Einlösung, Gültigkeit, Ausschlüsse · Treuepunkte und Punkte-Codes · Glücksrad-Gutscheine · Freunde werben
Vermittco gewährt Vorteile in verschiedenen Formen: Rabattcodes, Treuepunkte und Punkte-Codes, Glücksrad-Gutscheine bei Aktionen, Treuepunkte aus dem Empfehlungsprogramm („Freunde werben“), Creator-Codes sowie Geschenk- und Abo-Codes. Nicht jeder Vorteil gilt für dieselben Käufe: Rabattcodes, Glücksrad-Gutscheine, Geschenk- und Abo-Codes gelten für Leistungen von Vermittco wie Abos; Gutscheine aus eingelösten Treuepunkten — auch aus Punkten des Empfehlungsprogramms — gelten dagegen für Käufe bei Anbietern über die Kasse der Plattform, nicht für Abos oder Hervorhebungen. Für welche Leistung ein Vorteil gilt, steht beim jeweiligen Vorteil und zeigt die Kasse vor dem Einlösen an. Vorteile sind nicht in Geld auszahlbar und können bei Missbrauch entzogen werden (Abschnitt 8). Je Kauf wirkt eine Rabattregel; mehrere Rabatte werden nicht addiert. Jeder Vorteil wird auf dem Beleg ausgewiesen; wie er sich auf Preis und Umsatzsteuer auswirkt, regelt Abschnitt 6. Rabatte und Coupons, die Anbieter für ihre eigenen Angebote gewähren, trägt der jeweilige Anbieter (Abschnitt 7).
(1) Geltungsbereich. Diese Bedingungen gelten für alle Vorteile, die Vermittco Nutzern gewährt: Rabattcodes, Treuepunkte, Punkte-Codes, Glücksrad-Gutscheine, Punkte aus dem Empfehlungsprogramm, Creator-Codes des Plattform-Programms, Abo-Codes und Geschenk-Codes. Für Rabatte und Coupons, die Anbieter für ihre eigenen Angebote gewähren, gilt Abschnitt 7. Diese Bedingungen ergänzen die AGB als Plattformregeln (§ 1 Abs 3 der AGB) und sind die bei der Ausgabe angezeigten Bedingungen für Gutscheine nach § 5 Abs 2 der AGB.
(2) Maßgebliche Fassung. Für bereits ausgegebene Gutscheine und Codes gelten die bei ihrer Ausgabe angezeigten Bedingungen weiter; für einen Kauf, bei dem ein Vorteil eingelöst wird, gilt im Übrigen die Fassung im Zeitpunkt des Kaufs (§ 13 Abs 4 der AGB). Änderungen werden nur nach dem Verfahren im Abschnitt „Änderungen dieser Bedingungen und Fassungsverzeichnis“ wirksam. Nutzern, die vor dem im Kopf genannten Stand registriert waren, wird diese Erstfassung nach § 13 der AGB mitgeteilt; für sie gilt sie ab ihrem Wirksamwerden nach diesem Verfahren oder ab einer früheren ausdrücklichen Zustimmung. Zwingende gesetzliche Rechte von Verbrauchern bleiben unberührt (Abschnitt 11).
(3) Begriffe. In diesen Bedingungen bedeuten:
(4) Im Übrigen gelten die Begriffsbestimmungen in § 1 der AGB. Überschriften dienen nur der Übersicht; für die Auslegung ist der Text der Bestimmung maßgeblich.
(1) Ein Rabattcode von Vermittco gewährt einen prozentualen oder festen Nachlass auf ein Abo eines Standard-Pakets (für bestimmte oder alle Pakete, wie beim Code angegeben). Er wirkt auf genau eine Rechnung: auf die erste Rechnung, die nach dem Einlösen für das betreffende Paket fällig wird; läuft gerade eine geschenkte Abo-Zeit, auf die erste bezahlte Rechnung danach. Für welches Paket, bis wann und ab welchem Mindestbetrag ein Code gilt und welche Rechnung er ermäßigt, zeigt die Kasse vor dem Einlösen an („Vorschau“). Rabattcodes gelten nicht für das Enterprise-Abonnement, dessen Entgelt nur durch ein neues Angebot geändert wird (§ 5 Abs 2 der AGB), nicht für die Verkaufsprovision — eine Provisionsfreiheit aus einem Treue-Angebot richtet sich allein nach Abschnitt 9 der Kündigungsbedingungen — und nicht rückwirkend. Für Käufe bei Anbietern gilt ein Code von Vermittco nur, wenn das beim Code ausdrücklich angegeben ist, etwa beim Gutschein aus Treuepunkten (Abschnitt 2 Abs 3); den Nachlass trägt dann Vermittco (Abschnitt 6 Abs 2).
(2) Ein Code wird mit dem Kauf verbraucht, nicht bei der Vorschau; kommt die Zahlung nicht zustande, wird er wieder freigegeben. Wie oft ein Code insgesamt eingelöst werden kann, ist beim Code festgelegt. Persönliche Codes — etwa Glücksrad-Gutscheine und Gutscheine aus Treuepunkten — können nur von dem Konto, für das sie ausgestellt sind, und nur einmal eingelöst werden; sie sind nicht übertragbar. Codes dürfen nicht verkauft oder gegen Entgelt weitergegeben werden; öffentliche Aktionscodes darf jeder nutzen, der die Bedingungen erfüllt.
(3) Rücktritt und Erstattung. Tritt ein Verbraucher nach Teil B der Widerrufsbelehrung von einem Abo zurück, bei dem ein Rabattcode eingelöst wurde, wird der tatsächlich gezahlte Betrag nach der Widerrufsbelehrung erstattet, und der Verbraucher erhält den Code zurück: Vermittco gibt ihn wieder frei oder stellt einen gleichwertigen Code aus, der bis zum ursprünglichen Ablauf, mindestens aber 14 Tage ab der Erstattung gilt. Dasselbe gilt bei einer Erstattung, die Vermittco zu vertreten hat. Wird eine Bestellung bei einem Anbieter vollständig erstattet, gibt Vermittco einen dabei eingelösten Code oder Gutschein wieder frei; er kann bis zu seinem ursprünglichen Ablauf erneut eingelöst werden. Bei einer Teilerstattung bleibt der Code verbraucht; erstattet wird der anteilig gezahlte Betrag. Für Rabatte aus Treue-Angeboten beim Kündigen gilt Abschnitt 9 der Kündigungsbedingungen; dort ist geregelt, dass der Vorteil bei Kündigung, Pause, Paket- oder Abrechnungswechsel endet.
(4) Rabatte, die an einen bestimmten Plan gebunden sind (etwa Glücksrad-Gutscheine), gelten nur für diesen Plan und nur für dessen erste volle Rechnung; ein unpassender Code wird nicht verbraucht.
(1) Treuepunkte werden dem Treuekonto gutgeschrieben: für jede über die Plattform in Euro bezahlte Bestellung bei einem Anbieter, die mit einem Konto aufgegeben wurde, ein Punkt je vollem Euro des vom Käufer bezahlten Betrags (Gutschrift mit dem Zahlungseingang, einmal je Bestellung), außerdem durch Punkte-Codes, Aktionen, das Empfehlungsprogramm (Abschnitt 4) oder eine Vergabe durch Vermittco. Wird eine Bestellung ganz oder teilweise erstattet, werden die dafür gutgeschriebenen Punkte im Verhältnis des erstatteten Betrags wieder abgezogen, höchstens bis zum vorhandenen Punktestand. Punkte haben keinen Geldwert und können nicht ausgezahlt, verkauft oder auf andere Konten übertragen werden.
(2) Ein Punkte-Code kann je Konto genau einmal eingelöst werden; wie oft er insgesamt eingelöst werden kann und bis wann er gilt, ist beim Code festgelegt. Die Gutschrift wird vor der Buchung als Vorschau angezeigt. Zum Schutz vor dem Erraten von Codes sind je Konto höchstens zehn Einlöseversuche in fünf Minuten und insgesamt 60 Prüfungen und Einlöseversuche je Tag möglich; danach ist die Eingabe vorübergehend gesperrt. Eine Liste gültiger Codes wird nicht veröffentlicht; Codes dürfen nicht durch Ausprobieren ermittelt werden.
(3) Ab 500 Punkten kann der Nutzer im Konto unter „Treuepunkte“ einen persönlichen Gutschein über 5 € anfordern; dafür werden 500 Punkte abgebucht. Abweichend von Abschnitt 1 Abs 1 gilt dieser Gutschein für einen Kauf bei einem Anbieter über die Kasse der Plattform in Euro ab einem Bestellwert von 20 €; den Gutscheinbetrag trägt Vermittco (Abschnitt 6 Abs 2). Er ist einmal einlösbar, an das Konto gebunden, nicht übertragbar, nicht in Geld auszahlbar und hat kein Ablaufdatum; er verfällt mit der Löschung des Kontos. Weitere Einlösemöglichkeiten kann Vermittco im Konto anbieten; sie werden dort mit Punktezahl und Gegenwert angezeigt. Nicht eingelöste Punkte verfallen mit der Löschung des Kontos, bei einer außerordentlichen Beendigung des Vertrags durch Vermittco nach § 12 Abs 3 der AGB aus einem Grund, den der Nutzer zu vertreten hat, und bei Einstellung des Programms nach Abschnitt 8 Abs 2. Durch Missbrauch erlangte Punkte kann Vermittco nach Abschnitt 8 Abs 1 entziehen.
(1) Bei Aktionen kann ein Glücksrad einen Rabattcode für eines der Firmen-Pakete Bronze, Silber, Gold oder Platin vergeben. Teilnehmen können nur Unternehmen mit einem eigenen Vermittco-Firmenkonto, dessen E-Mail-Adresse bestätigt ist; für sie handelt eine volljährige, vertretungsbefugte Person. Privatkonten nehmen nicht teil, weil diese Pakete nach § 5 Abs 2 der AGB Firmenkonten vorbehalten sind. Die Teilnahme ist kostenlos und ohne Kaufpflicht. Je Unternehmen ist insgesamt ein Dreh möglich, auch über mehrere Aktionen und mehrere Konten hinweg; Mitarbeiterzugänge nehmen nicht gesondert teil. Maßgeblich sind die Teilnahmebedingungen; sie nennen Aktionszeitraum, Gewinne und deren Wahrscheinlichkeiten. Die Auswahl erfolgt serverseitig per Zufall und ist nicht beeinflussbar.
(2) Der gewonnene Code kann bis zum Ende des 30. Tages nach dem Tag des Drehs (24:00 Uhr Wiener Zeit) eingelöst werden, nur für das angezeigte Paket und nur für dessen erste volle Rechnung; er ist einmal einlösbar, nicht übertragbar und nicht mit anderen Gutscheinen kombinierbar. Läuft bereits ein Abo, stellt das Einlösen auf das genannte Paket um; läuft eine geschenkte Abo-Zeit, gilt der Rabatt für die erste bezahlte Rechnung danach. Ein Anspruch auf einen bestimmten Gewinn oder auf Barauszahlung besteht nicht.
(1) Nutzer mit Konto finden im Konto unter „Freunde werben“ ihren persönlichen Empfehlungslink mit Empfehlungscode. Vor dem ersten Kopieren des Links werden diese Bedingungen zur Bestätigung angezeigt. Öffnet eine Person den Link und registriert sie sich danach im selben Browser oder meldet sie sich dort an, wird sie dem Werber als geworbene Person zugeordnet — jedoch nur innerhalb von 30 Tagen nach ihrer eigenen Registrierung und nur einmal. Das eigene Konto des Werbers kann nicht zugeordnet werden. Einem Werber können höchstens drei Personen zugeordnet werden, auch wenn bei ihnen die Voraussetzungen nach Absatz 2 (noch) nicht erfüllt sind; danach ist der Link aufgebraucht. Was der Werber über die geworbene Person erfährt, regelt Abschnitt 9 Abs 3.
(2) Hat die geworbene Person nach ihrer Zuordnung bei Anbietern über die Kasse der Plattform Bestellungen im Gesamtwert von mindestens 50 € bezahlt, erhalten der Werber und die geworbene Person je 1.000 Treuepunkte (Abschnitt 2). Gezählt wird der bezahlte Betrag abzüglich Erstattungen, auch Teilerstattungen. Nicht gezählt werden stornierte, fehlgeschlagene und vollständig erstattete Bestellungen, Käufe beim Werber und bei eigenen Inseraten der geworbenen Person, Bestellungen, deren Zahlung weniger als 14 Tage zurückliegt, sowie Abos, Hervorhebungen und andere Leistungen von Vermittco. Der Anspruch auf die Punkte entsteht, sobald die Voraussetzungen erfüllt sind. Vermittco prüft das automatisch jeweils, wenn die geworbene Person eine Bestellung bezahlt, und schreibt die Punkte dann gut; weil eine Bestellung erst 14 Tage nach ihrer Zahlung zählt, wird die Bestellung, mit der die Schwelle erreicht wird, erst bei einer späteren bezahlten Bestellung berücksichtigt. Wird danach keine weitere Bestellung bezahlt, schreibt Vermittco die Punkte auf Anfrage des Werbers oder der geworbenen Person an [email protected] gut. Die Anfrage kann jederzeit gestellt werden, auch ohne zu wissen, ob die Voraussetzungen schon erfüllt sind; Vermittco prüft sie dann und teilt das Ergebnis mit. Über die Gutschrift erhält der Werber eine Mitteilung im Konto. Die Punkte können nach Abschnitt 2 Abs 3 in Gutscheine über 5 € für Käufe bei Anbietern umgewandelt werden (je 500 Punkte, Mindestbestellwert 20 €); sie werden nicht mit Rechnungen für Abos oder Hervorhebungen verrechnet. Sinkt der gezählte Betrag durch eine Erstattung unter 50 €, werden die gutgeschriebenen Punkte bei beiden wieder abgebucht. Reicht der Punktestand dafür nicht aus, etwa weil Punkte bereits in einen Gutschein umgewandelt wurden, entsteht ein negativer Punktestand, der mit späteren Gutschriften verrechnet wird; ein bereits erstellter Gutschein bleibt gültig, und spätere Käufe können die Voraussetzungen erneut erfüllen. Gutscheine über 10 €, die nach einer früheren Fassung des Programms ausgegeben wurden, bleiben zu den bei ihrer Ausgabe angezeigten Bedingungen gültig.
(3) Nicht erlaubt sind: Selbstwerbung über weitere eigene Konten; Registrierungen, die nur zur Erlangung der Gutschrift angelegt und nicht selbst genutzt werden (Scheinkonten), gleich ob durch Angehörige, Mitarbeiter oder Dritte; die Nutzung fremder Zahlungsmittel oder abgesprochene Käufe zur Erreichung der Schwelle; der Versand des Links entgegen Absatz 4, insbesondere als Spam, über bezahlte Anzeigen, Gutscheinportale oder Gewinnspiele Dritter; das Auftreten als Vermittco; Zahlungen oder andere Gegenleistungen an Geworbene für ihre Registrierung. Bei einem Verstoß kann Vermittco die daraus entstandenen Punkte und noch nicht eingelösten Gutscheine zurücknehmen und den Verantwortlichen bei schweren oder wiederholten Verstößen vom Programm ausschließen. Vermittco wählt dabei die gelindeste geeignete Maßnahme und verwarnt vorher, soweit das zumutbar ist (§ 12 Abs 4 der AGB); das Verfahren steht in Abschnitt 8 Abs 1.
(4) Der Werber darf seinen Empfehlungslink per E-Mail, SMS oder Messenger nur an Personen senden, die dem Erhalt vorher zugestimmt haben (§ 174 Abs 3 TKG 2021) — etwa weil sie ihn darum gebeten haben. Der Versand an Adresslisten oder als Massennachricht ist untersagt. Der Werber ist Absender seiner Nachrichten und für sie verantwortlich; er darf dabei nicht als Vermittco auftreten. Vermittco versendet keine Einladungen an Dritte; die Empfehlung erfolgt ausschließlich dadurch, dass der Werber seinen Link selbst weitergibt.
(1) Creator-Codes gewähren dem Käufer den beim Code hinterlegten Rabatt; dem Creator verschaffen sie einen Provisionsanspruch gegen den Betreiber des Programms. Sie unterliegen den Creator-Bedingungen. Im Plattform-Programm gilt der Code für Vermittco-Abos; ergänzend gelten die Abschnitte 1 und 6. Im Händler-Programm gilt der Code für Angebote des Verkäufers, der ihn angelegt hat; den Rabatt gewährt und trägt dieser Verkäufer, und er zahlt auch die Provision des Creators selbst. Vermittco stellt dafür nur die Technik bereit, ist insoweit weder Schuldner des Rabatts noch der Provision und zieht keine Provision ein (Abschnitt 7).
(2) Geschenk-Abos sind entgeltliche Verträge mit Vermittco; für sie gelten die AGB, Teil B der Widerrufsbelehrung und die Kündigungsbedingungen. Der Geschenk-Code ist einmal einlösbar, nur für das bezeichnete Paket und die bezeichnete Dauer gültig, nicht in Geld auszahlbar und nicht befristet. Wer ein Geschenk-Abo als Verbraucher kauft, kann nach Teil B der Widerrufsbelehrung binnen 14 Tagen zurücktreten; solange der Code nicht eingelöst ist, wird der volle Betrag erstattet.
(3) Abo-Codes, die Vermittco unentgeltlich ausgibt, schenken das bezeichnete Paket für die angezeigte Dauer. Sie sind je Konto einmal einlösbar, gelten bis zum angezeigten Ablauf und sind nicht auszahlbar; wie viele Konten einen Abo-Code insgesamt einlösen können, ist beim Code festgelegt. Wie die geschenkte Abo-Zeit zu einem laufenden Abo hinzutritt (sofort oder im Anschluss), zeigt das Konto beim Einlösen an.
(1) Je Kauf kann ein Code eingelöst werden; mehrere Rabatte werden nicht addiert, soweit die Kasse nichts anderes anzeigt. Treffen beim Abschluss eines Abos ein Rabattcode oder Creator-Code und eine laufende Aktion von Vermittco zusammen, wendet die Kasse den für den Nutzer günstigeren Nachlass an; bei gleichem Nachlass gilt die Aktion, und der Code wird nicht verbraucht. Ein Rabatt kann den Preis nicht unter null senken. Übersteigt ein unentgeltlich gewährter Vorteil mit festem Betrag den zu zahlenden Betrag, verfällt der Rest; die Kasse zeigt den tatsächlichen Abzug vor dem Kauf an. Soweit Vermittco Gutscheine mit einem Geldbetrag gegen Entgelt ausgibt, verfällt ein nicht verbrauchter Rest nicht; er bleibt für spätere Käufe erhalten.
(2) Steuern und Belege. Ein Rabatt auf eine Leistung von Vermittco wird auf dem Beleg ausgewiesen; die Umsatzsteuer wird vom ermäßigten Entgelt berechnet (§ 4 Abs 1 UStG). Löst ein Käufer einen Gutschein von Vermittco (etwa aus Treuepunkten) bei einem Kauf von einem Anbieter ein, mindert das den Kaufpreis des Anbieters nicht: Vermittco zahlt den Gutscheinwert an den Anbieter, der Käufer zahlt den verbleibenden Betrag. Die Zahlung von Vermittco ist Entgelt von dritter Seite (§ 4 Abs 2 Z 2 UStG) und gehört, soweit der Anbieter Umsatzsteuer schuldet, zu seiner Bemessungsgrundlage; der im Namen des Anbieters ausgestellte Beleg weist den Gutschein als Zahlung durch Vermittco aus. Eigene Rabattcodes eines Anbieters mindern dessen Entgelt (Abschnitt 7 Abs 2). Für die steuerliche Behandlung erhaltener Vorteile ist jeder Unternehmer selbst verantwortlich; Vermittco erteilt keine Steuerauskunft.
(1) Anbieter können für ihre eigenen Angebote Rabattcodes anlegen, die der Käufer in der Kasse eingibt, und Coupons, die in der Detailansicht eines Inserats angezeigt und mit einem Klick in die Kasse übernommen werden. Diese Vorteile gewährt und trägt allein der Anbieter; Vermittco stellt nur die Technik bereit und ist weder Vertragspartner noch Schuldner des Rabatts. Dasselbe gilt für Creator-Codes der Händler-Programme (Abschnitt 5 Abs 1). Ob und wie lange ein Anbieter-Rabatt gilt, für welche Inserate und ab welchem Bestellwert, legt der Anbieter fest; die Kasse zeigt es vor dem Kauf an.
(2) Ein Anbieter-Rabatt mindert den Kaufpreis und damit das Entgelt des Anbieters; er wird auf dem im Namen des Anbieters ausgestellten Beleg als Preisnachlass ausgewiesen. Für die Verkaufsprovision gelten § 5 Abs 2 der AGB und die Angaben im Verkäuferkonto.
(3) Je Kauf wirkt ein Code (Abschnitt 6 Abs 1); ein Anbieter-Code und ein Gutschein von Vermittco können daher nicht zusammen auf denselben Kauf angewendet werden, soweit die Kasse nichts anderes anzeigt.
(4) Anbieter, die Unternehmer sind, sind für die rechtmäßige Gestaltung ihrer Rabatte selbst verantwortlich, insbesondere für die Preisauszeichnung bei angekündigten Preisermäßigungen (§ 9a Preisauszeichnungsgesetz) und dafür, dass ein Rabatt nicht irreführend ist (§ 2 UWG). Rabatte des Anbieters dürfen nicht dazu dienen, die Verkaufsprovision zu umgehen (§ 7 Abs 2 der AGB).
(5) Rücktritt, Gewährleistung und Erstattung richten sich beim Kauf bei einem Anbieter nach dem Vertrag mit dem Anbieter, Teil A der Widerrufsbelehrung und § 11 der AGB; erstattet wird der tatsächlich gezahlte Betrag. Ein bei einer vollständig erstatteten Bestellung eingelöster Code wird nach Abschnitt 1 Abs 3 wieder freigegeben.
(1) Vermittco kann Vorteile entziehen, Codes sperren und Punkte oder Gutscheine zurücknehmen, wenn sie durch Täuschung, Mehrfachkonten, technische Manipulation oder einen Verstoß gegen diese Bedingungen oder die AGB erlangt wurden. Der Nutzer erhält spätestens mit der Maßnahme eine Begründung nach § 15 Abs 4 der AGB, kann dazu Stellung nehmen und Beschwerde nach § 16 der AGB erheben (Abschnitt 11); für Anbieter, die Unternehmer sind, gilt zusätzlich § 12 Abs 5 der AGB. Bereits eingelöste Vorteile aus abgeschlossenen Käufen bleiben unberührt, soweit der Nutzer den Verstoß nicht zu vertreten hat. Die Abzüge von Punkten bei Erstattungen nach Abschnitt 2 Abs 1 und Abschnitt 4 Abs 2 sind keine Maßnahmen im Sinne dieses Absatzes.
(2) Vermittco kann einzelne Programme (Treuepunkte, Punkte-Codes, Empfehlungsprogramm) für die Zukunft ändern oder einstellen. Änderungen dieser Bedingungen werden nach dem Abschnitt „Änderungen dieser Bedingungen und Fassungsverzeichnis“ angekündigt. Die Einstellung eines Programms wird mindestens sechs Wochen vorher im Konto und per E-Mail angekündigt. Bereits ausgegebene Gutscheine und Codes bleiben zu den bei ihrer Ausgabe angezeigten Bedingungen einlösbar: solche mit Ablaufdatum bis zu diesem Ablauf, solche ohne Ablaufdatum ohne zeitliche Grenze; der Verfall mit der Löschung des Kontos (Abschnitt 2 Abs 3) bleibt unberührt. Treuepunkte können bis zum Ende von sechs Monaten nach der Ankündigung in Gutscheine umgewandelt werden, soweit der Punktestand die Einlöseschwelle erreicht; danach verfallen nicht umgewandelte Punkte, auch ein Rest unter 500 Punkten. Für Gewinnaktionen (Glücksrad) gelten Aktionszeitraum und vorzeitiges Ende nach den Teilnahmebedingungen; bereits gewonnene Codes bleiben bis zu ihrem Ablauf einlösbar. Ein Anspruch auf Fortbestand eines Programms oder auf Ausgleich in Geld besteht nicht.
(3) Offensichtliche Fehler (etwa ein irrtümlich zu hoch angezeigter Rabatt) kann Vermittco berichtigen; bereits abgeschlossene Käufe bleiben zu den angezeigten Bedingungen bestehen, soweit der Fehler für den Nutzer nicht erkennbar war.
(1) Für die Programme nach diesen Bedingungen verarbeitet Vermittco als Verantwortlicher: beim Empfehlungsprogramm den Empfehlungscode, die Zuordnung zwischen Werber und geworbener Person samt Zeitpunkt, die für die Umsatzschwelle gezählten Beträge der bezahlten Bestellungen der geworbenen Person sowie die Gutschrift und ihre Rückbuchung; beim Treuekonto die Buchungen (Punkte, Grund, Zeitpunkt und gegebenenfalls die zugehörige Bestellung) sowie eingelöste Punkte-Codes; bei Rabattcodes, Gutscheinen, Glücksrad-, Geschenk- und Abo-Codes den Code, die Bindung an das Konto und die Einlösung. Zur Begrenzung der Einlöseversuche werden Zählereinträge mit der Kennung des Kontos, bei nicht angemeldeten Nutzern mit der IP-Adresse, gespeichert; zur Abwehr von Mehrfachkonten und Manipulation außerdem die in Abschnitt 4.14 der Datenschutzerklärung genannten Daten.
(2) Rechtsgrundlage ist die Durchführung des jeweiligen Programms (Art. 6 Abs 1 lit b DSGVO) und das berechtigte Interesse an der Abwehr von Mehrfachkonten, dem Erraten von Codes und sonstiger Manipulation (Art. 6 Abs 1 lit f DSGVO).
(3) Im Konto sieht der Werber nicht, wer sich über seinen Link registriert hat oder was diese Person gekauft hat; er erhält eine Mitteilung, wenn ihm Punkte gutgeschrieben werden, weil eine von ihm geworbene Person die Umsatzschwelle erreicht hat. Zu jeder Zuordnung sind dem Werber — etwa in der Datenauskunft — nur die interne Kontokennung der geworbenen Person, der Zeitpunkt der Zuordnung und der Zeitpunkt der Gutschrift zugänglich, der geworbenen Person ebenso nur die interne Kontokennung des Werbers. Namen teilt Vermittco weder dem einen noch dem anderen mit. Die Kontokennung ist dieselbe, unter der das Konto auf der Plattform geführt wird; hat die andere Person öffentliche Inserate oder ein öffentliches Profil, kann sie darüber erkennbar sein. Die geworbene Person sieht die Gutschrift in ihrem Punkteverlauf.
(4) Empfänger sind die in Abschnitt 5 der Datenschutzerklärung genannten Auftragsverarbeiter, insbesondere für Hosting und Datenbank, sowie bei Käufen, bei denen ein Vorteil eingelöst wird, Stripe für die Zahlungsabwicklung (Abschnitt 4.6 der Datenschutzerklärung).
(5) Treuekonto samt Buchungen, Empfehlungszuordnung und die an das Konto gebundenen Codes werden gespeichert, solange das Konto besteht, und mit der Löschung des Kontos gelöscht. Bestellungen und Belege, bei denen ein Vorteil eingelöst wurde, werden samt den Angaben zum Vorteil als Teil der Buchungsunterlagen sieben Jahre ab Ende des Kalenderjahres aufbewahrt (§ 132 Abs 1 BAO; Abschnitt 4.6 der Datenschutzerklärung). Zählereinträge zur Begrenzung der Einlöseversuche werden längstens zwölf Monate gespeichert. Für das Glücksrad gilt Abschnitt 8 der Teilnahmebedingungen. Die Verarbeitungen nach diesem Abschnitt beschreibt außerdem Abschnitt 4.31 der Datenschutzerklärung. Die Rechte der betroffenen Personen, die Kontaktdaten und die Beschwerdemöglichkeit bei der Datenschutzbehörde stehen in der Datenschutzerklärung.
Diese Bedingungen konkretisieren § 5 der AGB. Widersprechen sie den AGB, gehen sie als speziellere Regelung vor (§ 1 Abs 3 der AGB). Soweit die Kündigungsbedingungen, die Widerrufsbelehrung, die Teilnahmebedingungen, die Creator-Bedingungen oder die Coin-Bedingungen einen Gegenstand besonders regeln, gehen sie diesen Bedingungen vor. Fragen und Beschwerden: Abschnitt 11.
(1) Fragen und Einwände zu einem Vorteil, seiner Einlösung oder seinem Entzug richtet der Nutzer an [email protected] oder über die Beschwerdefunktion im Konto. Gegen den Entzug eines Vorteils, die Sperre eines Codes oder den Ausschluss aus einem Programm steht das interne Beschwerdeverfahren nach § 16 Abs 1 der AGB offen; Anbietern, die Unternehmer sind, zusätzlich das Verfahren nach § 16 Abs 5 der AGB. Verbrauchern stehen die im Impressum genannten Schlichtungsstellen offen (§ 16 Abs 3 der AGB); der Weg zu den Gerichten bleibt unberührt (§ 21 der AGB).
(2) Diese Bedingungen beschränken keine zwingenden Rechte von Verbrauchern, insbesondere nicht das Rücktrittsrecht nach dem FAGG, die Gewährleistung und die Rechte nach dem KSchG. Rabattcodes, Gutscheine und Treuepunkte aus diesen Programmen sind kein E-Geld und kein Zahlungsmittel; sie können nur bei Vermittco oder bei Käufen über die Kasse der Plattform eingesetzt werden und begründen keinen Anspruch auf Auszahlung.
(3) Die entgeltlichen Leistungen von Vermittco bietet Vermittco Verbrauchern nur mit Wohnsitz in der Europäischen Union an; Monaco ist gleichgestellt (§ 5 Abs 8 der AGB). Einen Rabattcode oder Glücksrad-Gutschein für ein Abo kann deshalb nur einlösen, wem das Abo nach dieser Bestimmung angeboten wird; ein Anspruch auf Ausgleich besteht nicht.
(1) Vermittco kann diese Bedingungen ändern, wenn dafür ein sachlicher Grund nach § 13 Abs 1 der AGB besteht — insbesondere wenn sich die Rechtslage, die Rechtsprechung, behördliche Vorgaben, die technischen Funktionen der Plattform oder das Leistungsangebot ändern oder wenn sich eine Regelung als lückenhaft oder unklar erweist. Änderungen werden nach dem Verfahren in § 13 der AGB angekündigt und nur nach diesem Verfahren wirksam; für gewerbliche Nutzer gilt zusätzlich § 3 der Verkäuferbedingungen (Art. 3 Abs 2 der Verordnung (EU) 2019/1150). Rein sprachliche oder redaktionelle Anpassungen ohne inhaltliche Änderung werden ohne Ankündigung vorgenommen und hier vermerkt.
(2) Verbindlich ist die deutsche Fassung (§ 1 Abs 5 und § 21 Abs 4 der AGB). Ist eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam, gilt § 22 Abs 3 der AGB; die übrigen Bestimmungen bleiben wirksam. Ältere Fassungen stellt Vermittco auf Anfrage an [email protected] zur Verfügung; Zustimmungen werden stets mit der Fassung protokolliert, die der Nutzer gesehen hat.
| Fassung | Stand | Änderung |
|---|---|---|
| 2026-11 | 26.09.2026 | Überarbeitung nach rechtlicher Prüfung: Angleichung an die tatsächlichen Abläufe der Plattform, Präzisierung der Haftungs-, Verbraucher- und Datenschutzbestimmungen, ergänzte Verweise. |
| 2026-10 | 24.09.2026 | Erstfassung. |