet Vermittco als Verantwortlicher Name, E-Mail-Adresse und Code des Creators, die vom Creator bestätigte PayPal-Adresse sowie die dem Code zugeordneten Käufe mit Datum, Bestellnummer, Betrag und Bezeichnung des Angebots, ohne Namen der Käufer; beim Plattform-Programm zusätzlich das verbundene Stripe-Konto sowie Anschrift, steuerlichen Status und UID-Nummer des Creators für die Gutschrift. Name und E-Mail-Adresse trägt der Betreiber ein, der den Code anlegt. Zweck ist die Zuordnung und Abrechnung der Provisionen, die Benachrichtigung des Creators, beim Plattform-Programm auch die Auszahlung und die Gutschrift, sowie das Erkennen von Eigenkäufen; dafür werden Konto und E-Mail-Adresse des Creators mit denen des Käufers abgeglichen. Rechtsgrundlagen sind Art. 6 Abs 1 lit b DSGVO (Teilnahme; solange der Creator diesen Bedingungen noch nicht zugestimmt hat, lit f — berechtigtes Interesse des Betreibers und von Vermittco, vorgemerkte Provisionen zuzuordnen und den Creator einzuladen), lit c (Gutschriften und ihre Aufbewahrung, Meldungen nach Punkt 11) und lit f (Missbrauchsabwehr). Beim Händler-Programm sieht der Verkäufer als eigener Verantwortlicher die von ihm eingetragenen Angaben, die vom Creator hinterlegte PayPal-Adresse und die Provisionsübersicht; Anschrift, Bankverbindung, steuerlichen Status oder UID-Nummer übermittelt Vermittco ihm nicht, der Creator teilt sie ihm bei Bedarf selbst mit. Der Verkäufer verwendet die Angaben nur für das Creator-Programm, die Zahlung der Provision und seine gesetzlichen Pflichten. Für Auszahlungen im Plattform-Programm erhalten Stripe oder PayPal als eigene Verantwortliche die nötigen Angaben; PayPal kann Daten in den Vereinigten Staaten verarbeiten. Gutschriften und Auszahlungsbelege des Plattform-Programms werden sieben Jahre ab dem Ende des Kalenderjahres aufbewahrt, in dem sie erstellt wurden (§ 132 BAO), bei anhängigen Verfahren länger. Die Provisionsübersicht des Händler-Programms ist kein Beleg von Vermittco; sie wird nach dem Ende der Teilnahme nur aufbewahrt, solange daraus noch Ansprüche zwischen Verkäufer und Creator geltend gemacht werden können (gesetzliche Verjährungsfristen), und länger nur, soweit sie für eine Meldung nach Punkt 11 benötigt wird; die Zuordnung des Codes zur Bestellung bleibt als Teil der Bestellunterlagen für die dort geltenden Fristen gespeichert. Einzelheiten und die Rechte des Creators stehen in der Datenschutzerklärung (Abschnitte 4.32, 4.6, 4.7, 4.8, 5, 6 und 9).
(2) Fragen und Beanstandungen zur Provision, zur Abrechnung oder zur Auszahlung richtet der Creator an [email protected]; Beanstandungen, die ein Händler-Programm betreffen, leitet Vermittco an den Verkäufer weiter und teilt dem Creator dessen Antwort mit. Gegen eine Sperre des Codes, das Zurückhalten einer Auszahlung oder eine andere Einschränkung durch Vermittco steht die Beschwerde nach § 16 der AGB offen; Verkäufer als Betreiber eines Programms können sich zusätzlich nach § 10 der Verkäuferbedingungen beschweren.
(3) Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts; das gilt auch für den Vertrag zwischen Creator und Verkäufer. Ist der Creator Verbraucher, entzieht ihm diese Rechtswahl nicht den Schutz der zwingenden Bestimmungen des Staates seines gewöhnlichen Aufenthalts (Art. 6 Abs 2 der Verordnung (EG) Nr. 593/2008). Für den Gerichtsstand gilt § 21 der AGB entsprechend.
(4) Diese Bedingungen ergänzen die AGB, die Bedingungen für Gutscheine, Rabattcodes, Treuepunkte und Empfehlungen und — für gewerbliche Verkäufer als Betreiber eines Programms — die Verkäuferbedingungen und die Vermittlungs- und Abrechnungsvollmacht; bei Widersprüchen gehen diese Bedingungen als speziellere Regelung vor (entsprechend § 1 Abs 3 der AGB). Das gilt insbesondere dafür, dass ein Code aus einem Händler-Programm für Käufe bei dem Verkäufer gilt, der ihn angelegt hat, und dass diesen Rabatt der Verkäufer gewährt und trägt.
(1) Der Betreiber des Programms kann Rabatt und Provisionssatz eines Codes für die Zukunft ändern. Eine Senkung der Provision kündigt er dem Creator mindestens 14 Tage vor ihrem Wirksamwerden in Textform an und stellt sie erst danach im Konto ein; sie gilt nur für Käufe und Abo-Rechnungen, die nach dem Wirksamwerden bezahlt werden. Stellt der Betreiber eine Senkung früher im Konto ein, bleibt für die bis zum Wirksamwerden bezahlten Käufe und Abo-Rechnungen der bisherige Satz maßgeblich und der Betreiber schuldet den Unterschied; der Creator kann ihn per E-Mail an [email protected] geltend machen. Der Creator kann die Teilnahme bis zum Wirksamwerden nach Punkt 7 beenden. Eine Erhöhung der Provision oder eine Änderung des Kundenrabatts kann sofort wirken.
(2) Neue Fassungen dieser Bedingungen teilt Vermittco dem Creator mindestens sechs Wochen, Verkäufern als Betreibern eines Programms mindestens 15 Tage vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit; die Mitteilung stellt die geänderten Stellen gegenüber. Eine neue Fassung gilt für den Creator erst, wenn er ihr im Konto zustimmt. Stimmt er nicht zu, gilt für ihn die bisherige Fassung weiter; der Betreiber kann die Teilnahme dann nach Punkt 7 beenden. Für Verkäufer gilt im Übrigen § 13 der AGB.
(3) Bereits entstandene Provisionen werden stets nach der Fassung abgerechnet und ausgezahlt, die im Zeitpunkt der Zahlung des jeweiligen Kaufs für den Creator galt, vorgemerkte Provisionen (Punkt 2 Abs 2) nach der Fassung, der er zugestimmt hat; ihre Auszahlung hängt nicht von der Zustimmung zu einer neuen Fassung ab.
Der Creator handelt selbständig und im eigenen Namen. Er ist nicht verpflichtet, den Code zu bewerben oder eine bestimmte Zahl von Beiträgen zu veröffentlichen, unterliegt — abgesehen von den Pflichten nach Punkt 6 — keinen Weisungen zu Zeit, Ort und Art seiner Tätigkeit und ist nicht ausschließlich an einen Betreiber gebunden. Er ist nicht befugt, im Namen von Vermittco oder des Verkäufers Erklärungen abzugeben, Verträge zu schließen, Zahlungen entgegenzunehmen oder Zusagen zu machen. Durch die Teilnahme entsteht weder ein Arbeits- oder freies Dienstverhältnis noch ein Handelsvertreter- oder Gesellschaftsverhältnis.
(1) Soweit Provisionen einer Mitteilungspflicht an das Finanzamt unterliegen — etwa nach § 109a EStG, wenn der Creator als Privatgeschäftsvermittler tätig wird — oder nach dem Digitale-Plattformen-Meldepflichtgesetz (DPMG) zu melden sind, stellt der Creator dem jeweils Meldepflichtigen auf Anforderung die dafür nötigen Angaben bereit, insbesondere Geburtsdatum, Sozialversicherungs- oder Steuernummer, Steueridentifikationsnummer und Wohnsitzstaat. Eine Mitteilung nach § 109a EStG erstattet der Betreiber des Programms, dem der Creator die Vermittlung erbringt und der die Provision zahlt: beim Händler-Programm der Verkäufer, beim Plattform-Programm Vermittco. Eine Meldung nach dem DPMG erstattet Vermittco, soweit es als Plattformbetreiber dazu verpflichtet ist; dafür gilt § 18 der AGB entsprechend. Der Meldepflichtige übermittelt die Angaben und die im Kalenderjahr gezahlten Provisionen im gesetzlichen Umfang an die Finanzverwaltung.
(2) Rechtsgrundlage dieser Verarbeitung ist Art. 6 Abs 1 lit c DSGVO.
(1) Für die Haftung von Vermittco gilt § 10 der AGB.
(2) Verstößt der Creator schuldhaft gegen Punkt 6 und wird der Betreiber des Programms oder Vermittco deshalb von Mitbewerbern, sonstigen Dritten oder Behörden in Anspruch genommen, ersetzt der Creator die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung und hält den Betreiber bzw. Vermittco von berechtigten Ansprüchen frei. Der Betreiber bzw. Vermittco informiert den Creator unverzüglich, gibt ihm Gelegenheit zur Stellungnahme und schließt ohne seine Zustimmung keinen Vergleich.
(1) Erklärungen nach diesen Bedingungen können in Textform abgegeben werden, insbesondere per E-Mail an [email protected] oder über die Funktionen im Konto.
(2) Diese Bedingungen liegen nur in deutscher Sprache verbindlich vor; Vertragssprache ist Deutsch (§ 1 Abs 5 und § 21 Abs 4 der AGB). Übersetzungen dieser Bedingungen und der Bedienoberfläche dienen nur dem Verständnis; maßgeblich ist der deutsche Text.
(3) Ist eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar, bleiben die übrigen wirksam; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Gegenüber Verbrauchern findet keine ergänzende Auslegung zu deren Nachteil statt.
(4) Die jeweils geltende Fassung ist unter vermittco.com/creator-bedingungen.html abrufbar; die Zustimmung des Creators und des Verkäufers wird mit Zeitpunkt und Fassung protokolliert. Frühere Fassungen stellt Vermittco auf Anfrage an [email protected] in Textform zur Verfügung.