Verkäuferbedingungen
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Vermittco
Dominik Starzengruber · Zimmerplatz 1a/Tür 6, 4222 St. Georgen an der Gusen
Dokument Verkäuferbedingungen · Fassung 2026-11 · Stand: 26.09.2026

Verkäuferbedingungen für gewerbliche Nutzer

Nach der Verordnung (EU) 2019/1150 (P2B) · ergänzend zu den AGB · gültig für Verträge, die ab der Veröffentlichung dieser Fassung geschlossen werden (bestehende Verträge: Ankündigung nach § 3)

§ 1  Für wen diese Bedingungen gelten

(1) Diese Bedingungen gelten für gewerbliche Nutzer — Unternehmer, die über Vermittco Waren oder Dienstleistungen anbieten. Sie enthalten die Angaben und Regeln, die die Verordnung (EU) 2019/1150 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten („P2B-Verordnung“) für die Geschäftsbedingungen verlangt.

(2) Sie ergänzen die AGB. Widersprechen sich beide, gehen für gewerbliche Nutzer diese Bedingungen vor. Für Verbraucher gelten sie nicht.

(3) Vermittco ist ein Kleinstunternehmen im Sinn des Anhangs der Empfehlung 2003/361/EG (weniger als zehn Beschäftigte, Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme höchstens zwei Millionen Euro). Die Verordnung nimmt kleine Unternehmen — und damit auch Kleinstunternehmen — von den Pflichten nach Art. 11 (internes Beschwerdemanagement, Art. 11 Abs 5) und Art. 12 (Mediatoren, Art. 12 Abs 7) aus. Vermittco bietet beides dennoch freiwillig an — siehe § 10 und § 11.

§ 2  Klar, verständlich und jederzeit abrufbar

Diese Bedingungen und die AGB sind vor und während der gesamten Geschäftsbeziehung ohne Registrierung unter vermittco.com/verkaeuferbedingungen.html und vermittco.com/agb.html abrufbar, lassen sich ausdrucken und als PDF sichern. Frühere Fassungen werden auf Anfrage in Textform zur Verfügung gestellt.

§ 3  Änderungen (Art. 3 Abs 2 P2B)

(1) Änderungen dieser Bedingungen, der AGB und der übrigen Bedingungen, die für gewerbliche Nutzer gelten (§ 1 Abs 3 der AGB sowie insbesondere Anbindungsbedingungen, Auktionsregeln, Creator-, Coin- und Gutscheinbedingungen), werden dem gewerblichen Nutzer per E-Mail auf einem dauerhaften Datenträger angekündigt; zusätzlich erscheint eine Mitteilung im Konto. Die Ankündigung nennt die geänderten Stellen und den Tag des Wirksamwerdens.

(2) Zwischen dem Zugang der Ankündigung und dem Wirksamwerden liegen mindestens 15 Tage. Vermittco setzt eine längere, angemessene Frist, wenn Art und Umfang der Änderung es erfordern, insbesondere wenn der gewerbliche Nutzer technische oder geschäftliche Anpassungen vornehmen muss. Eine Änderung wirkt nicht auf die Zeit vor ihrem Wirksamwerden zurück, es sei denn, eine gesetzliche oder behördliche Pflicht verlangt das oder die Rückwirkung ist für die gewerblichen Nutzer vorteilhaft (Art. 8 lit. a P2B). Im Übrigen gilt § 13 der AGB, insbesondere zum Widerspruch (Abs 3) und zu den Grenzen der Zustimmungsfiktion (Abs 4).

(3) Eine kürzere Frist gilt nur, wenn eine gesetzliche Pflicht dies verlangt oder eine unvorhergesehene, unmittelbare Gefahr abgewehrt werden muss — etwa Betrug, Schadsoftware oder Gefahren für die Datensicherheit.

(4) Der gewerbliche Nutzer kann den Vertrag nach Zugang der Ankündigung bis zum Ablauf der Frist kostenlos und fristlos kündigen, auch während einer vereinbarten Mindestlaufzeit (§ 12 Abs 2 der AGB); bereits bezahlte, noch nicht erbrachte Leistungen werden anteilig erstattet (§ 13 Abs 3 der AGB). Auf die Frist kann er nach Zugang der Ankündigung jederzeit durch eine Erklärung in Textform oder eine eindeutige bestätigende Handlung verzichten. Stellt er während der Frist neue Waren oder Dienstleistungen ein, gilt das als Verzicht — außer die Frist ist länger als 15 Tage, weil die Änderung erhebliche technische Anpassungen seiner Waren oder Dienstleistungen verlangt; dann ist das Einstellen neuer Waren oder Dienstleistungen kein Verzicht.

§ 4  Einschränkung, Aussetzung und Beendigung (Art. 4 P2B)

(1) Gründe. Vermittco kann die Dienste für einen gewerblichen Nutzer — ganz oder für einzelne Inserate oder Funktionen — einschränken, aussetzen oder beenden, wenn:

  • der gewerbliche Nutzer rechtswidrige Inhalte einstellt oder gegen § 7 der AGB oder die Plattformregeln verstößt;
  • die Angaben zur Rückverfolgbarkeit nach § 17 der AGB unvollständig oder unrichtig sind und trotz Aufforderung nicht berichtigt werden;
  • die Voraussetzungen für den Verkauf nach § 12 nicht vorliegen; dann wird nur der Verkauf der betroffenen Angebote in die betroffenen Länder eingeschränkt;
  • ein begründeter Verdacht auf Betrug, Identitätsmissbrauch, Geldwäsche oder Zahlungsmissbrauch besteht;
  • der gewerbliche Nutzer Bestellungen wiederholt nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß erfüllt oder berechtigte Beanstandungen von Käufern wiederholt nicht behebt;
  • Bewertungen, Aufrufzahlen, Empfehlungen oder die Reihung manipuliert werden;
  • der gewerbliche Nutzer Meldungen oder Beschwerden einbringt, die erkennbar dazu dienen, andere Nutzer zu schädigen oder zu belästigen (§ 16 Abs 4 der AGB);
  • ein erheblicher Zahlungsverzug mit Entgelten an Vermittco trotz Mahnung besteht;
  • eine gesetzliche Pflicht, eine behördliche oder eine gerichtliche Anordnung dies verlangt, insbesondere nach § 20 Abs 3 DPMG (§ 18 Abs 4 der AGB).

Vermittco wählt die gelindeste geeignete Maßnahme und verwarnt vorher, soweit das zumutbar ist (§ 12 Abs 4 der AGB).

(2) Begründung. Bei einer Einschränkung oder Aussetzung — auch der Sichtbarkeit einzelner Inserate oder einer Auszahlung und auch dann, wenn die automatisierte Vorprüfung ein Inserat nicht veröffentlicht oder entfernt (§ 15 Abs 3 der AGB) — erhält der gewerbliche Nutzer spätestens mit dem Wirksamwerden eine Begründung auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail). Sie nennt die getroffene Maßnahme mit räumlicher und zeitlicher Reichweite, die konkreten Tatsachen oder Umstände, die zur Entscheidung geführt haben, einschließlich des Inhalts einer Meldung eines Dritten — den Namen der meldenden Person nur, wenn das unbedingt erforderlich ist —, ob die Entscheidung auf eine Meldung oder eine Prüfung aus eigenem Antrieb zurückgeht, ob automatisierte Mittel zur Erkennung oder zur Entscheidung verwendet wurden, den herangezogenen Grund nach Absatz 1 samt der gesetzlichen oder vertraglichen Bestimmung und ihrer Erläuterung sowie die Rechtsbehelfe (§ 10 und § 11 dieser Bedingungen, § 16 der AGB, außergerichtliche Streitbeilegung und Gerichte) — Art. 4 Abs 1 und 5 der Verordnung (EU) 2019/1150 und Art. 17 der Verordnung (EU) 2022/2065.

(3) Beendigung. Eine vollständige Beendigung wird mindestens 30 Tage im Voraus auf einem dauerhaften Datenträger mitgeteilt und begründet.

(4) Ausnahmen von der 30-Tage-Frist bestehen nur, wenn eine gesetzliche oder behördliche Pflicht die sofortige Beendigung verlangt, wenn ein zwingender Grund nach nationalem Recht im Einklang mit dem Unionsrecht vorliegt oder wenn Vermittco nachweisen kann, dass der gewerbliche Nutzer wiederholt gegen diese Bedingungen verstoßen hat. Auch dann erhält der gewerbliche Nutzer unverzüglich eine Begründung nach Absatz 2 auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail).

(5) Grenzen der Begründung. Eine Begründung unterbleibt nur, soweit eine gesetzliche Pflicht oder eine behördliche oder gerichtliche Anordnung verbietet, bestimmte Tatsachen oder Umstände oder die herangezogene Bestimmung offenzulegen; alle übrigen Angaben nach Absatz 2 werden auch dann mitgeteilt.

(6) Klärung und Wiederherstellung. Der gewerbliche Nutzer kann die Tatsachen und Umstände jeder Einschränkung, Aussetzung oder Beendigung im Beschwerdeverfahren nach § 10 klären. Nimmt Vermittco eine Maßnahme zurück — nach einer Beschwerde oder aus eigenem Antrieb —, wird der gewerbliche Nutzer unverzüglich wiederhergestellt: Die betroffenen Inhalte werden ohne sein Zutun wieder freigeschaltet, ausgesetzte Auszahlungen werden veranlasst, und er erhält wieder Zugang zu allen Daten, die aus seiner Nutzung vor der Maßnahme entstanden sind (Art. 4 Abs 3 der Verordnung (EU) 2019/1150).

§ 5  Reihung (Art. 5 P2B)

Die Hauptparameter der Reihung und ihre relative Bedeutung sind in § 14 der AGB offengelegt. Dort ist auch beschrieben, welchen Einfluss ein unmittelbares oder mittelbares Entgelt auf die Reihung hat: Eine gebuchte Hervorhebung der Stufen Top, Turbo und Seite 1 geht allen übrigen Kriterien vor.

Gründe für diese Gewichtung. Bezahlte Platzierungen stehen vorne, weil der gewerbliche Nutzer genau diese Sichtbarkeit gebucht hat; sie sind deshalb als „Anzeige“ gekennzeichnet. Die Ortsnähe folgt, weil Käufer auf einem Marktplatz mit Abholung, Besichtigung und Versand nahe Angebote in der Regel bevorzugen; bei einer Sortierung nach Preis wirkt sie nicht, weil der Käufer dann ausdrücklich den Preis zum Maßstab macht. Danach entscheidet die vom Käufer gewählte Sortierung, weil sie seinen Wunsch wiedergibt; die Standard-Sortierung nach Einstelldatum zeigt aktuelle Angebote zuerst. Eine gleichbleibende interne Kennung entscheidet nur bei Gleichstand, damit die Seitenblätterung stabil bleibt.

Der buchbare „Blickfänger“ hebt ein Inserat nur optisch hervor; er ändert die Reihenfolge nicht und ist ebenfalls als „Anzeige“ gekennzeichnet. Ein Abonnement wirkt auf die Reihung nur mittelbar, und zwar ausschließlich über die darin enthaltenen Hervorhebungen (monatliches Kontingent, auch aus einem Enterprise-Abonnement); sie wirken wie gebuchte Hervorhebungen derselben Stufe nach § 14 Nr. 1 der AGB, ein Blickfänger aus dem Kontingent wie ein gebuchter Blickfänger. Im Übrigen fließen weder das gewählte Abonnement noch die Höhe der Provision noch eine sonstige geschäftliche Beziehung zu Vermittco in die Reihung ein. Zusätzlich kann die Reihenfolge für einzelne Käufer leicht an deren frühere Aufrufe, Suchen, Merkliste und Käufe angepasst werden; ein Inserat rückt dabei höchstens drei Plätze nach vorne, damit die übrigen Parameter bestimmend bleiben, die Treffermenge ändert sich nicht, und bezahlte Platzierungen gehen weiterhin vor (§ 14 Nr. 5 der AGB). Auf diese Anpassung haben weder Vermittco noch der gewerbliche Nutzer im Einzelfall Einfluss.

§ 6  Nebenwaren und Nebendienstleistungen (Art. 6 P2B)

(1) Keine eigenen Nebenleistungen. Vermittco bietet Käufern keine eigenen Nebenwaren oder Nebendienstleistungen zusätzlich zum Angebot des gewerblichen Nutzers an — insbesondere keine eigene Versicherung, Finanzierung oder Garantieverlängerung. Die Anbindung an den Zahlungsdienstleister Stripe, über den die Zahlungen abgewickelt werden, und die Käuferschutz-Abwicklung (Käuferschutz, § 6 der AGB) sind Teil der Plattformleistung von Vermittco. Versandetiketten, die der gewerbliche Nutzer über die Plattform erstellen kann, sind eine Leistung von Vermittco an ihn, nicht an den Käufer; sie werden über das Versandkonto von Vermittco beim Versanddienstleister Sendcloud erstellt.

(2) Angebote Dritter. Auf Kategorie- und Inseratsseiten können als „Anzeige“ gekennzeichnete Hinweise auf Angebote Dritter erscheinen — insbesondere Vergleichsrechner und Angebote für Versicherungen (Kfz, Wohngebäude und Hausrat, Gewerbe), Finanzierungen (Autokredit, Baufinanzierung, Firmenkredit und Leasing), Fahrzeugbewertungen sowie Handwerks- und Umzugsleistungen, unter anderem von CHECK24. Diese Verträge schließt der Käufer ausschließlich mit dem jeweiligen Dritten; Vermittco kann dafür vom Dritten eine Vergütung erhalten.

(3) Nebenleistungen des gewerblichen Nutzers. Gewerbliche Nutzer dürfen zu ihren Angeboten eigene Nebenwaren und Nebendienstleistungen — etwa Garantien, Montage, Zubehör oder Lieferung — nach den Plattformregeln ebenfalls anbieten. Wer Finanzierungen oder Versicherungen vermittelt, benötigt die dafür erforderlichen Berechtigungen selbst; Kredite, Zahlungsdienste und Versicherungen dürfen nicht als eigenes Inserat angeboten werden (Richtlinie für verbotene und eingeschränkte Artikel, Abschnitt 2.10).

(4) Werden weitere Nebenwaren oder Nebendienstleistungen eingeführt, wird das vor ihrer Einführung nach § 3 hier beschrieben.

§ 7  Differenzierte Behandlung (Art. 7 P2B)

(1) Vermittco bietet über die Plattform keine eigenen Waren oder Dienstleistungen an, die mit den Angeboten gewerblicher Nutzer in Wettbewerb stehen, und führt kein eigenes Verkäuferkonto mit öffentlich angezeigten Inseraten. Eine Bevorzugung eigener Angebote findet daher nicht statt. Konten, die Vermittco nach § 3 Abs 7 der AGB im Auftrag eines Anbieters einrichtet, führt Vermittco bis zu ihrer Übernahme selbst; Anbieter und Vertragspartner der Käufer bleibt der beauftragende Anbieter. Wie diese Konten bis zur Übernahme abweichend behandelt werden, ist in Absatz 2 offengelegt.

(2) Unterschiede in der Behandlung ergeben sich ausschließlich aus:

  • gebuchten Hervorhebungen — sie sind für jeden gewerblichen Nutzer zu denselben Bedingungen buchbar und in der Trefferliste als „Anzeige“ gekennzeichnet;
  • dem gewählten Abonnement — es bestimmt Kontingente wie die Zahl der Inserate, Mitarbeiterplätze und monatlichen Hervorhebungen sowie den Zugang zu Funktionen wie Auktionen (§ 4 Abs 9 der AGB). Die Standard-Pakete, ihre Leistungen und Listenpreise sind für alle einsehbar; einzelne Paketgruppen stehen nur Konten offen, die als Unternehmen geführt und überprüft sind (§ 5 Abs 2 der AGB). Im Übrigen ist jedes Paket für jeden gewerblichen Nutzer zu denselben Bedingungen buchbar. Niedrigere Preise ergeben sich nur aus Vorteilen, die nach allgemein veröffentlichten Regeln gewährt werden: zeitlich befristete Aktionen, die für alle gewerblichen Nutzer gleich gelten und auf der Plattform angekündigt werden; Treue-Angebote beim Kündigen einschließlich einer befristeten Befreiung von der Verkaufsprovision (Kündigungsbedingungen, Abschnitt 9); sowie Rabatt- und Gutscheincodes, Guthaben und Geschenk-Abonnements (Bedingungen für Gutscheine, Rabattcodes, Treuepunkte und Empfehlungen). Daneben bietet Vermittco ein Enterprise-Abonnement mit individuell ausgehandeltem Entgelt und Leistungsumfang an (§ 5 Abs 2 der AGB); maßgeblich dafür sind insbesondere die Zahl der Inserate, die Kontingente, der Umfang der Betreuung und die Vertragsdauer. Auf die Reihung wirkt ein Abonnement nur über die darin enthaltenen Hervorhebungen; sie wirken wie gebuchte Hervorhebungen derselben Stufe nach § 14 Nr. 1 der AGB;
  • einem individuell vereinbarten Provisionssatz — mit einzelnen gewerblichen Nutzern, insbesondere im Rahmen eines Enterprise-Abonnements, kann ein vom Standardsatz abweichender Provisionssatz vereinbart werden. Ein abweichender Satz wird nur im Einvernehmen mit dem gewerblichen Nutzer festgelegt; der für ein Inserat geltende Satz wird vor seiner Veröffentlichung und im Verkäuferkonto ausgewiesen (§ 5 Abs 2 der AGB);
  • der Einrichtung eines Kontos durch Vermittco (§ 3 Abs 7 der AGB) — bis zur Übernahme durch den Anbieter werden die Inserate eines solchen Kontos auch ohne Abonnement öffentlich angezeigt, und für das Einstellen von Inseraten wird die Identitätsprüfung (Ausweis) des Anbieters noch nicht verlangt. Verkäufe mit Zahlungsabwicklung über die Plattform sind erst nach dieser Identitätsprüfung möglich. Mit der Übernahme entfällt die Besonderheit: Ab dann gelten für das Konto dieselben Regeln wie für alle gewerblichen Nutzer, einschließlich der Identitätsprüfung und — nach den Kündigungsbedingungen (Abschnitt 2) — der Anzeige der Inserate nur bei laufendem Abonnement;
  • der Übernahme von Inseraten über eine Anbindung — Inserate, die Vermittco mit Zustimmung eines Händlers über eine Anbindung übernommen hat, werden, solange sie noch keinem Konto zugeordnet sind, auch ohne Abonnement öffentlich angezeigt; für ihre Reihung gilt nichts anderes als für alle übrigen Inserate (§ 14 der AGB);
  • der Teilnahme an einem Creator-Programm, das der gewerbliche Nutzer selbst betreibt — die Provision des Creators zahlt er selbst an den Creator; sie wird bei der Auszahlung nicht abgezogen (§ 6 Abs 11 der AGB, Creator-Bedingungen);
  • gesetzlichen Anforderungen, den Voraussetzungen für den Verkauf nach § 12 und der freiwilligen Prüfung der Angaben zur Rückverfolgbarkeit nach § 17 der AGB.

(3) Beim Zugang zu personenbezogenen und sonstigen Daten (§ 8), bei der Zahlungsabwicklung, bei der Auszahlung und bei der Bearbeitung von Meldungen und Beschwerden werden alle gewerblichen Nutzer gleich behandelt.

§ 8  Zugang zu Daten (Art. 9 P2B)

(1) Der gewerbliche Nutzer erhält Zugang zu:

  • allen von ihm bereitgestellten Daten — Inserate, Bilder, Preise, Bestände;
  • den Daten zu seinen Bestellungen, einschließlich Name und Anschrift des Käufers, Bestellwert, Zahlungs- und Versandstatus, Erstattungen und Rückbelastungen;
  • seinen Abrechnungsdaten — Provisionen, Auszahlungen, Belege, offene Posten;
  • den Daten seines Creator-Programms — Name, E-Mail-Adresse und Code der von ihm eingetragenen Creator, die vom Creator hinterlegte PayPal-Adresse sowie die dem Code zugeordneten Bestellungen und Provisionen samt Fälligkeit und Zahlungsstatus;
  • Kennzahlen zu seinen Inseraten — Aufrufe, Merkvorgänge, Anfragen, Verkäufe, Bewertungen — über die Statistik-Bereiche im Konto;
  • der Kommunikation, die er über die Plattform mit Käufern geführt hat; Nachrichtentext, der Ende-zu-Ende-verschlüsselt ist, lässt sich nur mit seinem eigenen Chat-Schlüssel lesen.

(2) Zugriff und Export. Der Zugang besteht laufend im Konto. Inserate, Bestellungen, Abrechnungen und Kennzahlen lassen sich über die Export-Funktionen im Konto jederzeit in einem gängigen, maschinenlesbaren Format herunterladen; weitere zu seinem Konto gespeicherte Daten, darunter die von ihm gesendeten Nachrichten, enthält der Datenexport „Meine Daten herunterladen“. Ende-zu-Ende-verschlüsselten Nachrichtentext kann Vermittco nicht im Klartext bereitstellen. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten.

(3) Zugang von Vermittco. Vermittco hat Zugang zu den Daten, die gewerbliche Nutzer und Käufer bei der Nutzung der Plattform bereitstellen oder die dabei entstehen: Konto-, Unternehmens- und Prüfangaben, Inserate samt Bildern, Preisen und Beständen, Bestell-, Zahlungs-, Versand- und Abrechnungsdaten, Bewertungen, Meldungen und Beschwerden, Aufruf- und Nutzungsdaten sowie Nachrichten, soweit sie nicht Ende-zu-Ende-verschlüsselt sind — insbesondere Bilder und andere Anhänge. Den Ende-zu-Ende-verschlüsselten Text von Nachrichten zwischen Nutzern kann Vermittco nicht lesen (Abschnitt 4.10 der Datenschutzerklärung). Vermittco verwendet diese Daten nur für den Betrieb und die Weiterentwicklung der Plattform, die Abrechnung, die Sicherheit und Missbrauchsabwehr, die Reihung und Empfehlungen nach § 14 der AGB, die Preiseinschätzung und den Marktvergleich nach Absatz 4, die Bewerbung von Angeboten nach § 9 Abs 4 und die Erfüllung gesetzlicher Pflichten; für personenbezogene Daten gilt die Datenschutzerklärung.

(4) Aggregierte Daten; kein Zugang. Vermittco stellt gewerblichen Nutzern aggregierte Daten nur in zwei Formen zur Verfügung, die jeweils aus den Preisen vergleichbarer veröffentlichter Inserate errechnet werden und keine einzelnen anderen Anbieter nennen: Bei Inseraten einzelner Kategorien zeigt Vermittco allen Nutzern — auch dem gewerblichen Nutzer — eine Preiseinschätzung. Beim Einstellen eines Inserats zeigt Vermittco dem gewerblichen Nutzer außerdem eine Einordnung seines Preises im Marktvergleich mit Median, Spanne und Preisverteilung der Vergleichsangebote derselben Kategorie (bei Fahrzeugen derselben Marke, bei Immobilien derselben Objektart), sofern mindestens drei Vergleichsangebote vorliegen. Weitere aggregierte Daten, die aus der Nutzung der Plattform durch alle gewerblichen Nutzer und Käufer entstehen, stellt Vermittco gewerblichen Nutzern nicht zur Verfügung. Kein Zugang besteht zu Daten anderer gewerblicher Nutzer, soweit sie nicht öffentlich angezeigt werden, sowie zu Daten, deren Weitergabe gegen Datenschutzrecht verstieße.

(5) Weitergabe an Dritte. Vermittco verkauft keine Daten gewerblicher Nutzer und gibt sie — abgesehen von den Fahrzeugangaben nach dem dritten Punkt — nicht für Werbezwecke Dritter weiter. Weitergegeben werden Daten nur:

  • an Käufer, soweit es für die Anbahnung und Abwicklung erforderlich ist, insbesondere die Angaben nach § 17 Abs 4 der AGB;
  • als Inseratsinhalte an Suchmaschinen, Preisvergleichsdienste und soziale Netzwerke, soweit das zur Bewerbung des Angebots nach § 9 Abs 4 geschieht;
  • als Fahrzeugangaben eines Inserats (Titel, Marke, Modell, Erstzulassung, Leistung, Kraftstoff, Kilometerstand, Preis und Ort) an CHECK24, wenn ein Nutzer bei einem Fahrzeuginserat den Hinweis auf eine Kfz-Versicherung anklickt (§ 6 Abs 2), damit CHECK24 ihm einen Versicherungsvergleich für dieses Fahrzeug anzeigen kann; Vermittco kann dafür von CHECK24 eine Vergütung erhalten;
  • an Dienstleister, die Vermittco für die Plattform einsetzt — etwa für Hosting, E-Mail-Versand, automatisierte Inhaltsprüfung, Übersetzung, Versand und Zahlungsabwicklung —, wie in Abschnitt 5 der Datenschutzerklärung aufgeführt;
  • auf Veranlassung des gewerblichen Nutzers an Dienste, die er selbst anbindet, etwa Shop-, Warenwirtschafts- oder Buchhaltungssysteme;
  • auf Grund gesetzlicher Pflichten, insbesondere der Meldung nach dem Digitale-Plattformen-Meldepflichtgesetz (§ 18 der AGB), sowie auf Grund behördlicher oder gerichtlicher Auskunftsanordnungen.

Die Weitergabe nach dem zweiten und dritten Punkt ist für die Vermittlung nicht erforderlich und dient allein den dort genannten Zwecken; eine Möglichkeit, sie für einzelne Inserate oder für das ganze Konto abzuwählen, bietet Vermittco derzeit nicht.

(6) Für personenbezogene Daten gelten zusätzlich die Datenschutzerklärung und, soweit Vermittco Daten im Auftrag des gewerblichen Nutzers verarbeitet (etwa bei Anbindungen und Importen), die Auftragsverarbeitungsvereinbarung.

§ 9  Anbieten auf anderen Wegen (Art. 10 P2B) und geistiges Eigentum

(1) Keine Meistbegünstigung. Der gewerbliche Nutzer darf dieselben Waren und Dienstleistungen jederzeit auch über andere Kanäle und zu anderen, auch günstigeren Bedingungen anbieten. Vermittco verlangt keine Preisparität und knüpft daran keine Nachteile.

(2) Einschränkung bei einem über die Plattform begonnenen Kauf. Hat ein Käufer über die Kauf-Funktion der Plattform einen Kauf begonnen, darf der gewerbliche Nutzer ihn nicht veranlassen, diesen Kauf abzubrechen und stattdessen außerhalb der Plattform abzuschließen oder zu bezahlen, um die Verkaufsprovision zu vermeiden (§ 7 Abs 2 der AGB). Ein über die Plattform abgeschlossener Kauf, der vereinbarungsgemäß bei Abholung oder auf Rechnung bezahlt wird, ist kein Umgehen; ebenso wenig ein Vertrag, der nach einer Anfrage zu einem Inserat ohne Kauf-Funktion außerhalb der Plattform geschlossen wird. Grund dieser Einschränkung (Art. 10 Abs 1 der Verordnung (EU) 2019/1150): Vermittco erbringt die Kontaktanbahnung und finanziert sie unter anderem über die Provision für Verkäufe über die Plattform. Ein Provisionsanspruch für Verträge, die außerhalb der Plattform geschlossen werden, entsteht dadurch nicht; Provision fällt nur für über die Plattform abgeschlossene Verkäufe an (§ 5 Abs 2 der AGB). Im Übrigen bleibt das Anbieten auf anderen Wegen nach Absatz 1 unberührt.

(3) Rechte des geistigen Eigentums (Art. 3 Abs 1 lit. e P2B). Marken, Logos, Produktbilder, Beschreibungen, 3D-Modelle und sonstige Schutzrechte des gewerblichen Nutzers bleiben bei ihm; eine Übertragung von Schutzrechten findet nicht statt. Vermittco erhält daran ausschließlich das in § 19 der AGB beschriebene einfache, unentgeltliche und auf den Betrieb der Plattform und die Bewerbung des konkreten Angebots beschränkte Nutzungsrecht. Es umfasst auch Inhalte, die über eine Anbindung, einen Import oder bei einem nach § 3 Abs 7 der AGB eingerichteten Konto übernommen werden, sowie das Recht, Titel und Beschreibungen von Inseraten maschinell in die auf der Plattform angebotenen Sprachen zu übersetzen und diese Übersetzungen zu speichern und anzuzeigen; maßgeblich bleibt der vom gewerblichen Nutzer eingestellte Text. Marken und Logos verwendet Vermittco nur, um auf das konkrete Angebot des gewerblichen Nutzers hinzuweisen. Das Nutzungsrecht endet mit der Löschung des Inhalts; § 19 Abs 3 der AGB (Nachlauffrist für Zwischenspeicher und Sicherungskopien, gesetzliche Aufbewahrungspflichten, Dokumentation abgeschlossener Geschäfte) bleibt unberührt.

(4) Zusätzliche Vertriebskanäle (Art. 3 Abs 1 lit. d P2B). Inserate können in Suchmaschinen, Preisvergleichen, sozialen Netzwerken und in Newslettern von Vermittco erscheinen. Diese Verbreitung dient allein der Bewerbung des Angebots und erfolgt ohne zusätzliche Kosten. Ein Partnerprogramm mit Provisionsbeteiligung Dritter besteht ausschließlich in Form des Creator-Programms; die Teilnahme daran ist für den gewerblichen Nutzer freiwillig. Es gelten die Creator-Bedingungen.

§ 10  Internes Beschwerdeverfahren (Art. 11 P2B — freiwillig)

(1) Gewerbliche Nutzer können sich kostenlos beschweren über:

  • eine behauptete Nichteinhaltung dieser Bedingungen, der AGB oder der Verordnung (EU) 2019/1150 durch Vermittco;
  • technische Probleme, die unmittelbar mit der Bereitstellung der Plattform zusammenhängen und das Anbieten in nicht unerheblichem Maß beeinträchtigen;
  • Maßnahmen oder Verhaltensweisen von Vermittco, die unmittelbar mit der Bereitstellung der Plattform zusammenhängen und den gewerblichen Nutzer in nicht unerheblichem Maß beeinträchtigen — insbesondere Einschränkung, Aussetzung oder Beendigung nach § 4.

(2) Weg: formlos in Textform an [email protected] mit dem Betreff „Beschwerde Verkäufer“ oder über die Beschwerdefunktion im Konto.

(3) Bearbeitung: Der Eingang wird binnen zwei Werktagen bestätigt; eine automatische Eingangs- oder Hinweisantwort ist keine Entscheidung über die Beschwerde. Die Beschwerde wird zügig und wirksam geprüft; die Bearbeitungsdauer richtet sich nach Bedeutung und Komplexität. Über die Beschwerde entscheidet eine natürliche Person, nie ausschließlich ein automatisiertes Verfahren. Das Ergebnis wird individuell, in klarer und verständlicher Sprache mitgeteilt und begründet, und zwar auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail) — auch bei einer Beschwerde über die Beschwerdefunktion im Konto; dort erscheint es zusätzlich als Mitteilung im Konto. Ist die Beschwerde berechtigt, wird die Maßnahme unverzüglich zurückgenommen und der gewerbliche Nutzer nach § 4 Abs 6 wiederhergestellt. Eine Beschwerde nach diesem Paragraphen ist an keine Frist gebunden.

(4) Kennzahlen. Angaben zur Gesamtzahl der Beschwerden, zu den wichtigsten Beschwerdearten, zur durchschnittlichen Bearbeitungsdauer und zu den Ergebnissen der Beschwerden werden jährlich im Transparenzbericht veröffentlicht.

§ 11  Mediation (Art. 12 P2B — freiwillig)

(1) Lässt sich eine Streitigkeit über das Verfahren nach § 10 nicht beilegen, ist Vermittco bereit, an einer Mediation mitzuwirken.

(2) Vermittco ist als Kleinstunternehmen zur Benennung von Mediatoren nicht verpflichtet (Art. 12 Abs 7 der Verordnung (EU) 2019/1150). Es bietet die Mediation freiwillig vor einem in die Liste des Bundesministeriums für Justiz eingetragenen Mediator nach dem Zivilrechts-Mediations-Gesetz an (mediatoren.justiz.gv.at), den beide Seiten einvernehmlich auswählen. Auf Wunsch des gewerblichen Nutzers schlägt Vermittco unverzüglich mindestens zwei solche Mediatoren vor, die unparteiisch und unabhängig sind, in deutscher Sprache und aus der Ferne tätig werden können und Erfahrung mit Streitigkeiten zwischen Unternehmen haben; der gewerbliche Nutzer ist an diese Vorschläge nicht gebunden.

(3) Die Mediation findet in deutscher Sprache und, sofern nicht anders vereinbart, aus der Ferne statt. Vermittco trägt einen angemessenen Anteil der Gesamtkosten; er wird auf Vorschlag des Mediators unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls bestimmt, insbesondere der Begründetheit der Ansprüche, des Verhaltens der Parteien und ihrer Größe und Finanzkraft im Verhältnis zueinander. Beginn und gehörige Fortsetzung der Mediation hemmen die Verjährung der betroffenen Ansprüche (§ 22 Zivilrechts-Mediations-Gesetz).

(4) Die Bereitschaft zur Mediation bedeutet keine Anerkennung eines Anspruchs. Der Weg zu den ordentlichen Gerichten bleibt für beide Seiten offen; er kann jederzeit und ohne vorherige Mediation beschritten werden.

§ 12  Voraussetzungen für den Verkauf

(1) Produktangaben. Bei jedem Angebot eines Produkts, das für Verbraucher bestimmt ist oder von ihnen benutzt werden kann, gibt der gewerbliche Nutzer im Inserat an: Name, eingetragenen Handelsnamen oder eingetragene Handelsmarke des Herstellers sowie dessen Post- und E-Mail-Anschrift; ist der Hersteller nicht in der Europäischen Union niedergelassen, Name, Post- und E-Mail-Anschrift der verantwortlichen Person in der Union; Angaben zur Identifizierung des Produkts einschließlich einer Abbildung, der Art und sonstiger Produktkennungen; sowie Warn- und Sicherheitshinweise in einer Sprache, die die Verbraucher im Lieferland leicht verstehen können (Art. 19 der Verordnung (EU) 2023/988). Vermittco stellt dafür Eingabefelder im Inserat bereit. Die Herstellerangaben hinterlegt der gewerbliche Nutzer zusätzlich im Konto unter „Steuern & Recht“; sie gelten als Vorbelegung für seine Inserate und können im einzelnen Inserat abweichend angegeben werden.

(2) Herstellerverantwortung. Bringt der gewerbliche Nutzer in einem Lieferland Verpackungen — auch Versandverpackungen —, Elektro- und Elektronikgeräte, Batterien, Einwegkunststoffprodukte oder andere Produkte in Verkehr, für die dort eine Registrierung oder die Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem vorgeschrieben ist — in Österreich nach dem Abfallwirtschaftsgesetz 2002 und den dazu erlassenen Verordnungen, in der Union insbesondere nach der Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle und der Verordnung (EU) 2023/1542 über Batterien, im Übrigen nach dem Recht des Lieferlands —, sichert er zu, diese Pflichten zu erfüllen und, soweit vorgeschrieben, einen Bevollmächtigten bestellt zu haben. Er hinterlegt im Konto unter „Steuern & Recht“ je Lieferland in der Europäischen Union die Registrierungsnummer und das System — hat er im Lieferland keine Niederlassung, auch den Bevollmächtigten — oder begründet, warum ihn dort keine solche Pflicht trifft, und hält diese Angaben aktuell. Zusätzlich bestätigt er dort, nur Produkte anzubieten, die dem geltenden Recht entsprechen.

(3) Sitzland, Versandort und Zahlungsabwicklung. Waren von gewerblichen Nutzern mit Sitz außerhalb der Europäischen Union sowie Waren, die nach den Angaben im Inserat aus einem Land außerhalb der Union versendet werden, können mit Zahlungsabwicklung über die Plattform nicht an Käufer in der Union verkauft werden, die sich nicht mit einer gültigen UID-Nummer als Unternehmer ausweisen; Vermittco würde sonst in bestimmten Fällen nach § 3 Abs 3a UStG so behandelt, als hätte es die Ware selbst erhalten und geliefert. Für Verkäufe an Verbraucher in einem anderen Mitgliedstaat hinterlegt der gewerbliche Nutzer im Konto seine Angabe zur Umsatzsteuer im EU-Fernverkauf (Lieferschwelle von 10.000 Euro, EU-One-Stop-Shop); fehlt sie, ist ein Kauf mit Lieferung in diese Länder nicht möglich. Verkäufe von gewerblichen Nutzern mit Sitz in der Türkei an Käufer in der Türkei sind ausgeschlossen, weil über die Plattform ausschließlich in Euro abgerechnet wird. Verkäufe mit Zahlungsabwicklung über die Plattform setzen außerdem die Identitätsprüfung nach § 17 der AGB und ein freigeschaltetes Auszahlungskonto beim Zahlungsdienstleister Stripe voraus (§ 6 Abs 12 der AGB). Im Übrigen gelten die Lieferbeschränkungen nach § 4 Abs 8 der AGB, und Verkäufe sind ausgeschlossen, soweit Sanktionen der Europäischen Union oder andere gesetzliche Verbote entgegenstehen.

(4) Folgen. Fehlen die Herstellerangaben nach Absatz 1 oder die Angaben und die Bestätigung nach Absatz 2 oder ist ein Verkauf nach Absatz 3 nicht zulässig, wird der Verkauf mit Zahlungsabwicklung über die Plattform für die betroffenen Angebote und Lieferländer gesperrt, bis die Voraussetzungen vorliegen; das Inserat bleibt sichtbar. Die Prüfung erfolgt automatisiert vor jeder Zahlung über die Plattform. Dem Käufer wird der Grund im Bestellvorgang genannt; welche Angaben fehlen, sieht der gewerbliche Nutzer laufend im Konto unter „Steuern & Recht“. Die Sperre ist eine Einschränkung nach § 4: Vermittco teilt dem gewerblichen Nutzer spätestens mit dem Wirksamwerden der Sperre per E-Mail mit, welche Angaben fehlen und für welche Lieferländer der Verkauf deshalb gesperrt ist (§ 4 Abs 2); er kann die Sperre nach § 10 beanstanden.

§ 13  Pflichten gegenüber Käufern

(1) Informationen und Rücktrittsrecht. Der gewerbliche Nutzer ist Vertragspartner der Käufer (§ 2 Abs 2 der AGB) und erfüllt die für ihn geltenden Informationspflichten selbst, insbesondere nach § 5 ECG und — bei Verträgen mit Verbrauchern — nach § 4 FAGG. Er gibt im Inserat die wesentlichen Eigenschaften der Ware oder Dienstleistung, den Gesamtpreis, die Liefer- und Versandkosten, Lieferbeschränkungen, Garantien und einen gesetzlichen Ausschluss des Rücktrittsrechts vollständig und richtig an. Für Kaufverträge über Waren mit Verbrauchern verwendet er Teil A der Widerrufsbelehrung samt Muster-Widerrufsformular als seine eigene Belehrung; bei Verkäufen mit Zahlungsabwicklung über die Plattform stellt Vermittco sie in seinem Namen im Bestellvorgang und mit der Bestellbestätigung bereit. Teil A gilt nur für Waren. Schließt der gewerbliche Nutzer mit Verbrauchern Verträge über Dienstleistungen oder über digitale Inhalte, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, belehrt er selbst über das Rücktrittsrecht (§ 4 Abs 1 Z 8 und § 11 FAGG), insbesondere darüber, dass die Frist mit dem Vertragsabschluss beginnt, dass mit der Leistung vor Ablauf der Frist nur auf ausdrückliches Verlangen des Verbrauchers begonnen wird (§ 10 FAGG) und welcher anteilige Betrag bei einem Rücktritt von einer Dienstleistung zu zahlen ist (§ 16 FAGG).

(2) Preise. Gegenüber Verbrauchern gibt der gewerbliche Nutzer Gesamtpreise einschließlich Umsatzsteuer und aller sonstigen Abgaben an. Kündigt er eine Preisermäßigung an — etwa durch einen Streichpreis, einen Prozentsatz oder einen Rabattcode —, gibt er als vorherigen Preis den niedrigsten Preis an, den er in den letzten 30 Tagen vor der Ermäßigung verlangt hat (§ 9a PrAG). Umrechnungen in andere Währungen („≈“) zeigt Vermittco nur zur Information an; maßgeblich ist der Preis in der Währung des Inserats.

(3) Bewertungen. Der gewerbliche Nutzer darf Bewertungen weder selbst abgeben noch durch andere abgeben lassen, weder erkaufen noch gegen eine Gegenleistung anfordern und keine Bewertungen verfälscht darstellen (Z 23b und 23c des Anhangs zum UWG, § 8 der AGB). Einladungslinks nach § 8 Abs 1 der AGB sendet er nur an Personen, die bei ihm gekauft oder seine Leistung in Anspruch genommen haben.

(4) Gewährleistung und Rücktritt. Die gesetzlichen Rechte der Käufer — insbesondere die Gewährleistung nach dem VGG und dem ABGB sowie das Rücktrittsrecht nach dem FAGG — erfüllt der gewerbliche Nutzer selbst; die Käuferschutz-Abwicklung und die Auszahlung nach § 6 der AGB ändern daran nichts.

(5) Pflichten zur Verhinderung von Geldwäsche. Ist der gewerbliche Nutzer selbst Verpflichteter nach den Bestimmungen zur Verhinderung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung — etwa als Handelsgewerbetreibender, der Barzahlungen von 10.000 € oder mehr annimmt (§ 365m1 GewO), als Immobilienmakler oder als Versteigerer —, erfüllt er diese Pflichten (insbesondere die Sorgfaltspflichten gegenüber seinen Kunden, die Aufbewahrung und Verdachtsmeldungen an die Geldwäschemeldestelle) selbst und in eigener Verantwortung. Über die Plattform werden keine Barzahlungen abgewickelt, und für Immobilien bietet die Plattform weder einen Kauf noch eine Auktion an; an Geschäften, die der gewerbliche Nutzer außerhalb der Plattform in bar oder über Immobilien abschließt, ist Vermittco nicht beteiligt und übernimmt dafür keine dieser Pflichten.

§ 14  Beendigung durch den gewerblichen Nutzer und Daten nach Vertragsende (Art. 8 lit. b und c P2B)

(1) Beendigung. Der gewerbliche Nutzer kann den Plattform-Nutzungsvertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen beenden — durch Löschen des Kontos in den Konto-Einstellungen oder durch eine Erklärung in Textform an [email protected] (§ 12 Abs 1 der AGB). Abonnements kündigt er nach den Kündigungsbedingungen jederzeit zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode; für ein Enterprise-Abonnement mit vereinbarter Mindestlaufzeit gilt § 12 Abs 2 der AGB, für das Kündigungsrecht bei Änderungen § 3 Abs 4. Laufende Bestellungen werden abgewickelt, Auszahlungen und Belege erstellt (§ 12 Abs 6 der AGB).

(2) Daten nach Vertragsende. Vor dem Löschen des Kontos kann der gewerbliche Nutzer alle Daten nach § 8 über die Export-Funktionen sichern. Das Löschen im Konto wird erst 30 Tage nach der Bestätigung vollzogen; bis dahin kann er es im Konto aufheben. Danach besteht kein Zugang zum Konto mehr; Konto und Inserate werden gelöscht (Abschnitte 4.5 und 9 der Datenschutzerklärung). Beendet Vermittco den Vertrag, kann der gewerbliche Nutzer seine Daten bis zum Wirksamwerden der Beendigung (§ 4 Abs 3) auf dieselbe Weise sichern. Belege, Abrechnungen und Bestelldaten bewahrt Vermittco so lange auf, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist, und stellt dem gewerblichen Nutzer während dieser Zeit auf Anfrage in Textform ([email protected]) Kopien der in seinem Namen ausgestellten Belege und seiner Abrechnungen zur Verfügung. Den Ende-zu-Ende-verschlüsselten Text von Nachrichten kann Vermittco nicht herausgeben.

§ 15  Datenschutz bei Bestellungen, Beschwerden und Mediation

(1) Käuferdaten. Die Daten von Käufern, die der gewerbliche Nutzer nach § 8 erhält, verarbeitet er als eigener Verantwortlicher im Sinn des Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Er verwendet sie ausschließlich zur Abwicklung des konkreten Geschäfts und zur Erfüllung seiner gesetzlichen Pflichten, schützt sie durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO) und nutzt sie für Werbung nur mit Einwilligung des Käufers (§ 174 TKG 2021, § 20 Abs 4 der AGB).

(2) Verarbeitung durch Vermittco. Für Begründungen nach § 4, Beschwerden nach § 10 und die Mediation nach § 11 verarbeitet Vermittco die Angaben des gewerblichen Nutzers, den Inhalt der Beschwerde oder Meldung, die zugrunde liegende Entscheidung samt Begründung und den Schriftverkehr. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs 1 lit. b DSGVO, für Begründungen nach Art. 17 der Verordnung (EU) 2022/2065 Art. 6 Abs 1 lit. c DSGVO. An einen Mediator werden Daten nur übermittelt, wenn der gewerbliche Nutzer der Mediation zugestimmt hat. Speicherdauer und Rechte der betroffenen Personen stehen in den Abschnitten 4.13, 4.14 und 9 der Datenschutzerklärung.

(3) Daten der Creator. Betreibt der gewerbliche Nutzer ein Creator-Programm, trägt er nur Personen ein, die ihm gegenüber der Teilnahme zugestimmt haben und mit einer Einladung per E-Mail einverstanden sind. Die Angaben zum Creator, die er dabei einträgt oder im Konto sieht (Name, E-Mail-Adresse, PayPal-Adresse, Provisionsübersicht), verarbeitet er als eigener Verantwortlicher ausschließlich für das Creator-Programm, die Zahlung der Provision und seine gesetzlichen Pflichten. Die Abrechnung mit dem Creator (Gutschrift oder Rechnung), ihre Aufbewahrung und eine allfällige Mitteilung nach § 109a EStG obliegen ihm selbst; Vermittco stellt dafür nur die Provisionsübersicht bereit und stellt keine Belege in seinem Namen aus (Punkte 5 und 11 der Creator-Bedingungen, Abschnitt 4.32 der Datenschutzerklärung).

§ 16  Weitere Rechte und Schlussbestimmungen

(1) Nach Art. 14 der P2B-Verordnung können auch Organisationen und Verbände, die gewerbliche Nutzer vertreten, sowie zuständige öffentliche Stellen bei den Gerichten Ansprüche auf Unterlassung geltend machen. Dieses Recht bleibt unberührt, ebenso alle Rechte, die gewerblichen Nutzern nach zwingendem Recht zustehen.

(2) Im Übrigen gelten die AGB, insbesondere zu Entgelten (§ 5), Käuferschutz-Abwicklung und Auszahlung (§ 6), Pflichten der Nutzer (§ 7), Haftung (§ 10), Rückverfolgbarkeit (§ 17), Meldepflicht an die Finanzverwaltung (§ 18), Rechten an Inhalten (§ 19) sowie Recht und Gerichtsstand (§ 21), und die Vermittlungs- und Abrechnungsvollmacht.

(3) Kontaktstelle für gewerbliche Nutzer, auch nach Art. 12 der Verordnung (EU) 2022/2065, ist [email protected]; Anfragen und Beschwerden können auf Deutsch oder Englisch gestellt werden. Vertragssprache ist Deutsch (§ 1 Abs 5 der AGB); verbindlich ist die deutsche Fassung dieser Bedingungen.

(4) Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen wirksam; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Vermittco · Dominik Starzengruber · Zimmerplatz 1a/Tür 6, 4222 St. Georgen an der Gusen · [email protected] Fassung 2026-11 · Stand: 26.09.2026