Wer bewerten darf · Was in Bewertungen erlaubt ist · Wie Vermittco prüft, kennzeichnet und entfernt
Bewertungen sollen anderen Nutzern eine ehrliche, eigene Erfahrung zeigen. Sie werden nicht bezahlt, nicht bestellt und nicht geschönt. Vermittco zeigt positive wie negative Bewertungen, kennzeichnet „Verifizierter Kauf“ nur bei einer über die Plattform bezahlten Bestellung und entfernt Bewertungen nur aus den in den Abschnitten 5 und 6 genannten Gründen. Wer bewertet, bestätigt beim Absenden, dass die Bewertung auf eigener Erfahrung beruht und dass er dafür keine Gegenleistung erhalten hat (Abschnitt 7). Diese Richtlinie konkretisiert § 8 der AGB.
(1) Geltungsbereich. Diese Richtlinie gilt für alle Bewertungen, Antworten und „Hilfreich“-Markierungen auf der Plattform, unabhängig von der Kategorie. Sie ist Teil der Plattformregeln nach § 1 Abs 3 der AGB und gilt gegenüber jedem Nutzer in der bei seinem Vertragsschluss gültigen Fassung; gegenüber Nutzern, die sich vor ihrer Veröffentlichung registriert haben, sowie bei späteren Änderungen wird sie erst nach dem Verfahren in § 13 der AGB wirksam. Zwingende gesetzliche Rechte von Verbrauchern bleiben von ihr unberührt.
(2) Begriffe. In dieser Richtlinie bedeuten:
(3) Im Übrigen gelten die Begriffsbestimmungen in § 1 der AGB. Überschriften dienen nur der Übersicht; für die Auslegung ist der Text der Bestimmung maßgeblich.
(1) Produktbewertungen kann jeder angemeldete Nutzer abgeben, der das bewertete Produkt selbst gekauft oder genutzt hat — gleich, ob über die Plattform oder anderswo —, je Inserat einmal. Ein Kauf über die Plattform ist dafür nicht Voraussetzung; ob ein solcher Kauf stattgefunden hat, zeigt das Kennzeichen nach Abschnitt 4. Käufer, die eine Einladung nach Abschnitt 9 Abs 1 erhalten haben, können über den Einladungslink auch ohne Anmeldung bewerten.
(2) Anbieterbewertungen können abgeben: Käufer nach einer über die Plattform abgewickelten Bestellung; Nutzer, die über die Plattform mit dem Anbieter in Kontakt standen; und Personen, die einen Einladungslink nach Abschnitt 9 erhalten haben.
(3) Nicht bewerten dürfen: der Anbieter sich selbst oder seine eigenen Angebote; Personen, die für den Anbieter tätig sind oder ihm nahestehen (Mitarbeiter, Inhaber, Gesellschafter, Ehegatten, eingetragene Partner, Lebensgefährten, Verwandte in gerader Linie und Geschwister); Mitbewerber des Anbieters, soweit die Bewertung nicht auf einem eigenen, über die Plattform abgewickelten Kauf beruht; Personen, die dafür eine Gegenleistung erhalten oder erwarten; Personen, deren Konto gesperrt ist; und Personen, die mehrere Konten nutzen, um mehrfach zu bewerten. Wer in einer solchen Beziehung zum Anbieter steht und dennoch bewertet, verstößt gegen diese Richtlinie; die Bewertung wird entfernt.
Erlaubt und erwünscht: eigene Erfahrungen mit dem Angebot oder dem Anbieter; sachliche Kritik; Angaben zu Zustand, Beschreibungstreue, Lieferzeit, Verpackung, Kommunikation; Fotos des erhaltenen Gegenstands.
Verboten:
(1) Die Kennzeichnung „Verifizierter Kauf“ (auch „gekauft“) setzt Vermittco nur dann, wenn das System zum Zeitpunkt der Abgabe eine über die Plattform bezahlte Bestellung des Verfassers zu genau diesem Angebot beziehungsweise bei genau diesem Anbieter findet. Weder der Verfasser noch der Anbieter kann dieses Kennzeichen selbst setzen oder entfernen.
(2) Bewertungen ohne dieses Kennzeichen — insbesondere nach einer bloßen Kontaktaufnahme oder über einen Einladungslink — können von Personen stammen, die das Angebot nicht über die Plattform gekauft haben. Über einen Einladungslink abgegebene Bewertungen werden keinem Konto zugeordnet und erhalten das Kennzeichen daher nicht, auch wenn die Einladung nach Abschnitt 9 Abs 1 nach einer über die Plattform bezahlten Bestellung versandt wurde. Ob ein Kauf außerhalb der Plattform stattgefunden hat, prüft Vermittco nicht. Deshalb unterscheidet Vermittco beide Gruppen sichtbar (§ 2 Abs 6b UWG und Z 23b des Anhangs zum UWG).
(1) Vermittco entfernt eine Bewertung oder blendet sie aus, wenn sie gegen diese Richtlinie — insbesondere gegen Abschnitt 2 oder 3 — verstößt, wenn ein Gericht oder eine Behörde es anordnet oder wenn der Verfasser sie zurückzieht. Vermittco wendet diese Regeln sorgfältig, objektiv und verhältnismäßig an und berücksichtigt dabei das Recht auf freie Meinungsäußerung (Art. 14 Abs 4 DSA); entscheidet ein Mensch, wählt Vermittco das mildeste Mittel, das den Verstoß beendet — etwa das Entfernen eines einzelnen Bildes oder einer einzelnen Angabe statt der ganzen Bewertung. Jede Person kann eine Bewertung beanstanden: per E-Mail an [email protected] unter Angabe des Anbieters oder Inserats und des Zeitpunkts der Bewertung oder über die Schaltfläche „Melden“, wo sie bei der Bewertung angeboten wird. Die Beanstandung muss den Verstoß konkret benennen. Dass eine Bewertung negativ ist, ist kein Grund für die Entfernung. Vermittco darf Bewertungen auch ohne Beanstandung prüfen und entfernen, wenn ein Verstoß erkennbar ist (§ 2 Abs 3 und § 15 der AGB).
(2) Beanstandet ein Anbieter eine Bewertung wegen unwahrer Tatsachenbehauptungen und legt er konkret dar, welche Aussage unrichtig sein soll, leitet Vermittco die Beanstandung an den Verfasser weiter und fordert ihn auf, binnen sieben Tagen Stellung zu nehmen und seine Erfahrung zu belegen — bei Anbieterbewertungen den Geschäftskontakt (etwa Bestellnummer, Nachrichtenverlauf, Rechnung), bei Produktbewertungen den Kauf oder die Nutzung des Produkts. Bleibt die Stellungnahme aus oder kann der Verfasser seine Erfahrung nicht belegen, wird die Bewertung entfernt. Ist der Verfasser für Vermittco nicht erreichbar, weil er über einen Einladungslink bewertet hat, wird die Bewertung nur entfernt, wenn die beanstandete Tatsachenbehauptung nach den vom Anbieter vorgelegten Unterlagen offensichtlich unrichtig ist; andernfalls bleibt sie stehen, und der Anbieter kann öffentlich antworten. Legt der Verfasser seine Erfahrung plausibel dar und bleibt streitig, ob eine Tatsache wahr ist, bleibt die Bewertung stehen; der Anbieter kann öffentlich antworten. Werturteile und Meinungen (etwa „schlechter Service“) sind keine Tatsachenbehauptungen; sie werden nur entfernt, wenn sie gegen Abschnitt 3 verstoßen. Vermittco kann dem Anbieter die Stellungnahme des Verfassers zur Kenntnis bringen — ohne Angaben, die den Verfasser über das in der Bewertung Erkennbare hinaus identifizieren. Vermittco führt keine Beweisaufnahme über den zugrunde liegenden Vertrag; über die Wahrheit einer Behauptung entscheiden im Streitfall die Gerichte. Während der Prüfung bleibt die Bewertung sichtbar, außer ihre Rechtswidrigkeit ist offensichtlich. Ablauf, Fristen und Begründung richten sich im Übrigen nach der Melderichtlinie und § 15 der AGB.
(3) Der Verfasser und der Anbieter erhalten die Entscheidung mit Begründung, soweit Vermittco ihre E-Mail-Adresse bekannt ist (§ 15 Abs 4 der AGB; Art. 16 Abs 5 und Art. 17 DSA). Beide können sie binnen sechs Monaten ab Zugang der Begründung kostenlos überprüfen lassen — über die Beschwerdefunktion im Konto oder formlos per E-Mail an [email protected], am besten mit dem Betreff „Beschwerde“. Vermittco bietet dieses interne Beschwerdeverfahren freiwillig nach dem Vorbild von Art. 20 DSA an (§ 16 Abs 1 der AGB); über eine Beschwerde wird nie ausschließlich automatisiert entschieden. Danach können die in § 16 Abs 2 und 3 der AGB genannten außergerichtlichen Stellen angerufen werden; gewerbliche Anbieter können zusätzlich das Verfahren nach § 10 der Verkäuferbedingungen nutzen. Der Weg zu den ordentlichen Gerichten bleibt jederzeit offen (§ 15 Abs 6 der AGB).
(4) Anbieterbewertungen bleiben sichtbar, solange das Anbieterprofil besteht; Produktbewertungen werden beim Inserat angezeigt, solange dieses abrufbar ist. Löscht der Verfasser sein Konto, werden die mit dem Konto abgegebenen Anbieterbewertungen gelöscht. Mit dem Konto abgegebene Produktbewertungen werden vom Konto getrennt, bleiben aber mit Sternen, Titel, Text, Bildern, Datum und dem beim Absenden angegebenen Namen beim Inserat stehen. Wer das nicht möchte, löscht seine Produktbewertungen vor der Kontolöschung selbst oder verlangt jederzeit ihre Löschung per E-Mail an [email protected] (Abschnitt 12 Abs 1); Vermittco löscht sie dann unverzüglich.
Beim Absenden einer Bewertung bestätigt der Verfasser, dass er das Angebot beziehungsweise den Anbieter selbst genutzt oder kontaktiert hat, dass die Bewertung seine eigene Erfahrung wiedergibt und dass er dafür keine Gegenleistung erhalten hat oder erwartet (Abschnitte 2 und 3); zugleich erklärt er sich mit dieser Richtlinie einverstanden. Sieht das Bewertungsformular dafür ein Kästchen zum Ankreuzen vor, lässt sich die Bewertung erst nach dem Ankreuzen absenden; die Bestätigung wird dann mit Datum, Uhrzeit und Fassung dieser Richtlinie protokolliert (Abschnitt 13 Abs 1).
Diese Richtlinie konkretisiert § 8 der AGB und erfüllt die Informationspflicht nach § 2 Abs 6b UWG; sie setzt die Verbote der Z 23b und Z 23c des Anhangs zum UWG (unverifizierte und gefälschte Verbraucherbewertungen) auf der Plattform durch. Sie ist Teil der Plattformregeln nach § 1 Abs 3 der AGB; im Widerspruchsfall geht sie als speziellere Regelung vor. Änderungen richten sich nach dem Abschnitt „Änderungen dieser Richtlinie und Fassungsverzeichnis“. Fragen: [email protected].
(1) Automatische Einladung nach einer Bestellung. Nach einer über die Plattform bezahlten Bestellung sendet Vermittco dem Käufer einmalig eine E-Mail mit einem persönlichen Einladungslink — in der Regel drei Tage nach der Zustellung, ohne Zustellnachweis etwa zehn Tage nach der Bezahlung. In Kategorien mit Produktbewertung enthält die E-Mail einen Einladungslink zur Produktbewertung und einen Link zur Anbieterbewertung im Kundenkonto; in Kategorien ohne Produktbewertung, etwa bei Fahrzeugen und Immobilien, führt der Einladungslink zur Anbieterbewertung. Eine Anbieterbewertung, die der Käufer angemeldet in seinem Kundenkonto zu seiner Bestellung abgibt, erhält das Kennzeichen „Verifizierter Kauf“ (Abschnitt 4 Abs 1). Solche E-Mails erhält nur, wer ein Kundenkonto hat, bei der Erhebung seiner E-Mail-Adresse klar und deutlich darauf hingewiesen wurde, dass er sie kostenlos und problemlos ablehnen kann, und sie weder dabei noch später abgelehnt hat. Zusätzlich enthält jede solche E-Mail einen Link, mit dem sich der Empfänger kostenlos abmelden kann; danach erhält er keine Bewertungseinladungen mehr (§ 174 Abs 4 TKG 2021). Der Anbieter kann weder auswählen noch verhindern, welche Käufer eingeladen werden.
(2) Einladungslinks des Anbieters. Für Geschäfte, die nicht über die Plattform bezahlt wurden — etwa einen Verkauf mit Zahlung bei der Übergabe —, kann ein Anbieter in seinem Konto einmalige Einladungslinks zur Anbieterbewertung erzeugen. Den Link versendet der Anbieter selbst; Vermittco erhält dabei keine Kontaktdaten des Eingeladenen. Der Anbieter darf den Link nur Personen zusenden, mit denen er tatsächlich ein Geschäft abgewickelt hat, und nur auf einem Weg, auf dem er sie kontaktieren darf (§ 174 TKG 2021); für die Zulässigkeit der Zusendung ist er verantwortlich. Er darf nicht nur solche Kunden einladen, von denen er eine positive Bewertung erwartet, und darf den Inhalt der Bewertung weder vorgeben noch beeinflussen.
(3) Für beide Arten gilt: Jeder Einladungslink ist für eine bestimmte Person bestimmt, nur einmal nutzbar, verfällt mit der Nutzung und darf nicht weitergegeben werden. Über einen Einladungslink kann auch ohne Anmeldung bewertet werden. Eine über einen Einladungslink abgegebene Bewertung erhält kein Kennzeichen „Verifizierter Kauf“ (Abschnitt 4 Abs 2). Missbrauch von Einladungslinks — etwa Einladungen an Personen ohne Geschäftskontakt oder an Personen nach Abschnitt 2 Abs 3 — ist ein Verstoß gegen diese Richtlinie und gegen § 7 Abs 2 der AGB; Abschnitt 10 gilt.
(1) Anbieter dürfen für Bewertungen weder Geld noch Waren, Rabatte, Erstattungen, Gutscheine oder sonstige Vorteile gewähren oder in Aussicht stellen, keine Bewertungen vorformulieren, keine Bewertungen bei Dritten beauftragen oder kaufen, keine Bewertungen über eigene oder fremde Konten zu eigenen Angeboten abgeben und Kunden nicht dazu drängen, eine Bewertung zu ändern oder zurückzuziehen (§ 8 Abs 2 der AGB; Z 23c des Anhangs zum UWG). Eine sachliche Bitte um eine Bewertung ohne Vorgabe des Inhalts ist erlaubt.
(2) Anbieter dürfen Bewertungen von der Plattform außerhalb der Plattform — etwa auf der eigenen Website oder in Werbung — nur so wiedergeben, dass der Gesamteindruck der auf der Plattform sichtbaren Bewertungen nicht verfälscht wird. Durchschnitt und Zahl der Bewertungen dürfen sie mit der Quelle „Vermittco“ und dem Stand angeben; den Text einzelner Bewertungen und den Namen des Verfassers nur mit dessen Zustimmung, wörtlich und mit Quelle und Datum.
(3) Verstößt ein Verfasser oder ein Anbieter gegen diese Richtlinie, kann Vermittco — abgestuft und verhältnismäßig — die betroffene Bewertung entfernen, bei einer erkennbaren Manipulation alle Bewertungen entfernen, die dieser Manipulation zuzurechnen sind, und bei schweren oder wiederholten Verstößen die Maßnahmen nach § 12 Abs 3 und 4 der AGB ergreifen, bis hin zur Einschränkung von Funktionen oder zur Sperre des Kontos; für gewerbliche Anbieter gilt zusätzlich § 4 der Verkäuferbedingungen. Jede Maßnahme wird nach § 15 Abs 4 der AGB begründet und kann nach § 16 der AGB überprüft werden.
(4) Gefälschte, gekaufte oder durch Gegenleistung beeinflusste Bewertungen sind eine unlautere Geschäftspraktik (Z 23c des Anhangs zum UWG) und können Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche nach den §§ 14 ff UWG auslösen, bei herabsetzenden Behauptungen auch Ansprüche des bewerteten Anbieters (§ 1330 ABGB, § 7 UWG). Vermittco kann Bewertungen, die im Rahmen einer solchen Praktik abgegeben wurden, aufbewahren, soweit das zur Rechtsverfolgung erforderlich ist, und auf gesetzlicher Grundlage an Behörden und Gerichte herausgeben.
(1) Der bewertete Anbieter kann auf jede Bewertung einmal öffentlich antworten und seine Antwort bearbeiten oder löschen. Für Antworten gilt Abschnitt 3 sinngemäß. Zusätzlich darf eine Antwort keine Angaben aus dem Geschäftsvorgang offenlegen, die über das in der Bewertung Gesagte hinausgehen — insbesondere keine Bestellnummern, Adressen, Zahlungsdaten, Gesundheitsangaben oder den bürgerlichen Namen eines Verfassers, der unter einem anderen Anzeigenamen bewertet (§ 20 Abs 3 und 4 der AGB) —, keine Drohung mit rechtlichen Schritten als Druckmittel und keine Werbung. Antworten können wie Bewertungen beanstandet und nach Abschnitt 6 entfernt werden; der Verfasser kann eine Antwort beanstanden, aber nicht selbst entfernen.
(2) Vermittco verändert den Inhalt von Bewertungen und Antworten nicht, sondern entfernt sie nur nach den Abschnitten 5 und 6 — bei einer Entscheidung nach Abschnitt 6 ganz oder, wenn nur ein Teil unzulässig ist (etwa ein Bild oder eine Telefonnummer), nur diesen Teil; zur Löschung nach der automatisierten Vorprüfung siehe Abschnitt 5.
(3) „Hilfreich“-Markierungen dürfen nur angemeldete Nutzer setzen, je Bewertung einmal. Nicht erlaubt sind Markierungen der eigenen Bewertung oder von Bewertungen über das eigene Angebot, Markierungen über mehrere Konten und jede Absprache oder Gegenleistung für Markierungen (§ 7 Abs 2 der AGB). Markierungen verändern weder Sterne noch Durchschnitt noch die Reihenfolge der Bewertungen.
(1) Bewertungen können nach dem Absenden nicht bearbeitet werden. Eine Produktbewertung, die er mit seinem Konto abgegeben hat, kann der Verfasser jederzeit selbst löschen und danach eine neue schreiben; eine Antwort des Anbieters darauf wird mit entfernt. Andere Bewertungen — insbesondere Anbieterbewertungen und Bewertungen über einen Einladungslink — löscht Vermittco auf Verlangen des Verfassers per E-Mail an [email protected], sobald er glaubhaft macht, dass die Bewertung von ihm stammt; eine Begründung ist dafür nicht nötig.
(2) Der Verfasser ist für den Inhalt seiner Bewertung verantwortlich. Bewertungen geben die Meinung des jeweiligen Verfassers wieder und sind keine Aussage von Vermittco über die Ware oder den Anbieter (§ 8 Abs 5 der AGB). Wird Vermittco wegen einer Bewertung von Dritten in Anspruch genommen, gilt § 7 Abs 3 der AGB.
(3) An Texten und Bildern in Bewertungen und Antworten räumt der Nutzer Vermittco das Nutzungsrecht nach § 19 Abs 2 und 3 der AGB ein. Es umfasst die Anzeige beim Inserat und im Anbieterprofil, in Übersichten und Suchergebnissen und in der Vermittco-App sowie — soweit die Plattform das anbietet — die maschinelle Übersetzung in andere Sprachen; maßgeblich ist stets der Originaltext.
(4) Der Verfasser sichert zu, dass er die Rechte an hochgeladenen Bildern hat und dass erkennbar abgebildete Personen mit der Veröffentlichung einverstanden sind (§ 19 Abs 1 der AGB; § 78 UrhG).
(1) Vermittco verarbeitet bei Bewertungen personenbezogene Daten zu folgenden Zwecken:
(2) Anbieter, die natürliche Personen sind, können der Veröffentlichung einer Bewertung aus Gründen widersprechen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben (Art. 21 Abs 1 DSGVO); Vermittco prüft dann, ob das Interesse der übrigen Nutzer an der Bewertung überwiegt. Dass eine Bewertung negativ ist, ist für sich allein kein solcher Grund.
(3) Speicherdauer, Empfänger und die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung und Beschwerde bei der Datenschutzbehörde stehen in der Datenschutzerklärung (insbesondere Abschnitte 4.11, 4.12, 4.14, 4.15 und 7).
(1) Vermittco kann diese Richtlinie aus den in § 13 Abs 1 der AGB genannten sachlichen Gründen ändern — insbesondere bei einer Änderung der Rechtslage oder der höchstgerichtlichen Rechtsprechung, einer behördlichen Anordnung, dem Schließen einer Regelungslücke, einer Änderung des Leistungsangebots oder der technischen Rahmenbedingungen oder zur Abwehr von Missbrauch. Änderungen werden nach dem Verfahren in § 13 der AGB angekündigt und werden erst mit dem dort mitgeteilten Zeitpunkt wirksam; für gewerbliche Nutzer gilt zusätzlich § 3 der Verkäuferbedingungen (Art. 3 Abs 2 der Verordnung (EU) 2019/1150). Rein sprachliche oder redaktionelle Anpassungen, die Rechte und Pflichten der Nutzer nicht berühren, werden ohne Ankündigung vorgenommen und im Fassungsverzeichnis vermerkt.
(2) Verbindlich ist die deutsche Fassung (§ 1 Abs 5 und § 21 Abs 4 der AGB). Ist eine Bestimmung dieser Richtlinie unwirksam, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung, gegenüber Verbrauchern ohne ergänzende Auslegung zu deren Nachteil (§ 22 Abs 3 der AGB). Ältere Fassungen stellt Vermittco auf Anfrage an [email protected] zur Verfügung; das Protokoll nach Abschnitt 7 hält stets die Fassung fest, die der Verfasser gesehen hat.
| Fassung | Stand | Änderung |
|---|---|---|
| 2026-11 | 26.09.2026 | Überarbeitung nach rechtlicher Prüfung: Angleichung an die tatsächlichen Abläufe der Plattform, Präzisierung der Haftungs-, Verbraucher- und Datenschutzbestimmungen, ergänzte Verweise. |
| 2026-10 | 24.09.2026 | Erstfassung. |