Rechtsverletzungen melden · Nachweise · Verfahren · Gegendarstellung · Wiederholte Verstöße
Vermittco respektiert geistiges Eigentum. Inhaber von Marken-, Urheber-, Design- und Patentrechten sowie Personen, deren Bild oder Name ohne Einwilligung verwendet wird, können Verletzungen melden. Vermittco prüft jede Meldung, entfernt rechtsverletzende Inhalte unverzüglich, sobald es von der Rechtsverletzung Kenntnis erlangt (Art. 6 DSA), und gibt dem Anbieter — außer bei offensichtlichen Verletzungen — vor der Entscheidung Gelegenheit zur Gegendarstellung. Wer wiederholt Rechte verletzt, wird nach Warnung eingeschränkt oder gesperrt. Zugleich sichert jeder Nutzer beim Hochladen zu, die Rechte an seinen Inhalten zu haben (Abschnitt 6). Diese Richtlinie ergänzt die Melderichtlinie und § 19 der AGB. Diese Kurzfassung erleichtert das Verständnis; maßgeblich sind die folgenden Bestimmungen.
(1) Geltungsbereich. Diese Richtlinie gilt für Meldungen von Rechteinhabern und für die Zusicherungen, die jeder Nutzer beim Hochladen eigener Inhalte abgibt. Sie ergänzt die AGB und konkretisiert deren § 7, § 15 und § 19. Gegenüber Nutzern gilt sie in der bei Vertragsschluss veröffentlichten Fassung. Für Nutzer, die bei Veröffentlichung dieser Fassung bereits ein Konto führen, und für spätere Änderungen wird sie erst nach dem Verfahren des § 13 der AGB wirksam. Für Meldungen von Rechteinhabern ohne Nutzerkonto gilt die im Zeitpunkt der Meldung veröffentlichte Fassung. Zwingende gesetzliche Rechte von Verbrauchern bleiben von ihr unberührt.
(2) Begriffe. In dieser Richtlinie bedeuten:
(3) Im Übrigen gelten die Begriffsbestimmungen in § 1 der AGB. Überschriften dienen nur der Übersicht; für die Auslegung ist der Text der Bestimmung maßgeblich.
Der Rechteinhaber selbst, ein ausschließlicher Lizenznehmer oder ein bevollmächtigter Vertreter (Rechtsanwalt, Patentanwalt, Markenagentur, Verwertungsgesellschaft) mit Vollmacht. Meldungen Dritter, die kein eigenes Recht geltend machen, werden als allgemeine Meldung nach der Melderichtlinie behandelt.
Meldung per E-Mail an [email protected], Betreff „Rechteinhaber“, oder über die Schaltfläche „Melden“ beim Inserat mit dem Grund „Verletzung von Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechten“. Über die Schaltfläche können keine Dateien angehängt werden; Nachweise nach Nr. 1 und 2 sind in diesem Fall per E-Mail unter Angabe der Inseratsnummer nachzureichen. Enthält eine Meldung die Angaben nach Art. 16 Abs 2 DSA (Begründung, Fundstelle, Name und E-Mail-Adresse, Erklärung guten Glaubens), wird sie geprüft, auch wenn Nachweise fehlen; fehlende Nachweise fordert Vermittco an, und die Frist zur Gegendarstellung nach Abschnitt 3 beginnt erst, wenn die Meldung so vollständig ist, dass der Anbieter sich zu ihr äußern kann. Ist eine Verletzung schon aus der Meldung offensichtlich, handelt Vermittco unverzüglich (Art. 6 und Art. 16 Abs 3 DSA).
Vermittco entscheidet über die Sperrung auf der Plattform, nicht über den Rechtsstreit (Abschnitt 10). Bleibt streitig, ob ein Recht verletzt ist, und legen beide Seiten nachvollziehbare Nachweise vor, verweist Vermittco die Parteien auf den Rechtsweg und entscheidet für die Zwischenzeit nach dem Gewicht der Nachweise und danach, welcher Schaden bei einer Fehlentscheidung größer wäre; die Entscheidung wird begründet (Art. 17 DSA). Sperrt Vermittco den Inhalt in einem solchen Fall vorläufig, wird die Sperre aufgehoben, wenn der Rechteinhaber nicht binnen 30 Tagen ab der Entscheidung nachweist, dass er gegen den Anbieter ein gerichtliches Verfahren eingeleitet oder eine einstweilige Verfügung beantragt hat; gibt Vermittco den Inhalt frei, kann der Rechteinhaber ihn mit neuen Nachweisen erneut melden. Legt eine Seite eine gerichtliche oder behördliche Entscheidung vor, richtet sich Vermittco unverzüglich danach; an Vermittco gerichtete Anordnungen setzt es nach Art. 9 DSA um.
Der Anbieter kann darlegen, dass keine Verletzung vorliegt — etwa weil er Originalware weiterverkauft, die mit Zustimmung des Rechteinhabers im Europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr gebracht wurde (§ 10b MSchG, § 16 Abs 3 UrhG, Art. 15 UMV), über eine Lizenz verfügt, Urheber des Bildes ist, die Marke nur beschreibend oder als Hinweis auf die Bestimmung der Ware verwendet (§ 10 Abs 3 MSchG, Art. 14 UMV) oder der Rechteinhaber nicht berechtigt ist. Er fügt Nachweise bei (Einkaufsbelege, Lizenzvertrag, Originaldateien mit Metadaten). Den Kern der Gegendarstellung — etwa „Originalware, Erschöpfung“ oder „Lizenz vorhanden“ — teilt Vermittco dem Rechteinhaber mit der Entscheidung mit. Rechnungen, Lieferantenangaben und andere Belege gibt Vermittco nur mit Einwilligung des Anbieters an den Rechteinhaber weiter, es sei denn, ein Gesetz oder ein Gericht verlangt es (Auskunftsansprüche nach § 87b Abs 1 bis 3 UrhG, § 55a MSchG und § 13 Abs 3 ECG; Abschnitt 8).
Anbieter, die wiederholt rechtsverletzende Inhalte einstellen (wiederholter Verstoß im Sinn der Begriffsbestimmungen), werden nach Warnung eingeschränkt oder gesperrt (§ 12 Abs 3 und 4 der AGB; freiwillig nach dem Vorbild von Art. 23 DSA, vgl. § 16 Abs 4 der AGB). Art, Umfang und Dauer der Maßnahme legt Vermittco im Einzelfall fest und begründet sie (§ 15 Abs 4 der AGB); für Anbieter, die Unternehmer sind, gilt zusätzlich § 4 der Verkäuferbedingungen. Bei gewerbsmäßigem Handel mit Fälschungen erfolgt die Sperre ohne Warnung, weil dann eine erhebliche Gefahr für Käufer und Rechteinhaber besteht (§ 12 Abs 4 der AGB). Auszahlungen hält Vermittco nur zurück oder verrechnet sie, soweit § 6 der AGB das vorsieht (Rückbuchungen, Erstattungen an Käufer, offene Provisionen); wegen möglicher Ansprüche des Rechteinhabers wird nichts einbehalten. Auskünfte an Gerichte, Zoll- und Strafverfolgungsbehörden erteilt Vermittco im gesetzlich gebotenen Umfang. Wer gesperrt ist, darf keine weiteren Konten anlegen, um die Sperre zu umgehen (§ 7 Abs 2 der AGB).
(1) Wer Texte, Bilder, Videos, Sprachaufnahmen, 3D-Modelle, Logos oder Datenbestände hochlädt, sichert zu, dass er die erforderlichen Rechte hat — als Urheber, als Lizenznehmer, mit Einwilligung der abgebildeten Personen (§ 78 UrhG) — oder dass die Nutzung gesetzlich erlaubt ist. Die Abbildung und Nennung einer Marke ist erlaubt, soweit sie nötig ist, um Originalware zu beschreiben, die mit Zustimmung des Markeninhabers im Europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr gebracht wurde (§ 10 Abs 3 und § 10b MSchG); eine Einwilligung des Markeninhabers ist dafür nicht erforderlich. Bilder von Herstellern, aus Katalogen, von anderen Marktplätzen oder aus Suchmaschinen dürfen nur mit Lizenz verwendet werden. Produktfotos, die der Anbieter selbst angefertigt hat, sind der sichere Weg.
(2) Mit dem Hochladen räumt der Nutzer Vermittco das in § 19 Abs 2 der AGB beschriebene, räumlich unbeschränkte, nicht ausschließliche und unentgeltliche Nutzungsrecht ein: Speichern, Vervielfältigen, technisches Bearbeiten (Verkleinern, Zuschneiden, Formatwandlung, Erzeugung von Vorschaubildern sowie von 360°- und 3D-Ansichten aus den hochgeladenen Dateien) und öffentliches Zugänglichmachen, soweit es für den Betrieb der Plattform, die Darstellung des Inserats, Suche, Empfehlungen und die Bewerbung des konkreten Angebots erforderlich ist — auch außerhalb der Plattform, etwa in Suchmaschinen, Preisportalen und sozialen Netzwerken. Wie in § 19 Abs 2 der AGB vorgesehen, umfasst das Nutzungsrecht die automatische Übersetzung von Titeln und Beschreibungen der Inserate in die weiteren Sprachen der Plattform und das öffentliche Zugänglichmachen dieser Übersetzungen (§ 14 Abs 2 UrhG); übersetzte Beschreibungen werden als „Automatisch übersetzt“ gekennzeichnet, und der Originaltext lässt sich jederzeit anzeigen. Urheberpersönlichkeitsrechte bleiben gewahrt (§§ 19 bis 21 UrhG): Inhalte werden nicht entstellt und nicht als Werke von Vermittco ausgegeben. Alle weiteren Rechte an den Inhalten bleiben beim Nutzer; das Nutzungsrecht endet nach § 19 Abs 3 der AGB.
(3) Bei Personalisierungen (Texte, Logos, Gravuren, Drucke) ist der Besteller für die Rechte an den eingegebenen Inhalten verantwortlich und sichert sie wie in Absatz 1 zu. Der Anbieter darf die Ausführung ablehnen, und Vermittco darf Personalisierungen von der Plattform entfernen oder ihre Übermittlung sperren, wenn sie Rechte Dritter verletzen oder gegen die Richtlinie für verbotene Artikel verstoßen.
(4) Der Nutzer stellt Vermittco von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Zusicherung beruhen, nach Maßgabe von § 7 Abs 3 der AGB.
Aufbau, Gestaltung, Texte, Grafiken, Datenbanken und Software von Vermittco sind urheber- und leistungsschutzrechtlich geschützt (§ 19 Abs 4 der AGB; Schutz von Datenbanken nach §§ 76c bis 76e UrhG). Die Bezeichnung „Vermittco“ ist als besondere Bezeichnung des Unternehmens geschützt (§ 9 UWG). Das systematische Auslesen der Datenbank, das Kopieren von Inseratsbeständen und die Verwendung der Bezeichnung „Vermittco“ oder des Logos für eigene Angebote oder für Werbung bedürfen der Zustimmung; der bloße Hinweis, dass ein Angebot auf Vermittco erhältlich ist, samt Link ist erlaubt. Vervielfältigungen der Inhalte und Datenbanken von Vermittco für das Text- und Data-Mining behält sich Vermittco ausdrücklich vor (§ 42h UrhG, Art. 4 Abs 3 der Richtlinie (EU) 2019/790); Nutzungen, die das Gesetz unabhängig von einem solchen Vorbehalt erlaubt (Text- und Data-Mining für die wissenschaftliche Forschung), bleiben unberührt. Anfragen zur Nutzung: [email protected].
(1) Bei Anbietern, die Unternehmer sind, zeigt Vermittco Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse vor dem Abschluss eines Kaufs über die Plattform im Bestellvorgang an (§ 17 Abs 4 der AGB).
(2) Soweit einem Rechteinhaber diese Angaben nicht zugänglich sind — insbesondere bei Anbietern, die keine Unternehmer sind, und bei Inseraten ohne Kauf-Funktion —, teilt Vermittco ihm Name und Anschrift des Anbieters, soweit sie Vermittco vorliegen, auf sein schriftliches — eine E-Mail genügt — und begründetes Verlangen mit, wenn er ein überwiegendes rechtliches Interesse an der Feststellung der Identität des Anbieters und eines bestimmten rechtswidrigen Sachverhalts sowie glaubhaft macht, dass die Kenntnis dieser Angaben eine wesentliche Voraussetzung für die Rechtsverfolgung bildet (§ 13 Abs 3 ECG; für Urheber- und Markenrechte auch § 87b Abs 3 UrhG und § 55a MSchG). Das Verlangen ist an [email protected] zu richten und muss die Tatsachen nennen, die den Verdacht der Rechtsverletzung begründen. Weitergehende Auskünfte — etwa über Herkunft und Vertriebswege, Mengen und Preise — erteilt Vermittco nur, soweit ein Gesetz oder eine gerichtliche oder behördliche Anordnung es verlangt (etwa § 87b Abs 1 UrhG, § 55a MSchG, Art. 10 DSA, § 13 Abs 1 und 2 ECG), oder mit Einwilligung des Anbieters (Abschnitt 4).
(3) Der Anbieter wird über eine Auskunft unterrichtet, sobald und soweit das zulässig ist. Sieht ein Gesetz für die Auskunft einen Kostenersatz vor, kann Vermittco ihn vom Rechteinhaber verlangen.
(1) Wer eine Verletzung meldet, die nicht besteht — etwa gegen Originalware, deren Weiterverkauf durch Erschöpfung erlaubt ist, oder um einen Mitbewerber vom Markt zu drängen —, kann dem betroffenen Anbieter nach den allgemeinen Regeln auf Unterlassung und Schadenersatz haften (§§ 1295 und 1330 ABGB, § 7 UWG). Vermittco stellt dem Anbieter auf Verlangen die Meldung samt den Angaben zur meldenden Person zur Verfügung, soweit er sie zur Verfolgung seiner Ansprüche benötigt und keine überwiegenden schutzwürdigen Interessen der meldenden Person entgegenstehen (Art. 6 Abs 1 lit f DSGVO; Abschnitt 11).
(2) Wer häufig offensichtlich unbegründete Meldungen einreicht, wird nach vorheriger Warnung für einen angemessenen Zeitraum von der Meldefunktion ausgeschlossen; maßgeblich sind die Zahl der offensichtlich unbegründeten Meldungen im Verhältnis zur Gesamtzahl, die Schwere und die erkennbare Absicht (Abschnitt 5 der Melderichtlinie, § 16 Abs 4 der AGB — freiwillig nach dem Vorbild von Art. 23 Abs 2 DSA). Als milderes Mittel kann Vermittco verlangen, dass weitere Meldungen nur mit Registerauszug und Vollmacht eingereicht werden. Gegen diese Maßnahmen stehen die Rechtsbehelfe nach Abschnitt 6 der Melderichtlinie offen.
(1) Vermittco ist für Inhalte, die Nutzer einstellen, Anbieter eines Hostingdienstes im Sinn des Art. 3 lit. g Ziffer iii DSA und haftet dafür nur nach Maßgabe des Art. 6 DSA. Inserate, die über das Konto eingestellt oder geändert werden, durchlaufen vor der Veröffentlichung eine freiwillige automatisierte Prüfung (§ 2 Abs 3 der AGB); eine allgemeine Pflicht, Inhalte zu überwachen, besteht nicht (Art. 8 DSA). Durch die Bearbeitung einer Meldung wird Vermittco nicht Partei des Streits zwischen Rechteinhaber und Anbieter; es erteilt keine Rechtsberatung.
(2) Eine Entscheidung nach dieser Richtlinie stellt nur fest, ob ein Inhalt auf der Plattform bleibt; sie nimmt ein Gerichtsverfahren nicht vorweg und ist kein Anerkenntnis einer Rechtsverletzung oder ihres Fehlens. Ansprüche des Rechteinhabers gegen den Anbieter und Ansprüche des Anbieters gegen den Rechteinhaber — etwa wegen einer unberechtigten Meldung — bleiben unberührt; der Weg zu den Gerichten und Behörden steht allen Beteiligten jederzeit offen (§ 15 Abs 6 der AGB).
(3) Anordnungen von Gerichten und Behörden zum Vorgehen gegen rechtswidrige Inhalte und zur Auskunft (Art. 9 und 10 DSA) bearbeitet Vermittco nach § 15 Abs 5 der AGB und Abschnitt 7 der Melderichtlinie über die im Impressum genannte Kontaktstelle.
(1) Vermittco verarbeitet die Angaben der meldenden Person (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, gegebenenfalls Telefonnummer, Vollmacht und Berechtigungsnachweise), den gemeldeten Inhalt, die Begründung, die Gegendarstellung des Anbieters samt Nachweisen, Auskunftsverlangen nach Abschnitt 8 sowie die Entscheidung und ihre Begründung, um die Meldung zu bearbeiten, die Entscheidung zu begründen und nachzuweisen, missbräuchliche Meldungen abzuwehren und über die Bearbeitung von Meldungen freiwillig im DSA-Transparenzbericht zu berichten. Rechtsgrundlagen sind Art. 6 Abs 1 lit c DSGVO in Verbindung mit Art. 16 und 17 DSA und § 13 Abs 3 ECG sowie im Übrigen Art. 6 Abs 1 lit f DSGVO (berechtigtes Interesse an einem fairen Verfahren und an der Abwehr von Ansprüchen). Zur Vorsortierung können Meldungen und E-Mails automatisiert ausgewertet werden; entschieden wird von einem Menschen (Abschnitte 4.13 und 4.15 der Datenschutzerklärung).
(2) Der Anbieter erfährt den Inhalt der Meldung und — soweit für seine Gegendarstellung unbedingt erforderlich — den Namen des Rechteinhabers und seines Vertreters (Art. 17 Abs 3 lit b DSA, Abschnitt 3 Nr. 3); Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse der meldenden Person werden ihm nicht mitgeteilt, außer in den Fällen des Abschnitts 9 Abs 1. Der Rechteinhaber erfährt die Entscheidung und den Kern der Gegendarstellung; Belege und Angaben zur Identität des Anbieters erhält er nur nach Abschnitt 4 und Abschnitt 8.
(3) Wie lange Meldungen, Gegendarstellungen und Entscheidungen gespeichert werden, steht in Abschnitt 4.13 (Meldungen) und Abschnitt 4.14 (Begründungen von Maßnahmen) der Datenschutzerklärung; dort stehen auch die Empfänger und die Rechte der betroffenen Personen. Für die Beurteilung wiederholter Verstöße (Abschnitt 5) zieht Vermittco nur Feststellungen der letzten zwölf Monate heran.
Diese Richtlinie ergänzt die AGB und konkretisiert § 7, § 15 und § 19 der AGB; die Melderichtlinie gilt ergänzend für alles, was hier nicht besonders geregelt ist. Änderungen richten sich nach dem Abschnitt „Änderungen dieser Richtlinie und Fassungsverzeichnis“. Kontaktstelle für Rechteinhaber, Anbieter und Behörden (Art. 11 und 12 DSA): [email protected] — Meldungen und Nachweise auf Deutsch oder Englisch (§ 1 Abs 5 der AGB), fremdsprachige Urkunden mit einer Übersetzung in eine dieser Sprachen; Anschrift im Impressum.
(1) Vermittco kann diese Richtlinie ändern, wenn dafür ein sachlicher Grund besteht — insbesondere eine Änderung der Rechtslage oder der höchstgerichtlichen Rechtsprechung, eine behördliche Anordnung, das Schließen einer Regelungslücke, eine Änderung des Leistungsangebots oder der technischen Rahmenbedingungen oder die Abwehr von Missbrauch (§ 13 Abs 1 der AGB). Änderungen werden nach dem Verfahren in § 13 der AGB angekündigt und werden für bestehende Nutzungsverträge erst nach Ablauf der dort genannten Frist wirksam; für gewerbliche Nutzer gilt zusätzlich § 3 der Verkäuferbedingungen (Art. 3 Abs 2 der Verordnung (EU) 2019/1150). Rein sprachliche oder redaktionelle Anpassungen ohne inhaltliche Änderung werden im Fassungsverzeichnis vermerkt; sie ändern den Vertragsinhalt nicht und bedürfen keiner Zustimmung. Gewerblichen Nutzern werden auch sie nach § 3 der Verkäuferbedingungen angekündigt.
(2) Verbindlich ist die deutsche Fassung (§ 1 Abs 5 und § 21 Abs 4 der AGB). Ist eine Bestimmung dieser Richtlinie unwirksam oder undurchführbar, gilt § 22 Abs 3 der AGB: Die übrigen Bestimmungen bleiben wirksam, an die Stelle der unwirksamen tritt die gesetzliche Regelung, und gegenüber Verbrauchern findet keine ergänzende Auslegung zu deren Nachteil statt. Ältere Fassungen stellt Vermittco auf Anfrage an [email protected] zur Verfügung.
| Fassung | Stand | Änderung |
|---|---|---|
| 2026-11 | 26.09.2026 | Überarbeitung nach rechtlicher Prüfung: Angleichung an die tatsächlichen Abläufe der Plattform, Präzisierung der Haftungs-, Verbraucher- und Datenschutzbestimmungen, ergänzte Verweise. |
| 2026-10 | 24.09.2026 | Erstfassung. |