DSA-Transparenzbericht
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Vermittco
Dominik Starzengruber · Zimmerplatz 1a/Tür 6, 4222 St. Georgen an der Gusen
Dokument Transparenzbericht · Fassung 2026-11 · Stand: 26.09.2026

Freiwilliger Transparenzbericht nach dem Vorbild des Gesetzes über digitale Dienste

Verordnung (EU) 2022/2065 · Berichtszeitraum: von der ersten Bereitstellung der Plattform bis 28.08.2026

1  Wozu dieser Bericht

Vermittco ist eine Online-Plattform im Sinn der Verordnung (EU) 2022/2065 (Gesetz über digitale Dienste, „DSA“). Auf dieser Seite veröffentlicht Vermittco freiwillig Angaben nach dem Vorbild von:

  • Art. 15 DSA — jährlicher Bericht über die Moderation von Inhalten;
  • Art. 24 Abs 1 DSA — zusätzliche Angaben zur außergerichtlichen Streitbeilegung und zu Aussetzungen wegen Missbrauchs;
  • Art. 24 Abs 2 DSA — halbjährliche Veröffentlichung der durchschnittlichen monatlichen Zahl aktiver Nutzer in der Europäischen Union.

Vermittco ist ein Kleinstunternehmen nach der Empfehlung 2003/361/EG. Nach Art. 15 Abs 2 DSA entfällt die Berichtspflicht nach Art. 15. Nach Art. 19 Abs 1 DSA gelten die Art. 20 bis 28 nicht, mit Ausnahme von Art. 24 Abs 3: Die Zahl der aktiven Nutzer wird dem Koordinator für digitale Dienste am Niederlassungsort und der Europäischen Kommission auf deren Verlangen unverzüglich übermittelt, aktualisiert auf den Zeitpunkt des Verlangens. Nach Art. 29 Abs 1 DSA gelten auch die Art. 30 bis 32 nicht.

Unabhängig von der Größe gelten insbesondere: die Befolgung behördlicher Anordnungen (Art. 9 und 10), die Kontaktstellen (Art. 11 und 12), die Angaben in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (Art. 14), das Melde- und Abhilfeverfahren (Art. 16), die Begründung von Maßnahmen (Art. 17) und die Meldung des Verdachts auf Straftaten (Art. 18). Die Kontaktstellen stehen im Impressum. Das Melde- und Abhilfeverfahren, die Begründung von Maßnahmen, die Meldung von Straftaten und der Umgang mit Anordnungen stehen in § 15 der AGB. Freiwillig bietet Vermittco das Beschwerdeverfahren an, entscheidet über die Teilnahme an der außergerichtlichen Streitbeilegung im Einzelfall und wendet die Regeln über Maßnahmen gegen Missbrauch an (alle in § 16 der AGB), ebenso die Regeln über die Rückverfolgbarkeit von Unternehmern (§ 17 der AGB).

Außerdem enthält dieser Bericht die Angaben zum Beschwerdeverfahren für gewerbliche Nutzer, deren jährliche Veröffentlichung § 10 Abs 4 der Verkäuferbedingungen zusagt (Abschnitt 7).

2  Durchschnittliche monatliche aktive Nutzer in der EU (freiwillig, nach Art. 24 Abs 2)

Berichtsstichtag: 28. August 2026.

Die Plattform war zum Stichtag noch nicht öffentlich eingeführt. Die durchschnittliche monatliche Zahl der aktiven Nutzerinnen und Nutzer in der Union lag, berechnet als Durchschnitt der sechs Monate vor dem Stichtag, unter 100. Die Schwelle für sehr große Online-Plattformen (45 Millionen, Art. 33 Abs 1 DSA) wird damit deutlich unterschritten; Vermittco ist keine sehr große Online-Plattform.

Berechnungsmethode: Gezählt werden Nutzerinnen und Nutzer in der Union, die innerhalb eines Kalendermonats mindestens einmal Inhalte auf der Plattform abgerufen oder eingestellt haben. Der Monatswert wird über die sechs Monate vor dem Stichtag gemittelt. Angemeldete Nutzer werden über die Konto-Kennung gezählt, innerhalb eines Monats nur einmal. Nicht angemeldete Besucher werden über die zufällige Sitzungskennung der Reichweitenmessung gezählt. Diese wird nur mit Einwilligung in die Cookie-Kategorie „Statistik“ erhoben (Abschnitt 4.16 der Datenschutzerklärung); für diese Zählung werden keine zusätzlichen Daten erhoben. Besucher ohne diese Einwilligung sind nicht erfasst. Wer mehrere Sitzungen oder Geräte nutzt, kann mehrfach gezählt werden. Ob ein Zugriff aus der Union stammt, richtet sich nach dem Land, das das Auslieferungsnetz aus der IP-Adresse ableitet. Automatisierte Zugriffe — Suchmaschinen-Robots und sonstige Programme — werden herausgerechnet.

Nächste Veröffentlichung: spätestens 28. Februar 2027 und danach halbjährlich.

3  Behördliche Anordnungen (Art. 15 Abs 1 lit. a)

Im Berichtszeitraum bis zum 28. August 2026 sind bei Vermittco keine Anordnungen von Behörden oder Gerichten eingegangen — weder Anordnungen zum Vorgehen gegen rechtswidrige Inhalte (Art. 9 DSA) noch Auskunftsanordnungen (Art. 10 DSA), Entfernungsanordnungen wegen terroristischer Online-Inhalte (Verordnung (EU) 2021/784) oder Anordnungen einer Marktüberwachungsbehörde zu gefährlichen Produkten (Art. 22 Abs 4 der Verordnung (EU) 2023/988).

Anordnungen werden künftig nach Mitgliedstaat, Art des betroffenen rechtswidrigen Inhalts sowie nach der mittleren Zeit bis zur Eingangsbestätigung und bis zur Umsetzung aufgeschlüsselt. Die Kontaktstellen für Behörden — nach Art. 11 DSA, für Entfernungsanordnungen nach Art. 15 der Verordnung (EU) 2021/784 und für die Marktüberwachung nach Art. 22 Abs 1 der Verordnung (EU) 2023/988 — stehen im Impressum; sie können auf Deutsch und Englisch angeschrieben werden.

4  Meldungen nach Art. 16 DSA (Art. 15 Abs 1 lit. b)

Das Meldeverfahren ist eingerichtet: über die Schaltfläche „Melden“ bei jedem Inserat, auch ohne Nutzerkonto, und für alle Inhalte, etwa Profile, Bewertungen oder Nachrichten, per E-Mail an [email protected]. Jede Meldung wird von einem Menschen geprüft. Die meldende Person erhält die Entscheidung unverzüglich per E-Mail, mit der Angabe, ob automatisierte Mittel eingesetzt wurden, und mit Hinweis auf die Rechtsbehelfe. Der Ablauf steht in § 15 der AGB und in der Melderichtlinie.

Im Berichtszeitraum sind keine Meldungen von Nutzern der Plattform oder von Dritten eingegangen (0); aufgrund von Meldungen wurden daher keine Maßnahmen ergriffen. Nicht mitgezählt sind Testmeldungen, die der Betreiber vor dem Start zur Prüfung der Funktionen selbst angelegt hat. Sie werden bewusst nicht als Moderationskennzahlen ausgewiesen, weil das ein irreführendes Bild ergäbe.

Ab dem öffentlichen Start werden je Berichtszeitraum ausgewiesen:

  • die Zahl der Meldungen, aufgeschlüsselt nach der Art des behaupteten rechtswidrigen Inhalts;
  • die Zahl der Meldungen von vertrauenswürdigen Hinweisgebern nach Art. 22 DSA;
  • die aufgrund der Meldungen ergriffenen Maßnahmen, getrennt danach, ob sie auf gesetzlicher Grundlage oder auf den Plattformregeln beruhen;
  • die Zahl der mit automatisierten Mitteln bearbeiteten Meldungen;
  • die mittlere Bearbeitungsdauer bis zur Maßnahme, auch getrennt nach den Richtwerten in Abschnitt 3 der Melderichtlinie (Sicherheit von Personen und Darstellungen des Missbrauchs von Kindern, Produktsicherheit, vertrauenswürdige Hinweisgeber, übrige Meldungen).

5  Eigene Moderation (Art. 15 Abs 1 lit. c und e)

Eingesetzte Mittel. Inserate, die im Konto eingestellt werden, Beiträge, Antworten, Kommentare, Bewertungen, Profilbilder, Firmenlogos und Stories sowie Bilder aus Chat-Nachrichten werden beim Einstellen automatisiert auf offensichtlich unzulässige Inhalte geprüft (Wort- und Musterfilter sowie eine automatisierte Inhaltsprüfung). Inserate, die über eine Händler-Anbindung (Shop-System oder Datenfeed) übernommen werden, durchlaufen nur eine automatische Vollständigkeitsprüfung (Titel, Preis, Bild) und keine automatisierte Inhaltsprüfung. Sie erscheinen erst nach Freigabe durch einen Menschen; hat Vermittco die Anbindung selbst eingerichtet und der Händler der Veröffentlichung zugestimmt, können sie ohne diese Freigabe sofort erscheinen. Der verschlüsselte Text von Chat-Nachrichten wird nie geprüft. Ergänzend erfolgen stichprobenartige Kontrollen durch den Betreiber. Diese Maßnahmen ergreift Vermittco freiwillig und aus eigenem Antrieb (Art. 7 DSA); eine allgemeine Pflicht, Inhalte zu überwachen oder aktiv nach rechtswidrigen Inhalten zu forschen, besteht nicht (Art. 8 DSA). Welche Daten dabei an welche Dienste übermittelt werden, steht in Abschnitt 4.15 der Datenschutzerklärung.

Menschliche Aufsicht. Die Moderation wird vom Betreiber selbst sowie von Personen mit ausdrücklich zugeteilten Rechten wahrgenommen. Arbeitssprache ist Deutsch; Meldungen und Beschwerden können auch auf Englisch eingebracht werden. Wer Moderationsrechte erhält, wird vorher in die Plattformregeln, das Melde- und Begründungsverfahren und das Beschwerdeverfahren eingewiesen.

Automatisierte Mittel mit sofortiger Wirkung. Stuft die automatisierte Inhaltsprüfung einen Inhalt als eindeutig unzulässig ein, wird er automatisch nicht veröffentlicht beziehungsweise entfernt. Der Nutzer erhält die Begründung nach Art. 17 DSA spätestens mit dem Wirksamwerden per E-Mail (§ 15 Abs 4 der AGB); sie kann außerdem jederzeit per E-Mail an [email protected] angefordert werden. Der Nutzer kann verlangen, dass eine natürliche Person die Entscheidung überprüft (§ 16 der AGB). Ist der Prüfdienst nicht erreichbar, wird nichts automatisch entfernt; ein neues Inserat gibt in diesem Fall ein Mensch frei. In allen nicht eindeutigen Fällen ist das automatisierte Ergebnis eine Vorsortierung; die Entscheidung trifft ein Mensch. Über die Sperre eines Kontos, über das Aussetzen einer Auszahlung wegen eines rechtswidrigen oder unzulässigen Inhalts oder eines Verstoßes gegen die AGB und über Beschwerden wird nie ausschließlich automatisiert entschieden. Davon zu unterscheiden ist das Anhalten der Käuferschutz-Auszahlung, das bei einer gemeldeten Rücksendung, einem Widerruf oder einer Rückbuchung selbsttätig eintritt (§ 6 Abs 7 der AGB, § 15 Abs 3 der AGB).

Maßnahmen aus eigenem Antrieb. Im Berichtszeitraum wurden aus eigenem Antrieb keine Maßnahmen gegen Inhalte oder Konten von Nutzern der Plattform ergriffen; Vorgänge aus internen Funktionsprüfungen des Betreibers vor dem Start sind nicht enthalten. Ab dem öffentlichen Start werden diese Maßnahmen ausgewiesen, aufgeschlüsselt nach der Art des rechtswidrigen Inhalts oder des Verstoßes gegen die Plattformregeln, nach der Art der Erkennung (automatisierte Prüfung oder Stichprobe) und nach der Art der Beschränkung (Nichtveröffentlichung, Entfernung, Einschränkung der Sichtbarkeit, Einschränkung von Funktionen, Aussetzen einer Auszahlung, Kontosperre).

Genauigkeit und Fehlerquote der automatisierten Mittel. Für den Berichtszeitraum liegt keine belastbare Messung vor, weil die Zahl der geprüften Vorgänge zu gering ist. Ab dem öffentlichen Start wird je Inhaltsart erhoben:

  • wie oft die automatisierte Prüfung einen Inhalt zur menschlichen Prüfung markiert oder automatisch nicht veröffentlicht beziehungsweise entfernt hat;
  • wie oft die anschließende menschliche Prüfung dem Ergebnis gefolgt ist;
  • wie oft eine automatische Entscheidung nach einem Verlangen auf Überprüfung durch einen Menschen oder nach einer Beschwerde aufgehoben wurde.

Daraus werden Trefferquote und Fehlerquote berechnet und hier veröffentlicht, zusammen mit den Schutzvorkehrungen: menschliche Entscheidung in nicht eindeutigen Fällen, Überprüfung auf Verlangen, keine Kontosperre und kein Aussetzen einer Auszahlung allein aufgrund eines automatisierten Ergebnisses.

6  Beschwerden (Art. 15 Abs 1 lit. d)

Das interne Beschwerdeverfahren nach dem Vorbild von Art. 20 DSA bietet Vermittco freiwillig an (§ 16 Abs 1 der AGB). Es steht betroffenen Nutzern und meldenden Personen sechs Monate ab Zugang der Begründung offen und ist kostenlos; über Beschwerden wird nie ausschließlich automatisiert entschieden. Für gewerbliche Nutzer besteht zusätzlich, ebenfalls freiwillig, das interne Beschwerdeverfahren nach dem Vorbild von Art. 11 der Verordnung (EU) 2019/1150 (§ 10 der Verkäuferbedingungen); die Angaben dazu stehen in Abschnitt 7.

Im Berichtszeitraum wurden keine Beschwerden eingebracht — und dementsprechend keine Entscheidungen aufgehoben.

Künftig werden ausgewiesen: die Zahl der Beschwerden, die Grundlage der Beschwerde, die getroffenen Entscheidungen, die mittlere Bearbeitungsdauer und die Zahl der Fälle, in denen eine Entscheidung aufgehoben wurde.

7  Beschwerden gewerblicher Nutzer (freiwillig, nach Art. 11 Abs 4 der Verordnung (EU) 2019/1150)

Für Unternehmer, die auf Vermittco anbieten, bestehen zusätzlich das interne Beschwerdeverfahren nach § 10 der Verkäuferbedingungen und die Möglichkeit der Mediation nach § 11 der Verkäuferbedingungen. Vermittco ist als Kleinstunternehmen zu beidem nicht verpflichtet und bietet es freiwillig an (§ 1 Abs 3 der Verkäuferbedingungen).

Im Berichtszeitraum sind keine Beschwerden gewerblicher Nutzer nach § 10 der Verkäuferbedingungen eingegangen, und es wurde keine Mediation eingeleitet.

Ab dem öffentlichen Start werden jährlich ausgewiesen:

  • die Gesamtzahl der eingegangenen Beschwerden;
  • die wichtigsten Beschwerdearten: behauptete Nichteinhaltung der Verkäuferbedingungen oder der Verordnung (EU) 2019/1150, technische Probleme sowie Maßnahmen wie Einschränkung, Aussetzung oder Beendigung;
  • die durchschnittliche Bearbeitungsdauer;
  • zusammengefasste Angaben zum Ergebnis der Beschwerden.

8  Außergerichtliche Streitbeilegung (Art. 24 Abs 1 lit. a)

Im Berichtszeitraum wurden keine Streitigkeiten an eine nach Art. 21 DSA zertifizierte Streitbeilegungsstelle herangetragen. Vermittco ist zur Mitwirkung nicht verpflichtet (Art. 19 Abs 1 DSA) und entscheidet über seine Teilnahme im Einzelfall; es teilt der Stelle und dem Nutzer mit, ob es teilnimmt. Die Entscheidung der Stelle ist für die Beteiligten nicht bindend (§ 16 Abs 2 der AGB).

Künftig werden die Zahl der Verfahren, ihr Ausgang, die mittlere Verfahrensdauer und der Anteil der Fälle, in denen die Entscheidung der Stelle umgesetzt wurde, ausgewiesen.

9  Aussetzungen wegen Missbrauchs (Art. 24 Abs 1 lit. b)

Im Berichtszeitraum gab es keine Aussetzungen nach dem Vorbild von Art. 23 DSA — weder wegen des häufigen Einstellens offensichtlich rechtswidriger Inhalte noch wegen des häufigen Einbringens offensichtlich unbegründeter Meldungen oder Beschwerden.

Die Voraussetzungen und die Abwägungskriterien stehen in § 16 Absatz 4 der AGB; jeder solchen Aussetzung geht eine Verwarnung voraus. Davon zu unterscheiden sind Sperren nach § 12 Absatz 4 der AGB. Sie sind ohne Vorwarnung zulässig, wenn erhebliche Gefahr für andere Nutzer, für Dritte oder für den Betrieb besteht oder eine gesetzliche Pflicht dies verlangt. Auch solche Sperren gab es im Berichtszeitraum nicht.

10  Rückverfolgbarkeit von Unternehmern (freiwillig, nach Art. 30 bis 32 DSA)

Wer als Unternehmer anbietet, hat nach § 17 Abs 2 der AGB vor der erstmaligen Nutzung die dort genannten Angaben bereitzustellen, bei einem von Vermittco eingerichteten Konto (§ 3 Abs 7 der AGB) nach der Übernahme und vor dem ersten Verkauf mit Zahlungsabwicklung über die Plattform. Technisch verlangt werden beim Einrichten des Firmenkontos die Angaben des Firmenprofils (Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und, soweit einschlägig, Firmenbuch- und UID-Nummer). Die Identitätsprüfung der handelnden Person wird spätestens vor dem ersten Verkauf mit Zahlungsabwicklung über die Plattform erzwungen; Inserate können schon vorher erscheinen. Vermittco prüft die Angaben auf Verlässlichkeit und Vollständigkeit, insbesondere anhand frei zugänglicher amtlicher Register. Sind Angaben unvollständig oder unrichtig, wird der Unternehmer zur Berichtigung aufgefordert; kommt er dem nicht nach, wird sein Angebot bis zur Berichtigung ausgesetzt (§ 17 Abs 3 der AGB). Als Kleinstunternehmen ist Vermittco dazu nicht verpflichtet (Art. 29 Abs 1 DSA) und wendet diese Regeln freiwillig an. Pflichten aus anderen Vorschriften, etwa nach dem DPMG (§ 18 der AGB) und nach Art. 22 der Verordnung (EU) 2023/988, bleiben unberührt.

Im Berichtszeitraum wurden keine Anbieter wegen unvollständiger oder unrichtiger Angaben ausgesetzt, und es wurde kein Fall bekannt, in dem ein rechtswidriges Produkt an Verbraucher gelangt wäre (Art. 32 DSA).

11  Werbung und Empfehlungssysteme

Werbung (freiwillig, nach dem Vorbild von Art. 26 DSA). Als Werbung gelten auf Vermittco vor allem bezahlte Hervorhebungen von Inseraten (§ 14 Nr. 1 der AGB), auch solche aus dem Kontingent eines Abonnements. Sie werden in den Trefferlisten als „Anzeige“ gekennzeichnet. In wessen Namen sie angezeigt werden und wer sie bezahlt hat, ergibt sich aus der Anbieterangabe im Inserat. Die Hauptparameter ihrer Anzeige stehen in § 14 der AGB und sind von den Trefferlisten aus über „Wie wir sortieren“ erreichbar. Hinweise auf Partnerangebote auf Kategorieseiten sind ebenfalls als „Anzeige“ gekennzeichnet. Sie werden nach der aufgerufenen Kategorie und dem Land des Besuchers ausgewählt, nicht nach einem Nutzerprofil. Werbung, die auf Profiling mit besonderen Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 Abs 1 DSGVO) beruht, wird nicht ausgespielt. Werbedienste Dritter mit eigenen Cookies (Google AdSense) werden erst nach ausdrücklicher Einwilligung in die Cookie-Kategorie „Marketing“ geladen (Cookie-Richtlinie; Abschnitt 4.17 der Datenschutzerklärung). Ein Konto setzt Volljährigkeit voraus (§ 3 Abs 2 der AGB). Weil die Plattform auch ohne Konto betrachtet werden kann (§ 3 Abs 1 der AGB), kennt Vermittco das Alter von Besuchern ohne Konto nicht.

Empfehlungssystem (freiwillig, nach dem Vorbild von Art. 27 DSA). Die Hauptparameter der Reihung und ihre relative Bedeutung sind in § 14 der AGB offengelegt; eine Erläuterung ist von den Trefferlisten aus über „Wie wir sortieren“ erreichbar. Die Reihenfolge in Suchergebnissen, in der Standard-Sortierung einzelner Kategorieseiten und in den Empfehlungen der Startseite kann leicht an den Nutzer angepasst werden: Ein Inserat rückt um höchstens drei Plätze nach vorne, wenn es zu Marken, Unterkategorien und Preisbereichen zuletzt angesehener Inserate, zu früheren Suchbegriffen oder, bei angemeldeten Nutzern, zu Merkliste, gespeicherten Suchen und Käufen passt. Die Treffermenge ändert sich dadurch nicht, und bezahlte Platzierungen gehen stets vor (§ 14 Nr. 1 und 5 der AGB). Unabhängig davon werden in jeder Sortierung außer der Sortierung nach Preis Inserate aus der Nähe des gewählten oder des aus der IP-Adresse abgeleiteten ungefähren Standorts vorgereiht, bei Fahrzeugen und Immobilien abgestuft nach Stadt, Region, Land, Nachbarländern und übrigen Ländern (§ 14 Nr. 2 der AGB). Die Empfehlungsbänder der Startseite und die Bänder unterhalb der Trefferlisten zeigen je nach Überschrift neue, häufig angesehene oder zu früheren Aufrufen, Suchen und Käufen passende Inserate; sie verändern weder die Reihenfolge noch die Treffermenge der Trefferliste, und bezahlte Platzierungen wirken in ihnen nicht (§ 14 Nr. 5 der AGB). Für den Bereich „Für dich“ der Vermittco-App gilt eine eigene Reihung, bei der die Anpassung an die Interessen des Nutzers nicht auf drei Plätze begrenzt ist (§ 14 Nr. 6 der AGB). Mit „Personalisierung pausieren“ im Bereich der Empfehlungen lässt sich die Anpassung jederzeit abschalten; danach wird nur nach § 14 Nr. 1 bis 4 der AGB gereiht. Angesehene Inserate und Suchen werden für die Anpassung nur aufgezeichnet, wenn der Cookie-Kategorie „Funktional & Präferenzen“ zugestimmt wurde. Die Aufzeichnung endet mit dem Widerruf dieser Einwilligung in den Cookie-Einstellungen (Abschnitt 4.16 der Datenschutzerklärung).

12  Kontaktstellen und Aufsicht

Kontaktstelle für Nutzer (Art. 12 DSA) und für Behörden, die Europäische Kommission und das Gremium (Art. 11 DSA): [email protected] — Sprachen: Deutsch und Englisch. Die Kommunikation ist nicht ausschließlich automatisiert: Erste Antworten auf E-Mails an den Support können automatisch erzeugt werden (§ 2 Abs 7 der AGB); wird ausdrücklich ein Mensch gewünscht, antwortet ein Mitglied des Teams. Dieselbe Adresse ist Kontaktstelle für Entfernungsanordnungen nach Art. 15 der Verordnung (EU) 2021/784 und für Fragen der Produktsicherheit nach Art. 22 der Verordnung (EU) 2023/988; Einzelheiten im Impressum.

Koordinator für digitale Dienste in Österreich: KommAustria, betreut von der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR), Mariahilfer Straße 77–79, 1060 Wien — rtr.at. Nutzer können beim Koordinator für digitale Dienste des Mitgliedstaats, in dem sie sich aufhalten oder niedergelassen sind, Beschwerde wegen eines Verstoßes gegen den DSA einlegen (Art. 53 DSA). Die Möglichkeit, Gerichte anzurufen, bleibt unberührt.

Berichtszeitraum dieses Berichts: von der ersten Bereitstellung der Plattform bis 28. August 2026 (Stichtag). Nächste Aktualisierung: spätestens 28. Februar 2027.

13  Rechtsnatur, Aktualisierung und frühere Fassungen

Dieser Bericht informiert über die Moderation von Inhalten auf Vermittco und über die dafür eingesetzten Verfahren; er ist kein Bestandteil des Nutzungsvertrags. Die für Nutzer verbindlichen Regeln stehen in den AGB, insbesondere in § 12 und in §§ 14 bis 17, und in den ergänzenden Bedingungen nach § 1 Abs 3 der AGB. Dieser Bericht schränkt keine Rechte ein, die Nutzern nach den AGB oder nach dem Gesetz zustehen.

Der Bericht wird mindestens einmal jährlich aktualisiert, die Zahl der aktiven Nutzer nach Abschnitt 2 halbjährlich; jede Fassung trägt ein Datum. Frühere Fassungen werden auf Anfrage an [email protected] in Textform zur Verfügung gestellt.

Vermittco · Dominik Starzengruber · Zimmerplatz 1a/Tür 6, 4222 St. Georgen an der Gusen · [email protected] Fassung 2026-11 · Stand: 26.09.2026