Inhalte melden nach Art. 16 DSA · Ablauf, Fristen, Entscheidung, Rechtsbehelfe · Schutz vor missbräuchlichen Meldungen
Jede Person kann Inhalte auf Vermittco melden, die sie für rechtswidrig oder für einen Verstoß gegen die Plattformregeln hält — Inserate, Profile, Bewertungen, Kommentare, Nachrichten, Bilder, Videos. Das geht über die Schaltfläche „Melden“ beim jeweiligen Inserat oder — für alle Inhalte, auch Profile, Bewertungen, Kommentare, Nachrichten, Bilder und Videos — per E-Mail an [email protected], jeweils auch ohne Nutzerkonto. Vermittco bestätigt den Eingang, lässt jede Meldung von einem Menschen prüfen, entscheidet zeitnah und begründet die Entscheidung gegenüber beiden Seiten. Eine einzelne Meldung führt nie automatisch zur Entfernung. Gibt jemand häufig offensichtlich unbegründete Meldungen ab, setzt Vermittco nach vorheriger Warnung die Bearbeitung seiner Meldungen für einen angemessenen Zeitraum aus (Abschnitt 5). Bei unmittelbarer Gefahr für Leib oder Leben ersetzt eine Meldung nicht den Notruf (Abschnitt 1). Diese Richtlinie setzt Art. 16 bis 18 des Gesetzes über digitale Dienste (DSA) um, beschreibt die Verfahren, die Vermittco nach dem Vorbild der Art. 20 bis 23 DSA freiwillig anbietet und an die es sich bindet (Art. 19 Abs 1 DSA), und konkretisiert § 15 und § 16 der AGB.
(1) Geltungsbereich. Diese Richtlinie gilt für alle Meldungen über Inhalte auf der Plattform — von Nutzern, Dritten, Rechteinhabern, vertrauenswürdigen Hinweisgebern und Behörden — und für die Entscheidungen, die Vermittco darüber oder aufgrund eigener Prüfungen (Abschnitt 3) trifft. Sie ist Teil der Plattformregeln nach § 1 Abs 3 der AGB. Soweit sie Rechte der Nutzer und meldenden Personen oder Pflichten von Vermittco beschreibt, gilt sie ab ihrer Veröffentlichung. Soweit sie Pflichten oder Beschränkungen der Nutzer über § 12, § 15 und § 16 der AGB hinaus regelt, gilt sie für Nutzungsverträge, die ab ihrer Veröffentlichung geschlossen werden; für bestehende Nutzungsverträge wird sie insoweit erst nach dem Verfahren in § 13 der AGB wirksam. Zwingende gesetzliche Rechte, insbesondere von Verbrauchern, bleiben von ihr unberührt.
(2) Begriffe. In dieser Richtlinie bedeuten:
(3) Im Übrigen gelten die Begriffsbestimmungen in § 1 der AGB. Überschriften dienen nur der Übersicht; für die Auslegung ist der Text der Bestimmung maßgeblich.
Rechteinhaber (Marken, Urheber- und Designrechte) nutzen zusätzlich die Richtlinie für Rechteinhaber; Beschwerden über Entscheidungen von Vermittco laufen nach Abschnitt 6.
Dringende Fälle und Meldestellen außerhalb der Plattform. Bei unmittelbarer Gefahr für Leib oder Leben ist zuerst die Polizei (Notruf 133) oder der Euro-Notruf 112 zu verständigen; eine Meldung an Vermittco ersetzt weder den Notruf noch eine Anzeige. Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern können zusätzlich — auch anonym — bei der Meldestelle Stopline (stopline.at) oder bei der Polizei gemeldet werden; bei Vermittco sind Name und E-Mail-Adresse in diesen Fällen freiwillig (Abschnitt 2 Ziffer 3). Solche Darstellungen sollen nie als Datei oder Bildschirmfoto weitergeleitet werden, auch nicht an Vermittco — die Angabe des Links oder der Inseratsnummer genügt; schon das Weitergeben kann strafbar sein (§ 207a StGB). Unsichere Produkte können neben der Meldung an Vermittco auch der zuständigen Marktüberwachungsbehörde gemeldet werden. Erlangt Vermittco Kenntnis von Informationen, die den Verdacht einer Straftat begründen, die eine Gefahr für das Leben oder die Sicherheit von Personen darstellt, unterrichtet es unverzüglich die Strafverfolgungs- oder Justizbehörden und übermittelt ihnen die vorliegenden einschlägigen Informationen (Art. 18 DSA).
Damit eine Meldung geprüft werden kann (Art. 16 Abs 2 DSA), soll sie enthalten:
Beim Melden ohne Konto wird zum Schutz vor automatisierten Massenmeldungen Cloudflare Turnstile eingesetzt (Abschnitt 4.2 der Datenschutzerklärung); außerdem ist die Zahl der Meldungen über die Schaltfläche in kurzer Zeit begrenzt — wer die Grenze erreicht, kann später erneut oder jederzeit per E-Mail melden. Meldungen, die diese Angaben nicht enthalten, werden nach Möglichkeit trotzdem geprüft; ist eine E-Mail-Adresse bekannt, bittet Vermittco um Ergänzung. Fehlt jede Begründung oder jeder Bezug zu einem bestimmten Inhalt, kann die Meldung nicht bearbeitet werden; auch das teilt Vermittco der meldenden Person mit, wenn eine E-Mail-Adresse bekannt ist.
Richtwerte für die Bearbeitung: Meldungen mit Bezug zur Sicherheit von Personen und zu Darstellungen des Missbrauchs von Kindern sofort, in der Regel innerhalb von 24 Stunden; Meldungen von vertrauenswürdigen Hinweisgebern (Art. 22 DSA) vorrangig; alle anderen Meldungen in der Regel innerhalb von sieben Tagen. Die Richtwerte sind keine Zusage im Einzelfall; komplexe Fälle (etwa strittige Markenrechte) können länger dauern. Verbindlich ist dagegen die gesetzliche Frist für Meldungen zur Produktsicherheit: Diese Meldungen werden in jedem Fall innerhalb von drei Arbeitstagen nach Eingang bearbeitet (Art. 22 Abs 8 der Verordnung (EU) 2023/988; § 15 Abs 2 der AGB). Vermittco veröffentlicht die tatsächlichen Bearbeitungszeiten im DSA-Transparenzbericht.
Prüfungen aus eigenem Antrieb; keine allgemeine Überwachung. Vermittco ist nicht verpflichtet, die von Nutzern eingestellten Inhalte allgemein zu überwachen oder aktiv nach Umständen zu forschen, die auf rechtswidrige Tätigkeiten hindeuten (Art. 8 DSA). Vermittco prüft Inhalte aber auch aus eigenem Antrieb — durch die automatisierte Vorprüfung neuer Inhalte nach § 15 Abs 3 der AGB, durch stichprobenartige Kontrollen und aufgrund von Hinweisen von Behörden oder öffentlicher Produktwarnungen. Solche freiwilligen, nach Treu und Glauben und sorgfältig durchgeführten Prüfungen führen nach Art. 7 DSA nicht allein deshalb dazu, dass die Haftungsbefreiung nach Art. 6 DSA entfällt (§ 2 Abs 3 der AGB). Stuft die automatisierte Vorprüfung einen Inhalt als eindeutig unzulässig ein, wird er nicht veröffentlicht beziehungsweise entfernt; der Nutzer erhält die Begründung nach § 15 Abs 4 der AGB und kann verlangen, dass eine natürliche Person die Entscheidung überprüft. Für Maßnahmen aufgrund eigener Prüfungen gelten Ziffer 4 und 5 dieses Abschnitts sowie die Abschnitte 4 bis 6 entsprechend: Der betroffene Nutzer erhält eine Begründung nach Art. 17 DSA, die ausdrücklich angibt, dass die Maßnahme auf eine Prüfung aus eigenem Antrieb zurückgeht, und kann sie nach Abschnitt 6 überprüfen lassen.
Maßnahmen sind verhältnismäßig: Vermittco wählt das mildeste Mittel, das den Verstoß beendet, und berücksichtigt die Schwere, die Häufigkeit und die Folgen für die Betroffenen.
(1) Gibt eine Person häufig offensichtlich unbegründete Meldungen oder Beschwerden ab — etwa um Mitbewerber zu schädigen, Bewertungen zu unterdrücken oder Nutzer zu belästigen —, setzt Vermittco nach vorheriger Warnung die Bearbeitung ihrer Meldungen und Beschwerden für einen angemessenen Zeitraum aus (§ 16 Abs 4 der AGB, nach dem Vorbild von Art. 23 Abs 2 DSA). Meldungen, die erkennbar auf eine Gefahr für Leib oder Leben, auf Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern oder auf gefährliche Produkte hinweisen, werden auch während einer Aussetzung geprüft. Die übrige Nutzung der Plattform bleibt davon unberührt, es sei denn, die Meldungen oder Beschwerden dienen erkennbar dazu, andere Nutzer zu schädigen oder zu belästigen; dann gelten § 12 Abs 3 und 4 der AGB.
(2) Bei der Beurteilung — auch im Fall häufig offensichtlich rechtswidriger Inhalte nach Abschnitt 4 — berücksichtigt Vermittco die absolute Zahl der offensichtlich unbegründeten Meldungen oder Beschwerden beziehungsweise der offensichtlich rechtswidrigen Inhalte innerhalb eines bestimmten Zeitraums, ihr Verhältnis zur Gesamtzahl der Meldungen oder Beiträge der Person, die Schwere des Missbrauchs und seiner Folgen sowie die erkennbare Absicht (nach dem Vorbild von Art. 23 Abs 3 DSA). Beispiele für Missbrauch: mehrfache Meldungen desselben Inhalts über verschiedene Konten oder E-Mail-Adressen, Meldungen von Mitbewerbern ohne jeden Bezug zu einem Verstoß, Meldungen mit erfundenen Tatsachen.
(3) Die Dauer der Aussetzung richtet sich nach Schwere und Häufigkeit des Missbrauchs; sie wird im Einzelfall festgelegt, ist stets befristet und wird mit der Entscheidung begründet mitgeteilt. Gegen die Entscheidung stehen die Rechtsbehelfe nach Abschnitt 6 offen.
(4) Wissentlich falsche Meldungen können darüber hinaus zivil- und strafrechtliche Folgen für die meldende Person haben (etwa Kreditschädigung nach § 1330 ABGB, Herabsetzung eines Unternehmens nach § 7 UWG, üble Nachrede nach § 111 StGB oder Verleumdung nach § 297 StGB, wenn die Meldung den Gemeldeten der Gefahr einer behördlichen Verfolgung aussetzt).
(1) Internes Beschwerdeverfahren (freiwillig, nach dem Vorbild von Art. 20 DSA). Vermittco ist als Kleinstunternehmen dazu nicht verpflichtet (Art. 19 Abs 1 DSA), bietet das Verfahren aber allen Nutzern und meldenden Personen an und ist daran gebunden. Betroffene Nutzer und meldende Personen können jede Entscheidung nach den Abschnitten 3 bis 5 — Entfernung, Nichtentfernung, Einschränkung, Sperre, Aussetzen der Bearbeitung von Meldungen und Beschwerden, Aussetzen einer Auszahlung — innerhalb von sechs Monaten ab Zugang der Entscheidung oder Begründung kostenlos überprüfen lassen: formlos per E-Mail an [email protected] (am besten mit der Vorgangsnummer aus der Entscheidungs-E-Mail) oder, mit Nutzerkonto, im Konto unter „Einspruch & Beschwerde“; die Entscheidungs-E-Mail enthält dafür einen Link. Die Beschwerde wird zeitnah, sorgfältig, frei von Willkür und unter Aufsicht einer natürlichen Person geprüft; sie wird nie ausschließlich automatisiert entschieden. Vermittco teilt die begründete Entscheidung unverzüglich mit. Erweist sich die Beschwerde als berechtigt, wird die Maßnahme unverzüglich rückgängig gemacht; entfernte oder eingeschränkte Inhalte werden ohne Zutun des Nutzers wiederhergestellt.
(2) Außergerichtliche Streitbeilegung (freiwillig, nach dem Vorbild von Art. 21 DSA). Betroffene Nutzer und meldende Personen, die eine Entscheidung von Vermittco oder die Entscheidung über ihre Beschwerde nach Absatz 1 nicht akzeptieren, können eine vom Koordinator für digitale Dienste zertifizierte außergerichtliche Streitbeilegungsstelle anrufen — auch dann, wenn das interne Beschwerdeverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Vermittco ist zur Mitwirkung nicht verpflichtet (Art. 19 Abs 1 DSA) und entscheidet über seine Teilnahme im Einzelfall; es teilt der Stelle und dem Nutzer mit, ob es teilnimmt. Die Entscheidung der Stelle ist für die Beteiligten nicht bindend (§ 16 Abs 2 der AGB). Nimmt Vermittco an einem Verfahren teil und entscheidet die Stelle zugunsten des Nutzers oder der meldenden Person, trägt Vermittco die Gebühren der Stelle und erstattet angemessene Auslagen, die für die Streitbeilegung bezahlt wurden; entscheidet sie zugunsten von Vermittco, muss der Nutzer oder die meldende Person Vermittco keine Gebühren oder Auslagen erstatten, es sei denn, die Stelle stellt ein offensichtlich bösgläubiges Handeln fest (Art. 21 Abs 5 DSA). Die zertifizierten Stellen stehen in der von der Europäischen Kommission veröffentlichten Liste; in Österreich informiert die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria, betreut von der RTR) als Koordinator für digitale Dienste.
(3) Der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten und der Weg zu den zuständigen Behörden — in Österreich zum Koordinator für digitale Dienste (KommAustria) — bleiben jederzeit offen (§ 15 Abs 6 der AGB; anwendbares Recht und Gerichtsstand nach § 21 der AGB). Verbraucher können sich außerdem an die im Impressum genannten Verbraucherschlichtungsstellen wenden (§ 16 Abs 3 der AGB); Vermittco ist zur Teilnahme an einem Verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch grundsätzlich bereit und entscheidet über die Teilnahme im Einzelfall. Gewerbliche Anbieter haben zusätzlich die Rechte nach § 10 (internes Beschwerdeverfahren) und § 11 (Mediation) der Verkäuferbedingungen (Art. 11 und 12 der Verordnung (EU) 2019/1150, P2B).
Anordnungen von Behörden und Gerichten zum Vorgehen gegen rechtswidrige Inhalte (Art. 9 DSA) und zur Herausgabe von Informationen (Art. 10 DSA) nimmt Vermittco über die im Impressum genannte Kontaktstelle (Art. 11 DSA) entgegen, bearbeitet sie unverzüglich und unterrichtet die anordnende Behörde unverzüglich darüber, ob und wann der Anordnung nachgekommen wurde (Art. 9 Abs 1 und Art. 10 Abs 1 DSA). Für Entfernungsanordnungen wegen terroristischer Online-Inhalte (eine Stunde, Verordnung (EU) 2021/784) und für Anordnungen der Marktüberwachungsbehörden zu gefährlichen Produkten (zwei Arbeitstage, Art. 22 Abs 4 der Verordnung (EU) 2023/988) gelten die Fristen in § 15 Abs 5 der AGB. Der betroffene Nutzer wird spätestens mit der Umsetzung — oder zu dem von der Behörde bestimmten Zeitpunkt — über die Anordnung und ihre Umsetzung informiert, soweit das rechtlich zulässig ist (Art. 9 Abs 5 und Art. 10 Abs 5 DSA). Meldungen vertrauenswürdiger Hinweisgeber werden vorrangig und unverzüglich bearbeitet (nach dem Vorbild von Art. 22 DSA). Über Anordnungen und Meldungen berichtet Vermittco im DSA-Transparenzbericht.
Vermittco verarbeitet die Angaben der meldenden Person, den gemeldeten Inhalt, den Verlauf der Bearbeitung und die Entscheidung zur Bearbeitung der Meldung und zur Begründung von Maßnahmen (Art. 6 Abs 1 lit c DSGVO in Verbindung mit Art. 16 und 17 DSA) sowie zur Nachweisführung, zur Abwehr missbräuchlicher Meldungen und für die freiwillige Transparenzberichterstattung (Art. 6 Abs 1 lit f DSGVO). Zur Vorsortierung kann eine Meldung samt dem gemeldeten Inserat automatisiert ausgewertet werden, auch über die Gemini-Schnittstelle von Google (Abschnitt 4.15 der Datenschutzerklärung); Meldungen über die Schaltfläche zu sexuellem Missbrauch von Kindern sind davon ausgenommen. E-Mails an [email protected] werden nach Abschnitt 4.13 der Datenschutzerklärung verarbeitet, einschließlich der automatischen Zuordnung zu einem Thema. Wer eine Nachricht aus dem Ende-zu-Ende-verschlüsselten Chat meldet, gibt den gemeldeten Inhalt samt unmittelbarem Zusammenhang gegenüber Vermittco frei; ohne Meldung bleibt der Text für Vermittco unlesbar (Abschnitt 4 Abs 2 der Nachrichten-Richtlinie). Dem betroffenen Nutzer wird der Inhalt der Meldung mitgeteilt, soweit das für die Begründung einer Maßnahme nötig ist; die Identität der meldenden Person nur, wenn das unbedingt erforderlich ist (Art. 17 Abs 3 lit b DSA) — etwa bei Meldungen von Rechteinhabern, damit der Anbieter eine Gegendarstellung abgeben kann — oder wenn ein Gesetz es verlangt. Einzelheiten — Datenkategorien, Empfänger, Speicherdauer und Betroffenenrechte — stehen in Abschnitt 4.13 der Datenschutzerklärung; zu Sperren und zur Aufbewahrung von Begründungen in Abschnitt 4.14.
(1) Diese Richtlinie konkretisiert § 15 und § 16 der AGB und ist Teil der Plattformregeln nach § 1 Abs 3 der AGB; nach dieser Bestimmung richtet sich auch ihr Verhältnis zu den AGB.
(2) Verhältnis zu anderen Richtlinien. Diese Richtlinie regelt das allgemeine Melde- und Abhilfeverfahren. Enthält eine speziellere Richtlinie für bestimmte Inhalte oder Meldungen eigene Regeln — insbesondere die Richtlinie für Rechteinhaber (Nachweise, Gegendarstellung des Anbieters), die Bewertungsrichtlinie (Beanstandung von Bewertungen), die Nachrichten-Richtlinie (Melden von Nachrichten, Freigabe des gemeldeten Inhalts) und die Richtlinie für verbotene Artikel —, gehen diese Regeln für ihren Anwendungsbereich vor; im Übrigen gilt diese Richtlinie. Die Richtlinien sind so auszulegen, dass sie einander ergänzen; verbleibt ein Widerspruch, gilt gegenüber Verbrauchern die für sie günstigere Regelung.
(3) Änderungen richten sich nach dem Abschnitt „Änderungen dieser Richtlinie und Fassungsverzeichnis“ und nach § 13 der AGB.
(4) Kontaktstelle für Nutzer, Behörden und vertrauenswürdige Hinweisgeber: [email protected] (Deutsch und Englisch); Anschrift im Impressum.
(1) Vermittco kann diese Richtlinie ändern, wenn dafür ein sachlicher Grund besteht — insbesondere eine Änderung der Rechtslage oder der höchstgerichtlichen Rechtsprechung, eine behördliche Anordnung, das Schließen einer Regelungslücke, eine Änderung des Leistungsangebots oder der technischen Rahmenbedingungen oder die Abwehr von Missbrauch (§ 13 Abs 1 der AGB). Änderungen werden nach dem Verfahren in § 13 der AGB angekündigt und werden für bestehende Nutzungsverträge erst nach Ablauf der dort genannten Frist wirksam; für gewerbliche Nutzer gilt zusätzlich § 3 der Verkäuferbedingungen (Art. 3 Abs 2 der Verordnung (EU) 2019/1150). Rein sprachliche oder redaktionelle Anpassungen ohne inhaltliche Änderung werden im Fassungsverzeichnis vermerkt; sie ändern den Vertragsinhalt nicht und bedürfen keiner Zustimmung. Gewerblichen Nutzern werden auch sie nach § 3 der Verkäuferbedingungen angekündigt.
(2) Verbindlich ist die deutsche Fassung (§ 21 der AGB). Sollte eine Bestimmung dieser Richtlinie unwirksam sein, gilt § 22 der AGB; die übrigen Bestimmungen bleiben wirksam. Ältere Fassungen stellt Vermittco auf Anfrage an [email protected] zur Verfügung; Zustimmungen werden stets mit der Fassung protokolliert, die der Nutzer gesehen hat.
| Fassung | Stand | Änderung |
|---|---|---|
| 2026-11 | 26.09.2026 | Überarbeitung nach rechtlicher Prüfung: Angleichung an die tatsächlichen Abläufe der Plattform, Präzisierung der Haftungs-, Verbraucher- und Datenschutzbestimmungen, ergänzte Verweise. |
| 2026-10 | 24.09.2026 | Erstfassung. |