Was auf Vermittco nicht angeboten werden darf · Was nur unter Bedingungen erlaubt ist · Folgen bei Verstößen
Auf Vermittco darf nur angeboten werden, worüber der Anbieter verfügen darf — als Eigentümer, Bevollmächtigter oder befugter Händler — und was die für das Angebot geltenden Vorschriften einhält. Diese Richtlinie nennt Artikel und Angebote, die verboten sind (Abschnitt 2), und solche, die nur unter bestimmten Bedingungen zulässig sind (Abschnitt 3). Sie gilt für alle Kategorien — auch für künftige — und für alle Wege, auf denen Inhalte auf die Plattform gelangen: Erstellformular, Blitz-Eintrag, Massen-Import, Datenfeeds, Website-Einleser, Shop-Anbindung, Nachrichten und Profile.
Die Liste ist nicht abschließend. Was hier nicht steht, aber gegen ein Gesetz, gegen Rechte Dritter oder gegen die Nutzungsbedingungen verstößt, ist ebenfalls unzulässig. Verstöße können — abgestuft und verhältnismäßig — zur Aufforderung zur Berichtigung, zur Entfernung des Inhalts, zur Einschränkung oder Sperre des Kontos und zu Meldungen an Behörden führen (Abschnitt 6); dagegen steht die Beschwerde offen (Abschnitt 7). Diese Richtlinie konkretisiert § 7 der AGB und Nr. 4 der Nutzungsbedingungen.
(1) Geltungsbereich. Diese Richtlinie gilt für alle Inhalte, die über die Plattform angeboten, beworben, nachgefragt oder übernommen werden — Inserate, Anfragen, Preisvorschläge, Gebote, Nachrichten und Profile sowie Inhalte, die Käufer bei Personalisierungen eingeben (Nr. 6 Abs 3 der Richtlinie für Rechteinhaber) —, in allen bestehenden und künftigen Kategorien und auf allen Einstellwegen. Sie ist Teil der Nutzungsbedingungen und Plattformregeln nach § 1 Abs 3 der AGB und konkretisiert § 7 der AGB und Nr. 4 der Nutzungsbedingungen.
(2) Rangfolge. Widersprechen sich diese Richtlinie und die AGB, gehen die AGB vor, für gewerbliche Anbieter auch die Verkäuferbedingungen. Gegenüber Nr. 4 der Nutzungsbedingungen ist diese Richtlinie die speziellere Regelung.
(3) Wirksamwerden. Für Nutzungsverträge, die vor dem im Kopf genannten Stand geschlossen wurden, gelten die Erstfassung und jede spätere Änderung erst nach Ankündigung nach § 13 der AGB, für gewerbliche Anbieter mit der Frist nach § 3 der Verkäuferbedingungen. Verbote, die sich unmittelbar aus dem Gesetz ergeben, gelten unabhängig davon. Zwingende gesetzliche Rechte von Verbrauchern bleiben von dieser Richtlinie unberührt.
(4) Begriffe. In dieser Richtlinie bedeuten:
(5) Im Übrigen gelten die Begriffsbestimmungen in § 1 der AGB. Überschriften dienen nur der Übersicht; für die Auslegung ist der Text der Bestimmung maßgeblich.
2.1 Waffen, Munition und gefährliche Gegenstände
2.2 Drogen, Arzneimittel, Medizinprodukte und Dopingmittel
2.3 Gefälschte und rechtsverletzende Waren
2.4 Gestohlene, unterschlagene und beschlagnahmte Gegenstände
2.5 Sanktionierte Güter, Dual-Use-Güter und Länder
2.6 Tiere, Pflanzen und Lebensmittel
2.7 Konten, Daten, Dokumente und Identitäten
2.8 Fahrzeuge und Fahrzeugteile
2.9 Immobilien und Wohnraum
2.10 Finanz-, Glücksspiel- und Schneeballangebote
2.11 Inhalte, Dienstleistungen und Sonstiges
Die folgenden Angebote sind zulässig, wenn die genannten Bedingungen eingehalten werden. Für einzelne Bereiche kann Vermittco Nachweise, eine Freischaltung durch das Team oder eine Beschränkung auf gewerbliche Anbieter mit geprüfter Identität verlangen; verlangt werden nur Nachweise, die für die Beurteilung der Zulässigkeit erforderlich sind. Verlangt Vermittco das für ein Inserat, teilt es dem Anbieter per E-Mail begründet mit, welche Nachweise benötigt werden; bis zur Entscheidung wird das Inserat nicht oder nicht weiter angezeigt. Über die Freischaltung entscheidet Vermittco zeitnah nach Vorlage vollständiger Nachweise. Ein Anspruch auf Freischaltung besteht nicht (§ 2 Abs 5 der AGB); abgelehnt wird aber nur aus sachlichen Gründen, insbesondere wenn die Bedingungen nach der folgenden Tabelle nicht nachgewiesen sind. Eine Ablehnung wird nach § 15 Abs 4 der AGB begründet und kann nach § 16 der AGB beanstandet werden (Abschnitt 7).
| Bereich | Bedingung |
|---|---|
| Elektrogeräte, Maschinen, Werkzeuge | CE-Kennzeichnung und Konformität, Herstellerangaben und Sicherheitsinformationen nach GPSR, Energielabel und Produktdatenblatt, wo vorgeschrieben; gebrauchte Geräte mit ehrlicher Zustandsangabe; Rücknahmepflichten nach Elektroaltgeräteverordnung; keine Geräte mit Sicherheitsrückruf ohne Hinweis und Behebung. |
| Chemikalien, Werkstoffe, Gefahrstoffe | Einstufung und Kennzeichnung nach CLP, Sicherheitsdatenblatt, Beschränkungen nach REACH (Anhang XVII), Abgabe nur an berechtigte Empfänger, wo das Gesetz es verlangt (Giftrecht, Chemikaliengesetz); Gefahrgutversand nur nach ADR mit Kennzeichnung; keine Abgabe an Verbraucher, wo verboten. |
| Fahrzeuge | Eigentums- oder Verfügungsnachweis, richtige Fahrgestellnummer, korrekter Kilometerstand, Hinweis auf Unfall- und Vorschäden, Angaben zur Begutachtung (§ 57a KFG) und zum Import; gewerbliche Händler mit vollständigen Unternehmerangaben. Fahrzeuge ohne aufrechte Zulassung (abgemeldet, Bastlerfahrzeug, Ersatzteilträger) dürfen nur mit deutlichem Hinweis darauf angeboten werden; Fahrzeuge ohne Fahrzeugdokumente oder ohne Eigentumsnachweis („ohne Papiere“) sind nach Abschnitt 2.8 verboten. |
| Immobilien | Berechtigung des Anbieters (Eigentümer, Makler mit Auftrag, Bauträger), Energieausweis-Angaben (EAVG 2012: Heizwärmebedarf und Gesamtenergieeffizienz-Faktor im Inserat), richtige Flächen- und Kostenangaben, Kennzeichnung als Makler samt Provisionshinweis. |
| Software, Lizenzen, digitale Inhalte | Nur rechtmäßig erworbene, übertragbare Lizenzen (Erschöpfungsgrundsatz, § 16 Abs 3 UrhG); vollständige Angaben zu Lizenzart, Laufzeit, Aktivierungsbeschränkungen und Systemvoraussetzungen; keine Aufspaltung von Volumenlizenzen, keine personengebundenen Bildungs-, Test- oder Abonnementlizenzen und keine Lizenzschlüssel ohne die zugehörige Lizenz; der Anbieter macht seine eigene Kopie unbrauchbar; keine Zugangsdaten zu Konten Dritter. |
| Verpackungen, Lebensmittelkontakt | Konformität für Lebensmittelkontaktmaterialien (Verordnung (EG) 1935/2004), Registrierung nach Verpackungsrecht (EPR) im Zielland, korrekte Materialangaben; gebrauchte Verpackungen nur, wenn ihre Wiederverwendung zulässig ist. |
| Kosmetik, Reinigungsmittel, Biozide | Verkehrsfähigkeit in der EU (Kosmetikverordnung, Detergenzienverordnung, Biozidverordnung), verantwortliche Person, Kennzeichnung in der Landessprache; keine geöffneten oder abgelaufenen Produkte. |
| Spielzeug, Kinderartikel, Alter | Spielzeugrichtlinie/Spielzeugverordnung, Warnhinweise, Altersfreigaben. Artikel mit Altersbeschränkung (Filme, Spiele, Alkohol, Messer) nur mit Angabe des Mindestalters im Inserat; der Anbieter stellt sicher, dass die Ware nur an Berechtigte übergeben wird — etwa durch Zustellung mit Alterskontrolle oder Prüfung bei der Abholung — und beachtet die Jugendschutzvorschriften des Ziellands. |
| Freie Waffen, Messer, Jagd- und Sportgeräte | Nur Gegenstände, die nach dem Waffengesetz frei erwerbbar sind (z. B. bestimmte Messer, Sportbögen, Druckluftwaffen unter den gesetzlichen Grenzen), mit Altershinweis (18 Jahre) und ohne Versand in Länder, in denen der Erwerb verboten ist. |
| Dienstleistungen | Nur mit der erforderlichen Gewerbeberechtigung oder Berufsbefugnis; Preisangabe nach dem Preisauszeichnungsgesetz; klare Leistungsbeschreibung. |
| Sammlerstücke, Antiquitäten, Militaria | Ohne verbotene Symbole oder mit gesetzlich zulässigem historischem Kontext; Kulturgüter mit Herkunftsnachweis; keine unbrauchbar gemachten Waffen ohne Deko-Bescheinigung. |
| Bezahlte Reichweite (Hervorhebungen, Turbo, Blickfänger) | Nur für zulässige Inserate; die Kennzeichnung als bezahlte Platzierung („Anzeige“) erfolgt automatisch (§ 6 Abs 1 Z 1 ECG, Z 11a des Anhangs zum UWG, § 14 der AGB). |
(1) Produkte, die Gegenstand eines Rückrufs oder einer behördlichen Sicherheitswarnung sind, dürfen nicht angeboten werden, es sei denn, der Mangel wurde behoben und das ist im Inserat angegeben. Gewerbliche Anbieter prüfen dazu vor dem Einstellen das Safety-Gate-Portal der Europäischen Kommission und die Rückrufinformationen des Herstellers; von privaten Anbietern wird diese Nachforschung nicht verlangt, Rückrufe, die ihnen bekannt sind, müssen sie aber beachten.
(2) Erfährt der Anbieter, dass ein über die Plattform angebotenes oder verkauftes Produkt gefährlich ist oder zurückgerufen wird, teilt er das Vermittco unverzüglich an [email protected] mit und nimmt das Inserat aus der Anzeige. Ist er Wirtschaftsakteur im Sinn der Verordnung (EU) 2023/988 — etwa Hersteller, Importeur oder Händler —, erfüllt er außerdem seine Pflichten nach Art. 9 bis 12 und Art. 35 dieser Verordnung, insbesondere die direkte Information der ihm bekannten Käufer.
(3) Vermittco nimmt Angebote gefährlicher Produkte nach Kenntnis unverzüglich aus der Anzeige und befolgt Anordnungen der Marktüberwachungsbehörden zu solchen Angeboten unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Arbeitstagen (Art. 22 Abs 4 der Verordnung (EU) 2023/988, § 15 Abs 5 der AGB). Erlangt Vermittco Kenntnis davon, dass ein rechtswidriges oder gefährliches Produkt über die Plattform an Verbraucher gelangt ist, informiert es die betroffenen Käufer, soweit ihre Kontaktdaten vorliegen, sonst durch einen Hinweis auf der Plattform (§ 17 Abs 5 der AGB). Bei Rückrufen und Sicherheitswarnungen arbeitet Vermittco mit den Marktüberwachungsbehörden und den Anbietern zusammen und stellt Rückrufen keine Hindernisse entgegen (Art. 22 der Verordnung (EU) 2023/988). Das Entfernen eines Angebots nach diesem Abschnitt wird nach § 15 Abs 4 der AGB begründet.
(4) Die Kontaktstellen für Produktsicherheit — für Marktüberwachungsbehörden und für Verbraucher — stehen im Impressum.
(1) Inserate werden beim Einstellen und bei Änderungen über das Konto automatisiert vorgeprüft (Wort- und Musterfilter, Plausibilität von Preis und Angaben, Prüfung von Texten und Bildern; Abschnitt 4.15 der Datenschutzerklärung). Stuft die automatisierte Prüfung einen Inhalt als eindeutig unzulässig ein, wird er nicht veröffentlicht beziehungsweise entfernt; der Anbieter erhält die Begründung nach § 15 Abs 4 der AGB und kann verlangen, dass eine natürliche Person die Entscheidung überprüft. In allen nicht eindeutigen Fällen entscheidet eine natürliche Person (§ 15 Abs 3 der AGB).
(2) Daneben führt das Team stichprobenartige Kontrollen durch und nimmt Meldungen nach der Melderichtlinie entgegen. Eine allgemeine Pflicht, Inhalte zu überwachen oder aktiv nach rechtswidrigen Inhalten zu forschen, besteht nicht (Art. 8 DSA); freiwillige, nach Treu und Glauben und sorgfältig durchgeführte Prüfungen führen nach Art. 7 DSA nicht allein deshalb dazu, dass die Haftungsbefreiung nach Art. 6 DSA entfällt (§ 2 Abs 3 der AGB).
(3) Meldungen zur Produktsicherheit werden innerhalb von drei Arbeitstagen bearbeitet (Art. 22 Abs 8 der Verordnung (EU) 2023/988). Für gefährliche Produkte, Rückrufe und behördliche Anordnungen gilt Abschnitt 4.
(4) Verkaufsfreigabe je Land. Der Kauf mit Zahlungsabwicklung über die Plattform ist nur mit einer Lieferanschrift in einem Land möglich, für das Vermittco den Verkauf freigegeben hat, weil dort die produktrechtlichen und steuerlichen Voraussetzungen erfüllt sind (§ 4 Abs 8 der AGB); welche Länder das sind, zeigt der Bestellvorgang an. Vor einem solchen Kauf prüft das System bei gewerblichen Anbietern außerdem, ob für das Zielland die Herstellerangaben nach Art. 19 der Verordnung (EU) 2023/988 und die erforderlichen Registrierungen (etwa EPR-Nummern) hinterlegt sind. Ein Inserat kann daher in bestimmten Ländern nur zur Anfrage, nicht zum Kauf angeboten werden.
(1) Gegen jede Maßnahme nach Abschnitt 6 und gegen die Ablehnung einer Freischaltung nach Abschnitt 3 kann der Betroffene innerhalb von sechs Monaten ab Zugang der Begründung kostenlos Beschwerde erheben — formlos an [email protected] mit dem Betreff „Beschwerde“ oder über die Beschwerdefunktion im Konto („Einspruch & Beschwerde“); Vermittco bietet dieses Verfahren freiwillig nach dem Vorbild von Art. 20 DSA an (§ 16 Abs 1 der AGB). Die Beschwerde wird zeitnah, sorgfältig, frei von Willkür und unter Aufsicht einer natürlichen Person geprüft und nie ausschließlich automatisiert entschieden (§ 15 Abs 3 der AGB); die Entscheidung wird begründet mitgeteilt. Erweist sich die Beschwerde als berechtigt, wird die Maßnahme unverzüglich rückgängig gemacht: Ein gesperrtes, eingeschränktes oder aus der Anzeige genommenes Inserat oder Profil wird ohne Zutun des Betroffenen wieder angezeigt, soweit seine Inhalte noch gespeichert sind. Inhalte, die mit der Maßnahme gelöscht wurden — etwa eine entfernte Nachricht samt den darin gesendeten Bildern, ein entferntes Profilbild oder Firmenlogo oder die Bilder eines entfernten Inserats —, können nicht wiederhergestellt werden; der Betroffene kann sie erneut einstellen oder senden, worauf ihn die Entscheidung über die Beschwerde hinweist. Die Haftung von Vermittco nach § 10 der AGB bleibt unberührt.
(2) Wer die Entscheidung über die Beschwerde nicht akzeptiert, kann eine vom Koordinator für digitale Dienste zertifizierte außergerichtliche Streitbeilegungsstelle anrufen. Vermittco ist zur Mitwirkung nicht verpflichtet (Art. 19 Abs 1 DSA) und entscheidet über seine Teilnahme im Einzelfall; es teilt der Stelle und dem Nutzer mit, ob es teilnimmt. Die Entscheidung der Stelle ist für die Beteiligten nicht bindend (§ 16 Abs 2 der AGB). Über die zuständige Stelle informiert der Koordinator für digitale Dienste, in Österreich die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria). Verbrauchern stehen zusätzlich die im Impressum genannten Schlichtungsstellen offen (§ 16 Abs 3 der AGB).
(3) Gewerbliche Anbieter können außerdem das interne Beschwerdeverfahren nach § 10 und die Mediation nach § 11 der Verkäuferbedingungen nutzen, die Vermittco freiwillig nach dem Vorbild von Art. 11 und 12 der Verordnung (EU) 2019/1150 anbietet.
(4) Wer einen Inhalt gemeldet hat, kann die Entscheidung über seine Meldung — auch die Entscheidung, ihr nicht nachzugehen — auf demselben Weg beanstanden (Abschnitt 6 der Melderichtlinie).
(5) Der Weg zu den ordentlichen Gerichten und Behörden bleibt jederzeit offen; ein vorheriges Beschwerde- oder Streitbeilegungsverfahren ist dafür nicht erforderlich (§ 15 Abs 6 der AGB).
(1) Wer ein verbotenes Angebot oder ein eingeschränktes Angebot entdeckt, das die Bedingungen in Abschnitt 3 nicht erfüllt, meldet es über „Melden“ beim Inserat oder an [email protected] — auch ohne Nutzerkonto; das Verfahren steht in der Melderichtlinie. Meldungen zur Sicherheit eines Produkts sind über „Melden“ mit dem Grund „Unsicheres Produkt / Produktsicherheit“ oder an [email protected] möglich; das ist die Kontaktstelle für Verbraucher nach Art. 22 Abs 2 der Verordnung (EU) 2023/988 (Impressum). Rechteinhaber nutzen die Richtlinie für Rechteinhaber.
(2) Wer unsicher ist, ob ein Angebot zulässig ist, kann vor dem Einstellen beim Support nachfragen. Erste Antworten des Supports können automatisch erzeugt sein; auf Wunsch antwortet ein Mensch (§ 2 Abs 7 der AGB). Eine Auskunft des Supports ist eine unverbindliche Einschätzung auf Grundlage der mitgeteilten Angaben und keine Rechtsberatung; die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit des Angebots bleibt beim Anbieter. Die Haftung von Vermittco nach § 10 der AGB bleibt unberührt.
(1) Für die Prüfung von Inseraten und die Durchsetzung dieser Richtlinie verarbeitet Vermittco die Inhalte des Inserats, die Angaben des Anbieters und die Ergebnisse der automatisierten und der menschlichen Prüfung (Abschnitte 4.5, 4.14 und 4.15 der Datenschutzerklärung, dort auch die eingesetzten Dienstleister). Rechtsgrundlagen sind die Erfüllung des Nutzungsvertrags (Art. 6 Abs 1 lit b DSGVO), die Erfüllung rechtlicher Pflichten aus der Verordnung (EU) 2022/2065 und der Verordnung (EU) 2023/988 (Art. 6 Abs 1 lit c DSGVO) und das berechtigte Interesse am Schutz der Nutzer und des Betriebs (Art. 6 Abs 1 lit f DSGVO).
(2) Nachweise, die nach Abschnitt 3 vorgelegt werden — etwa Gewerbeberechtigung, Lizenz- oder Eigentumsnachweise, Zertifikate —, verwendet Vermittco nur zur Beurteilung der Zulässigkeit des Angebots und zur Dokumentation der Entscheidung; sie werden nicht an andere Nutzer weitergegeben. Werden sie bei der Unternehmensprüfung im Konto hochgeladen, gilt Abschnitt 4.4, werden sie per E-Mail an den Support geschickt, Abschnitt 4.13 der Datenschutzerklärung. Ausweisdokumente sind nicht als Nachweis nach Abschnitt 3 vorzulegen; die Identität wird ausschließlich im Verfahren nach Abschnitt 4.4 der Datenschutzerklärung geprüft.
(3) Bei einer Meldung an Behörden nach Abschnitt 6 übermittelt Vermittco nur die Angaben, die für die Beurteilung des Verdachts oder für die Maßnahme der Behörde erforderlich sind (Art. 18 der Verordnung (EU) 2022/2065, Art. 22 der Verordnung (EU) 2023/988; Art. 6 Abs 1 lit c DSGVO, soweit eine gesetzliche Pflicht besteht, sonst lit f), und dokumentiert die Übermittlung. Der Betroffene wird informiert, sobald und soweit das zulässig ist.
(4) Die Begründung einer Maßnahme wird drei Jahre ab der Entscheidung gespeichert (Abschnitt 4.14 der Datenschutzerklärung). Betroffene haben die Rechte nach Abschnitt 9 der Datenschutzerklärung; zuständige Aufsichtsbehörde ist die Österreichische Datenschutzbehörde (Abschnitt 10 der Datenschutzerklärung).
(1) Vermittco kann diese Richtlinie ändern, wenn sich die Rechtslage, die Rechtsprechung, behördliche Vorgaben, die technischen Funktionen der Plattform oder die Marktverhältnisse ändern oder wenn sich eine Regelung als lückenhaft oder unklar erweist. Änderungen werden nach dem Verfahren in § 13 der AGB angekündigt; für gewerbliche Nutzer gilt zusätzlich § 3 der Verkäuferbedingungen (Art. 3 Abs 2 der Verordnung (EU) 2019/1150). Rein sprachliche oder redaktionelle Anpassungen ohne inhaltliche Änderung werden ohne Ankündigung vorgenommen und hier vermerkt.
(2) Verbindlich ist die deutsche Fassung (§ 21 der AGB). Sollte eine Bestimmung dieser Richtlinie unwirksam sein, gilt § 22 der AGB; die übrigen Bestimmungen bleiben wirksam. Ältere Fassungen stellt Vermittco auf Anfrage an [email protected] zur Verfügung; für jede Bestellung und jede Zustimmung wird die Fassung gespeichert, die im Zeitpunkt der Erklärung galt (§ 4 Abs 6 und § 13 Abs 4 der AGB).
| Fassung | Stand | Änderung |
|---|---|---|
| 2026-11 | 26.09.2026 | Überarbeitung nach rechtlicher Prüfung: Angleichung an die tatsächlichen Abläufe der Plattform, Präzisierung der Haftungs-, Verbraucher- und Datenschutzbestimmungen, ergänzte Verweise. |
| 2026-10 | 24.09.2026 | Erstfassung. |