Freiwillige Erklärung · Maßstab WCAG 2.2 Stufe AA · Stand: 26.09.2026
Vermittco soll für möglichst viele Menschen nutzbar sein — auch mit Screenreader, mit Tastatursteuerung, bei eingeschränktem Sehvermögen und bei Empfindlichkeit gegenüber Bewegung. Diese Erklärung beschreibt, was dafür umgesetzt ist, wo es noch hakt und wie man Barrieren melden kann.
Geltungsbereich: Diese Erklärung gilt für die Website vermittco.com in allen angebotenen Sprachen (Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch und Türkisch), einschließlich Nutzerkonto, Kasse, Nachrichten und Rechtsdokumenten. Apps von Vermittco sind nicht Gegenstand dieser Erklärung und der ihr zugrunde liegenden Selbstbewertung (Abschnitt 7); Barrieren in einer App können Sie uns aber ebenso melden (Abschnitt 5). Nicht erfasst sind Websites Dritter, auf die Vermittco verlinkt.
Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, die für Verbraucher erbracht werden, fallen seit 28. Juni 2025 unter das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), mit dem Österreich die Richtlinie (EU) 2019/882 („European Accessibility Act“) umgesetzt hat.
Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, sind von den Barrierefreiheitsanforderungen des BaFG und den damit verbundenen Pflichten ausgenommen (Art. 4 Abs 5 der Richtlinie (EU) 2019/882). Als Kleinstunternehmen gilt, wer weniger als zehn Personen beschäftigt und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens zwei Millionen Euro hat. Vermittco erfüllt diese Voraussetzungen und ist daher von den Anforderungen des BaFG ausgenommen.
Unberührt bleibt das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG): Menschen mit Behinderungen dürfen beim Zugang zu Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, nicht diskriminiert werden — auch nicht durch Barrieren, deren Beseitigung zumutbar ist (§ 2 Abs 2, §§ 4 bis 6 BGStG).
Wir orientieren uns trotz der Ausnahme an den Anforderungen des BaFG, erfüllen sie aber noch nicht vollständig (Abschnitte 3 und 4). Diese Erklärung ist freiwillig. Sie beschreibt den tatsächlichen Stand und wird aktualisiert, sobald sich etwas ändert — insbesondere, sobald die Ausnahme nicht mehr greift.
Als Maßstab dienen die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2, Konformitätsstufe AA. Ergänzend ziehen wir die Europäische Norm EN 301 549 heran.
Die Plattform ist nach unserer Selbstbewertung (Abschnitt 7) teilweise konform mit WCAG 2.2 Stufe AA. Umgesetzt sind unter anderem:
:focus-visible) mit Abstand zum Element.prefers-reduced-motion), werden Übergänge und Animationen
weitgehend abgeschaltet oder auf ein kaum wahrnehmbares Minimum verkürzt.aria-label für reine Symbolschaltflächen und
role="dialog" mit aria-modal für Fenster.Ehrlich benannt — an diesen Stellen ist die Barrierefreiheit noch nicht vollständig:
Wenn Ihnen etwas nicht zugänglich ist, schreiben Sie an [email protected]. Hilfreich sind: die Adresse der Seite, was Sie tun wollten, was nicht funktioniert hat und womit Sie die Seite bedienen (Browser, Betriebssystem). Angaben zu einer Behinderung oder zu Ihrer Gesundheit brauchen wir dafür nicht. Sie können uns auf Deutsch oder Englisch schreiben; weitere Kontaktwege nennt das Impressum.
Zusage: Wir bestätigen den Eingang binnen zwei Werktagen und nennen dabei, bis wann mit einer Lösung zu rechnen ist. Lässt sich eine Barriere nicht kurzfristig beseitigen, stellen wir Ihnen die betroffene Information auf einem anderen Weg zur Verfügung — etwa per E-Mail oder telefonisch — und helfen Ihnen, soweit das möglich ist, die betroffene Funktion auf einem anderen Weg zu nutzen. Passwörter, Zahlungs- und Ausweisdaten nehmen wir dabei weder telefonisch noch per E-Mail entgegen; Bestellungen, Gebote und andere Erklärungen gegenüber Anbietern können wir nicht an Ihrer Stelle abgeben.
Auf Wunsch stellen wir Ihnen Inhalte, die Vermittco selbst erstellt — etwa Rechtsdokumente, Hilfeseiten, Belege und Angaben zu Ihrem Konto —, in einer für Sie zugänglichen Form bereit, etwa als reinen Text per E-Mail. Bei Inhalten von Anbietern, etwa Inseratstexten und -bildern, können Sie den Anbieter über die Anfrage-Funktion im Inserat um eine Beschreibung bitten; dabei helfen wir Ihnen auf Wunsch.
Datenschutz: Ihre Meldung verarbeiten wir wie jede Support-Anfrage, um die Barriere zu beheben und Ihnen zu antworten (Abschnitt 4.13 der Datenschutzerklärung). E-Mails an [email protected] werden automatisch eingestuft und können zunächst automatisch beantwortet werden; die dabei eingesetzten Dienste nennt Abschnitt 4.28 der Datenschutzerklärung. Schreiben Sie dazu, dass Sie eine Antwort von einem Menschen wünschen, antwortet Ihnen ein Mitglied des Teams. Teilen Sie uns Angaben zu einer Behinderung oder zu Ihrer Gesundheit dennoch bewusst mit, verarbeiten wir sie ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Meldung auf Grundlage Ihrer ausdrücklichen Einwilligung (Art. 9 Abs 2 lit a DSGVO). Sie können diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen, etwa per E-Mail an [email protected]; die Angaben werden dann gelöscht.
Führt unsere Antwort nicht weiter, können Sie sich an das Sozialministeriumservice wenden, das in Österreich für Fragen der Barrierefreiheit und für das Schlichtungsverfahren nach dem Behindertengleichstellungsrecht zuständig ist — sozialministeriumservice.at. Ein Schlichtungsverfahren dort ist kostenlos.
Für Ansprüche nach dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz, etwa auf Schadenersatz wegen einer Diskriminierung, ist dieser Schlichtungsversuch Voraussetzung: Vor Gericht können Sie solche Ansprüche erst geltend machen, nachdem beim Sozialministeriumservice ein Schlichtungsversuch unternommen wurde (§ 10 Abs 2 BGStG). Andere Ansprüche können Sie unabhängig davon bei den ordentlichen Gerichten geltend machen.
Diese Erklärung wurde am 28. August 2026 erstellt und am 26. September 2026 zuletzt überprüft. Grundlage ist eine Selbstbewertung des Betreibers anhand der WCAG 2.2 Stufe AA — keine Prüfung durch eine externe Stelle. Sie wird überprüft, sobald sich die Plattform wesentlich ändert, mindestens jedoch einmal jährlich.
Diese Erklärung informiert über den Stand der Zugänglichkeit von Vermittco. Sie ist kein Bestandteil der AGB oder der ergänzenden Bedingungen nach § 1 Abs 3 AGB; die AGB verweisen auf sie (§ 22 Abs 4 AGB). Die Zusagen in Abschnitt 5 gelten unabhängig davon. Gesetzliche Rechte, insbesondere nach dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz und dem Barrierefreiheitsgesetz, bleiben unberührt.